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Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Liebe Shellyx,

ich kann deinen Vater in gewisser Weise verstehen, nachdem ich kürzlich auch einen Mietbetrüger in der Wohnung hatte.
Man ist heilfroh wenn man einen Mieter hat, der pünktlich zahlt und ordentlich ist.

Aber trauen kannst du heute keinem mehr - jeder Mensch kann sich ändern. Und dann gibt es für deinen Vater kein zurück mehr - dann beißt er sich in den Hintern.

So eine Vereinbarung hat echt Folgen, die er heute noch gar nicht absehen kann. Die können eventuell auch ihn noch gewaltig einholen.

Vielleicht solltest du ihm mal unsere Beiträge zeigen.
 
Existiert ein Mietvertrag, dann bliebe der ja nach dem Tod deines Vater sowieso gültig.

Hier bestünde auch die Möglichkeit zusätzlich (als Vertragsänderung/Ergänzung) eine Eigenbedarfskündigung auszuschließen und ebenso dem Mieter bei Modernisierungen ein uneingeschränktes Veto zu erlauben.

Auch ein eventueller Besitzerwechsel nach der Erbschaft schließt damit mögliche negative Konsequenzen für die Mieter aus.

Die Mieter sollen im Gespräch noch ggf. weitere Befürchtungen äußern, die man dann per Vertrag so regeln kann, dass sie sich sicher fühlen.
 
Auch wenn die Mieter nett sind. Was sie hier betreiben, ist Erpressung.

Die Klausel ist nämlich höchst einseitig.

Der Eigentümer darf den Mietern bis zu deren Lebensende nicht kündigen. Mit erheblichen negativen Konsequenzen für den Eigentümer.

Aber - die Mieter dürfen jederzeit raus aus dem Mietvertrag.

Vielleicht ist diese Tatsache deinem Vater gar nicht bewusst.
 
Existiert ein Mietvertrag, dann bliebe der ja nach dem Tod deines Vater sowieso gültig.

Hier bestünde auch die Möglichkeit zusätzlich (als Vertragsänderung/Ergänzung) eine Eigenbedarfskündigung auszuschließen und ebenso dem Mieter bei Modernisierungen ein uneingeschränktes Veto zu erlauben.

Auch ein eventueller Besitzerwechsel nach der Erbschaft schließt damit mögliche negative Konsequenzen für die Mieter aus.

Die Mieter sollen im Gespräch noch ggf. weitere Befürchtungen äußern, die man dann per Vertrag so regeln kann, dass sie sich sicher fühlen.


der Vater schließt heute eine Eigenbedarfskündigung aus - super für den Mieter.

Die Erben kommen irgendwann in Geldnot, brauchen das Geld oder die Wohnung für sich und dann???

Selbst wenn sie die Wohnung verkaufen, wird die nur ein Kapitalanleger kaufen.

Am Ende will der Mieter noch eine Mietzinszusage auf Lebenszeit....

Ja ich kann natürlich auch die Mieter verstehen - jeder will seine eigenen Interessen vertreten.
Aus eigener Erfahrung würde ich solche Deals nicht mehr eingehen.
Ärger ist vorprogrammiert - aber vor 6 Jahren hätte ich auch noch anders argumentiert. Hinterher ist man ja immer schlauer.
 
Warum sollte er? Die Kinder sind schon groß.

Schroti,die eigenen Kinder,egal wie alt sie sind, sollten doch trotzdem wichtiger sein als alle freundschaftlichen Beziehungen zu den Mietern,so seh´ich das.

Ausserdem finde ich die Forderung der Mieter,er solle ihnen ein lebenslanges Wohnrecht garantieren,ansonsten würden sie ausziehen und selber bauen,reichlich anmaßend,sie setzen den alten Mann doch total unter Druck...
 
Nicht gut dass er dabei nicht an eventuelle negative Folgen für seine 2 Kinder denkt...
Wahrscheinlich sind ihm die Folgen gar nicht bewusst. Aber Rechtsanwälte und Notare haben Aufklärungspflichten. Die werden ihn über die Folgen schon belehren. Wenn er dann weiterhin meint, so handeln zu müssen: Bitte. Dann wird er schon sehen, was er davon hat.

Das Verhalten der Mieter ist schlichtweg unverschämt. Meine Vermieterin hat auch zwei erwachsene Kinder. Ich käme niemals auf die Idee, ihr anzutragen, mir hier ein dingliches oder auch nur vertragliches lebenslanges Wohnrecht einzuräumen, obwohl ich mich als Mieterin auch stets korrekt verhalten habe und obwohl meiner Vermieterin sogar drei Häuser gehören.

Der Vater tut ja so, als ob diese Leute die einzigen akzeptablen Mieter in ganz Deutschland wären. Und die Mieter haben wahrscheinlich bei den heutigen Immobilienpreisen nicht genügend Geld, um selbst zu bauen, und versuchen es daher auf diese krumme Tour. Ich an deren Stelle würde mich schämen, einen alten Mann derart unter Druck zu setzen. Sollen sie doch woanders hinziehen. Aber sie wissen genau, dass so schnell kein anderer Vermieter so blöd ist, ihnen ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde es noch verstehen, wenn der Vater und die erwachsenen Kinder ein schlechtes Verhältnis zueinander hätten. Bei einem guten oder wenigstens normalen Verhältnis verstehe ich jedoch nicht, weshalb er seine eigenen Kinder durch eine so törichte Entscheidung zugunsten fremder Leute finanziell derart benachteiligen will. Ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht mindert in nicht unbeträchtlicher Weise den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks, auch dann, wenn die Erben es verkaufen wollen. Je jünger die Mieter noch sind, desto größer die Wertminderung. Die Typen sind erst 33 Jahre alt und können bei der heutigen statistischen Lebenserwartung noch gut und gern 50 Jahre, eher sogar noch länger, leben. Und nur, weil der Vater der TE sich mit den Mietern (bislang!) gut versteht, heißt das noch lange nicht, dass seine Erben sich nach seinem Tode ebenso gut mit ihnen verstehen. Diese Mieter werden ihnen aber dennoch aufgezwungen.

https://www.immonetzwerk.de/know-how/wohnrecht

Abgesehen davon schadet der Vater nicht nur seinen Kindern, sondern auch sich selbst. Wenn er z.B. eines Tages ins Pflegeheim müsste und sein Haus verkaufen wollte, um die Kosten zu finanzieren, bekäme er durch die Belastung mit einem dinglichen lebenslangen Wohnrecht ja auch selbst weniger Geld dafür. Und was ist, wenn die Mieter, kaum dass sie ihr Ziel erreicht haben, ihr wahres Gesicht zeigen und richtig unangenehm werden? Dann wird er sie nicht mehr los. Es ist schon schwierig genug, schlechte Mieter loszuwerden, erst recht aber, wenn man so einfältig ist, ihnen auch noch ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.
 
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