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Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Uri

Aktives Mitglied
soweit ich es verstanden habe, geht es den mietern doch darum, sicher zu sein, dass die TE sie nicht irgendwann vor die tür setzt, oder?

bei einem unbefristeten mietvertrag ist es als vermieter extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich, mieter loszuwerden, ausser durch begründeten eingenbedarf.

und diesen kann man - soweit ich weiss - wirksam im vertrag ausschließen. dafür braucht es weder lebenslanges miet- noch lebenslanges wohn-recht noch irgendwas anderes.
Diese einfache und friedliche Lösung habe ich auch schon mehrmals geschrieben,
aber hier sind zu viele überzeugt, dass von einem Grundbucheintrag die Rede ist.
Von sowas war NIE die Rede (vgl. Eingangsposting).
Es gibt kein Problem, machen wir halt ein draus...
 

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