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Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Shellyx

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin 30 Jahre (w) und habe eine Schwester ( 28 J.).
Folgendes ist passiert: Mein Vater besitzt ein Haus und vermietet darin 2 Wohnungen. Die eine bewohne ich und die andere hat er an ein bekanntes Ehepaar (beide 33 + Kind 1 Jahr alt) vermietet. Mit diesen hat er ein sehr gutes Verhältnis.

Mein Verhältnis zu den Mietern ist distanziert. Wir grüßen uns und mehr nicht.

Vorhin rief mein Vater an und sagt, er hätte ein Gespräch mit den Mietern gehabt. Diese befürchten, ich würde sie bei einem Erbfall aus der Wohnung schmeißen. Sie bräuchten Sicherheit, sonst würden sie ausziehen und ein Haus bauen, bevor sie zu alt werden. Mein Vater hat angedeutet, das bei einem Anwalt festzulegen. Vermutlich meint er lebenslanges Wohnrecht.

Ich habe ihm versichert, dass ich sie nicht rausschmeißen werde und dass er nicht vergessen darf, dass die Wohnung für mich oder meine Schwester im Notfall als Sicherheit dient. Ich habe nun die Befürchtung, er geht trotzdem zum Anwalt und lässt etwas eintragen.

Welche Konsequenzen hätte das für mich? Wie kann ich ihn davon überzeugen, das nicht zu tun?

Vielen liebe Dank für eure Hilfe!
 
S

SonneinderNacht

Gast
Konsequenzen für dich gibt es keine. Wieso solltest du deinen Vater davon abhalten? Es ist sein Haus. Er kann also ein lebenslanges Wohnrecht festlegen für wen er möchte.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Hallo Zusammen,

ich bin 30 Jahre (w) und habe eine Schwester ( 28 J.).
Folgendes ist passiert: Mein Vater besitzt ein Haus und vermietet darin 2 Wohnungen. Die eine bewohne ich und die andere hat er an ein bekanntes Ehepaar (beide 33 + Kind 1 Jahr alt) vermietet. Mit diesen hat er ein sehr gutes Verhältnis.

Mein Verhältnis zu den Mietern ist distanziert. Wir grüßen uns und mehr nicht.

Vorhin rief mein Vater an und sagt, er hätte ein Gespräch mit den Mietern gehabt. Diese befürchten, ich würde sie bei einem Erbfall aus der Wohnung schmeißen. Sie bräuchten Sicherheit, sonst würden sie ausziehen und ein Haus bauen, bevor sie zu alt werden. Mein Vater hat angedeutet, das bei einem Anwalt festzulegen. Vermutlich meint er lebenslanges Wohnrecht.

Ich habe ihm versichert, dass ich sie nicht rausschmeißen werde und dass er nicht vergessen darf, dass die Wohnung für mich oder meine Schwester im Notfall als Sicherheit dient. Ich habe nun die Befürchtung, er geht trotzdem zum Anwalt und lässt etwas eintragen.

Welche Konsequenzen hätte das für mich? Wie kann ich ihn davon überzeugen, das nicht zu tun?

Vielen liebe Dank für eure Hilfe!
Liebe TE,
rede mit deinem Vater. Erkläre ihm, dass die Mieter in deinem Alter sind. Dass du deshalb, falls sie nicht selbst ausziehen, die Wohnung nie selbst nutzen kannst. Dass du die Wohnung nie zum üblichen Mietpreis vermieten kannst, sondern nur eine gesetzlich erlaubte Mieterhöhung machen kannst.

Wie alt ist dein Vater?
Sind die Wohnungen ländlich?
Es liest sich, als ob dein Vater Angst hat, er könne die Wohnung nicht mehr vermieten, wenn diese Mieter ausziehen würden. Angst lässt uns ziemlich schräge Dinge tun.

Zur Erklärung: Ich empfinde es als schräg, weil der Vater seinen Kindern dadurch schadet, wenn er jemanden ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.
Wäre es seine jetzige Lebensgefährtin, dann wäre das eine andere Hausnummer und i.O. Aber es sind irgendwelche Mieter. Mal abgesehen davon, dass die Mieter besser fahren, wenn sie Eigenheim anschaffen.

Merkwürdige Drohung. Entweder lebenslanges Wohnrecht oder wir schaffen uns ein Eigenheim zu.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Welche Konsequenzen hätte das für mich? Wie kann ich ihn davon überzeugen, das nicht zu tun?
Das besprichst du am besten mit einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt oder einem Notar. Das bebaute Grundstück ist und bleibt mit dem lebenslangen Wohnrecht belastet und schmälert so auch den wirtschaftlichen Wert deines Erbteils. Du bekommst die Personen nie wieder aus dem Haus, egal, wie sie sich in Zukunft noch entpuppen! Zwingen, es nicht zu tun, kannst du deinen Vater nicht. Ich verstehe auch nicht, warum er partout verhindern will, dass sie eines Tages ausziehen. Er könnte ja auch einen auf mehrere Jahre befristeten Mietvertrag mit ihnen schließen, der ihnen eine gewisse Planungssicherheit gibt. Und wenn ihnen das nicht reicht, ist es ihr Problem. Dann sollen sie doch selbst bauen! Jung genug, um das Darlehen abzubezahlen, sind sie ja noch.

Wer wird denn überhaupt Erbe? Hat dein Vater ein Testament gemacht? Was sind das für merkwürdige Typen, deinen Vater so um den Finger zu wickeln, dass er ihnen ein lebenslanges Wohnrecht einräumen will?!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 5176

Gast
Das besprichst du am besten mit einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt oder einem Notar.

Sarnade: was erhoffst du dir von einem Gespräch mit einem auf Erbrecht spezialisiertem Anwalt? der kann der TE auch nicht helfen - ihr Vater lebt, da hat sie keine Erbansprüche die sie jetzt durchsetzen kann.

Der Vater kann grad machen was er will - es ist immer noch sein Eigentum. Sie kann ihn ja schlecht entmündigen.

Ich persönlich würde meiner Tochter nie derart in den Rücken fallen - einfach weil ich jetzt nicht weiß, was die Zukunft bringt und mir mein Kind näher ist als irgendein Mieter.

Mieter bekomme ich wieder - aber eine Tochter nicht.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Sarnade: was erhoffst du dir von einem Gespräch mit einem auf Erbrecht spezialisiertem Anwalt? der kann der TE auch nicht helfen - ihr Vater lebt, da hat sie keine Erbansprüche die sie jetzt durchsetzen kann.
Natürlich kann er das; denn er kann ihr genau aufzeigen, welche Konsequenzen die Entscheidung des Vaters für sie hat. Das will sie ja schließlich auch wissen. Er kann ihr möglicherweise Argumente an die Hand geben, mit denen sie den Vater überzeugen kann, von der Übertragung eines lebenslangen Wohnrechts Abstand zu nehmen. Dem Vater sind ja möglicherweise die Folgen einer solchen Entscheidung gar nicht bewusst. Man kann auch vorab mit dem Erblasser schon einen Erbvertrag schließen oder im Wege einer Schenkung vorgehen - es muss nicht immer ein Testament sein, um den Nachlass zu regeln. Es ist jedenfalls immer gut, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor der Erbfall eintritt und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ratschläge selbsternannter Hobbyjuristen, die meinen, alles besser zu wissen, sind nur schädlich.

Übrigens: Eine Entmündigung gibt es nach deutschem Recht schon lange nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kasiopaja

Gast
Ein Argument ist sicher, dass der Vater die Familie selbst auch nicht mehr los wird, wenn sie sich als undankbar erweisen oder er sich mit denen verkracht.
 
S

SonneinderNacht

Gast
Dem Vater sind ja möglicherwiese die Folgen einer solchen Entscheidung gar nicht bewusst.
Wieso? Die Threadstellerin ist gerade mal 30. Ich gehe also nicht davon aus, dass ihr Vater ein dementer 80 Jähriger ist der nicht weiß was er tut. Außerdem habe ich nirgends gelesen, dass er das Haus überhaupt an seine Tochter vererben möchte.
 
K

kasiopaja

Gast
Wieso? Die Threadstellerin ist gerade mal 30. Ich gehe also nicht davon aus, dass ihr Vater ein dementer 80 Jähriger ist der nicht weiß was er tut. Außerdem habe ich nirgends gelesen, dass er das Haus überhaupt an seine Tochter vererben möchte.
Ich denke dem Vater ist eventuell auch die Tragweite, die ihn und seine Zukunft betrifft, nicht bewußt.
 

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