Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Sarnade

Aktives Mitglied
Was hat es mit Demenz zu tun, wenn einem juristischen Laien nicht sämtliche Details des deutschen Erbrechts bekannt sind?! Außerdem hat die Tochter zumindest einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben, selbst wenn der Vater sie nicht als Erbin bestimmt. Der Wert dieses Anpruchs würde auch geschmälert, wenn das Grundstück mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet ist.

Den Rat mit dem Fachanwalt für Erbrecht gebe ich aus gutem Grund.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich habe nun die Befürchtung, er geht trotzdem zum Anwalt und lässt etwas eintragen.

Welche Konsequenzen hätte das für mich? Wie kann ich ihn davon überzeugen, das nicht zu tun?

Vielen liebe Dank für eure Hilfe!
Ein Anwalt kann das nicht eintragen, das kann nur ein Notar tun.

Nichtsdestotrotz würde ich ihn fragen, ob ihr nicht zusammen zum Anwalt möchtet und Euch diesbezüglich beraten lassen, vor allem , um zu erfahren, wie es sich verhält, wenn er eines Tages, was ja passieren kann, doch nicht mehr mit der Mietpartei auskommt, sogar eventuell Streit bekommt.

Ich würde ihm sagen, dass es vor allem um ihn und seine Zukunft geht, seine Entscheidung, danach immer noch frei ist, aber er dann um die Konsequenzen weiß und diese mit in seine Entscheidung einbeziehen kann.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Ein Anwalt kann das nicht eintragen, das kann nur ein Notar tun.

Nichtsdestotrotz würde ich ihn fragen, ob ihr nicht zusammen zum Anwalt möchtet und Euch diesbezüglich beraten lassen, vor allem , um zu erfahren, wie es sich verhält, wenn er eines Tages, was ja passieren kann, doch nicht mehr mit der Mietpartei auskommt, sogar eventuell Streit bekommt.

Ich würde ihm sagen, dass es vor allem um ihn und seine Zukunft geht, seine Entscheidung, danach immer noch frei ist, aber er dann um die Konsequenzen weiß und diese mit in seine Entscheidung einbeziehen kann.
Finde ich eine gute Idee. Zusammen zum Anwalt und sich beraten lassen.

Nebenbei noch, wenn der Vater seine Kinder enterben möchte, dann kann er es ja auch ruhig tun. Sogar das Haus vor dem Tod verschenken. Es liest sich aber nicht, dass es sein Ziel ist. Eher, dass er mit einer Situation übrrfordert ist. Da hilft auf jeden Fall anwaltlicher Rat.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ein weiterer Punkt den man beachten sollte: Ein Haus mit Lebenslangem Wohnrecht verliert deutlich an Wert, dh euer Vater oder ihr Erben können es nicht mit Marküblichem Wert verkaufen.

Das kann aber auch ein Vorteil sein! Nämlich dann, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, was hier ja vielleicht der Fall ist (bei einem Mehrparteienhaus ist das schnell erreicht und vielleicht ist das ja nicht der einzige besitz eures Vaters: Also wenn Dein Vater euch/ Dir das Haus vererbt oder zu Lebzeiten überschreibt kommst Du/ihr unter Umständen mit so jungen Dauerbewohnern günstiger weg, weil das Finanzamt einen niedrigeren Wert des Hauses ansetzt und nicht den eigentlichen Marktwert- und damit nicht so hohe Erbschaftssteuer anfällt.

Am besten ihr rechnet das mal mit einem Anwalt oder Steuerberater durch.
Könnte also auch Vorteile haben, vor allem, wenn ihr die Mieter sowieso nicht rauswerfen wollt und das Haus nicht verkaufen wollt. ich weiß ja nicht, wie eure sonstigen Verhältnisse sind, aber wenn ihr sonst nicht so viel auf der hohen Kante habt, kann sowas durchaus das Zünglein an der Wage sein, wenn es um die Frage geht, ob so ein Haus aufgrund der Erbschaftssteuer überhaupt zu halten ist oder nicht.
Besprecht doch am besten einfach alles zusammen mit einem Steuerberater, Anwalt oder Notar. Dann kann Dein Vater auch seine Bedenken äußern.
Ihr solltet auch ehrlich miteinander sein und eure Ziele klar auf den Tisch legen: Was wollt ihr später mal mit dem Haus machen? Was will jeder einzelne von euch? Sagt eurem Vater das ehrlich, denn das erspart viel Ärger.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Nebenbei noch, wenn der Vater seine Kinder enterben möchte, dann kann er es ja auch ruhig tun. Sogar das Haus vor dem Tod verschenken.
Naja, ganz so einfach geht das nicht: Schließlich gibt es immernoch den Pflichtteil und für Schenkungen fallen ebenso Steuern an wie beim Erben. An Fremde verschenken kommt bei einer Immobilie sowieso kaum in Frage, da es keine nennenswerten Freibeträge gibt.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Natürlich kann er das; denn er kann ihr genau aufzeigen, welche Konsequenzen die Entscheidung des Vaters für sie hat. Das will sie ja schließlich auch wissen. Er kann ihr möglicherweise Argumente an die Hand geben, mit denen sie den Vater überzeugen kann, von der Übertragung eines lebenslangen Wohnrechts Abstand zu nehmen. Dem Vater sind ja möglicherwiese die Folgen einer solchen Entscheidung gar nicht bewusst. Man kann auch vorab mit dem Erblasser schon einen Erbvertrag schließen oder im Wege einer Schenkung vorgehen - es muss nicht immer ein Testament sein, um den Nachlass zu regeln. Es ist jedenfalls immer gut, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor der Erbfall eintritt und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ratschläge selbsternannter Hobbyjuristen, die meinen, alles besser zu wissen, sind nur schädlich.

Übrigens: Eine Entmündigung gibt es nach deutschem Recht schon lange nicht mehr.
Durch deine Argumentation kann ich deinen Rat nachvollziehen.
Schräg finde ich die ganze Geschichte schon - wenn Mieter mir wichtiger sind als die Interessen meiner Kinder.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Naja, ganz so einfach geht das nicht: Schließlich gibt es immernoch den Pflichtteil und für Schenkungen fallen ebenso Steuern an wie beim Erben. An Fremde verschenken kommt bei einer Immobilie sowieso kaum in Frage, da es keine nennenswerten Freibeträge gibt.
trotzdem kann man ja verschenken. zahlt der empfänger eben steuer - so what? so hoch sind diese auch wieder nicht, und am ende bleibt noch ein guter batzen übrig.

ich persönlich finde das lebenslange wohnrecht für quasi fremde ziemlich strange, muss ich zugeben. klingt eher so, als wäre der alte herr da belabert worden von den leuten. und natürlich kann der vater einer 30 jährigen ein 80 jähriger sein, was ist daran so ungewöhnlich?! (nicht bezogen auf dich valerie)
 
G

Gelöscht 6185

Gast
Diese befürchten, ich würde sie bei einem Erbfall aus der Wohnung schmeißen. Sie bräuchten Sicherheit, sonst würden sie ausziehen und ein Haus bauen, bevor sie zu alt werden
Das finde ich schräg und sogar unverschämt von den Mietern.Sie wissen doch sicher dass ihr Vermieter 2 Kinder hat...

dann sollen sie doch ein Haus bauen und haben damit die erwünschte Sicherheit...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Luisa1960 Inkassobüro will Kaution eines Mieters für seine Schulden Finanzen 39

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben