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Unschuldig Verurteilt

OK ich versuche nocheinmal Dir das zu erklären.
Am Anfang war nur ein Kind was weggelaufen ist mit einem Brief das sie nicht mehr zu Hause sein will. Dann war da die Anzeige des Mißbrauchs mit der Aussage das es an diesem Morgen das letztemal passiert sein soll. Und Da wusste ich das es eine Lüge ist. Denn ich bin an diesem Morgen mit ihr aufgestanden und mein Mann schlief bis sie das Haus verlassen hat. Und erst als man ihr bei der Polizei sagte das ie sofort untersucht werden müssse zwecks spurensicherung, da änderte sie ihre Aussage darauf hin das es schon 1 Jahr her ist. Die Polizei ist in unsere Wohnung mit gezogenen

Waffen und Handschellen, die haben meinen Mann auf die Erde gedrück und ihn verhaftet. Zwei Tage war er in U-Haft. Dann wurde er entlassen weil der Haftrichter nicht der Ansicht war das seine Schuld bewiesen ist. Über ein halbes Jahr später fing die Verhandlung an. Und es wurden Aussagen getätigt von dem Glaubwürdigkeitsgutachter der wie gesagt aussagte sie wäre nicht glaubwürdig, der Psychologe der Aussagte das sie Narzistisch Veranlagt wäre mit dem hang zu Vernichtungsagressionen und das sie immer alles Kontrolieren muss und das alles so sein muss wie sie es will. Da ist die Frauenärztin die aussagt das es keinerlei Verletzungen werder alte noch neue gibt. Da ist die Polizeioberkommesarin die aussagt das, das was das Kind beschreibt anatomisch gar nicht möglich wäre. Und da ist ihre Aussage das sie mitten in der Verhandlung dem Richter erzählt was sie für ein erfülltes Sexleben mit ihrem Freund hat. Und das mitten in einem Mißbrauchsprozess. Dann ist da die eine Aussage des Richters " ich habe Überlegt Ihnen bewerung zu geben aber dann wollte ich doch nicht" und "sie können jetzt nach der Urteilsverkündung ersteinmal nach Hause gehen sie werden ja nichts schlimmes machen".
Dann war mein Mann noch knapp ein Jahr zuhause bei seiner anderen Tochter.

Ein Beweis für die Schuld, naja auf jeden fall wenn alle sich einig gewesen wären das es Beweise für die Schuld gibt.
Aber sie waren sich ja alle nur einig das es eben keine Beweise für die Schuld gibt, nur der Richter sah das anders.
Und jetzt sage mir das hier alles richtig gelaufen ist.

Zusätzlich möchte ich noch anmerken das, das Kind von sich aus bei mir angerufen hat um mir mitzuteilen das sie gelogen hat und das ich das nur wissen soll, aber vor Gericht würd sie sagen das es so passiert ist.

Sorry, ich möchte dir nichts, doch ich verfolge den Strang ja seit längerem.
Wie ich schon schrieb, weiß ich nicht was tatsächlich passierte. Das bitte vorweg.

Das was du jetzt schreibst, kann nicht alles so gewesen sein.
So deutest du auch den Verfahrensablauf falsch.
Das will ich dir nicht vorhalten, weil du eben keine Fachfrau bist. Doch was du in der Wertung schreibst ist dennoch falsch.

Der Haftrichter entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, lediglich darüber, ob dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr besteht. Ansonsten wird der Beschuldigte freigelassen, weil die Ermittlung erst abgeschlossen werden müssen!

Das ist übrigens der Grund, warum Frauen so unsäglich leiden, weil sie meinen, es passiere dem Beschuldigten nichts mehr. Doch hier wird lediglich eine Abwägung zwischen Tatvorwurf und Ermittlungsstand getroffen.

Was das Gutachten betrifft, so kann durchaus eine Persönlichkeitsstörung vorliegen, doch das ist kein Beweis dafür, dass solch eine Person nicht missbraucht werden könnte/konnte. So müssen also andere Gründe vorliegen.

Auch das dein Kind, Verkehr hatte, sagt was aus?
Sie hat lediglich wahrheitsgemäß, ihrer Verpflichtung als Zeugin nachkommend, geantwortet. Vielleicht anders als du oder ich, doch das ist unerheblich.

Eine Kommissarin ist keine Gutachterin.
Usw. usw.
So lässt sich alles was du schriebst erklären.

Was mich allenfalls überzeugen würde, wäre das schriftliche Urteil.
Denn da stehen die Beweiswürdigungen drin, die man evtl. infrage stellen kann.
Doch warum war eine Revision nicht erfolgreich und andere möglichen Rechtsmittel?

War deine Tochter zur Tatzeit unter 14?

Ein Beweis für die Schuld, naja auf jeden fall wenn alle sich einig gewesen wären das es Beweise für die Schuld gibt.
Aber sie waren sich ja alle nur einig das es eben keine Beweise für die Schuld gibt, nur der Richter sah das anders.
Das stimmt so auch nicht, der Staatsanwalt war auch davon überzeugt.
Der Staatsanwalt ist verpflichtet, auch entlastende Beweise zu prüfen und dem Gericht vorzulegen.

Welches Strafmaß hat er denn beantragt?

Nach welchem (§ 177 Abs. ?) genau wurde dann verurteilt?

Bewährung kann man gar nicht bei diesem Strafmaß geben.
 
"meine Tochter" das ist ein besonderes Verhältnis, was das Kind zerstört hat.

Solch ein Verhältnis kann auch bei sonstwelchen Vergehen weiterbestehen, hier aber offensichtlich doch nicht mehr.

Dafür muß sich eine Mutter nicht rechtfertigen, weder dafür, daß sie weiterbestehen, noch, daß sie (leider) vergangen sind.

Ich kann mich in solche eine Situation hineinversetzen.

Ach ja, Real: es gibt auch in "normalen" und sogar bessergestellten Familien auch abnormes Verhalten einzelner Mitglieder, obwohl es dafür keinen logischen Grund gibt.

Jeder Mensch ist ein Individuum, mit einer eigenen Erlebenswelt. Gleiche Ereignisse wirken auf verschiedene Menschen nun mal unterschiedlich. Das ist so - es hat keiner das Recht dem anderen dafür Vorwürfe zu machen, ebenso wie Selbstvorwürfe nicht der rechte Weg sind, Empfindungen zurechtzurücken.

Ich halte Hilferufes Schilderungen für glaubhaft. Unter anderem ist der Umstand doch verwunderlich, daß der V*** oder Mißbraucher weiter in der Familie, mit nem anderen Mädchen und einem Jungen ein ganzes Jahr lang verblieb - paßt ja eigentlich nicht zu dem Urteil. Da wurden schon Familien aus weit nichtigeren Gründen aus "lauter Vorsorge" auseinandergerissen, lt.Berichten aus Hilferuf.

Hilferufe - wir wissen nicht, ob da was war oder nicht, aber laß Dich nicht von Menschen aus der Ruhe bringen, die einen anderen Erfahrungskreis haben als Du! Es gibt nun mal alles auf dieser Welt, alles und mehr, als wir uns vorstellen können.

Die Zeiten damals, als der Richter der Klägerin ein Blatt mit einem Loch vorhielt und sie bat das Loch mit einem Stift zu treffen, was sie natürlich nicht traf - war schlimm, was heutzutage abläuft, taugt wohl auch nicht, jedes Fehlurteil zu vermeiden. Das betrifft die Frauen, die solche Taten - unter psychischem Leid - infrage gestellt bekommen, wie auch die Männer, denen es fäschlicherweise unterstellt wird.

Bleibt wohl nur, uns etwas mehr Vernunft und weniger Egoismus für jeden einzelnen zu wünschen.

Hilferufe: ich habe oft genug erlebt, daß des Schicksals Räder langsam mahlen, aber doch am Ende gerecht.

viele Grüße Gelinda
 
Zuletzt bearbeitet:
also aus 200 000 wurden in der Vox-Sendung 200 pro Jahr (genaue Differnzierung nicht vorhanden) benannt, wenn du so mit Tatsachen und Zahlen umgehst, wundert mich nun nichts mehr.

du kannst gerne noch mal reinhören

Die Samstags-Dokumentation - Unschuldig im Gefängnis -...

und weiter werden in der Doku auch weitere Aussagen von Hilfesuchende aus der rosa Wolke nur 7247 widerlegt.

man kann da gerne mal reinhören, was auch an Konsequenzen hinter Gitter und nach den Gittern passiert.

Es ist schon absurd wenn hier beschrieben wird, die gerade ein verurteilter im Knast mit Samthandschuhen angefasst werden sollte. das widerspricht jeder Berichterstattung.


Aus der Sendung in deutschland werden jährlich rund 800000 Fälle verhandelt und der BGH schätzt 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein Viertel und das sind nach Adam Riese 200000.
 
Aus der Sendung in deutschland werden jährlich rund 800000 Fälle verhandelt und der BGH schätzt 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein Viertel und das sind nach Adam Riese 200000.

Nicht der BGH behauptet das, sondern (angeblich!) lediglich ein Richter des BGH. 🙂
So könnte er auch schätzen, wann in China eine Schale Reis umfällt..., denn weder über das von ihm Behauptete, noch über verschütteten Reis, gibt es eine Statistik.
Schon gar nicht, werden entsprechende Urteile, in dieser Anzahl, vor dem BGH aufgehoben.
 
Es sagt ja auch keiner das soviele entsprechende Urteile vom BGH aufgehoben werden.

@Rehenus

Sag mal kann es sein das Du irgenwie in dieser Umgebung des "Rechtstaates" arbeitest, da Du das so sehr verteidigst?
 
Ich habe mal eine Frage zu den Gutachten.
Wann wird eigentlich ein Gutachten beantragt und kann man daraus wirklich erkennen, ob jemand eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt?
Das ist doch 1 Termin, oder?
 
Ja genau, das ist die Sicht von Hilfesuche. Jene, die ihren Partner überalles liebt und blind vertraut. Wie neutral kann so eine Sicht sein? Darüber schon mal nachgdacht?
Selbstverständlich. Sonst hätte ich diesen Halbsatz ja nicht aufgenommen, ne? 🙄

Leider gibt es nämlich Frauen/Mütter die ihren Partner alles glauben, alles verzeihen und die ihren Töchtern die Schuld daran geben. Ihre eigene Tochter als Lügnerin bezeichnet, ihnen also nicht glauben wollen und lieber zu ihrem Partner halten. Ach ja simmt ja, ein Kind will ja auch das der Vater/Stiefvater, Onkel oder oder, schlimme schmerzhafte Dinge mit ihm macht, das die Kinderseele das Kind schützen muss, damit da Kind dies überhaupt überlebt. Ja klar Kinder wollen das ja 🙄 Mir wird übel
Das beziehe ich durchaus mit ein, aber du verwechselst hier die Ebenen:
Du wirfst IHR etwas vor - nämlich, dass sie nur noch "das Kind" schreibt, ohne zu beachten, was ihre Sichtweise ist - die, die ich oben geschildert habe.
Ich glaube nicht, dass das hier ein fruchtbarer Dialog wird, wenn du jemandem, der diese Umstände für seine Wahrheit hält, einen moralinsauren Vortrag über Mutterliebe halten willst.
Darauf wollte ich hinweisen.

Im Übrigen sind wir durchaus auf einer Linie, Tränenarm. Ich bin in solchen Fällen für grenzenlose Solidarität der Mutter mit dem Kind, ich kann Fälle nicht verstehen, in denen so etwas ignoriert oder totgeschwiegen wird - absolutes, nicht in Worte zu fassendes No-Go - ein Verrat sondergleichen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Hilfesuche das ebenso sieht, sofern es tatsächlich um Kindesmissbrauch geht.

Nur müssen wir uns an dieser Stelle auf das verlassen, was Hilferufe uns sagt, weil wir nicht wissen, was passiert ist.
Und unter Zugrundelegung dieser geschilderten Situation, die ich mangels gegenteiliger Informationen als wahr und zutreffend unterstellen muss, sehe ich nicht ein, warum sie da noch "meine Tochter" schreiben muss.
 
Selbstverständlich. Sonst hätte ich diesen Halbsatz ja nicht aufgenommen, ne? 🙄


Das beziehe ich durchaus mit ein, aber du verwechselst hier die Ebenen:
Du wirfst IHR etwas vor - nämlich, dass sie nur noch "das Kind" schreibt, ohne zu beachten, was ihre Sichtweise ist - die, die ich oben geschildert habe.
Ich glaube nicht, dass das hier ein fruchtbarer Dialog wird, wenn du jemandem, der diese Umstände für seine Wahrheit hält, einen moralinsauren Vortrag über Mutterliebe halten willst.
Darauf wollte ich hinweisen.

Im Übrigen sind wir durchaus auf einer Linie, Tränenarm. Ich bin in solchen Fällen für grenzenlose Solidarität der Mutter mit dem Kind, ich kann Fälle nicht verstehen, in denen so etwas ignoriert oder totgeschwiegen wird - absolutes, nicht in Worte zu fassendes No-Go - ein Verrat sondergleichen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Hilfesuche das ebenso sieht, sofern es tatsächlich um Kindesmissbrauch geht.

Nur müssen wir uns an dieser Stelle auf das verlassen, was Hilferufe uns sagt, weil wir nicht wissen, was passiert ist.
Und unter Zugrundelegung dieser geschilderten Situation, die ich mangels gegenteiliger Informationen als wahr und zutreffend unterstellen muss, sehe ich nicht ein, warum sie da noch "meine Tochter" schreiben muss.

Sorry, dies müssen wir bestimmt nicht!

1. Es gibt ein rechtsgültiges Urteil. Danach ist die Tat geschehen!

2. Kann man die Argumente von Hilfesuche widerlegen.
Dabei habe ich mich schon zurück gehalten und nicht angemahnt, dass meine Fragen, die das beweisen könnten, nicht von ihr (aus gutem Grund?) beantwortet werden.

3. Ihre Reaktion auf mich im letzten Posting, lässt den Schluss zu, dass sie meine Fragen als gefährlich ansieht, ihre Behauptungen zu entlarven.
Reaktion auf gefährliche Frage – Angriff wegen möglicher Befangenheit.
Diese Reaktion im Verhalten der TE, ist in diesem Strang massenhaft aufgezeigt worden.

4. Es ist eine Tatsachen, dass Kindesmissbrauch sehr oft mit Spaltung zwischen Mutter und Kind einhergeht: „Du machst meine Ehe/Partnerschaft kaputt...“
 
Die Tatsache, dass es einen Spruch eines Richters gibt bedeutet nicht, dass die Tat geschehen ist.

Ich möchte nur an den Mensch in Bayern hinweisen, der auch aufgrund eines Spruchs eines Richters in der geschlossenen Psychiatrie einsitzt, weil er nur die Wahrheit zu Schwarzgeldgeschäften seiner Frau sagte.War vor kurzem in der Presse und belastet derzeit die bayerische Justizministerin sehr.

Dies soll kein Vergleich mit dem hier diskutierten Verfahren sein. Ich kenne nur vom Lesen die eine Seite. Jede Medaille hat bekanntlicherweise zwei Seiten.

Daher maße ich mir hierzu kein Urteil an und will es auch nicht. Ich bin aber überzeugt davon, dass die TE von ihrer eigenen Wahrnehmung über den Sachverhalt überzeugt ist. Ob das richtig oder falsch, das wissen wir alle nicht und daher kann man dazu auch nichts raten, empfehlen oder sonstwas.

In einem Rechtstaat ist der Rechtsfriede wieder hergestellt, wenn ein Urteil rechtskräftig gesprochen ist.
Daher ist die Tat so zu bewerten, dass sie stattgefunden hat. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, bis nicht das Gegenteil bewiesen ist.
Ich habe meine Meinung über die Argumente der TE geschrieben. Sie sind für mich nicht glaubwürdig.

Natürlich gibt es Fehlurteile, die bereitwillig immer und immer, wiederholt und zitiert werden, doch sie sind keinesfalls so gravierend, dass man deshalb zu keinem Urteil mehr kommen könnte.
Fragt man in den Gefängnissen, so sind fast alle unschuldig.

Doch Urteile sind Unikate, und somit auch schwer bis gar nicht zu vergleichen. Was sagt ein mögliches Fehlurteil über diesen Prozess... Gar nichts!

Wenn ich deine Logik zugrunde lege, dürfte es keine Urteile bei "Aussage gegen Aussage" mehr geben.
Der Eine wertet ein Gutachten, wenn es vom Richter Berücksichtigung findet positiv und der Andere nicht.
Fakt ist, dass das Gericht ist nicht daran gebunden ist.
So wird dann immer trefflich Urteilsschelte betrieben, einmal soll man auf den Gutachter hören, ein anderes Mal nicht. Doch wer entscheidet das?
Gott sei Dank, das Gericht!

Und ehe es zu einer Verurteilung kommt ist die Messlatte hoch angesetzt.
Man muss die Schuld nachweisen.

Bei Missbrauchsfällen wird es nie mehr zu einem Urteil kommen können, wenn man seitens des Staates nicht bei der jetzigen Regelung bleibt. Dabei sind bei diesen Taten die Täter eh im Vorteil, weil sie im Gegensatz zum Opfer, nichts beweisen müssen.
Somit bleiben tausende Taten ungesühnt.

Ginge es nach mir, müsste bei diesen Taten sich der Täter genauso einer Begutachtung stellen, wie das Opfer selbst. Das brächte in der Tat mehr Gewissheit in den Prozess.
 
Sorry, ich möchte dir nichts, doch ich verfolge den Strang ja seit längerem.
Wie ich schon schrieb, weiß ich nicht was tatsächlich passierte. Das bitte vorweg.

Das was du jetzt schreibst, kann nicht alles so gewesen sein.
So deutest du auch den Verfahrensablauf falsch.
Das will ich dir nicht vorhalten, weil du eben keine Fachfrau bist. Doch was du in der Wertung schreibst ist dennoch falsch.

Der Haftrichter entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, lediglich darüber, ob dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr besteht. Ansonsten wird der Beschuldigte freigelassen, weil die Ermittlung erst abgeschlossen werden müssen!

Das ist übrigens der Grund, warum Frauen so unsäglich leiden, weil sie meinen, es passiere dem Beschuldigten nichts mehr. Doch hier wird lediglich eine Abwägung zwischen Tatvorwurf und Ermittlungsstand getroffen.

Was das Gutachten betrifft, so kann durchaus eine Persönlichkeitsstörung vorliegen, doch das ist kein Beweis dafür, dass solch eine Person nicht missbraucht werden könnte/konnte. So müssen also andere Gründe vorliegen.

Auch das dein Kind, Verkehr hatte, sagt was aus?
Sie hat lediglich wahrheitsgemäß, ihrer Verpflichtung als Zeugin nachkommend, geantwortet. Vielleicht anders als du oder ich, doch das ist unerheblich.

Eine Kommissarin ist keine Gutachterin.
Usw. usw.
So lässt sich alles was du schriebst erklären.

Was mich allenfalls überzeugen würde, wäre das schriftliche Urteil.
Denn da stehen die Beweiswürdigungen drin, die man evtl. infrage stellen kann.
Doch warum war eine Revision nicht erfolgreich und andere möglichen Rechtsmittel?

War deine Tochter zur Tatzeit unter 14?

Das stimmt so auch nicht, der Staatsanwalt war auch davon überzeugt.
Der Staatsanwalt ist verpflichtet, auch entlastende Beweise zu prüfen und dem Gericht vorzulegen.

Welches Strafmaß hat er denn beantragt?

Nach welchem (§ 177 Abs. ?) genau wurde dann verurteilt?

Bewährung kann man gar nicht bei diesem Strafmaß geben.

Warum behauptest Du es kann nicht so gwesen sein wie ich es hier schreibe? Warst Du dabei? Nein also kannst Du s nicht wissen.

Wie schon oft geschrieben gibt es zwei Gutachten, einmal das Glaubwürdigkeitsgutachten und dann das Gutachten des Psychologen.

Sie wurde nicht gefragt ob sie Verkehr hätte oder nicht, das hat sie so von sich aus erzählt.

Wie Du sicher wissen wirst wird bei der Revision nur das Urteil geprüft ohne die Beweise nocheinmal zu sichten. Und meiner Meinung nach ( die nicht vom Fach ist ) kann man kein Urtil prüfen ohne auch die Beweise nocheinmal zu sichten.


Ja war sie.

Und genau das wurde eben nicht gemacht.

Knapp 9 Jahre.

Kann ich jetzt nicht sagen das Urteil liegt beim Anwalt.

Ich weiß das man da keine Bewährung geben kann. Und trotzdem kann ich eben nur schreiben was der Richter damals gesagt hat.


Und ich fühle mich sicher nicht durch Deine Fragen bedroht, ich bin es einfah nur Leid als Lügner hingestellt zu werden.
Und ich würde es im übrigen sehr begrüßen wenn auch die Täter sich einer Begutachtung unterziehen müßten, das hätte uns sicher sehr geholfen.
 

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