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Unschuldig Verurteilt

Warum behauptest Du es kann nicht so gwesen sein wie ich es hier schreibe? Warst Du dabei? Nein also kannst Du s nicht wissen.

Wie schon oft geschrieben gibt es zwei Gutachten, einmal das Glaubwürdigkeitsgutachten und dann das Gutachten des Psychologen.

Sie wurde nicht gefragt ob sie Verkehr hätte oder nicht, das hat sie so von sich aus erzählt.

Wie Du sicher wissen wirst wird bei der Revision nur das Urteil geprüft ohne die Beweise nocheinmal zu sichten. Und meiner Meinung nach ( die nicht vom Fach ist ) kann man kein Urtil prüfen ohne auch die Beweise nocheinmal zu sichten.


Ja war sie.

Und genau das wurde eben nicht gemacht.

Knapp 9 Jahre.

Kann ich jetzt nicht sagen das Urteil liegt beim Anwalt.

Ich weiß das man da keine Bewährung geben kann. Und trotzdem kann ich eben nur schreiben was der Richter damals gesagt hat.


Und ich fühle mich sicher nicht durch Deine Fragen bedroht, ich bin es einfah nur Leid als Lügner hingestellt zu werden.
Und ich würde es im übrigen sehr begrüßen wenn auch die Täter sich einer Begutachtung unterziehen müßten, das hätte uns sicher sehr geholfen.

Dein Partner sitzt ja schon länger ein. Du hast alles versucht um das Verfahren neu aufzurollen, was leider misslang. D.h. Dein Partner wird seine Strafe absitzen müssen, ob schuldig oder unschuldig verurteilt. Nun bringt es Deiner Familie nichts an geschehenen Dingen (auch wenn hier evtl. Unrecht geschah) rumzurühren und was man hätte tun müssen/können.

Es gibt viele Baustellen in eurem Leben. Von Deiner Tochter hast Du Dich abgewandt, sie ist fremduntergebracht. Dein Sohn ist auch fremduntergebracht, dazu sind nach Deiner Schilderung beide Kinder psychisch sehr krank. Dein Partner wird durch den Knastaufenthalt auch einiges aufzuarbeiten zu haben, genauso wie Deine Kinder. Genauso sehe ich es mit Deinem Seelenzustand. Du hast auch viele Dinge erlebt, die Dich prägen, auch wenn Du vieles vielleicht verdrängt hast.

Ich würde Dir raten, Dich um Deine Baustellen zu kümmern, die present sind, die man noch korrigieren kann. Du wirst das Urteil nicht verändern können und auch nicht die Tatsache, das Dein Partner nach seiner Entlassung als schuldig verurteilt angesehen wird. Die wenigsten Menschen, werden das glauben, was man sagt, sie sehen häufig nur, das was ist. So ist der Mensch nun mal. Es gibt ein Sprichwort: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er doch die Wahrheit spricht". Da ist viel wahres dran.

Konzentriere Dich auf Deine Kinder und Deine Familie, damit ihr "neu" beginnen könnt. Es bringt nichts hier über das Rechtssystem zu diskutieren, was ungerecht ist und was nicht. Du sowie wir, werden dieses Rechtssystem nicht ändern. Es gab und wird immer wieder Ungerechtigkeit geben und das in jedem Lebensbereich, solange Menschen am Werk sind.

Verliere bei dem ganzen nicht Deine Kinder aus den Augen, auch nicht Deine erstgeborene Tochter. Setze da an, denn ich habe das Gefühl, das Du Dein ganzes drum herum um Deinen Partner zu sehr vergisst und Deine Kraft und Nerven für einen Zustand aufgebraucht werden, den Du nicht mehr verändern kannst.
 
Von "blindem Vertrauen" zu reden, nach all den nachvollziehbaren Gründen, die Hilfesuche genannt hat, warum sie ihrem Partner, und nicht ihrer Tochter glaubt... das finde ich wirklich schon unverschämt.

Du scheinst ja hellseherische Fähigkeit zu besitzen, genau zu wissen, wie der Fall liegt...
Eine Unverschämtheit kann ich seitens Tränenarm nicht erkennen, eine Meinung ist so legitim wie eine andere, doch Wertungen, die ins Persönliche gehen, sind nicht angebracht und fallen letztlich auf den Schreiber zurück.

Fakt ist jedoch, dass gerade in solchen Fällen, sich Mütter auch gegen ihre Kinder stellen. Das habe ich auch geschrieben. Das ist Stand der Wissenschaft.


Sehr einfühlsam, diese Anmerkung. [...]

[...]

Naja, er behauptet es wohl nicht nur, und schon gar nicht angeblich... sondern es handelt sich hierbei um einen Kommentar zur StPO; und dieser Richter beschäftigt sich insgesamt ziemlich eingehend mit der Thematik. Vielleicht kommt dadurch ja mal sowas wie eine verlässliche Statistik in Gang... Zeit dafür wäre es dringend.

Angeblich deshalb, weil sich die TE auf den Filmbeitrag berief, wo eben der Richter nicht mit Namen und Originalzitat genannt wurde.
Dann kannst du mir den Richter doch nennen.
Und über Sinn und Zweck von Kommentaren zu Gesetzen, könnte ich auch ein Buch schreiben.
Was sollte denn eine Statistik beweisen? Welchen Einfluss sollte das haben?
Dass man noch mehr Täter laufen lässt? Weniger verurteilt, heißt im Umkehrschluss, das Opfer nicht zu ihrem Recht kommen.
Und man sollte nicht immer hysterisch behaupten, wir hätten alle Tage, zu Unrecht, Leute weggesperrt.
Geht es nach dem „(nicht) gesunden Volksempfinden“, ist es doch eher umgekehrt...


Ein Gutachten darüber, ob jemand vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann, meinst du? So eine Entscheidung muss natürlich immer irgendwie begründet werden. Ich glaube aber, manchmal äußern sich nur der JVA-Psychologe, der betreuende Sozialarbeiter etc. dazu, ohne dass ein richtiges Gutachten erstellt wird. Und manchmal wird ein externer Gutachter damit beauftragt. Dann kann es durchaus auch mehrere Termine zur Begutachtung geben.

Das kommt alles ganz auf den Einzelfall an.

Eine Antwort wie Radio Eriwan, doch dennoch falsch...😉

Nein, kann man nicht und das tust du auch nicht. Man kann sie nur anders bewerten, so wie du das getan hast. Und Wortklauberei betreiben... Z.B. wenn Hilfesuche sagt, der ihr Mann aus der U-Haft entlassen wurde, "weil weil der Haftrichter nicht der Ansicht war das seine Schuld bewiesen ist" - und du "belehrst" sie, "der Haftrichter entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, lediglich darüber, ob dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr besteht"... das ist ja wohl nur albern, aber keine "Widerlegung"...

Wie? Machst du dir die Strafprozessordnung selbst? 🙂
Nun magst du unser Recht albern finden... Was soll's.
Meine Antwort sehe ich als fundiert an.

Deine Fragen beweisen lediglich, dass sich eine Diskussion mir dir wahrhaftig erübrigt...

Warum tust du dir das dann an?
Ich mache hingegen keine Unterschiede und seien die Antworten an mich noch so "schmerzfrei"...


Laut StPO ist ein Grund für eine Wiederaufnahme, "Wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten". Von "Gegenteil (also Unschuld) beweisen" steht da nichts...! Leider ist es in der Praxis aber faktisch so, dass die Unschuld nahezu bewiesen werden muss. Ich erinnere da nur an den Fall des "Bauern Rupp" - seine Frau und Kinder wurden verurteilt, weil sie ihn angeblich zerstückelt und an die Hunde verfüttert hätten... und als seine Leiche dann ein paar Jahre später aus der Donau gezogen wurde, lehnte die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab, nach dem Motto "wenn sie ihn nicht auf die eine Weise umgebracht haben, dann eben auf die andere, ist doch nebensächlich". Schöner Rechtsstaat, ich muss schon sagen. Da kann man sich doch so richtig sicher fühlen... 🙄

Ach jetzt kommst du schon wieder mit einem anderen Fall. Wo ich doch ausgeführt habe, dass es juristisch nicht zulässig ist, Fälle zu vermengen.
Ich sag es mal so, dass du es hoffentlich verstehen wirst.
Ein Gericht muss nicht die Unschuld eines Angeklagten beweisen, sondern seine Schuld.
Das tat das Gericht.
Nach Rechtskräftigkeit ist das so Fakt.
Wenn wir dieses System nicht grundsätzlich anerkennen, haben wir keine funktionierende Justiz mehr und auch keinen Rechtsstaat.

Unser System sieht mehrere Möglichkeiten vor, gegen Falschverurteilungen vorzugehen.
Ich sage es nochmals:
Ich kann nicht wissen, wie der hier geschilderte Fall tatsächlich aussieht, da wäre nur mit dem schriftliche Urteil Klarheit zu bekommen.
Denn wenn hier zu erkennen wäre, wo Ansatzmöglichkeiten für eine effektivere Verteidigung gegeben wären, dann hätte man mit vielleicht qualitativ mehr Rechtsmittel ausschöpfen können.

Wird ein Rechtsmittel eingelegt, prüft das Gericht wiederum nicht die Unschuld des Verurteilten, sondern seine Schuld. Jetzt könnte man sagen, das ist Jacke wie Hose, was geprüft wird, ist es aber nicht.
Siehe einschlägige Kommentare, ich spare mir das hier.

Richter entscheidet
Klar, man kann immer alles auch für möglich halten. Dass das Mädchen sexuell missbraucht/genötigt wurde, obwohl sie zunächst Unwahrheiten behauptete, und sich in ganz auffälliger Weise verbesserte, um die Aussage wieder glaubhaft zu gestalten. Obwohl eine Kommissarin Details ihrer Schilderung für anatomisch unmöglich bezeichnete (sie ist kein Gutachter, nein; ihre Zeugenaussage geht aber natürlich auch in die Beweiswürdigung ein). Obwohl dem Mädchen eine mit Vernichtungsaggressionen einhergehende narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert wurde. Obwohl ein Glaubhaftigkeitsgutachter zu dem Schluss kam, die Aussage sei nicht glaubhaft.

Dazu habe ich Stellung genommen, wie die StPO das vorsieht.
Ein Gericht hat ein Urteil zu fällen und wird so gefällt, wie ein Gericht das für verantwortlich hält.

Das mag man beklagen, doch ich kenne kein besseres Gesetz und System.
Es sei denn, man lässt noch mehr Straftäter laufen.


Mit dieser Wertung der Beweislage - die insgesamt unwahrscheinlichere Möglichkeit für wahr zu halten - wird aber genau das getan, was bei Fehlurteilen in vielen Fällen geschieht - der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" wird grob missachtet.

Du verkennst hier juristische Grundsätze.
Ein Gericht ist in der Würdigung der Beweise, der Zeugen, Gutachten und Indizien, grundsätzlich frei.
Denn wer verantwortet ein Urteil, wer leistet Schadenersatz? Der Gutachter etwa?

Das kann auch nur so sein, sonst wäre Urteile kaum zu sprechen und zu verantworten.
Man muss doch jetzt nicht so tun, als wären alle Staatsanwälte und Gerichte davon angetan Unschuldige hinter Gittern zu sehen.
Dass dies vorkommt, klar!

Doch ich denke das System ist in Jahrtausenden gut gelungen. Ich wiederhole... Es wird für Wahrheit erkannt!
Das eben nicht "im Zweifel" entschieden wurde, lässt mich auch ziemlich sicher sein, dass das Urteil Bestand hat.

Ach ja? Und woher weißt du das, wo es doch, wie du selbst sagtest, keine Statistik dazu gibt 🙄 ???

Würde eine Statistik zu mehr Gerechtigkeit führen?
Absolut Nein!
Sie würde in doppelter Hinsicht Staatsverdrossenheit schüren.
Einmal weil alle auf Freispruch hoffen, und andererseits bei denen, die Opfer sind und der Täter frei kam.
Und Letzteres sind zweifelsfrei astronomisch mehr Fälle, als die der Fehlurteile.

Auch hier ist jetzt schon so, dass man völlig falsche Schlüsse aus anderen Urteilen zieht, die aber nicht mehr und nicht weniger begründen: Urteile können falsch sein, doch nicht jedes Urteil was schwierig ist, ist deshalb falsch!

Also könnte man jedem Urteil dann die Statistik entgegenschleudern?
Es ist doch sicher naiv zu glauben, es gäbe eine 100% Gerechtigkeit!
Die gibt es selbst im Himmel nicht.

Urteile gibt es sowieso. Freisprechende oder schuldig sprechende... 😉

Nein eben nicht, die Staatsanwaltschaften würden nicht mehr sorgfältig ermitteln und es gäbe vielfach erst keine Anklage mehr.


Doch, natürlich darf es auch Verurteilungen bei der Konstellation "Aussage gegen Aussage" geben. Nur bestehen in diesem Fall besonders hohe Ansprüche an die belastende Aussage. In keinem Fall darf das einzige Beweismittel derart zweifelhaft sein, wie es Hilfesuche hier ausführlich dargelegt hat!

Du solltest einfach mal einen Prozessfall bei solch einem Delikt besuchen, damit du von deinen Vorurteilen runterkommst.
Die Aussage allein wird kein ausreichender Verdacht sein, daher ist solch ein Fall, wo keine Zeugen, außer dem Opfer vorhanden sind, schwer beweisbar. Damit muss das Opfer schon die Hürde der Ermittlung nehmen. Hält der Staatsanwalt diese Indizien für "Gerichtsfest" kommt es erst zu einer Anklage.
Diese Hürde ist schon sehr hoch.
Angeklagte lügen dass die Balken biegen...
Während das Opfer begutachtet wird, das wiegt meiner Meinung längst ein "in dubio pro reo" auf.
Nicht selten treten Entlastungszeugen auf deren, Glaubhaftigkeit in den Sternen steht...
Für jeden Meineid oder Falschaussage einen Euro, dann würde ich in den Süden ziehen.
Hier in diesem Falle, reichte die alleinige Aussage des Mädchens nicht aus, da möchte ich wetten...

Man muss sich mal vergegenwärtigen - eine Verurteilung darf nur erfolgen, wenn sich das Gericht "ohne vernünftige Zweifel" von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Dass eine solche sichere Überzeugung aufgrund einer teilweise falschen, inkonsitenten, von einem Sachverständigen für unglaubhaft eingestuften Aussage einer an einer für die Beschuldigung relevanten psychischen Störung leidenden Person nicht erfolgen dürfte, sollte eigentlich jedem klar sein.

Das ist sachlich und fachlich falsch!
Merkst du nicht, wie anmaßend du Gerichtsschelte betreibst?

Das ist echt ein Hohn. Dann schreib doch mal, wo hier "die Schuld nachgewiesen" wurde???

Gib mir das schriftliche Urteil, dann bekommst du einen mehrseitigen Kommentar!
Die ist genauso gut oder schwach begründet, wie einige Gutachten.


In einem laufenden Strafverfahren gibt es keine "Täter" und keine "Opfer", da das Verfahren eben genau dazu da ist - festzustellen, ob der Angeklagte "Täter" und ob der Belastungszeuge "Opfer" ist.

Deine Wortwahl macht deine Voreingenommenheit nur allzu offensichtlich 🙄 😉.

Beinahe richtig... 🙂 Ja, das würde stimmen, dass wäre mit doch als ein lässlicher Fehler verziehen... Doch du verkennst die Tatsache, dass das Urteil gesprochen und rechtskräftig ist, somit ist meine Wortwahl völlig richtig!

Das würde ich so nicht sagen. Diese Dinge zu diskutieren, kann zumindest eine große Hilfe sein für Menschen, die derzeit ebenfalls mit einer unzutreffenden Beschuldigung konfrontiert sind. Die werden vielleicht wach, und suchen sich rechtzeitig einen Anwalt, der seinen Job gut macht...

Außerdem ist ein Wiederaufnahmeverfahren auch später jederzeit noch möglich, falls sich an der Beweislage nochmal was ändern sollte. Die Chance dafür ist denkbar gering, aber trotzdem... wer weiß. Und erstrebenswert ist so eine Korrektur eines Fehlurteils doch jedenfalls immer... natürlich auch noch nach der Haftentlassung.

Wie kommt es, dass du so parteiisch von einem Fehlurteil ausgehst...? 😉


An einigen Stellen hätte ich gerne einen Smiley gesetzt, um unnötige Schärfe zu verhindern. Doch leider lässt das Programm mehr Smileys nicht zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso sollte ich hellsehen können? Hilfesuche hat doch genug dazu geschrieben.

Das wurde anhand von mehreren Aussagen der TE, sowohl von mir, wie anderen Schreibern als falsch bewiesen.

[...]


Googeln kannst du bestimmt genausogut wie ich.

Das ist immer die billigste Ausrede...
Also kannst du es nicht.


Eventuelle 1/3 Fehlurteile in Sexualdelikts-Verfahren möchtest du also einfach so unter den Tisch fallen lassen? Siehst keinen Handlungsbedarf? Im Namen der Opfer? Wo gehobelt wird, da fallen Späne - oder wie???
Was soll man dazu noch sagen.

Besser sagt man nichts, denn du vergisst, dass in diesen Fehlurteilen auch sehr viele ungerechtfertigte Freisprüche für Täter enthalten sind.

Dann kannst du sicher darlegen, was richtig wäre. Ich nehme an, eine korrekte Antwort dürfte für den Fragesteller von einiger Bedeutung sein... .

Nein, glaube ich nicht.
Weder die TE, geschweige du, bist wirklich interessiert, was richtig ist. Das beweisen die Antworten.
Und ich müsste mich schon sehr verbiegen, um in diesem Fall noch gute Ratschläge zu geben, wie so ein Täter vorzeitig aus der Haft kommt.


Musst du auch gar nicht wissen; was Hilfesuche schreibt, hat zu gelten, solange es nicht offensichtlich falsch oder unglaubhaft ist.

Falsche wird nicht wahrer, wenn man ihn wiederholt. (S. oben über Forenregeln)
Es ist daher unzweifelhaft falsch, weil ein Urteil von einem Gericht zur Sache, gesprochen wurde. Hier kann doch nicht jeder behaupten was er/sie will!

Und im schriftlichen Urteil kann im Übrigen auch alles Mögliche Entlastende weggelassen worden sein.

Das ist ja interessant!
Dann hätte man doch bei Revision und Berufung Erfolg gehabt....

Es prüft ohnehin nur Rechtsfehler. Und zwar nur die, die in der Revision gerügt werden. Die Begründung der Revision muss es schon in sich haben (was für Normalbürger kaum bezahlbar ist), um damit überhaupt eine gründlichere Prüfung erreichen zu können... ansonsten wird sie eh ohne viel Federlesens als unbegründet verworfen.

Kann ich nicht nachvollziehen, relativ viele Urteile werden (auch) mit Erfolg zumindest zurück verwiesen.
Das ist im Strafrecht schon die Regel. Die Kosten sind dabei nebensächlich.
Allerding berät ein guter Anwalt seinen Mandanten dahingehend, wenn er selbst nicht an die Unschuld glaubt, über die entstehenden Kosten.

Die Beweiswürdigung darf aber nicht beliebig sein, oder gegen allgemeine Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen.

Wo tut eine Beweiswürdigung das?
Das Urteil wäre doch in der Regel leicht anzufechten.
Ich verstehe ja, dass man Prozessführung nicht leicht versteht und einige Verteidiger nicht mit ihrem Mandanten genügend sprechen, erst recht nicht mit den Angehörigen, was ja auch problematisch ist. Doch hilft alles Sprechen nicht, wenn man nicht einsichtig ist.

Du meinst, man sollte das Volk doch lieber dumm halten, statt es mit Statistiken zu beunruhigen, die an der Verlässlichkeit und Funktionstüchtigkeit der Rechtsprechung zweifeln ließen ? Na gut... das ist natürlich auch ein Standpunkt...

Dumm wird ein Volk durch Verwirrung.
Ich denke, und mit mir die Mehrheit in unserer Demokratie, dass solche Statistiken selbst in sich fehlerhaft sein müssen, daher wäre nichts gewonnen.

Urteile basieren auf menschlicher Entscheidung, zumal hier um eine Kammer, also mehreren Personen, was einen Fehler geringer werden lässt. Dazu kommen die Rechtsmittel die für den Verurteilten möglich sind, mit anderen Fachleuten. Also relativ viele Fachleute befassen sich damit, was also die Fehlerquote gering werden lässt.

Daher könnte allenfalls nur ein Gott die absolute Wahrheit wissen.

Denn Statistik ist das Eine, die Folgen das Andere. Du bleibst mir ja in deinem Beitrag jegliche Antwort schuldig. Was sollte also eine Statistik bewirken?
Du schreibst sie würde aufklären, über was würde sie aufklären?
Ein Fehlurteil kann auch sein, wenn ein Täter erstinstanzlich verurteil und dann freigesprochen wird...
Soll man also den Teufel mit dem Beelzebub austreiben?
Sodass alle nur noch glauben, es würden Fehlurteile gesprochen. Das entspräche weder der Wahrheit noch dem Fortschritt in der Qualität der Urteile.
Wie viele V*** wurden z.B. vorher nicht überführt oder freigesprochen, ohne DNA Analyse?

Nun, wenn tatsächlich ein Drittel aller Anzeigen auf falschen Beschuldigungen beruhen sollten, kann man es den entsprechend vielen falsch Beschuldigten kaum verdenken, dass sie auf einen Freispruch (oder auf eine Einstellung des Verfahrens) hoffen. Und was, bitte, sollte es bringen, denjenigen, die Opfer einer Sexualstraftat wurden, ohne dass der Täter verurteilt wurde, die Information vorzuenthalten, dass es in diesem Bereich sehr viele Falschbeschuldigungen gibt???

Auch das ist sächlich falsch!
Es werden nicht viele falsch verurteilt, was ist das nur für eine irrige Ananhme?
Du verstehst die Begrifflichkeit nicht!
Falsches Urteil ist juristisch nicht gleichbedeutend mit Falschverurteilung!

In Schweden ist die Vergewaltigungsrate höher, weil die Behörden jedem Fall akribisch nachgehen, während in Deutschland ein Opfer erst schon einmal die Hürde der Staatsanwaltschaft überwinden muss.

Es gibt Staatsanwaltschaften, darüber gibt es Statistiken..., die sich mehr bemühen als andere. Leider auch solche, die zum Himmel schreiend, Anklagen verhindern.

So jetzt übernehme ich dein Argument.
Wenn ein Täter freigesprochen wurde, ist das Opfer nicht trotzdem vergewaltigt worden?
Ein Opfer darf nicht mehr nach einem Freispruch öffentlich behaupten, sie sei von XYZ vergewaltigt worden...
Das sind Teile, der von dir genannten, Falschbezichtigungen!

Schon wieder eine Behauptung ohne jegliche Datengrundlage...

Nun, du liest doch hier im HF mit, oder?
Da wir das zu Glauben haben, wie du schreibst, ist es doch nahezu bewiesen. 🙂
Weißt du, wie kann man so ignorant sein und die Arbeit der Fachleute und Hilfsorganisationen, pauschal der Lüge zu bezichtigen...?
Sprich doch mal mit einer Organisation.

Stell dir vor... meine Einstellung resultiert gerade daraus, dass ich die Umstände einiger solcher Verfahren sehr genau kenne; u.a. auch durch "Besuch" der Hauptverhandlung .

Prima!
Aber welche Verhandlung verhandelt sonst? 🙂

Dann korrigiere es doch bitte - wenn du kannst.

Du nimmst es doch nicht zur Kenntnis, das schrieb ich doch in meinem Vorposting zu deiner Antwort.
Für eine Glaubwürdigkeit spielen nur tatrelevante Dinge eine Rolle. So müsste man deiner Logik nach auch Kindern und schwerstgestörten Menschen keinen Glauben schenken und sie straflos vergewaltigen können?
Im Gegenteil, da ist die Beweisführung noch einfacher.
Vielleicht haben wir genau diesen Fall hier?
Ich weiß es nicht. (Urteilsbegründung)

Falsch. Du sprachst von Täter und Opfer bezüglich eines laufenden Strafverfahrens. Nach einem Schuldspruch ist ein "Täter" ja wohl nicht mehr "im Vorteil, weil er nichts beweisen muss", nicht wahr...

Über welchen Fall sprechen wir denn? Welches laufende Verfahren?
Das Urteil ist gesprochen und der Täter ist doch schon bald wieder frei!

Siehe oben - ich lege bei meinen Antworten die Angaben der TE als zutreffend zugrunde.

Na ja, ich kann dich weder daran hindern, noch will ich das. 🙂
Jedoch siehe oben ist schon falsch, wie wir feststellten.
Was hätte ich schon davon dich zu überzeugen... Ich weiß was ich weiß und glauben ist eh nicht mein Ding.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du meinst, die Angaben der TE seien bewiesenermaßen falsch, dann melde dies doch bitte der Forenleitung...

Sag mal, so unlogisch kann man doch nicht sein... Der Fall ist doch passiert, der Mann "sitzt" doch.
Und gemeldet habe ich noch niemanden.


Also kannst du nicht googeln ?!

Doch, aber nicht, was so nicht da ist.

Nein, mit diesen Fehlurteilen sind ausschließlich fehlerhafte Verurteilungen gemeint. Ein Freispruch, obwohl der Angeklagte tatsächlich schuldig war, ist trotzdem kein Fehlurteil, wenn die Schuld nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Also haben rechtskräftige Freisprüche nichts mit der Statistik über Fehlurteile zu tun.

Aber natürlich.
Ist ein Freispruch ein Urteil? Ja!
Daher kann, wenn der Freispruch falsch war, Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

Es beinhaltet auch Verfahrensfehler oder falsche Beweiswürdigungen. Ansonsten heißt der Begriff meinetwegen Falschverurteilung.


Das ist immer die billigste Ausrede...
Also kannst du es nicht.


Und hast anscheinend noch nichtmal gemerkt, dass diese Frage von einem Gast, und nicht von der TE gestellt wurde, und damit gar nichts mit dem von ihr geschilderten Fall zu tun hatte...

Das ist doch unerheblich. Ich antworte doch auch auf den Fall.
Das ist zudem keine Frage des Könnens, sondern des Wollens. Und darüber hinaus bin ich niemanden verpflichtet.


Dir mangelt es wirklich an basalen rechtlichen Kenntnissen. Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil ist sowieso nicht möglich. Und in der Revision wird nur das geprüft, was dem Revisionsgericht auch vorliegt. Bleiben in der Urteilsbegründung entlastende Umstände unerwähnt, die in der Hauptverhandlung vorgebracht wurden, aber nicht in die Akten eingingen, besteht überhaupt keine Möglichkeit, dies in der Revision erfolgreich zu rügen.

Ja, das stimmt, dein Recht kenne ich nicht.
Sorry das ist Unsinn, aber ich werde hier nicht einen Vortrag über Prozessrecht führen. Es ist vornehmlich Aufgabe des Verteidigers dafür zu sorgen, dass entlastende Beweise in einen Prozess eingeführt werden. Sie werden, wenn sie zugelassen werden, protokolliert und daran kann man bei einer Revision anknüpfen.



Na, wenn du 2-3 % "relativ viel" nennst - bitte sehr. Das ist ja Ansichtssache.

Und Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen nun mal durch eine zumindest einigermaßen intelligent und formell korrekt begründete Revision eines Fachanwalts. Was ist daran "nebensächlich"? Wenn man das Geld dafür nicht hat - im bisherigen Verfahren hat man sich ja oftmals schon finanziell verausgabt bis zum Anschlag - bleibt einem nur, die Revision einem "billigeren" Advokaten anzuvertrauen... und was dabei herauskommt, ist dann oftmals das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.

Es sind etwa 4000 Fälle im Jahr. Wir drehen uns im Kreis, wird freigesprochen, dann zahlt der Staat.
Anwälte werden alle gleich nach der BRAGO bezahlt. Von welchen Mehrkosten sprichst du?

Ich finde es töricht hier immer darzustellen, die vielen Anwälte in Deutschland könnten nichts.
Je nach Kammer, kann eine große Klappe des Strafverteidigers, dem Mandanten auch schaden.

Dazu musst du dir nur mal ein paar BGH-Entscheidungen durchlesen, dann lernst du, wo eine Beweiswürdigung das tut. Und ich befürchte, dass fehlerhafte Beweiswürdigung nicht wenigen Urteilen zugrunde liegt... aber nur die wenigsten lassen sich erfolgreich anfechten, weil - siehe oben.

Ne, die Wenigsten, da gebe ich dir Recht, kommen nicht mit der Revision durch, weil sie einfach schlicht schuldig sind und das Verfahren in Ordnung war.

Eher durch Mangel an Information.

Kannst du gar nicht wissen.

Statistiken sind immer fehlerbehaftet. Auch solche Fehler lassen sich wiederum statistisch abschätzen. Das ist doch kein Grund, eine Statistik gar nicht erst zu erheben!

Gerade die Dunkelziffer an nicht angezeigten Sexualstraftaten betreffend gibt es ja eigentlich auch nur wilde Schätzungen. Trotzdem wird diese behauptete riesige Anzahl immer wieder - wie ja auch von dir - unkritisch ins Feld geführt... ohne verlässliche Datengrundlage. Das scheinst du aber für seriös zu halten?!?

Das hatten wir auch schon...
Der Unterschied besteht darin, dass die Opfer sich beraten lassen und dann schon sehr gut, von Fachleuten eingeschätzt werden kann, wo tatsächlich etwas sein könnte.


So habe ich auch mal gedacht. Inzwischen habe ich mich aber ziemlich intensiv mit der Thematik befasst, und meine seitdem gesammelten Informationen und Erfahrungen sprechen nicht gerade dafür, dass die Praxis der Rechtsprechung eine geringe Fehlerquote produziert...

Dann haben wir eben widersprüchliche Meinungen.

Also, ich bitte dich. Muss man sowas denn explizit "erklären"? Das versteht sich doch wohl von selbst!

Information ist schließlich die Grundlage, die man braucht, um überhaupt irgendwelche Schlüsse und ggf. Konsequenzen ziehen zu können. Du wirst doch nicht ernsthaft den Standpunkt vertreten, es mache keinen Unterschied, ob es nur 3 oder 30 % Veruteilungen Unschuldiger im Bereich der Sexualdelikte gibt? Ob nur "ganz wenige" Anzeigen bezüglich dieser Delikte auf Falschbeschuldigungen beruhen, wie radikalfeministisch bewegte Personen insistieren, oder 50-80 %, wie es ein bekannter Wettermoderator derzeit behauptet? Je nachdem, wie die Dinge nun liegen, muss man doch entsprechende Konsequenzen ziehen!!!

Nun der Wettermoderator kann lächerliche Behauptungen aufstellen wie er will.
An dem Fall war ich nah dran und für mich ist das im Grunde ein "Fehlurteil". Was aber juristisch so völlig richtig gesprochen wurde. So also kein zu beanstandendes Urteil vorliegt.
Es konnte kein anderes Urteil gesprochen werden.
Damit muss man, bzw. die Nebenklägerin leben.


Wissenschaftliche Forschung intensivieren, wie man Falschbeschuldigungen und wahrheitsgemäße Aussagen besser und verlässlicher diskriminieren kann... Mitarbeiter von Beratungsstellen, Polizeibeamte, Justizbeamte entsprechend schulen, worauf sie zu achten haben, wie Vernehmungen durchzuführen sind, welche Maßnahmen ergriffen und Ermittlungen geführt werden sollten, die der Wahrheitsfindung dienen... um nur mal ein paar Beispiele zu nennen.

Sorry, bitte überprüfe deinen ersten Satz...
Ja ok, man könnte sogar das Gesetz und die StPO diesbezüglich überarbeiten.
Aber bedenke bitte wie oft hier über Begriffsbedeutungen gestritten wird, wie Worte völlig konträr bezeichnet werden.
Falschbeschuldigungen sind grundsätzlich strafbar, was bemängelst du?

Sag ich doch, den Täter auch auf Wahrheit überprüfen und begutachten!

Ich schrieb "wenn tatsächlich ein Drittel aller Anzeigen auf falschen Beschuldigungen beruhen sollten", und argumentierte daraufhin hypothetisch. Das heißt nicht, dass ich das für wahr annehme. Allerdings halte ich es für gut möglich. Wie du dich hingegen zu der sicheren Behauptung des Gegenteils versteigen kannst, ohne entsprechende Infromationen dazu zu haben, ist mir ein Rätsel...

Du weißt doch gar nicht wer ich bin und woher ich mein Wissen beziehe. Ist doch lächerlich.
Es gibt auch Wissen, welches aus Quellen stammt, was man nicht veröffentlichen darf.
Zumal das in der Natur der Sache liegt, bei Vergewaltigungen sind selten Tatzeugen anwesend.


Ich verstehe die Begrifflichkeit sehr wohl... im Gegensatz zu dir, fürchte ich. Und bitte - versuch doch mal, ein wenig weniger wirr zu schreiben. In Schweden ist also die Vergewaltigungsrate höher, weil die Behörden jedem Fall akribisch nachgehen, aha... !!!

Schön dass du mich verantwortlich machen möchtest, was du nicht verstehst... 🙂
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ich habe das doch ausgeführt, es liegt an der höheren Aufklärungsquote, während hier Frauen nicht zur Polizei gehen, weil sie fürchten, keinen Erfolg mit ihrer Anzeige zu haben. Oder wenn sie gehen werden sie von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, wenn der Staatsanwalt keinen Erfolg vor Gericht sieht. Das ist aber nur ermessen.
Außerdem ist auch das Strafrecht verschärft worden.



In Schweden werden die Vergewaltigungen aus der Dunkelziffer geholt. Würde das in Deutschland auch so gemacht, würde man ebenfalls einen Anstieg haben.

Du meinst vermutlich die Verurteilungsrate. Das liegt aber daran, dass die Schweden strengere Gesetze haben. Wurde ja durch den Fall J.A. recht publik.

Na und? Weißt du was da war? Und kennst du das Urteil schon?
Natürlich meine ich die Verurteilungsrate, was sonst? Dies fließt auch nur als Vergewaltigung in die Statistik.

Zu dem Rest, den du schreibst, habe ich oben schon Stellung genommen. Klar ist eine Frau, die vergewaltigt wurde, in deren Fall aber ein Freispruch des Täters erfolgte, deshalb trotzdem vergewaltigt worden. Juristisch gesehen handelt es sich dabei aber nicht um ein Fehlurteil. Und klar ist es für die Frau bitter, nach einem rechtskräftigen Freispruch diese Tat nicht mehr öffentlich behaupten zu dürfen. Gar keine Frage. Es ist aber ebenfalls juristisch korrekt.

Um was handelt es sich dann?

Dennoch, egal wie juristisch korrekt auch immer - einen Freispruch eines Sexualstraftäters finde ich in der Tat auch katastrophal, und würde mir wünschen, dass so etwas so selten wie möglich passiert. Genau deshalb bin ich um so mehr dafür, dass vermehrte Anstrengungen unternommen werden, falsche von zutreffenden Beschuldigungen unterscheiden zu können. Damit könnten dann auch hoffentlich mehr Verurteilungen erfolgen in den Fällen, in denen die Beschuldigung zutrifft.

Gott sei Dank, wir stimmen überein... 🙂


Da nützen nur fundierte Berechnungen auf der Basis verlässlicher Daten... und keine Behauptungen irgendwelcher Organisationen. Schon gar nicht solcher, die schließlich dadurch existieren, dass sie aufgesucht werden von "Opfern" - tatsächlichen wie vermeintlichen. Ist doch naheliegend, dass deren Sichtweise subjektiv verzerrt sein könnte.

Stimmt, sie haben es erlebt, daher sind sie parteiisch...🙄
Das wird jeder Richter berücksichtigen.

Nun, "Verhandlungen" gibt es viele... "Hauptverhandlung" ist der korrekte Begriff für das, was ich ausdrücken wollte. Im Gegensatz zu der von dir gewählten Bezeichnung "Prozessfall"... .

Prozessfall daher, weil ja auch Raub, Mord oder was weiß ich, verhandelt werden könnte. Das ist immer im Strafrecht die Hauptverhandlung.


Tatrelevant ist es aber nun mal, wenn ein Zeuge widersprüchliche Angaben über das behauptete Tatgeschehen macht, wenn ein Gutachter die Aussagen über das behauptete Tatgeschehen nicht für glaubhaft hält, wenn Details des behaupteten Tatgeschehens anatomisch unmöglich sind... undsoweiterundsofort.

Kann ich nichts zu sagen, das steht im Urteil. Die Kammer hielt es für richtig.
Und man sollte sich als Außenstehender nicht anmaßen, es besser zu wissen.

In der Tat ist es grundsätzlich problematisch, wenn bei der Konstellation "Aussage gegen Aussage" der einzige Belastungszeuge ein jüngeres Kind oder ein schwerstgestörter Mensch ist - ja. Das liegt in der Natur der Sache. Ob in so einem Fall eine Verurteilung erfolgen kann oder nicht, kann man aber pauschal nicht sagen.

Pauschal kann man in keinem Prozess die Schuld voraussagen. Sonst hätte ich Probleme damit, es wäre kein fairer Prozess.
Doch genau dafür sieht die StPO besondere Regelungen vor und auch das Gesetz ist entsprechend formuliert, das man das berücksichtigt.

Jetzt stelle ich mal die Gegenfrage: In welchem Fall hieltest du denn einen Freispruch für gerechtfertigt? Welche unwiderlegbaren Beweise sollte der Beschuldigte deiner Meinung nach vorlegen müssen?

Der Beschuldigte braucht nach unserem Recht insoweit gar nicht mitzuwirken und muss auch nichts beweisen.
Und verstehe mich bitte richtig, ich verteidige dies auch, so wie es in der StPO ist.
Es ist ein Grundsatz unseres Rechts, dass eine Tat nachgewiesen werden muss.

Nur bei dieser Form der Beziehungstat Missbrauch, bzw. Vergewaltigung, würde ich davon abweichen wollen. Aus den Gründen die ich darlegte, der ungleichen Waffen und der Hürde überhaupt prozessuales Gehör zu finden.

Und jetzt komm bloß nicht wieder mit "da sind bestimmt noch belastende Beweise gewesen, die Hilfesuche verschweigt". Sie sagt, es sei nicht so, also muss man davon auch ausgehen. Und im Gegensatz zu dir halte ich es für gut möglich, dass tatsächlich auch bei einer solchen Beweislage wie geschildert eine Verurteilung erfolgen kann.

Natürlich ist das anzunehmen, doch im Gegensatz zu dir weiß ich es nicht, bevor ich die Akten lesen könnte.
Doch ich bin Demokrat und zudem... (zensiert)
😀 , doch daher kann ich nur das Urteil als richtig erklären und annehmen.
Und ich hätte auch kein Recht das Urteil zu bewerten. Das nur nebenbei.

Ich habe, das ist wohl etwas untergegangen, keine Partei bezogen sondern nur auf falsche Bezeichnungen, Deutungen und Abläufe, hingewiesen. Wenn hier meine Darstellungen bezweifelt werden, was den Verfahrensverlauf betrifft, kann und will ich das gar nicht ändern oder beklagen...

Und das die TE das als Laie nicht so ausdrücken kann, ist doch keine Schande. Doch wenn man dann die Richtigstellung als Angriff versteht, nun ja, dann ist es eben halt so.


DAS finde ich einigermaßen beunruhigend und verstörend. Ich kann aber sehr gut nachvollziehen, dass man so etwas einfach nicht glauben mag, und lieber stur an die Objektivität und Gerechtigkeit der Justiz glaubt... bis man mal selbst eines Besseren belehrt wird...

Du verstehst mich falsch, auch ich weiß, dass Justiz irrt, doch wir haben kein besseres Mittel zur Verfügung. Wen es betrifft, sollte das beklagen dürfen, doch das ist nicht bezeichnend für das ganze System. Sonst können wir jedes und alles verwerfen, was einen Staat ausmacht.

Himmel nochmal - dann lies doch mal nach, was du selbst geschrieben hattest !!!
"Bei Missbrauchsfällen wird es nie mehr zu einem Urteil kommen können, wenn man seitens des Staates nicht bei der jetzigen Regelung bleibt. Dabei sind bei diesen Taten die Täter eh im Vorteil, weil sie im Gegensatz zum Opfer, nichts beweisen müssen.
Somit bleiben tausende Taten ungesühnt."


Das war die Formulierung, bei der ich deine Wortwahl "Täter" und "Opfer" kritisierte. Du beziehst dich damit klar ersichtlich auf solche Fälle im allgemeinen - und zwar Verfahren, in denen ein Urteil noch nicht gefällt wurde, da du davon sprichst, dass "Täter nichts beweisen müssen" - und nicht konkret auf Hilfesuches Fall.

Entschuldige wenn ich formal werde.
Die Bezeichnung Täter und Opfer ist beliebig zu verwenden. Es wäre absurd das anders zu sehen.

Es geht immer konkret um die reale Person, die ein Recht auf Schutz hat.
Also hat Herr XYZ das Recht nicht während der Ermittlung und vor der Rechtskraft des Urteils, öffentlich als "Täter" bezeichnet zu werden. Darf auch nicht nach einem Freispruch so genannt werden.
Allgemein ist es absolut zulässig, wenn nicht die konkrete namentliche Person so bezeichnet wird.
Da habe ich also korrekt argumentiert.


Ja, so einfach kann man sich die Welt machen...

Allerdings ist das aber nicht meine Einstellung. Ich gehe den Dingen lieber sorgfältig auf den Grund und betrachte sie von allen Seiten, um mir eine fundierte Meinung bilden zu können.

Na ja, dann müssen dir hier konkret mehr Fakten zur Verfügung stehen?😉
 
Bei einem Urteil von 4 Jahren muss schon mehr passiert sein als ein einmaliger Missbrauch, der angeblich schon ein Jahr zurücklag. Hier fehlen wichtige Infos. Wenn der Staatsanwalt schon 9 Jahre gefordert hat, dann muss einiges im Argen gewesen sein. Das Urteil ist ja schon fast vergleichbar mit einem Tötungsdelikt.

@Hilfesuche, kann es sein das Dein Sohn wegen dem gleichem Vorfall fremduntergebracht wurde?
 
Bei einem Urteil von 4 Jahren muss schon mehr passiert sein als ein einmaliger Missbrauch, der angeblich schon ein Jahr zurücklag. Hier fehlen wichtige Infos. Wenn der Staatsanwalt schon 9 Jahre gefordert hat, dann muss einiges im Argen gewesen sein. Das Urteil ist ja schon fast vergleichbar mit einem Tötungsdelikt.

@Hilfesuche, kann es sein das Dein Sohn wegen dem gleichem Vorfall fremduntergebracht wurde?

Ich wiederhole mich gerne nocheinmal, es ist nur in den Auge der Staatsanwaltschaft und des Richters etwas passiert.
Doch hat das Kind gelogen was eigentlich auch eindeutig bewiesen wurde, nur leider wurde den Aussagen der Fachleute keine Beahtung geschenkt. Und das einzigste was da im Argen war,war der Richter.
Und mein Sohn wurde NICHT fremduntergebracht, sondern er besucht ein Internat für Kinder mit ADHS. Und das hat niemend für mich entschieden, sondern das war meine alleinige Entscheidung. Und es gab keinen Vorfall irgendwelcher Art.
 
sehr guter Beitrag einfach Frau, ich sehe es genauso.

Das Fatale an der ganzen Geschichte ist, das Hilfesuche überhaupt kein Unrechtbewußtsein hat. Wenn man sich ihren Post durchliest, findet man aussschließlich 2 Opfer und alles andere sind "Täter". Die Krankheiten ihrer Kinder aus ihren anderen Beziehungen sind erblich bedingt. Sie war immer eine gute Mutter und ihren Kindern ging es immer gut und es hat ihnen an nichts gefehlt, so ihre Aussagen.

Die Großeltern und der Rest der Verwandtschaft lügen, ihre Tochter lügt, der Richter und Staatsanwalt sowie die Schöffen haben keine Ahnung und lügen bzw. ignorieren, die Entlastungsbeweise. Ich habe so das Gefühl Hilfesuche meint, sie und ihr Partner wären Opfer eines Komplotts geworden. Ich habe in diesen vielen Beiträgen von Hilfesuche nicht ein einziges Mal etwas wirklich positives bzw. liebevolles über ihre Kinder gelesen.

Erschreckend finde ich auch die Selbstdarstellung eine perfekte Mutter gewesen zu sein, die immer alles richtig gemacht hat. Liebe Hilfesuche, es gibt KEINE Mutter, die alles richtig macht.

Du betrachtest alles aus dem Tunnelblick heraus und bist auch nicht gewillt, es mal aus den vielen anderen Perspektiven zu sehen. Dein Augenmerk beruht sich NUR auf Deinen Partner und auf eure Opferrolle.

Kümmer Dich um Deine Kinder, denn diese sind die wirklichen Opfer.
 
Ach so... das ist also deine "scharfsinnige Widerlegung" - dass es ein rechtskräftiges Urteil gibt??? Großartig... 😎

Für die Justiz stehen damit die "Tatsachen" formaljuristisch fest, stimmt. Hier findet aber kein Rechtsstreit statt, dies ist ein Hilfeforum für Menschen mit Problemen aller Art. Und die Probleme mancher Menschen bestehen nun mal darin, dass die Feststellungen eines sie betreffenden Urteils unzutreffend sind. Dass das vorkommen kann, ist belegt und hast du selbst ja auch schon eingeräumt. Tatsächlich bewiesen ist also auch in Hilfesuches Fall gar nichts.


Von "nicht da sein" kann keine Rede sein. Zwei äußerst naheliegende Suchbegriffe - und das erste Suchergebnis liefert die gewünschte Information. Aber manch einen überfordert so etwas anscheindend schon... 😀


Wenn ein Freispruch auf fehlerhafter Beweiswürdigung oder sonstigen Rechtsfehlern beruht, wird die Revision in aller Regel von der Staatsanwaltschaft geführt, die dabei weder eine finanzielle noch eine fachliche Hürde zu überwinden hat. Erkennbar fehlerhafte freisprechende Urteile dürften daher vom BGH in nennenswerter Anzahl wieder aufgehoben werden. Hat die Revision keinen Erfolg, können solche rechtskräftigen Freisprüche dagegen kaum mehr als "fehlerhaft" bezeichnet werden - eben auch wegen des Prinzips, dass ein Freispruch zu erfolgen hat (= korrektes Urteil), wenn bei Gesamtwürdigung der Beweise vernünftige Zweifel an der Schuld nicht ausgeräumt werden konnten.

Also, dreh es wie du willst... bei der Debatte um Fehlurteile, in deren Zusammenhang die 25%-Schätzung erfolgte, sind ausschließlich fehlerhafte Verurteilungen gemeint. Das ist so.


So weit ist es leider schon gekommen, dass Laien denken, die Verteidigung müsse für entlastende Beweise sorgen. Genau so ist es nämlich nicht - die umfassende Ermittlung sowohl be- als auch entlastender Beweise ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und in der Hauptverhandlung ebenso Aufgabe des Gerichts. Die dieser Verpflichtung allerdings häufig und in erschreckendem Umfang nicht nachkommen.

Und nur das Allerwenigste wird in einer Hauptverhandlung protokolliert - daher hat man bei einer Revision oftmals nicht die Möglichkeit, daran anzuknüpfen.


Wenn ein Angeklagter in Revision geht, wurde aber nicht freigesprochen, also zahlt eben nicht der Staat. Und ich spreche nicht von Mehrkosten, sondern von den normalen Kosten einer Revision. Die ist so teuer wie sie ist - eben weil sie viel Zeit, und ausgesprochen fundierte, spezielle Kenntnisse des Revisionsrecht erfordert. Darüber verfügt ein nicht darauf spezialisierter Anwalt schlichtweg nicht. Das hat nichts mit "nichts können" zu tun.


Woher du das schon wieder so genau weißt... du kannst uns doch sicherlich an deinen Informationen teilhaben lassen 🙂 😉 ?!

Ein andere Sichtweise wäre, ob es nicht fraglich ist, dass wirklich so viele tatsächlich Schuldige in Revision gehen. Es kostet sie einen Haufen Geld, und die Erfolgsaussichten sind äußerst gering. Man sollte eigentlich meinen, dass sich an diesen Strohhalm hauptsächlich Menschen klammern, die sich wirklich ungerecht behandelt fühlen...


Ja, das hatten wir auch schon - dass du Personen für Fachleute hältst, deren Einstellung ich für zu unkritisch "opfer"empathisch und zu stark Falschbelastungen-nicht-in-Betracht-ziehend halte, um ihrer Einschätzung zu ohne Weiteres zu vertrauen.


Ein "Fehlurteil" 😀 ... na das hatte ich mir schon fast gedacht. Bestätigt meine Vermutung, dass sich für dich ein Mann zum behaupteten Tatzeitpunkt nachweisbar auf dem Mond befunden haben muss, damit du ihn eventuell für unschuldig halten könntest... 😉

Der Fall K. zeigt tatsächlich sehr schön, wie unkritisch eine Menge "Fachleute" Aussagen für wahr halten können, die sich hinterher dann doch als dreiste Lügen entpuppen 🙂. Bin schon ziemlich gespannt, wie sich die Folgeverfahren weiter entwickeln werden...


Was gibt es da zu überprüfen? "Diskriminieren" heißt unterscheiden, falls du das nicht verstanden haben solltest...


Beispiele?


Dass die Justiz bei Verdacht der falschen Verdächtigung etc. nur selten angemessen ermittelt und, im Falle des Nachweises, entsprechend sanktioniert.


Nochmal - im Stadium der "Wahrheitsprüfung" bereits von "Täter" zu reden, ist schlicht und ergreifend vorverurteilend. Es wird immer wieder deutlich, dass du dich mit deiner Denkweise anscheinend mit dem Erheben einer Beschuldigung eigentlich schon festlegst darauf, was deiner Meinung nach wahr ist...!

Und wie Hilfesuche schon schrieb - viele Beschuldigte würden sich durchaus gerne überprüfen lassen.

Rechtlich ist das aber in verschiedener Hinsicht problematisch, und eben derzeit nicht als Beweismittel zugelassen.


Ja... lass gut sein. Du argumentierst halt gerne ins Blaue, ich hab's schon verstanden... 😉


Und ich habe "ausgeführt", dass die Schweden andere, strengere Gesetze haben. Dort sind Handlungen strafbar, die hier in Deutschland so nicht strafbar sind. Deshalb gibt es natürlich auch mehr Verurteilungen. Die Einschätzung, mit manchen Beschuldigungen, die in Schweden zu einer Verurteilung führen könnten, hierzulande keine Verurteilung erreichen zu können, kann also durchaus realistisch und korrekt sein. Wenn du etwas anderes forderst, müssten zuerst die deutschen Gesetze geändert werden.


Zuletzt wurde die "schutzlose Lage" eingeführt, soviel ich weiß. Leider eine ziemlich schwammige Formulierung. Die Rechtsprechung des BGH macht aber deutlich, dass auch für einen Schuldspruch auf Grundlage dieses Kriteriums strenge Anforderungen erfüllt sein müssen.


Ist aber trotzdem nicht das Gleiche. Wenn du sagst, die Vergewaltigungsrate in Schweden sei höher als in Deutschland, drückst du damit nämlich genau das Gegenteil aus von dem, was du eigentlich sagen wolltest...


Das schrieb ich doch. Um ein formalrechtlich nicht zu beanstandendes Urteil.


Was haben die erlebt? Dass Personen zu ihnen kamen und ihnen etwas berichteten. Woher sollen sie wissen können, ob diese Berichte der Wahrheit entsprechen oder nicht?

Ganz ehrlich, Rhenus - du selbst bist das beste Beispiel für Personen, die anscheindend geneigt sind, jede Beschuldigung zu glauben, die vorgebracht wird. Wenn in solchen Hilfsorganisationen Leute mit ähnlicher Einstellung sitzen - und ich befürchte, das ist vielfach der Fall - dann ist es nun mal eben angebracht, deren Einschätzung gegenüber einigermaßen misstrauisch zu sein.


Nee, du kannst keine verlässliche Aussage dazu treffen, das stimmt wohl. Anmaßend finde ich es aber von dir, Hilfesuche abzusprechen, es besser zu wissen - sie kann das nämlich sehr wohl.


Für den Fall, dass das einzige Beweismittel die Aussage eines Belastungszeugen ist, und sich herausstellt, dass dieses Beweismittel aufgrund psychischer Besonderheiten des Zeugen oder aufgrund anderer Umstände zu unsicher ist, kann man keine entsprechenden Regelungen finden... außer die, dass in so einem Fall ein Freispruch zu erfolgen hat.


Also bitte. Das Gesetz sieht vor, dass eine glaubhafte, konstante, nicht widersprüchliche belastende Aussage für eine Verurteilung ausreicht. Was sollte denn da noch "erleichtert" werden? Dass die Aussage nicht wenigstens auf Herz und Nieren geprüft wird, wenn sie denn schon das einzige Beweismittel ist? Und dass dann eben für den Fall, dass sich die Beschuldigung als zweifelhaft erweist, ein Freispruch erfolgen muss?

Es gibt keine ungleichen Waffen, und auch keine unangemessenen Hürden, rechtliches Gehör zu finden. Das geltende Recht müsste nur korrekt interpretiert und angewendet werden.

Einhergehend mit verstärkten Bemühungen, auf seriöser wissenschaftlicher Basis Erkenntnisse zu gewinnen, um zutreffende und nicht zutreffende Beschuldigungen zuverlässiger identifizieren zu können.


Ja, darauf läuft deine ganze Argumentation heraus - es gibt ein Urteil und das hältst du für richtig.

Warum schreibst du dann hier? Hilfesuche behauptet etwas anderes, du glaubst ihr nicht, kannst daher nicht auf ihr Anliegen eingehen - damit würde sich jedes weitere Wort von dir hier erübrigen. Stattdessen versuchst du permanent sinn- und erfolglos zu argumentieren, dass es mit diesem Urteil bewiesenermaßen seine Richtigkeit hatte. Was willst du eigentlich damit bezwecken?


Rhenus - lass gut sein. Deine Wortwahl, permanent einen Angeklagten als "Täter", also schuldig, und einen Belastungszeugen als "Opfer", also wahrheitsgemäß beschuldigend, zu bezeichnen, wenn du ganz allgemein über laufende Verfahren sprichst, ist aufschlussreich genug. Wenn Richter so denken würden - und das tun sie wohl leider auch desöfteren - kann man sich leicht vorstellen, was dabei für Urteile herauskämen/herauskommen.


Was haben Fakten damit zu tun? Hier ist kein Gerichtssaal 🙄. Es geht darum, einfach anzunehmen, dass die Schilderung von Hilfesuche zutrifft, und aus dieser Annahme heraus zu antworten.

So, und nun klinke ich mich aus der Diskussion mit dir aus, Rhenus. Das ist doch wenig ergiebig.

----------------

Hilfesuche, ich wünsche dir und deiner Familie harmonische, kraftspendende Weihnachtstage! Und einen gelungenen Beginn des neuen Jahres... das nur Gutes für euch bringen möge :blume: !

@Winnetou, hier kann sich keiner Anmassen zu wissen, was die Wahrheit ist. Und das alleine aus dem einzigem Grund, weil Keiner von uns und auch nicht Hilfesuche dabei war! Egal ob das Urteil zu unrecht oder zu recht, hier geht es nicht nur um einen Mann, der im Gefängnis sitzt, sondern um Kinder, die mit absoluter Sicherheit unter den ganzen familiären Umständen immens leiden!

Das Urteil wird hier Niemand von uns und auch nicht Hilfesuche verändern können. Er wurde rechtskräftig verurteilt und sitzt schon seit längerem ein. Also auch darüber rumzudiskutieren bringt Hilfesuche rein garnichts!

Hilfesuche hat mehrere Baustellen in ihrem Leben und scheint ihre ganze Energie und Kraft nur auf die Baustelle ihres Partners zu setzen. Trotz ihrer ganzen Probleme, sie hat Kinder und ich denke schon, das diese an erster Stelle stehen müssen! Ihr Mann ist erwachsen, ihre Revision hat nichts ergeben, er muss einsitzen und mit ein wenig Glück wird er frühzeitiger entlassen. An diesem Zustand gibt es nichts mehr zu rütteln. Hier sollte man einen Punkt setzen und sein Augenmerk an erster Stelle auf seine Kinder richten, denn diese haben genug Trennungen, Umbrüche und traurige Erlebnisse durchgemacht in ihren jungen Jahren auf dieser Welt.

Hilfesuche hat nicht nur eine Verantwortung gegenüber ihrem Partner, sondern erst recht für ihre Kinder. Alles unter einen Hut zu bringen, wenn man sich mit so viel Elan nur in eine Baustelle reinkniet, ist schlicht weg nicht möglich. Den Kindern wurde viel genommen, der Vater, die Großeltern, Freunde und im Grunde genommen auch die Mutter, welche emotional - aus meiner Sicht - nur für ihre eigenen Bedürfnisse in der Lage ist.

Wenn ich mich entschieden habe Mutter zu werden, dann habe ich eine Aufgabe und die Verantwortung auch meinen Pflichten nachzukommen und meine Kinder auf einen guten Weg zu begleiten. Hier wird den Kindern etwas vorgelebt, wo es schon vorprogrammiert ist, das auch Hilfesuche ihre Kinder im Leben kaputte Beziehungen führen werden, weil sie es nie anders erlebt haben!
 
nur? das reicht doch bei unserer Gesetzgebung aus - welche Augen sollten da noch berücksichtig werden? die von dir, deinem Mann als Täter, seinem Anwalt - den Gutachtern, von denen es mehrere gab mit unterschiedlichem Ergebnis wohl.
.

Ja es reicht bei unserer Gesetzgebung aus um einen Unschuldigen zu Verurteilen. Man hätte einfach nur die Gutachten und die Aussagen der Fachleute mit berücksichtigen müssen. Es gab ein Gutachten des Glaubwürdigkeitsgutachters der sehr eindeutig festgestellt hat das sie nicht glaubwürdig ist und es gab ein Gutachten eines Psychologen der eben festgestellt hat das eine psychische Krankheit vorliegt. Und es gab nicht mehrer Gutachten mit verschiedenen Ergebnissen sonder zwei mit gleichem Ergebnis.

Wer übernimmt hier die Kosten? Du?
und fremduntergebracht ist ja ein dehnbarer Begriff - wer ist denn Kostenträger der Maßnahme?

Sicher übernimmt zum Teil das Jugendamt die Kosten, was aber nicht gleibedeutend ist mit mein Sohn wurde aus der Familie genommen. Und wenn ich die finanziellen Möglichkeiten hätte, würde ich die Kosten mit sicherheit auch alleine tragen. Und das eben weil ich weiß das es für mein Kind das beste ist.


bitte? es gab nicht einen Vorfall, sondern doch wohl mehrere -
angefangen mit der Verdächtigung gegen deinen Ehemann, dann die Verdachtsabklärung, dann die Trennung von der Schwester, dann die gesamte Problematik für die Familie bei diesem Vorwurf, dann die zerstörte Familie bei diesem Vorwurf, dann immer wieder die Polizei, die Festnahme, etc.

und du sagst, es gab keinen Vorfall irgendwelcher Art??

so ganz auf dem Boden der Realität scheinst du nicht mehr zu stehen. schade.

Ich habe hier auf die Frag eines Gastes geantwortet und der Gedanke hinter der Frage Vorfall war nicht auf das allgemeine bezogen, sondern darauf das hier die Vermutug steht das auch meinem Sohn etwas angetan worden wäre. Und genau darauf bezog sich meine Antwort das es keinen Vorfall gegeben hat.
Und nach alldem was ich erlebt habe stehe ich sicher mehr auf dem Boden der Realität als so manch einer.

Erschreckend finde ich auch die Selbstdarstellung eine perfekte Mutter gewesen zu sein, die immer alles richtig gemacht hat. Liebe Hilfesuche, es gibt KEINE Mutter, die alles richtig macht.

Du betrachtest alles aus dem Tunnelblick heraus und bist auch nicht gewillt, es mal aus den vielen anderen Perspektiven zu sehen. Dein Augenmerk beruht sich NUR auf Deinen Partner und auf eure Opferrolle.

Kümmer Dich um Deine Kinder, denn diese sind die wirklichen Opfer.

Ich habe nie behauptet perfekt zu sein, sondern habe ldiglich gesagt das ich alles getan habe waas in meiner Macht steht. Vieleicht sollte man nicht immer alles verderehen was ich hier schreibe.
Du behauptest ich habe einen Tunnelblick, und dies ohne mich zu kennen. Ich habe das was uns passiert ist aus sovielen Perspektiven betrachtet wie es Möglich war. Und ich konzentriere mich auf meine Familie und unsere Zukunft.
ja mit sicherheit sind meine Kinder durch diese ganze Sache auch irgenwie zu opfern geworden, aber si sind nicht die einzigen die hier unmenschlich leiden müssen.



@Rehnus

Zu Dir kann man nicht viel sagen nur das, erst behauptest Du ich hätte Angst Deine Fragen zu beantworten und wenn Du antworten bekommst , reagierst Du nicht mehr. Haben Dir die antworten nicht Gefallen?
Und ich finde es sehr dreist von Dir mich hier immer wieder als Lüner darzustellen.

@ Winnetou

Vielen Dank für Deine Unterstützung.

Auch dir eine besinnliche Weinacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr
 
@Rehnus

Zu Dir kann man nicht viel sagen nur das, erst behauptest Du ich hätte Angst Deine Fragen zu beantworten und wenn Du antworten bekommst , reagierst Du nicht mehr. Haben Dir die antworten nicht Gefallen?
Und ich finde es sehr dreist von Dir mich hier immer wieder als Lüner darzustellen.

@ Winnetou

Vielen Dank für Deine Unterstützung.

Auch dir eine besinnliche Weinacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ja entschuldige, was soll ich denn auf deine Antwort sagen?
Außer, dass sich neue Fragen ergeben. Ich wollte nachvollziehen, warum der Strafantrag so hoch war?

Das ist also nun klar, daher kann man nun sagen, Kindesmissbrauch.

Doch es geht mir nicht darum, dich vorzuführen, oder dir zu vermitteln, ich sei persönlich gegen dich.
Daher sprach ich dich nicht mehr an, doch was du fast alles schreibst, ist eben sachlich falsch!

Du sprichst von "dem Richter" und es ist tatsächlich eine Strafkammer.
Besetzt mit zwei Berufstrichtern und zwei Schöffen. Also entscheiden vier Menschen darüber, was deiner Ansicht nach, falsch ist.
So setzt sich das durch fast alle Beiträge fort...

So sprichst du von bewiesener Lüge deiner Tochter, obwohl das rechtskräftig durch Urteil, widerlegt wurde.

Du reklamierst, dass das Gericht nicht den Ausführungen des Gutachters folgte, ohne zu bedenken, dass in anderen Fällen genau diese Gutachter für Falschurteile verantwortlich sind.

So ist ein Gutachten nur ein Hilfsmittel, welches das Gericht zu bewerten und zu würdigen hat. Ein Gutachten ist nicht bindend.
Das Urteil spricht nicht der Gutachter, sondern die Kammer.
So mag dir auch ein Widerspruch sein, dass der Gutachter eine Persönlichkeitsstörung sieht, doch damit ist nicht gemeint, dass sie zur Sache, log.

Es mag dir gut tun, wenn Leute vermeintlich zu dir halten, ich kritisiere das nicht, doch die Beweggründe sind fragwürdig.
So wird, obwohl du das abstreiten wirst, nur die Zukunft zeigen, ob dein Vertrauen nicht auch missbraucht wird oder du nicht besser beraten wärst, das Urteil zu akzeptieren.

Ich wünsche dir und deinen Kindern, wobei mir deine Tochter wirklich Leidtut, friedvolle Feiertage.

Und ich wünschte, wenn du deiner Tochter nicht glaubst, dass du dich mit ihr versöhnst.
Denn wenn sie wirklich so gestört ist, wie du schreibst, hätte sie dich in erster Linie nötig.
 

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