Wenn du meinst, die Angaben der TE seien bewiesenermaßen falsch, dann melde dies doch bitte der Forenleitung...
Sag mal, so unlogisch kann man doch nicht sein... Der Fall ist doch passiert, der Mann "sitzt" doch.
Und gemeldet habe ich noch niemanden.
Also kannst du nicht googeln ?!
Doch, aber nicht, was so nicht da ist.
Nein, mit diesen Fehlurteilen sind ausschließlich fehlerhafte Verurteilungen gemeint. Ein Freispruch, obwohl der Angeklagte tatsächlich schuldig war, ist trotzdem kein Fehlurteil, wenn die Schuld nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Also haben rechtskräftige Freisprüche nichts mit der Statistik über Fehlurteile zu tun.
Aber natürlich.
Ist ein Freispruch ein Urteil? Ja!
Daher kann, wenn der Freispruch falsch war, Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.
Es beinhaltet auch Verfahrensfehler oder falsche Beweiswürdigungen. Ansonsten heißt der Begriff meinetwegen Falschverurteilung.
Das ist immer die billigste Ausrede...
Also kannst du es nicht.
Und hast anscheinend noch nichtmal gemerkt, dass diese Frage von einem Gast, und nicht von der TE gestellt wurde, und damit gar nichts mit dem von ihr geschilderten Fall zu tun hatte...
Das ist doch unerheblich. Ich antworte doch auch auf den Fall.
Das ist zudem keine Frage des Könnens, sondern des Wollens. Und darüber hinaus bin ich niemanden verpflichtet.
Dir mangelt es wirklich an basalen rechtlichen Kenntnissen. Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil ist sowieso nicht möglich. Und in der Revision wird nur das geprüft, was dem Revisionsgericht auch vorliegt. Bleiben in der Urteilsbegründung entlastende Umstände unerwähnt, die in der Hauptverhandlung vorgebracht wurden, aber nicht in die Akten eingingen, besteht überhaupt keine Möglichkeit, dies in der Revision erfolgreich zu rügen.
Ja, das stimmt, dein Recht kenne ich nicht.
Sorry das ist Unsinn, aber ich werde hier nicht einen Vortrag über Prozessrecht führen. Es ist vornehmlich Aufgabe des Verteidigers dafür zu sorgen, dass entlastende Beweise in einen Prozess eingeführt werden. Sie werden, wenn sie zugelassen werden, protokolliert und daran kann man bei einer Revision anknüpfen.
Na, wenn du 2-3 % "relativ viel" nennst - bitte sehr. Das ist ja Ansichtssache.
Und Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen nun mal durch eine zumindest einigermaßen intelligent und formell korrekt begründete Revision eines Fachanwalts. Was ist daran "nebensächlich"? Wenn man das Geld dafür nicht hat - im bisherigen Verfahren hat man sich ja oftmals schon finanziell verausgabt bis zum Anschlag - bleibt einem nur, die Revision einem "billigeren" Advokaten anzuvertrauen... und was dabei herauskommt, ist dann oftmals das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.
Es sind etwa 4000 Fälle im Jahr. Wir drehen uns im Kreis, wird freigesprochen, dann zahlt der Staat.
Anwälte werden alle gleich nach der BRAGO bezahlt. Von welchen Mehrkosten sprichst du?
Ich finde es töricht hier immer darzustellen, die vielen Anwälte in Deutschland könnten nichts.
Je nach Kammer, kann eine große Klappe des Strafverteidigers, dem Mandanten auch schaden.
Dazu musst du dir nur mal ein paar BGH-Entscheidungen durchlesen, dann lernst du, wo eine Beweiswürdigung das tut. Und ich befürchte, dass fehlerhafte Beweiswürdigung nicht wenigen Urteilen zugrunde liegt... aber nur die wenigsten lassen sich erfolgreich anfechten, weil - siehe oben.
Ne, die Wenigsten, da gebe ich dir Recht, kommen nicht mit der Revision durch, weil sie einfach schlicht schuldig sind und das Verfahren in Ordnung war.
Eher durch Mangel an Information.
Kannst du gar nicht wissen.
Statistiken sind immer fehlerbehaftet. Auch solche Fehler lassen sich wiederum statistisch abschätzen. Das ist doch kein Grund, eine Statistik gar nicht erst zu erheben!
Gerade die Dunkelziffer an nicht angezeigten Sexualstraftaten betreffend gibt es ja eigentlich auch nur wilde Schätzungen. Trotzdem wird diese behauptete riesige Anzahl immer wieder - wie ja auch von dir - unkritisch ins Feld geführt... ohne verlässliche Datengrundlage. Das scheinst du aber für seriös zu halten?!?
Das hatten wir auch schon...
Der Unterschied besteht darin, dass die Opfer sich beraten lassen und dann schon sehr gut, von Fachleuten eingeschätzt werden kann, wo tatsächlich etwas sein könnte.
So habe ich auch mal gedacht. Inzwischen habe ich mich aber ziemlich intensiv mit der Thematik befasst, und meine seitdem gesammelten Informationen und Erfahrungen sprechen nicht gerade dafür, dass die Praxis der Rechtsprechung eine geringe Fehlerquote produziert...
Dann haben wir eben widersprüchliche Meinungen.
Also, ich bitte dich. Muss man sowas denn explizit "erklären"? Das versteht sich doch wohl von selbst!
Information ist schließlich die Grundlage, die man braucht, um überhaupt irgendwelche Schlüsse und ggf. Konsequenzen ziehen zu können. Du wirst doch nicht ernsthaft den Standpunkt vertreten, es mache keinen Unterschied, ob es nur 3 oder 30 % Veruteilungen Unschuldiger im Bereich der Sexualdelikte gibt? Ob nur "ganz wenige" Anzeigen bezüglich dieser Delikte auf Falschbeschuldigungen beruhen, wie radikalfeministisch bewegte Personen insistieren, oder 50-80 %, wie es ein bekannter Wettermoderator derzeit behauptet? Je nachdem, wie die Dinge nun liegen, muss man doch entsprechende Konsequenzen ziehen!!!
Nun der Wettermoderator kann lächerliche Behauptungen aufstellen wie er will.
An dem Fall war ich nah dran und für mich ist das im Grunde ein "Fehlurteil". Was aber juristisch so völlig richtig gesprochen wurde. So also kein zu beanstandendes Urteil vorliegt.
Es konnte kein anderes Urteil gesprochen werden.
Damit muss man, bzw. die Nebenklägerin leben.
Wissenschaftliche Forschung intensivieren, wie man Falschbeschuldigungen und wahrheitsgemäße Aussagen besser und verlässlicher diskriminieren kann... Mitarbeiter von Beratungsstellen, Polizeibeamte, Justizbeamte entsprechend schulen, worauf sie zu achten haben, wie Vernehmungen durchzuführen sind, welche Maßnahmen ergriffen und Ermittlungen geführt werden sollten, die der Wahrheitsfindung dienen... um nur mal ein paar Beispiele zu nennen.
Sorry, bitte überprüfe deinen ersten Satz...
Ja ok, man könnte sogar das Gesetz und die StPO diesbezüglich überarbeiten.
Aber bedenke bitte wie oft hier über Begriffsbedeutungen gestritten wird, wie Worte völlig konträr bezeichnet werden.
Falschbeschuldigungen sind grundsätzlich strafbar, was bemängelst du?
Sag ich doch, den Täter auch auf Wahrheit überprüfen und begutachten!
Ich schrieb "wenn tatsächlich ein Drittel aller Anzeigen auf falschen Beschuldigungen beruhen sollten", und argumentierte daraufhin hypothetisch. Das heißt nicht, dass ich das für wahr annehme. Allerdings halte ich es für gut möglich. Wie du dich hingegen zu der sicheren Behauptung des Gegenteils versteigen kannst, ohne entsprechende Infromationen dazu zu haben, ist mir ein Rätsel...
Du weißt doch gar nicht wer ich bin und woher ich mein Wissen beziehe. Ist doch lächerlich.
Es gibt auch Wissen, welches aus Quellen stammt, was man nicht veröffentlichen darf.
Zumal das in der Natur der Sache liegt, bei Vergewaltigungen sind selten Tatzeugen anwesend.
Ich verstehe die Begrifflichkeit sehr wohl... im Gegensatz zu dir, fürchte ich. Und bitte - versuch doch mal, ein wenig weniger wirr zu schreiben. In Schweden ist also die Vergewaltigungsrate höher, weil die Behörden jedem Fall akribisch nachgehen, aha... !!!
Schön dass du mich verantwortlich machen möchtest, was du nicht verstehst... 🙂
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ich habe das doch ausgeführt, es liegt an der höheren Aufklärungsquote, während hier Frauen nicht zur Polizei gehen, weil sie fürchten, keinen Erfolg mit ihrer Anzeige zu haben. Oder wenn sie gehen werden sie von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, wenn der Staatsanwalt keinen Erfolg vor Gericht sieht. Das ist aber nur ermessen.
Außerdem ist auch das Strafrecht verschärft worden.
In Schweden werden die Vergewaltigungen aus der Dunkelziffer geholt. Würde das in Deutschland auch so gemacht, würde man ebenfalls einen Anstieg haben.
Du meinst vermutlich die Verurteilungsrate. Das liegt aber daran, dass die Schweden strengere Gesetze haben. Wurde ja durch den Fall J.A. recht publik.
Na und? Weißt du was da war? Und kennst du das Urteil schon?
Natürlich meine ich die Verurteilungsrate, was sonst? Dies fließt auch nur als Vergewaltigung in die Statistik.
Zu dem Rest, den du schreibst, habe ich oben schon Stellung genommen. Klar ist eine Frau, die vergewaltigt wurde, in deren Fall aber ein Freispruch des Täters erfolgte, deshalb trotzdem vergewaltigt worden. Juristisch gesehen handelt es sich dabei aber nicht um ein Fehlurteil. Und klar ist es für die Frau bitter, nach einem rechtskräftigen Freispruch diese Tat nicht mehr öffentlich behaupten zu dürfen. Gar keine Frage. Es ist aber ebenfalls juristisch korrekt.
Um was handelt es sich dann?
Dennoch, egal wie juristisch korrekt auch immer - einen Freispruch eines Sexualstraftäters finde ich in der Tat auch katastrophal, und würde mir wünschen, dass so etwas so selten wie möglich passiert. Genau deshalb bin ich um so mehr dafür, dass vermehrte Anstrengungen unternommen werden, falsche von zutreffenden Beschuldigungen unterscheiden zu können. Damit könnten dann auch hoffentlich mehr Verurteilungen erfolgen in den Fällen, in denen die Beschuldigung zutrifft.
Gott sei Dank, wir stimmen überein... 🙂
Da nützen nur fundierte Berechnungen auf der Basis verlässlicher Daten... und keine Behauptungen irgendwelcher Organisationen. Schon gar nicht solcher, die schließlich dadurch existieren, dass sie aufgesucht werden von "Opfern" - tatsächlichen wie vermeintlichen. Ist doch naheliegend, dass deren Sichtweise subjektiv verzerrt sein könnte.
Stimmt, sie haben es erlebt, daher sind sie parteiisch...🙄
Das wird jeder Richter berücksichtigen.
Nun, "Verhandlungen" gibt es viele... "Hauptverhandlung" ist der korrekte Begriff für das, was ich ausdrücken wollte. Im Gegensatz zu der von dir gewählten Bezeichnung "Prozessfall"... .
Prozessfall daher, weil ja auch Raub, Mord oder was weiß ich, verhandelt werden könnte. Das ist immer im Strafrecht die Hauptverhandlung.
Tatrelevant ist es aber nun mal, wenn ein Zeuge widersprüchliche Angaben über das behauptete Tatgeschehen macht, wenn ein Gutachter die Aussagen über das behauptete Tatgeschehen nicht für glaubhaft hält, wenn Details des behaupteten Tatgeschehens anatomisch unmöglich sind... undsoweiterundsofort.
Kann ich nichts zu sagen, das steht im Urteil. Die Kammer hielt es für richtig.
Und man sollte sich als Außenstehender nicht anmaßen, es besser zu wissen.
In der Tat ist es grundsätzlich problematisch, wenn bei der Konstellation "Aussage gegen Aussage" der einzige Belastungszeuge ein jüngeres Kind oder ein schwerstgestörter Mensch ist - ja. Das liegt in der Natur der Sache. Ob in so einem Fall eine Verurteilung erfolgen kann oder nicht, kann man aber pauschal nicht sagen.
Pauschal kann man in keinem Prozess die Schuld voraussagen. Sonst hätte ich Probleme damit, es wäre kein fairer Prozess.
Doch genau dafür sieht die StPO besondere Regelungen vor und auch das Gesetz ist entsprechend formuliert, das man das berücksichtigt.
Jetzt stelle ich mal die Gegenfrage: In welchem Fall hieltest du denn einen Freispruch für gerechtfertigt? Welche unwiderlegbaren Beweise sollte der Beschuldigte deiner Meinung nach vorlegen müssen?
Der Beschuldigte braucht nach unserem Recht insoweit gar nicht mitzuwirken und muss auch nichts beweisen.
Und verstehe mich bitte richtig, ich verteidige dies auch, so wie es in der StPO ist.
Es ist ein Grundsatz unseres Rechts, dass eine Tat nachgewiesen werden muss.
Nur bei dieser Form der Beziehungstat Missbrauch, bzw. Vergewaltigung, würde ich davon abweichen wollen. Aus den Gründen die ich darlegte, der ungleichen Waffen und der Hürde überhaupt prozessuales Gehör zu finden.
Und jetzt komm bloß nicht wieder mit "da sind bestimmt noch belastende Beweise gewesen, die Hilfesuche verschweigt". Sie sagt, es sei nicht so, also muss man davon auch ausgehen. Und im Gegensatz zu dir halte ich es für gut möglich, dass tatsächlich auch bei einer solchen Beweislage wie geschildert eine Verurteilung erfolgen kann.
Natürlich ist das anzunehmen, doch im Gegensatz zu dir weiß ich es nicht, bevor ich die Akten lesen könnte.
Doch ich bin Demokrat und zudem... (zensiert)😀 , doch daher kann ich nur das Urteil als richtig erklären und annehmen.
Und ich hätte auch kein Recht das Urteil zu bewerten. Das nur nebenbei.
Ich habe, das ist wohl etwas untergegangen, keine Partei bezogen sondern nur auf falsche Bezeichnungen, Deutungen und Abläufe, hingewiesen. Wenn hier meine Darstellungen bezweifelt werden, was den Verfahrensverlauf betrifft, kann und will ich das gar nicht ändern oder beklagen...
Und das die TE das als Laie nicht so ausdrücken kann, ist doch keine Schande. Doch wenn man dann die Richtigstellung als Angriff versteht, nun ja, dann ist es eben halt so.
DAS finde ich einigermaßen beunruhigend und verstörend. Ich kann aber sehr gut nachvollziehen, dass man so etwas einfach nicht glauben mag, und lieber stur an die Objektivität und Gerechtigkeit der Justiz glaubt... bis man mal selbst eines Besseren belehrt wird...
Du verstehst mich falsch, auch ich weiß, dass Justiz irrt, doch wir haben kein besseres Mittel zur Verfügung. Wen es betrifft, sollte das beklagen dürfen, doch das ist nicht bezeichnend für das ganze System. Sonst können wir jedes und alles verwerfen, was einen Staat ausmacht.
Himmel nochmal - dann lies doch mal nach, was du selbst geschrieben hattest !!!
"Bei Missbrauchsfällen wird es nie mehr zu einem Urteil kommen können, wenn man seitens des Staates nicht bei der jetzigen Regelung bleibt. Dabei sind bei diesen Taten die Täter eh im Vorteil, weil sie im Gegensatz zum Opfer, nichts beweisen müssen.
Somit bleiben tausende Taten ungesühnt."
Das war die Formulierung, bei der ich deine Wortwahl "Täter" und "Opfer" kritisierte. Du beziehst dich damit klar ersichtlich auf solche Fälle im allgemeinen - und zwar Verfahren, in denen ein Urteil noch nicht gefällt wurde, da du davon sprichst, dass "Täter nichts beweisen müssen" - und nicht konkret auf Hilfesuches Fall.
Entschuldige wenn ich formal werde.
Die Bezeichnung Täter und Opfer ist beliebig zu verwenden. Es wäre absurd das anders zu sehen.
Es geht immer konkret um die reale Person, die ein Recht auf Schutz hat.
Also hat Herr XYZ das Recht nicht während der Ermittlung und vor der Rechtskraft des Urteils, öffentlich als "Täter" bezeichnet zu werden. Darf auch nicht nach einem Freispruch so genannt werden.
Allgemein ist es absolut zulässig, wenn nicht die konkrete namentliche Person so bezeichnet wird.
Da habe ich also korrekt argumentiert.
Ja, so einfach kann man sich die Welt machen...
Allerdings ist das aber nicht meine Einstellung. Ich gehe den Dingen lieber sorgfältig auf den Grund und betrachte sie von allen Seiten, um mir eine fundierte Meinung bilden zu können.