Rhenus
Sehr aktives Mitglied
OK ich versuche nocheinmal Dir das zu erklären.
Am Anfang war nur ein Kind was weggelaufen ist mit einem Brief das sie nicht mehr zu Hause sein will. Dann war da die Anzeige des Mißbrauchs mit der Aussage das es an diesem Morgen das letztemal passiert sein soll. Und Da wusste ich das es eine Lüge ist. Denn ich bin an diesem Morgen mit ihr aufgestanden und mein Mann schlief bis sie das Haus verlassen hat. Und erst als man ihr bei der Polizei sagte das ie sofort untersucht werden müssse zwecks spurensicherung, da änderte sie ihre Aussage darauf hin das es schon 1 Jahr her ist. Die Polizei ist in unsere Wohnung mit gezogenen
Waffen und Handschellen, die haben meinen Mann auf die Erde gedrück und ihn verhaftet. Zwei Tage war er in U-Haft. Dann wurde er entlassen weil der Haftrichter nicht der Ansicht war das seine Schuld bewiesen ist. Über ein halbes Jahr später fing die Verhandlung an. Und es wurden Aussagen getätigt von dem Glaubwürdigkeitsgutachter der wie gesagt aussagte sie wäre nicht glaubwürdig, der Psychologe der Aussagte das sie Narzistisch Veranlagt wäre mit dem hang zu Vernichtungsagressionen und das sie immer alles Kontrolieren muss und das alles so sein muss wie sie es will. Da ist die Frauenärztin die aussagt das es keinerlei Verletzungen werder alte noch neue gibt. Da ist die Polizeioberkommesarin die aussagt das, das was das Kind beschreibt anatomisch gar nicht möglich wäre. Und da ist ihre Aussage das sie mitten in der Verhandlung dem Richter erzählt was sie für ein erfülltes Sexleben mit ihrem Freund hat. Und das mitten in einem Mißbrauchsprozess. Dann ist da die eine Aussage des Richters " ich habe Überlegt Ihnen bewerung zu geben aber dann wollte ich doch nicht" und "sie können jetzt nach der Urteilsverkündung ersteinmal nach Hause gehen sie werden ja nichts schlimmes machen".
Dann war mein Mann noch knapp ein Jahr zuhause bei seiner anderen Tochter.
Ein Beweis für die Schuld, naja auf jeden fall wenn alle sich einig gewesen wären das es Beweise für die Schuld gibt.
Aber sie waren sich ja alle nur einig das es eben keine Beweise für die Schuld gibt, nur der Richter sah das anders.
Und jetzt sage mir das hier alles richtig gelaufen ist.
Zusätzlich möchte ich noch anmerken das, das Kind von sich aus bei mir angerufen hat um mir mitzuteilen das sie gelogen hat und das ich das nur wissen soll, aber vor Gericht würd sie sagen das es so passiert ist.
Sorry, ich möchte dir nichts, doch ich verfolge den Strang ja seit längerem.
Wie ich schon schrieb, weiß ich nicht was tatsächlich passierte. Das bitte vorweg.
Das was du jetzt schreibst, kann nicht alles so gewesen sein.
So deutest du auch den Verfahrensablauf falsch.
Das will ich dir nicht vorhalten, weil du eben keine Fachfrau bist. Doch was du in der Wertung schreibst ist dennoch falsch.
Der Haftrichter entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, lediglich darüber, ob dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr oder Verdunklungsgefahr besteht. Ansonsten wird der Beschuldigte freigelassen, weil die Ermittlung erst abgeschlossen werden müssen!
Das ist übrigens der Grund, warum Frauen so unsäglich leiden, weil sie meinen, es passiere dem Beschuldigten nichts mehr. Doch hier wird lediglich eine Abwägung zwischen Tatvorwurf und Ermittlungsstand getroffen.
Was das Gutachten betrifft, so kann durchaus eine Persönlichkeitsstörung vorliegen, doch das ist kein Beweis dafür, dass solch eine Person nicht missbraucht werden könnte/konnte. So müssen also andere Gründe vorliegen.
Auch das dein Kind, Verkehr hatte, sagt was aus?
Sie hat lediglich wahrheitsgemäß, ihrer Verpflichtung als Zeugin nachkommend, geantwortet. Vielleicht anders als du oder ich, doch das ist unerheblich.
Eine Kommissarin ist keine Gutachterin.
Usw. usw.
So lässt sich alles was du schriebst erklären.
Was mich allenfalls überzeugen würde, wäre das schriftliche Urteil.
Denn da stehen die Beweiswürdigungen drin, die man evtl. infrage stellen kann.
Doch warum war eine Revision nicht erfolgreich und andere möglichen Rechtsmittel?
War deine Tochter zur Tatzeit unter 14?
Das stimmt so auch nicht, der Staatsanwalt war auch davon überzeugt.Ein Beweis für die Schuld, naja auf jeden fall wenn alle sich einig gewesen wären das es Beweise für die Schuld gibt.
Aber sie waren sich ja alle nur einig das es eben keine Beweise für die Schuld gibt, nur der Richter sah das anders.
Der Staatsanwalt ist verpflichtet, auch entlastende Beweise zu prüfen und dem Gericht vorzulegen.
Welches Strafmaß hat er denn beantragt?
Nach welchem (§ 177 Abs. ?) genau wurde dann verurteilt?
Bewährung kann man gar nicht bei diesem Strafmaß geben.