Weißt du das ist unlogisch, wenn jemand sechs Richtige im Lotto hat, beweist das, dass es möglich ist, diesen Gewinn zu erzielen. Es beweist aber nicht, dass jeder der Lotto spielt, sechs Richtige haben wird.
Hier wird gerade von RA Schwenn und einigen Wenigen, geradezu mit an den Haaren herbei gezogenen Argumenten suggeriert, dass ein bedauerlicher Einzelfall, eine Größenordnung höchsten Ausmaßes annehmen würde.
Vielmehr ist zu befürchten, dass viele Straftaten gar nicht erst verfolgt werden, weil eine Beweisführung bei diesen Fällen, sehr schwer ist.
Folgt man den einzelnen Kritikpunkten, dieser Herrschaften, dann hätten Frauen recht wenig Chancen mit Erfolg eine Anklage zu erreichen, weil nicht mehr eine gleich Gewichtung der Aussageglaubwürdigkeit von richtig oder falsch gewährleistet wäre.
Doch nicht das Opfer muss etwas beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft.
So muss sich das Opfer jetzt schon hochpeinlichen Gutachten stellen, während der Täter rein gar nichts beweisen oder mitwirken muss.
Und ein Richter muss keinem Gutachten vertrauen. Das scheinst du nicht wahrnehmen zu wollen.
Dass es in dem Fall, den du zitierst, genau um zwei falsche, gleichlautende, Gutachten ging, scheint dich nicht in deinem Argument zu stören.
Also heißt das, egal wie Gutachten ausfallen, du zweifelst sie nur an, wenn sie zu Lasten des Angeklagten gehen.
Dabei müsste genau dein Argument Zweifel aufkommen lassen, ob das Gutachten, welches verworfen wurde, nicht ebenfallt falsch war.