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Opferentschädigung OEG

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Hallo Gast vom 23.07.2009 18🤐9

schade, dass du dich nicht mehr meldest, hier im Forum nicht mehr anwesend bist. Ich würde mich gern mit dir austauschen wollen.

lg

Hallo Gast vom 23.07.2009 18🤐9

schade, dass du dich nicht mehr meldest, hier im Forum nicht mehr anwesend bist. Ich würde mich gern mit dir austauschen wollen.

hallo Gast vom 4.08.09 würde dir gern helfen gib bitte dein E-mail an ich schreibe dir aus welchem bundesland bist du?
 
Hallo Gast von 04.29 Uhr heutiger Tagszeit, durch Zufall bin ich auf deinen Eintrag hier im Forum aufmerksam geworden. Es ist ist schön, dass du dich gemeldet hast. Leider ist es hier nicht erlaubt e-Mail Adressen zu veröffentlichen bzw. auszutauschen.

Registrieren möchte ich mich hier nicht.
 
Hallo Brummel die Grundrente und Ausgleichrente darf nicht an ALG 2 (Hartz IV) angerechnet werden du hast Anspruch noch ALG II warscheinlich alles was für Körperschaden Lein und Seele bezahlt wird bleibt unanstatbar.

nach § 32 BVG-Bundesversorgungsgesetzt schwer beschädigte erhalten Ausgleichrente , wenn Sie infolge Ihres Gesundheitszustandes oder hohen Alters oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden sonstigen Grunde eine Ihnen zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur in beschärenktem Umfang oder nur mit Überdurchschnittlichem Kträfteaufwand ausüben können.

ist genauso wie der § 35 Pflegezulage die darf auch nicht angerechnet werden da die Kein Einkommen sind zweckbestimmte Einnahmen privilegtes

infos zu OEg kann ich geben in allen Richtungen habe durch gezogen
 
wie soll ich dir dann helfen wenn du mir dein E-mail nicht geben darf oder kannst ?
gern würde ich meine Erfahrung an euch Opfer weiter geben damit ihr auch euren Recht bekommt OEG ist sehr kompiliziert , aber ist auch einfach wenn man weuis wie man vorgeht WR- opferhilfe , Anwälte kann man vergessen ich habe mit allen erfahrung gehabt , letzlich habe ich die Sache selber in die Hand genommen und geschaft bekomme berufsschadenausgleich ,ausgleichrente, ehegattenzuschlag Grundrente und bin noch im Widerspruchverfahren Opfer vor 10 jahren geworden nach 6 jahren kampf geschaft Dicke Nachzahlung . es lohnt sich zu kämpfen das Strafverfahren hat 5 jaghre gedauert nach dem Tat volle Erfahrung
 
wie soll ich dir dann helfen wenn du mir dein E-mail nicht geben darf oder kannst ?
gern würde ich meine Erfahrung an euch Opfer weiter geben damit ihr auch euren Recht bekommt OEG ist sehr kompiliziert , aber ist auch einfach wenn man weuis wie man vorgeht WR- opferhilfe , Anwälte kann man vergessen ich habe mit allen erfahrung gehabt , letzlich habe ich die Sache selber in die Hand genommen und geschaft bekomme berufsschadenausgleich ,ausgleichrente, ehegattenzuschlag Grundrente und bin noch im Widerspruchverfahren Opfer vor 10 jahren geworden nach 6 jahren kampf geschaft Dicke Nachzahlung . es lohnt sich zu kämpfen das Strafverfahren hat 5 jaghre gedauert nach dem Tat volle Erfahrung

Lass mir bitte per pn deine e-Mail Adresse zukommen. Die Freischaltung dauert 2-3 Tage. Wir können uns spätestens am Freitag über die PN austauschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, dass "gast" so anonym ist. Ich wäre nämlich wirklich dankbar für Tipps. Ich kann ja nun keine PN an "gast" senden.

Also, wenn Du noch da bist, melde Dich doch einfach mal.

LG

Brummel
 
Hallo Brummel die Grundrente und Ausgleichrente darf nicht an ALG 2 (Hartz IV) angerechnet werden du hast Anspruch noch ALG II warscheinlich alles was für Körperschaden Lein und Seele bezahlt wird bleibt unanstatbar.

nach § 32 BVG-Bundesversorgungsgesetzt schwer beschädigte erhalten Ausgleichrente , wenn Sie infolge Ihres Gesundheitszustandes oder hohen Alters oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden sonstigen Grunde eine Ihnen zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur in beschärenktem Umfang oder nur mit Überdurchschnittlichem Kträfteaufwand ausüben können.

ist genauso wie der § 35 Pflegezulage die darf auch nicht angerechnet werden da die Kein Einkommen sind zweckbestimmte Einnahmen privilegtes

Hallo mir wurde gesagt, dass eine Ausgleichsrente eben wie H4 sei, denn sie sei ein Ersatz für Arbeitsentgelt und Arbeitsentgelt würde voll auf H4 angerechnet.
Es ist sogar noch schlechter gestellt denn von Arbeitseinkommen hat man Freibeträge, die man bei der Rente nicht hat!
Kannst du mir da näheres dazu sagen?
Denn dann würde ich auch Widerspruch gehen, aber ich brauche Handfeste Anhaltspunkte!
Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass eine Asugleichsrente nicht angerechnet wird, wenn sogar eine Unfallrente angerechnet wird!
 

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