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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Ganz herzlichen Dank für die detaillierte Aufschlüsselung und auch den Hinweis auf den Pflegegrad. Ich sehe das ähnlich – mein Problem ist weniger, dass niemand da ist, sondern dass die Hilfe nicht passt. Es ist nicht zielführend, wenn alles einen pädagogischen Zweck haben muss und ich nicht einmal darum bitten kann, dass jemand die Waschmaschine anstellt oder ein paar Kaffeeflecken wegmacht. Natürlich ist meine Betreuerin keine Haushaltshilfe – aber die habe ich eben auch nur für vier Wochen genehmigt bekommen, obwohl ich weiterhin auf Krücken angewiesen bin und eine Streckschiene trage. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie das weitergehen soll.

Ich habe jetzt einen Termin bei der Unabhängigen Teilhabeberatung gemacht und hoffe, dass ich dort weiterkomme. Im Grunde bräuchte ich:
  • eine verlässliche Haushaltshilfe (auch wegen meiner psychischen Erkrankung),
  • jemanden, der ab und zu für mich kocht,
  • 2–3 Stunden qualifizierte Assistenz im Monat,
  • und Körpertherapie zur Stabilisierung, weil ich keine klassische Psychotherapie mehr bekomme.
Wenn man traumatisiert ist, wird es schnell zu viel mit solchen Besuchen. Ich merke, dass ich mich davon überfordert fühle – und das möchte ich vermeiden, weil ich sonst gar nicht mehr klarkomme. Ich habe über Jahre hinweg ein sehr angepasstes Leben geführt – und genau das wiederholt sich jetzt wieder: Ich funktioniere, weil ich die Erwartungen des Trägers erfüllen soll, werde mit Terminen bedrängt, statt dass mein Bedarf gesehen wird.

Es gibt gute Menschen im Hilfesystem – aber das System selbst ist oft unflexibel, misstrauisch und leistungszentriert, statt lebensnah. Ich möchte mich nicht zwischen Überbetreuung und Vernachlässigung entscheiden müssen. Ich will einfach Hilfe, die wirklich zu mir passt.
Das hört sich ja furchtbar an und sehr ungerecht.
Das war vor einigen Jahren noch etwas einfacher.
Mittlerweile kürzen sie alles,auf Kosten der Menschen.
Ich hoffe du findest noch eine gute Regelung für dich.
Liebe Grüße
 
Mir scheint, dass der Druck vom Anbieter kommt. Normalerweise können Stunden übertragen werden, wie es genau geregelt ist, sollte sich aus dem Vertrag ergeben welche der Anbieter mit dem Kreis hat. Schade das du den Antrag auf Persönliches Budget zurückgezogen hast, weil dort kannst du alles selbstentscheidend. Das Persönliche Budget ist vom Grunde das selbe wie die Sachleistung. Laut § 29 SGB IX solltst du im Persönlichen Budge bis zur Höhe des Betrages bekommen, welcher das Amt bei Sachleistungen zahlen müsste. Sprich wenn bei den Sachleistungen ein Bedarf von X Stunden wöhentlich festgestellt wurde und hierfür ein Vertraglich mit dem Kreis vereinbarter Satz bezahlt wird, dann solltest du im Persönlichen Budget den sich daraus ergeben Betrag bekommen, es sei den du kannst dir die Leistungen günstiger einkaufen (in deinem Ermessen). Nach einem BSG Urteil, ist die Bedarfsermittlung nur fiktiv, zu dem Zeitpunkt an welchen sie standgefunden hat. Sprich wenn z.B. festgestellt wurde, dass du zur sozialen Teilhabe X Stunden brauchst um deinen Haushalt hinzubekommen, Y Stunden um an sozialen Angebote teilzunehmen und Z Stunden für Krisengespräche, dann braucht dies nicht den gesamten Zeitraum zu sein, sondern kann sich indivduell verändern und eingesetzt zu werden. Da kannst also die Stunden auch ganz anders verteilen oder soweit damit das Ziel der möglichst gleichberechtigten sozialen Teilhabe verfolgt wird, auch für andere Dinge einsetzten. Für die genaueren Ziele wird eine Zielvereinbarung geschlossen, von der ggf. abgewichen werden kann, wenn es erklärt wird. Du kannst allerdings auch in der einen Woche weniger in Anspruch nehmen und in der anderen mehr. Gerade wenn du weniger in Anspruch nimmst, freud sich die Behörde, weil sie damit weniger zahlen müssen. Nur weil du weniger in Anpsruch nimmst, heißt es nicht, dass dein GdS geringer ist, es könnte sogar ein Hinweis darauf sein, dass du dich noch nicht so gut auf Hilfe einlassen kannst oder diese Hilfe nicht die richtige ist.

Versuche dir vom Anbieter ihren Leistungsvertrag mit dem Kreis geben zu lassen, damit du überprüfen kannst ob es überhaupt rechtens ist, was der Anbieter mit dir macht. Gerade wenn du EGH schädigungsbedingst bekommst und es damit übers SGB XIV läuft ist es teils einfacher. Wobei die Sachbearbeiter beim SGB XIV meist auch weniger Ahnung haben, weshalb sie die Bedarfsermittlungen teils auch in Amtshilfe machen lassen.
Leider wird bei Ämtern immer ein langer Atem benötigt.

Gut wenn du dir Anwaltliche Hilfe suchst. Gut wäre es, wenn du einen Anwalt/in findest, welcher sich im Sozialrecht, Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe, ggf. Persönliches Budget und SGB XIV auskennt. Es gibt leider nur sehr wenige und noch weniger mit freien Kapazitäten.

Was die Probleme mit dem Anbieter anbelangt, kannst du überlegen, ob die die EUTB helfen kann. Gäbe es bei dir die möglichkeit, dass du den Anbieter wechselst?
 
Vielen Dank für deine Einschätzung und die Hinweise @logig 🙂

Ich habe inzwischen bereits zum zweiten Mal Rücksprache mit der EUTB gehalten. Dort wurde mir letztlich ebenfalls geraten, vorsorglich anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, damit rechtlich nichts aus dem Ruder läuft. Einen konkreten Lösungsansatz für meine aktuelle Situation konnten sie mir jedoch auch nicht aufzeigen.

Derzeit kann ich mir nicht vorstellen, mich aus einer bestehenden Abhängigkeit direkt in die nächste zu begeben. Mein Bedürfnis nach Rückzug, Kontrolle und Selbstbestimmung steht momentan klar im Vordergrund. Deshalb bin ich aktuell weder für einen neuen Kontakt im Rahmen eines Persönlichen Budgets noch für einen Wechsel des Leistungserbringers offen.

Ich hatte ursprünglich versucht, die Eingliederungshilfe in ein Persönliches Budget umzuwandeln. Allerdings wurden dafür nicht die bereits vorliegenden Unterlagen und Gutachten herangezogen, sondern es sollte faktisch ein komplett neues Verfahren mit neuen Gutachten und ärztlichen Stellungnahmen eingeleitet werden. Das hat bei mir erhebliche Angst ausgelöst, sodass ich den Antrag letztlich nicht weiterverfolgt habe. Besonders irritierend war für mich der abschließende Hinweis, ich möge mitteilen, „falls ich den Antrag überhaupt noch aufrechterhalten wolle“. Das wirkte auf mich eher wie eine subtile Aufforderung zum Rückzug als wie Unterstützung.

Was den aktuellen Leistungserbringer betrifft: Dort ist durchaus ein Bewusstsein dafür vorhanden, dass auf mich Druck ausgeübt wird. Man signalisiert mir auch, dass das so eigentlich nicht sein sollte. In der praktischen Umsetzung passiert jedoch weiterhin das Gegenteil. Aus meiner Sicht stehen wirtschaftliche Rahmenbedingungen stärker im Vordergrund als mein tatsächlicher Bedarf. Wenn ich äußere, dass mir die Intensität zu viel ist, wird dies zwar verbal aufgenommen, aber nicht entsprechend berücksichtigt.

Hinzu kommt, dass der Anbieter offenbar selbst unter Druck steht, die vereinbarten Stunden abzubilden. Soweit ich es verstehe, erfolgt derzeit zwar eine pauschale Zahlung durch das Landratsamt, jedoch müssen nicht abgerufene Anteile zurückgeführt werden. Das erzeugt nachvollziehbar einen Steuerungsdruck beim Anbieter, der letztlich bei mir ankommt.

Der Bescheid selbst enthält lediglich eine Pauschale in Verbindung mit einer Zielvereinbarung, jedoch keine klaren Stunden- oder Leistungsdefinitionen. Damit lässt sich weder transparent nachvollziehen, wie sich die Leistung konkret zusammensetzt, noch lassen sich daraus eindeutige Rechte oder Grenzen ableiten. Auch von fachlicher Seite wurde mir bereits rückgemeldet, dass der Bescheid in dieser Form wenig greifbar ist.

Im Moment hoffe ich vor allem, einen Weg aus der aktuellen Eingliederungshilfe zu finden, ohne dass dadurch eine erneute Überprüfung meines Schädigungsgrads ausgelöst wird. Nach dem langen Verfahren, das erst kürzlich abgeschlossen wurde, wäre eine neue Feststellung für mich eine erhebliche Belastung.
 
Hallo Tulpe88,

zum Einen, du musst hier nicht schreiben, schon gar nicht wenn es dir nicht gut geht.

Zum anderen, hast du vielleicht mal daran gedacht, dir eine Art Attest oder ähnlich von einem Doc, z B. Psychiater ausstellen zu lassen?
Also darüber, wie sehr dich die Situation mit der nicht bedürfnisorientierten EGH überfordert und welche gesundheitlichen Folgen es für dich hat??? Darüber etwas Schriftliches von einem Arzt zu haben könnte hilfreich sein.
 
Liebe Höhnchen,

vielen Dank für Deine Idee mit dem ärztlichen Attest. Ich habe im März einen Termin und werde dort auf jeden Fall festhalten lassen, dass ich die Hilfe aus Selbstschutzgründen beende.

Im Moment merke ich, wie sehr mich die Situation belastet: Ich hatte wieder eine schlaflose Nacht, mein Puls kommt kaum runter, und ich bin dauerhaft in Alarmbereitschaft. Am Dienstag steht der nächste Termin mit der Betreuerin an, bei dem es erneut um nachzuholende Stunden geht, die ich zuvor abgesagt hatte. Dort möchte ich noch einmal klar und deutlich meine Grenzen setzen.

Ich fände es ehrlich gesagt absurd, wenn mir eine wesentliche Änderung der Verhältnisse unterstellt würde, nur weil ich „Nein“ zu Strukturen sage, die mir nicht guttun. Das käme für mich einer Täter-Opfer-Umkehr gleich. Gleichzeitig kann ich schwer einschätzen, wie realistisch eine Gefährdung tatsächlich ist, wenn ich meinen Schritt gut begründe. Die Existenzangst ist im Moment sehr präsent – vor allem die Sorge, dass sich dadurch etwas am GdS ändern und mein Besitzstand gefährdet werden könnte. Und gleichzeitig kann ich überhaupt nicht mehr weiter machen mit dieser Übergriffigkeit seitens des Trägers.

Viele Grüße
 
Hallo Tulpe,

wenn du Eingliederungshilfe nicht übers Entschädigungsamt bekommst, dann bekommt eine beendigung der EGH wegen des GdS evtl. gar keiner mit. Allerdings auch wenn es über Entschädigungsamt läuft, heißt es nicht, dass es automatisch bekannt wird, da GdS und Teilhabe meist in getrennten Abteilung läuft. Bei mir brauchte, die Stelle welche EGH bearbeitet extra genehmigung, dass sie sich Akten einholen können.

Dazu kommt, nur weil du keine EGH mehr in Anspruch nimmst, ja nicht heißt das du sie nicht mehr bräuchtest bzw. es dir besser geht, sondern bei schweren psychischen Erkrankung habe ich schon gelesen, dass z.B. wenn keine Therapie gemacht wird, dies eher aussagt, dass keine Krankheitseinsicht. Bzw. sagt es aus, dass Hilfe noch nicht angenommen werden kann, damit wiederrum bist du eher isoliert, was wiederum den GdS erhöhen könnte.

Stand den bei deiner Bewertung des GdS, dass dieser u.a. wegen der EGH höher ist?

Ich denke, wie Hönchen, es ist bestimmt gut, wenn dein Arzt dir ggf. ein Attest schreibt, warum die EGH für dich momentan nicht gut ist und es dir gesundheitlich schlechter geht.

Erstmal ist es wichtig, wie es dir damit geht, schließlich soll Hilfe dir helfen und dich nicht überfordern. Wenn es dir besser geht, kannst du immer noch sehen, ob es Hilfe gibt, welche dir hilft.
Ob evtl. der Weg über einen Pflegegrad hilfreicher ist. Hier könntest du es auch über Pflegegeld laufen lassen und dir davon dann etwas oder jemanden einkaufen, der dir gut tut. Wenn die Zeit reif ist, werden sich Wege finden.
 
Liebes Moderatorenteam, auch wenn dieser Faden schon alt ist, er hat für mich als Erstellerin und bestimmt auch für viele Mitschreiberinnen eine große Relevanz. Bitte lasst uns Betroffene uns hier ungestört austauschen. Er ist eh schon schwer, mit Theman wie OEG, SGB XIV, Berufsschadensausgleich und dergleichen einen Platz zu haben, der verlässlich bleibt, wenn sich bei uns Fragen auftun, auf die man fast nirgendwo eine vernünftige Antwort erhält. Die von mir eröffneten Fäden über diese Thematik im Forum sind wichtig für mich. Und ich denke, dass es im diesem Bereich den meisten TreaderstellerInnen genau so geht.
Im Bereich OEG und SGB XIV kann ein Thema eigentlich nicht alt werden, da manche Verfahren Jahrzehnte dauern, bis eine Entscheidung getroffen ist.
Dies ist eine Bitte von mir, die mir sehr am Herzen liegt. Das kann man sogar in meinem Profil nachlesen.
Liebe Grüße Silan, die in dieses Forum kam um Infos über BSA zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
DIeser Thread wird selbstverständlich nicht geschlossen, da du, @Silan als TE, aktiv daran teilnimmst.
Im Allgemeinen gilt: Zeigt ein TE kein Interesse mehr an seinem Faden, kann dieser geschlossen werden. Allerdings besteht immer die Möglichkeit, das Mod-Team anzuschreiben, wenn TE wieder aktiv am Faden teilnehmen möchte. Dann eröffnen wir diesen Thread im Allgemeinen wieder.

Ich hoffe, dass ich mir dieser Info die Verwirrung über das Schließen des anderen Threads ein bisschen beheben konnte.

Bei weiteren Fragen könnt ihr mich oder einen / alle anderen Mods anschreiben.
 
Hallo Ihr Lieben,
ich habe es gewagt und das Landratsamt informiert, daß ich die Eingliederungshilfe beenden möchte.

Bin sonst überhaupt nicht mehr zur Ruhe gekommen, das war wirklich belastend. Hatte die ganze Zeit einen hohen Puls und konnte nicht mehr Schlafen, kein Wunder, wenn man sich in den eigenen Grenzen nicht mehr respektiert fühlt. Es fühlte sich 2 Tage sehr gut an, jetzt habe ich Angst, daß das Landratsamt das Verfahren zum GDS wieder aufrollt. Bisher habe ich aber nichts gehört. Der Leistungsträger hat parallel einen Entwicklungsbericht eingereicht, aus dem geht hervor, daß es keine Änderungen gibt. Meiner Ärztin habe ich Bescheid gesagt, danke Dir @Höhnchen nochmal für den Tipp! Jetzt muss ich wohl einfach mal abwarten, was passiert.

Beim Anwalt konnte man mir leider nicht weiter helfen, die machen kein OEG. Aber rein logisch betrachtet, da hast Du schon Recht @logig. Die Beendigung sagt ja nichts über meinen Gesundheitszustand aus, zumal ich die Hilfe ja auch einfach nur durch was anderes ersetze, was mir gut tut. Das sollte ja eigentlich legitim sein.

@Silan Danke Dir für Deinen Einsatz!
 

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