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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Ganz herzlichen Dank für die detaillierte Aufschlüsselung und auch den Hinweis auf den Pflegegrad. Ich sehe das ähnlich – mein Problem ist weniger, dass niemand da ist, sondern dass die Hilfe nicht passt. Es ist nicht zielführend, wenn alles einen pädagogischen Zweck haben muss und ich nicht einmal darum bitten kann, dass jemand die Waschmaschine anstellt oder ein paar Kaffeeflecken wegmacht. Natürlich ist meine Betreuerin keine Haushaltshilfe – aber die habe ich eben auch nur für vier Wochen genehmigt bekommen, obwohl ich weiterhin auf Krücken angewiesen bin und eine Streckschiene trage. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie das weitergehen soll.

Ich habe jetzt einen Termin bei der Unabhängigen Teilhabeberatung gemacht und hoffe, dass ich dort weiterkomme. Im Grunde bräuchte ich:
  • eine verlässliche Haushaltshilfe (auch wegen meiner psychischen Erkrankung),
  • jemanden, der ab und zu für mich kocht,
  • 2–3 Stunden qualifizierte Assistenz im Monat,
  • und Körpertherapie zur Stabilisierung, weil ich keine klassische Psychotherapie mehr bekomme.
Wenn man traumatisiert ist, wird es schnell zu viel mit solchen Besuchen. Ich merke, dass ich mich davon überfordert fühle – und das möchte ich vermeiden, weil ich sonst gar nicht mehr klarkomme. Ich habe über Jahre hinweg ein sehr angepasstes Leben geführt – und genau das wiederholt sich jetzt wieder: Ich funktioniere, weil ich die Erwartungen des Trägers erfüllen soll, werde mit Terminen bedrängt, statt dass mein Bedarf gesehen wird.

Es gibt gute Menschen im Hilfesystem – aber das System selbst ist oft unflexibel, misstrauisch und leistungszentriert, statt lebensnah. Ich möchte mich nicht zwischen Überbetreuung und Vernachlässigung entscheiden müssen. Ich will einfach Hilfe, die wirklich zu mir passt.
 
Das hast du sehr gut zusammengefasst. Genau so kannst du es bei der UTB vortragen. Meine Erfahrung ist nur, die haben halt keine Assistenzen „an der Hand“, die sie empfehlen können. Und die zu finden ist nicht leicht.
Ich habe mal im Netz etwas von Senioren Assistenzen gelesen. Das klang wirklich gut, da sie sowohl Assistenz, als auch Hilfe bei der Suche nach weiteren DL anbieten. Sie sind sicher bei ihrem Hilfeangebot alterlich nicht festgelegt.

Beim PG kannst du selbst bestimmen, was in deinem HH gemacht wird.

Vielleicht trennst du das voneinander?

Wieso bekommst du keine PT mehr?

Ich habe kürzlich mit meiner PT darüber gesprochen, dass ich in absehbarer Zeit nicht mehr so viel Therapie mache werde, da einerseits schon kleine Fortschritte eingetreten sind (nur körperlich wird’s schädigungsbedingt eher schlimmer), andererseits wird einiges so bleiben wie es ist, weil schwere Traumatisierungen nun mal „lebenslange Beinträchtigungen“ bedeuten können. Da geht es eher ums Akzeptieren, dass es so ist und wie es ist. Ich lerne also gerade, dass ich „anders“ bin.

Gibt es bei dir da auch Grenzen der Bearbeitung? Oder wieso bekommst du keine PT mehr? Das hört sich so restriktiv an.
 
Ich empfinde das nicht als restriktiv. Ich habe über Jahrzehnte Gesprächstherapie gemacht – auch über die Regelversorgung hinaus – und für mich festgestellt, dass diese Form der Therapie heute keine wirksame Unterstützung mehr bietet. Ich gelte daher auch als austherapiert. Trauma wirkt sich bekanntlich nicht nur psychisch, sondern auch stark auf der körperlichen Ebene aus. Die Körpertherapie, die ich derzeit selbst finanziere, hilft mir in dieser Hinsicht sehr und stellt für mich eine sinnvolle und wirksame Ergänzung dar.
 
Ich bekomme mit der Eingliederungshilfe auch qualifizierte Assistenz, bei der wir gemeinsam Kochen und Essen. Je nachdem wie ich drauf bin, schaffe ich es mitzumachen, wenn ich gut aktiviert werde und aufgepasst wird, dass nichts triggert.

Auch den Haushalt machen wir zusammen. Es wäre allerdings auch möglich für Haushalt und Kochen "einfache" Assistenz zu nehmen. Da es keinen Pflegeanbieter gibt, habe ich 40% der Pflegesachleistungen, als Entlastungsbetrag umgewandelt. Hierrüber habe ich eine die über Senioren-Assistenz anbietet und je Bedarf Teilübernahmen oder zusammen spazierengehen, was spielen o.ä. anbietet. Allerdings ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden wer über den Entlastungsbetrag anbieten darf. Darüber kannst du auch eine Haushaltshilfe suchen. Wer anbietet steht z.B. auf Pflegelotsen oder dein Pflegestützpunkt gibt dir Adressen. Wobei du dafür einen Pflegegrad benötigst. Mit Pflegegrad 1 bekommst du lediglich Entlastungeleistungen von € 131,-- im Monat.

Nach dem SGB XIV, kannst du auch Haushaltshilfe bekommen, wenn es über keine andere Leistung gedeckt wird. Soweit damit ein stationären Aufenthalt vermieden oder aufgeschoben werden kann oder unwahrscheinlich ist, dass die fehlende Fähigkeit den Haushalt zu führen behoben werden kann. Wobei dein Einkommen und Vermögen überprüft wird.

Vielleicht findest du für Körpertherapie eine Physiotherapeutin welche über die KK auf Rezept anbietet. Nach den SGB XIV ist es ohne Zuzahlungen und auch nicht im Ärztebudget, sprich dein Arzt können ohne befürchten auch recht lange Rezepte ausstellen.

Im Persönlichen Budget könntest du überlegen ob du Körpertherapie über Assistenzleistungen bekommen kannst.

Auch könntest du prüfen ob Körpertherapie als ergänzende Heilbehandlungskosten nach dem SGB XIV möglich ist. Nach dem SGB XIV, kannst Pschotherapie auch über den Leistungeskatog des SGB V hinausbekommen und es dürfen auch HP Psychotherapeuten geben.

Soweit vorliegt und noch nicht genommen bzw. ausgeschöpft, wäre auch der Fond s.M. für u.a. die Körpertherapie zu überlegen. Solltest du allerdings Zeitnah beantragen, da er nach jetzigen Stand ich meine 8/2025 abgeschafft wird und eine weiterführung bzw. Nachfolger noch nicht in Sicht.

@ Höhnchen

Senioren Assistenzen sind vom alter unabhängig. Sie läuft nur darüber weil es größtensteils Senioren sind, welche diese Hilfe benötigen. Soweit das Bundesland sie nicht über Entlastungsleistungen anerkennt, sollten diese bei Pflegegrad auch über Verhinderungspflege abrechnen. Soweit im Persönlichen Budget keinen Fachkräfte pflicht, wäre es auch darüber möglich Eingliederungshilfe im PB einzukaufen. Voraussetzung das mit ihnen die Ziele erreicht werden können.
 
Hallo Logig,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag – ich merke, wie vielschichtig das Thema ist. Ich habe deshalb einen Termin bei der Teilhabeberatung vereinbart und hoffe, dort kompetente Unterstützung zu bekommen.

Ich bin definitiv auf Hilfe angewiesen – aber sie muss so gestaltet sein, dass sie mich nicht überfordert. Mein Leben war über viele Jahre hinweg sehr angepasst, und ich reagiere empfindlich, wenn ich das Gefühl habe, die Kontrolle über Nähe und Distanz zu verlieren. Besonders schwierig ist es für mich, wenn Besuche vom Träger rein aus Abrechnungsgründen stattfinden sollen, obwohl ich das ausdrücklich nicht wünsche.

Leider hat mir auch eine Anwältin eine eher negative Einschätzung zur Kündigung des Leistungserbringers gegeben. Sie meinte, dass eine solche Kündigung durchaus als wesentliche Veränderung der Verhältnisse gewertet werden könne und dadurch womöglich eine Überprüfung ausgelöst werde. Das verunsichert mich sehr – ich fühle mich dadurch ein Stück weit in die Enge getrieben. :-( Hoffe das klärt sich alles. Finde es schon komisch, daß der bloße Verzicht schon eine Überprüfung auslösen kann.
 
Wurde dir die Fallmanagerin mitgeteilt?

Ein Ausstehender (evtl. Amt) könnte sagen, wenn du Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe kündigst, brauchst du keine Hilfe mehr für die soziale Teilhabe. Sprich du hast im sozialen Leben weniger Probleme. Allerdings liegt bei dir der Fall anders, du hast so starke Probleme mit Menschen, dass dir sogar der Kontakt zu professionellen Hilfen vom Eingliederungshilfeträger zu viel ist. Es ist ja nicht so, dass du keine Hilfe benötigst, nur die Hilfe von dem Leistungserbringer war nicht die richtige. Es müsste also gesehen werden, welche Hilfe auch hilfreich ist.


Soweit der GdS bei Psychischen Beeinträgchtigung entsprechend den Versorgungsärztlichen Grundsätzen ermittelt wird, ist zu sind Beziehungen im Freundes- und Familienkreis zu beachten bzw. wie stark diese sind. U.a. danach soll der GdS 30-40, 50 - 70 oder 80-100. Zwischen diesen Werten werden weitere Faktoren beachtet, z.B. wenn im Familien- und/oder Freundeskreis erhebliche Beeinträchtigung bestehen und dazu noch z.B. Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe benötigt wird könnte dies ein Hinweis sein, dass der GdS z.B. statt 50 bei 60 liegt.

Es ist ähnlich wie mit Klinikaufenthalten, da wird schnell gesagt, wenn keine regelmäßigen Psychiatrieaufenthalte, kann der GdS nicht so hoch sein. Allerdings wird auch erwarten, dass die Betroffenen so gut wie keine sozialen Kontakte möglich. Dabei wird übersehen, dass professionelle Hilfen eben auch Kontakte sind, die eben auch schon zuviel sein können.

Insoweit kann wie deine Anwältin überprüft werden, ob sich deine sozialen Kontakte u.ä. verändert haben. Je nachdem wie hoch dein GdS festgestellt wurde und ob Eingliederungshilfe hierbei berücksichtigt wurde, könnten mit der Kündigung Anhaltspunkte gesehen werden, welche den GdS beeinflussen könnten.
Wurde bei dir der GdS nachdem du schon Eingliederungshilfe bekommen hast festgestellt? Und wurde bei der Feststellung berücksichtigt, dass du Eingliederungshilfe bekommen hast?
Soweit du erst Eingliederungshilfe bekommen hast, nachdem der GdS schon anerkannt war, hätte teoretisch auch überprüft werden können, ob sich damit der GdS nicht verändert hat, sprich höher geworden ist.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Stelle welche für die Teilhabe zuständig ist, überhaupt der Stelle, welche für den GdS zuständig ist, es mitteilen darf und macht.

Ich hoffe das du mit der Fallmanagerin besprechen kannst, wie du ein Weg findetest die richtige Hilfe zu bekommen.

Leider ist es in der Sachleistung so, dass Abrechnungsteschnische Dinge mit dem Träger und Amt erfolgen. Ich weiß nicht, ob du hierfür eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben musst. Im Persönlichen Budget hättest du dies Problem nicht, weil du mit dem Amt abrechnechtest und der Leistungserbringer die lediglich eine Rechnung schreibt. Ggf. bedarf es hierüber Gespräche, mit dir und nicht über dich. Sprich du klärst mit dem Amt, was diese an Nachweisen benötigen und unabhängig davon klärst du mit dem Anbieter / Hilfsperson was du dort benötigst. Ein Kontakt zwischen Hilfperson und Amt darf, ohne dass du es ausdrücklich wünschst, und eine Schweigepflichtsentbindung für die jeweiligen Belange erteilst, nicht erfolgen.
 
Führt eine Reduktion der Fachleistungsstunden zu einem Verlust des Besitzstands durch eine Neufeststellung?
Oder kann man den Betreuungsbedarf innerhalb der Eingliederungshilfe gefahrlos anpassen, solange sich an der gesundheitlichen Ausgangslage nichts geändert hat?

Mir ist es gerade einfach zu viel mit der Betreuung.
 
Hallo Tulpe88,

wenn es dir um eine reine Rechtsfrage geht, so würde ich mal beim BMAS anfragen.

Ich denke aber so pauschal kann man das nicht sagen. Vielmehr wird’s wohl von der Argumentation abhängen.
Ich zB nutze gar keine Betreuungsleistung mehr, da ich niemanden gefunden habe, die das abdeckt was ich benötige. Ich fand es extrem belastend, dass jemand zu mir nach Hause kommt, für die ich einfach nur Mittel zum Zweck, also zum Geld verdienen war. Für mich war das noch schlimmer als ohne Betreuung da zu stehen, da ich quasi für sie arbeitete, ihr also durch meine Anwesenheit Arbeit gab, obwohl „ihr mit mir sein“ immer an mir vorbei ging.
Insofern wirst auch du eine gute Begründung haben, weshalb es nicht mehr so viele Stunden sein sollen. Manchmal verändern sich Dinge oder man braucht mehr Ruhe für sich, oder oder, was nicht gleich Gesundung bedeutet.
Eine Betreuung soll ja auch mit einem Dinge bearbeiten, für die man Kraft und Aufmerksamkeit benötigt.
 
Ich hatte vor kurzem den Wechsel von der bisherigen Eingliederungshilfe in ein Persönliches Budget beantragt. Das Verfahren hat mich allerdings ziemlich überfordert: Es wurden sehr umfangreiche Unterlagen angefordert – unter anderem aktuelle Arztberichte, Therapieberichte und Entlassberichte.

Was mich besonders irritiert hat: Mein GdS wurde ja erst im letzten Jahr mit Dauerwirkung festgestellt, und laut damaliger Prüfung sind keine weiteren Nachprüfungen mehr vorgesehen. Umso unverständlicher war für mich, warum jetzt im Rahmen des Budgetwechsels erneut medizinische Nachweise verlangt wurden – obwohl sich an meiner gesundheitlichen Situation nichts verändert hat.

Aus Überforderung und Verunsicherung habe ich den Antrag deshalb erst einmal zurückgezogen. Ich glaube ich mach da nichts mehr ohne Anwalt. Ich habe immer Angst um den Besitzstand.
 

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