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Mitbewohnerin bitten auszuziehen.

Ich weiß nicht, ob das zielführend ist, das laut auszusprechen. Ich meine, dein schlechtes Gewissen regeln musst du sowieso. Warum ihr ins Gesicht sagen, dass du keine Zeit mit ihr verbringen willst und das nun offiziell eine Zweck-WG ist? Das kann man einfach so machen. Man muss das nicht ankündigen und ihr durch die Blume sagen, dass sie nicht magst.
😅

genau......
Ich würde es einfach weiter locker laufen lassen.
Sei froh dass du eine ordentliche Mitbewohnerin hast, die pünklich zahlt und keinen Stress macht.
Ich sehe keinen Grund warum ihr nicht weiterhin zusammen wohnen könnt, nur weil keine Freundschaft entstanden ist.
Es steht ja nicht im Mietvertrag "verpflichtende Gespräche und tägliches Plaudern und gemeinsame Unternehmungen" 😅
Es ist und bleibt halt eine WG und keine Freundinnen-WG.
Das kann man nicht erzwingen, muss man aber nicht aussprechen.
 
Niemand ist dazu verdonnert. Wenn man aber Untermiete abkassieren will, muss da wohl auch jemand einziehen.
Letztlich könnte man den entsprechenden Anteil auch, wenn möglich, an Feriengäste vermieten.
Die kommen und gehen wieder und wenn man das halbe Jahr vermietet hat, dann hat man ungefähr dasselbe, wie wenn man das ganze Jahr festvermietet, was bedeutet, dass man das halbe Jahr die Wohnung alleine für sich hat.
Wenn es dann nicht passt, dann nimmt man denjenigen halt nie wieder.
Andererseits , weiß man nie wen man bekommt und es ist halt auch mit unglaublich viel Aufwand verbunden.
 
Das kommt auf den Vertrag an.
Als Untermieterin wäre ich flott beim Anwalt.
Den Weg könntest du dir wohl sparen, denn es würde dir maximal ein bisschen mehr Zeit verschaffen, sofern der Hauptmieter unter Nennung falscher Fristen kündigt. Raus müsstest du trotzdem. Wenn ich richtig gelesen habe gibt es bei Untermietverträgen, in denen man als Hauptmieter zusammen mit dem Untermieter in derselben Wohnung wohnt, schon von gesetzeswegen jedes Recht, den Untermieter ohne Angabe von Gründen rauszusetzen. Wobei also sollte der Anwalt dir da noch helfen?
(Siehe auch hier: https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/untervermietung/557-untermiete-kuendigung-fristen.html)
 
Den Weg könntest du dir wohl sparen, denn es würde dir maximal ein bisschen mehr Zeit verschaffen, sofern der Hauptmieter unter Nennung falscher Fristen kündigt. Raus müsstest du trotzdem. Wenn ich richtig gelesen habe gibt es bei Untermietverträgen, in denen man als Hauptmieter zusammen mit dem Untermieter in derselben Wohnung wohnt, schon von gesetzeswegen jedes Recht, den Untermieter ohne Angabe von Gründen rauszusetzen. Wobei also sollte der Anwalt dir da noch helfen?
(Siehe auch hier: https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/untervermietung/557-untermiete-kuendigung-fristen.html)

So sieht es aus. Als Untermieter hat man nicht die selben Rechte (dafür eben auch nicht die selben Pflichten) und kann schnell und ohne besondere Gründe gekündigt werden. Komme selbst aus dem Immobilienbereich und kenne solche Fälle daher zu genüge.

Natürlich ist es blöd für die Mitbewohnerin, aber das ist das bekannte Risiko, wenn man in eine "bestehende" WG als Untermieterin einzieht. Dafür kann man sich eben auch schnell wieder aus der Affäre ziehen, wenn es nicht passt seitens des Untermieters.

Ich würde an Stelle der TE natürlich auch erstmal probieren, die Situation mit der MB gemeinsam zu lösen. Wenn das aber alles nichts bringt, würde ich auch nicht auf Zwang weiterhin zusammen leben wollen. Man kann ja eine faire Lösung für beide finden, z.B. eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, in der die Untermieterin etwas neues finden kann.
 
Die Frage ist ja auch, ob es rechtlich möglich ist, den Mietvertrag einfach so zu kündigen.
Falls nicht, dann hat sich die Frage sowieso erledigt.
Dann muss man sich arrangieren.

Hier steht alles:

Untermieter kündigen ᐅ Die wichtigsten Informationen! (anwalt.de)

Ich zitiere daraus:
  • In der Regel gilt bei einer Untervermietung eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Wurde ein oder mehrere Zimmer möbliert untervermietet, kann der Untermietvertrag innerhalb von 14 Tagen vom Hauptmieter bzw. vom Untermieter gekündigt werden.
  • Die Kündigung des Untermietvertrags ist stets schriftlich zu erklären.
Zitat Ende
 
Hallo und danke an alle, die sich Zeit genommen haben das zu lesen. Viele unterschiedliche Meinungen sind zusammengekommen.

Mich sprechen die Beiträge am meisten an, die ebenfalls vorschlagen, sich mal mit ihr zusammenzusetzen und darüber zu reden, wie wir uns das Zusammenwohnen vorstellen können.
Ein Nutzer hat geschrieben, dass ich offen erzählen kann, dass ich gemerkt habe, dass ich doch gern alleine bin, mehr Ruhe brauche und keine gesellige Mitbewohnerin für sie sein kann, wie anfangs besprochen. Wenn sie das akzeptiert und die Wohnsituation für sie so ok ist, kann sie hier bleiben. Aber sie hat so die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen hier sein möchte, oder nicht doch lieber eine etwas lebendigere WG für sich sucht. Und ich hab kein schlechtes Gewissen mehr, weil ich um kein engeres Verhältnis bemüht bin.
Es ist schwierig richtig zu beschreiben, was mich an ihr stört. Menschen sind so unterschiedlich und manche mögen sich auf Anhieb, andere können sich ohne ersichtlichen Grund auch nach langem Kennenlernen nicht leiden. Ich finde nicht, dass sie sich verändern muss um mir zu gefallen. Das geht ja garnicht. Sie soll so bleiben wie sie ist und ich bin sicher es gibt Menschen da draußen, die freuen sich mit ihr am Küchentisch zu sitzen und zu schnacken. Ich bin es nicht.

Eine moralische Verpflichtung sehe ich bei mir nur soweit, dass ich erst mit ihr rede, bevor ich Taten walten lasse und, dass ich – falls es zum Äußersten kommt – ihr genug Zeit einräume etwas anderes zu finden, ohne Druck zu machen. In der Übergangszeit würde ich weiter freundlich und fair bleiben. Dauerhaft mit jemandem zu wohnen, der mir nicht gut tut, weil die Regierung den Wohnungsmarkt nicht geregelt bekommt, sehe ich nicht ein. Das ist nicht meine Verantwortung. Und sie schafft das schon. Ist erst 30 Jahre jung. ;-)
 
Eine moralische Verpflichtung sehe ich bei mir nur soweit, dass ich erst mit ihr rede, bevor ich Taten walten lasse und, dass ich – falls es zum Äußersten kommt – ihr genug Zeit einräume etwas anderes zu finden, ohne Druck zu machen. In der Übergangszeit würde ich weiter freundlich und fair bleiben.
Vom Gegenteil wird man Dich wohl schwer überzeugen können.
Abgesehen davon, dass es bei dieser WG ja nicht darum ging, freundlich und fair zu sein, bist Du doch eine moralische Verpflichtung eingegangen. Denn Du hast etwas versprochen, was Du selber nicht einhalten kannst. Also Du hast der Mitbewohnerin Sympathie vorgegaukelt, die aber weder bestand noch erzeugt wurde. Das mag jetzt für Dich ein wenig hart klingen, aber hilft Dir vielleicht auch, sich in die Lage Deines Gegenübers zu versetzen.
 

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