Ist es auch möglich einen Vertrag abzuschließen? Ich würde gerne vertraglich festlegen, dass er ein Recht darauf hat seine Tochter regelmäßig zu sehen. Zudem soll vertraglich festgelegt werden, wie viel Unterhalt er mir monatlich bezahlt und was mit dem Kind passiert, wenn er oder ich versterben sollte.
Möglich ja, aber sinnlos, weil solche Verträge von den Gerichten regelmäßig kassiert werden.
Bindung und Liebe lassen sich nicht vertraglich erzwingen. Gerade deshalb halte ich Deinen bisher eingeschlagenen Weg so bemerkenswert richtig.
Viele Eltern kommen erst nach mehrjährigen Gerichtsprozessen und nach verheerenden Folgen auf Deinen Weg. Es ist ihre Besinnungszeit nach einem Krieg.
Verträge sind nur sinnvoll, wenn sie einklagbar sind.
Ich erlebe regelmäßig Prozesse und zeige Dir hier die Standardbesetzung:
1 Richterin
2 Anwälte (mit Praktikanten)
1 Jugendamtmitarbeiterin (ggf. mit Hilfskraft)
1 Verfahrensbeiständin ("Anwalt" des Kindes)
1 Gutachter
und die 2 Eltern.
Viele Meinungen. Dicke Luft im Gerichtssaal.
Verletzungen und Richtigstellungen sind obligatorisch - das Kind rückt dann massiv in den Hintergrund.
Die Standardentscheidung der Richterin besteht in 90% der Fälle folgendermaßen aus:
- Die Mutter betreut das Kind.
- Der Vater zahlt und deshalb kann der Vater nicht verpflichtet werden sich ums Kind zu kümmern.
Die Richterin teilt die Kompetenzen also ganz klar ein: Einer zahlt zu 100% - der Andere erzieht zu 100%.
alle andere wird den Eltern als "freiwillig" überlassen.
Anwalt
Man muss immer bedenken, dass Anwälte KEINE Mediatoren sind und sie auch keine Zeit haben, sich in die sozialen Aspekte einer Familie einzuarbeiten.
Ihr Job ist das reine Recht. Und immer das Meiste für den Mandanten holen. Deshalb werden Formulierungen manchmal sehr "streng" gewählt. Rechtlich mag man damit durchkommen. Aber Beleidigungen/Behauptungen vergisst der andere Elternteil nicht mehr.
Und der andere Anwalt wird sich so auch nicht vorführen lassen.
Ihr beide seid friedlich. ER wird nicht um Geld streiten. Er wird seine Welt nicht zerstören. Zeige ihm die Schönheit und Liebenswürdigkeit Eures Kindes. Binde ihn ein. Das geht problemlos anonym - aber besser wäre es ihr würde die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht hinbekommen. Eurer Kind will geliebt werden. Das Potential, dass er sich (trotz komplizierter Familiensituation) kümmert ist sehr hoch.
Sollte er sich wider erwarten vom Kind abwenden, bleiben Dir alle gerichtlichen Möglichkeiten fürs Finanzielle auch später noch offen.
Aber die hiesige Rechtssprechung zwingt keine Väter zur Betreuung.
Arbeite daran, dass er Dir so vertrauen kann, dass er bereit ist, die gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben.
Und gebt im besten Falle Eurem Kind den Nachnamen des Vaters.