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Mich kotzt alles an! (Schwangerschaft)

Sisandra

Moderator
Ich habe das bei meinem ersten Kind eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wo ich noch nicht verheiratet war.
Und die Mitarbeiterin des Jugendamts hat es gesagt.
Und wir mussten es auch unterschreiben.
Es ist nun mal richtig sehr es ein und verbreitet keine falschen Infos.
Wie lange ist das denn her?

Ich kenne es so wie du es beschreibst nur dann, wenn der Kindsvater auf das JA zugeht, weil er die gemeinsame elterliche Sorge will.

Im Fall der TE wird das JA doch gar nicht involviert. Die Zeiten, in denen das JA automatisch bei unverheirateten Müttern aufschlägt sind schon lange vorbei.
 

Uri

Aktives Mitglied
Ich habe das bei meinem ersten Kind eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wo ich noch nicht verheiratet war.
Und die Mitarbeiterin des Jugendamts hat es gesagt.
Und wir mussten es auch unterschreiben.
Es ist nun mal richtig sehr es ein und verbreitet keine falschen Infos.
Hallo,
ich will den Irrtum mal richtigstellen:

Man kann die Vaterschaft und gemeinsame Sorgeerklärung in einem Zug, in einem Termin, abgeben.
Aber es sind zwei Urkunden.
Zuerst die Vaterschaftsanerkennung, dann die Sorgeerklärung.

VOR der Geburt ist das am unkompliziertesten. Und man ist bei der Geburt entspannt, weil das Formelle geklärt ist.
 

Sisandra

Moderator
Eine gute Anlaufstelle für dich, @Elfenbeinchen ist auch der VAMV. Ich glaube, aber erst dann, wenn deine Tochter auf der Welt ist.

Du kannst dich auch einmal in deiner Stadt nach Krabbelgruppen und Müttertreffs umsehen. Gerade wenn man alleine ist und dann noch mit dem ersten Kind ist man oft unsicher. Bei einem Treffen mit anderen Müttern und deren Kindern kann man sich gut austauschen und mit etwas Glück entsteht auch die eine oder andere Freundschaft.
 

Uri

Aktives Mitglied
Für Mütter, die eine Karriere bzw. eine Berufstätigkeit anstreben/ausüben und auch den Vater in die Bindung zum Kind integrieren wollen, ist der Verband der berufstätigen Mütter ggf. die bessere Wahl.
 

Sisandra

Moderator
Ich habe gerade noch etwas gefunden:


Schau doch mal was die Uni in deiner Stadt jungen Müttern anbietet. In meiner Stadt gibt es über das Studentenhilfswerk eine Menge Angebote.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Wenn Dein Kind nicht eingetragen ist, wird es sehr schwer werden , seinen Erbteil zu bekommen.

Du bist sehr, sehr kurzsichtig. Tut mir leid.
Ich finde es fahrlässig, was Du hier erzählst. Tipps vom Küchenjuristen! Natürlich ist die Angabe des Vaters beim Jugendamt in keiner Form konstitutiv für die Frage, ob jemand nach 1922 BGB Erbe ist. In Deutschland erbt derjenige, der seine rechtliche oder biologische Abstammung nachweisen kann. Denkst Du wirklich, dass Du hier hilfreiche Tipps gibst, wenn Du völlig undifferenziert zur Angabe des Vaters rätst, statt sie zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu dirigieren.

Immerhin scheint die TE im Verlauf des Tages gemerkt zu haben, was sie hier teilweise für schlechte Ratschläge erhält. Dies ist aber ein Hilfeforum, das soll helfen!

Dazu hat sie in diversen Fällen auch bei JA einen Auskunftsverweigerungsanspruch, es gibt eine sehr differenzierte Rechtsprechung dazu und es gibt natürlich X Fälle, in denen Anwälte davon abraten, den Vater zu benennen, genauso wie Anwälte manchmal dazu raten, die Aussage vor Gericht zu verweigern oder bei der Polizei zu lügen (ja, das darf man!). Und natürlich ist es legitim und legal, diese verfassungsmäßigen Rechte auch wahrzunehmen.

Und an die TE: Ja, Du hast es erkannt, es wäre natürlich sehr unschlau, sich mit 600 Euro Unterhalt zufrieden zu geben, wenn der Vater freiwillig auch 3000 zahlt. Von 600,- Euro kannst Du nie eine Nanny bezahlen, Du mußt parallel zum Studium arbeiten und lebst in einer kleinen Wohnung. Warum, wenn der Mann völlig freiwillig für eine gute Beziehung zahlt?
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich habe keine Lust mehr auf diese Diskussion. Einigen Leuten fehlt es einfach an der Intelligenz auch auf nur einen einzigen Beitrag von mir vernünftig einzugehen. Ihr könnt eure Absichten absolut nicht begründen, ihr bezieht euch immer auf den gleichen Mist und reimt euch die Sachen so zusammen wie es euch passt. Von einem Leben in Luxus war absolut nicht die Rede. Wie kommt man auf so einen Schwachsinn. Und wie kann man mir bitte vorwerfen, mir würde es um das Geld gehen, wenn ich ständig über die Bindung zwischen Vater und Tochter spreche, während ihr ständig nur das Erbe thematisiert? Auf meine Beiträge wird nicht mal im Geringsten eingegangen. Mit Leuten, die weder über Empathie noch Feingefühl verfügen und darüber hinaus keine Menschenkenntnisse aufweisen, sowie nicht wissen wie man vernünftig argumentiert diskutiere ich nicht.
Zudem bemühe ich mich darum sachlich zu bleiben, während andere Leute hier mit abwertenden Kommentaren um sich schmeißen. Ich habe nach Lösungen für meine Situation gefragt, warum hackt man darauf herum, dass der Typ mich ach so kacke findet? Seid ihr neidisch auf mich oder warum wollt ihr, dass ich mich schlecht fühle? Ich bin froh, dass ich im Gegensatz zu ein paar Leuten hier ausreichend Reife besitze um keine impulsiven Entscheidungen zu treffen und mich kooperativ meinen Mitmenschen gegenüber verhalten kann. Ich weiß nicht, wie ihr euch ihm gegenüber verhalten würdet. Das wäre wahrscheinlich das reinste Affentheater. Anschuldigungen, Vorurteile, Vorwürfe, Rumgezicke usw. Unreifes Verhalten eben.
100% Zustimmung. Ich bin auch schon baff, wie ich mich hier für wirklich gute Tipps angreifen lassen mußte und Du wurdest ja noch viel mehr angegriffen.

Deine Sichtweise ist sehr reif und vernünftig und Du solltest nichts tun, was den Vater (ohne große Vorteile für Dich) verärgert. Denk aber auch an den Notar und eine Vollsttreckungsklausel, denn sonst ist Deine Vereinbarung genau so wenig wert, wie ein Unterhaltsanspruch über das Jugendamt (16%, siehe oben) .
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich habe jetzt nicht jeden Beitrag haargenau gelesen, aber bei deinen Beiträgen TE, klingt mir zu oft zu sehr sein Vermögen heraus und was für ein erfolgreicher Multimillionär er ist.
Auf der anderen Seite wirkt es dann so als ob du nicht willst, dass dein Kind im Falle eines Falles was als Erbe davon "sieht".
Da können schon Zweifel aufkommen, wenn man hier so viel über sein Geld von dir liest, obwohl du sagst dir geht es eher um die Bindung.
Mir fällt es selbst schwer da klar zu sehen um was es dir eigentlich nun wirklich geht.
Das teile ich gar nicht. Kinder sind teuer und Geld ist für eine gute Erziehung nicht unwichtig und wenn der Vater mehr als genug davon hat, dann gibt es keinen einzigem Grund, sich davon nicht einen angemessenen Teil wirksam versprechen zu lassen.

Worüber soll sie denn sonst hier sprechen? Ob er sich trennt oder nicht, darauf hat sie ja keinen großen Einfluss. Opti,alerweise verhält sie sich passiv und schaut, ob er Lust bekommt, sich auch physisch um das Kind zu kümmern. Einen rechtlichen Anspruch hat sie darauf nicht, das ist alles Goodwill von ihm.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ist es auch möglich einen Vertrag abzuschließen? Ich würde gerne vertraglich festlegen, dass er ein Recht darauf hat seine Tochter regelmäßig zu sehen. Zudem soll vertraglich festgelegt werden, wie viel Unterhalt er mir monatlich bezahlt und was mit dem Kind passiert, wenn er oder ich versterben sollte.
Das geht nur eingeschränkt aber es geht. Genau das erklärt Dir ein FA für Familienrecht. Das FamilienG kann die Vereinbarung immer durchkreuzen, wenn ein Richter das Kindeswohl ansonsten gefährdet sieht.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich habe das bei meinem ersten Kind eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wo ich noch nicht verheiratet war.
Und die Mitarbeiterin des Jugendamts hat es gesagt.
Und wir mussten es auch unterschreiben.
Es ist nun mal richtig sehr es ein und verbreitet keine falschen Infos.
Mitarbeiter des Jugendamtes haben oft eine zweijährige Ausbildung und juristisches Halbwissen. Wie kommst Du darauf, dass Du die Anerkenntnung machst mußtest und was die Rechtsfolgen waren?

Ich habe immerhin mal ein Praktikum im JA gemacht. Du auch?

Dort wird regelmäßig Recht gebrochen, weil rechtsunkundigen Vätern suggeriert wird, sie müßten Unterhaltsansprüche über den 18 Geburtstag hinaus titulieren, obwohl die Mutter darauf keinerlei Anspruch hat. Faktsich werden diese Väter angelogen, oft sind die Titulierungen sinnlos unbefristet und müssen dann bei späterer (guter) anwaltlicher Beratung mühsam mit einer Änderungsklage wieder gerichtlich beseitigt werden.

Auf das JA nie ohne Anwalt, lautet eine Grundregel für schlaue Väter. Dies nur mal am Rande, weil das JA hier immer genannt wird, als würde es zur Judikative gehören. Am besten macht man den Titel bei Gericht oder beim Notar.

Ich war mit meinem Kindsvater natürlich nie auf dem JA, warum auch, er wollte ja gerne zahlen und vermutlich wird auch der Erzeuger der TE gerne zahlen, wenn sie vorher keine Dummheiten macht.
 

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