Ein sehr umstrittener Punkt, denn was ist denn "Werbung"? Nach bisherigem Recht gilt allein schon die Information, daß eine Klinik oder ein Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchführt, als "Werbung", nicht erst Behauptungen wie "diesen Monat zwei Abtreibungen zum Preis von einer". Da das aber keine Standardleistung aller Kliniken und Ärzte ist, müssen die Frauen sich aber informieren können, wo diese Leistung zu bekommen ist. Das ist ein Recht jedes mündigen Menschen, sich selbst informieren zu können. Und zwar auch ohne erst sämtliche Kliniken und Ärzte im weiten Umkreis direkt anfragen zu müssen oder nach Mundpropaganda zu gehen, was die Konsequenz der bisherigen Regelung ist.Das denke ich auch. Zumal die Vorstellungen der AfD auch gar nicht extrem sind:
"Forderungen der AfD:
- Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben.
Anderes wie (Zwangs-)Beratung, Anschauen von Ultraschallbildern, Gewissensentscheidung der Ärzte oder Verbot von Leihmutterschaften außerhalb der eigenen Familie (wegen der möglichen rechtlichen Folgen wenn dabei was schiefgeht) sind ohnehin schon erfüllt.
Damit versucht die AfD hier auch nur das Rad ein weiteres mal neu zu erfinden. Mit diesem Programm läßt sich keine einzige Abtreibung verhindern, denn die individuellen Gründe die zur Entscheidung führen, sind damit schon bisher nicht verändert worden und werden das auch in Zukunft nicht. Vielleicht sollten sie den rechtlichen Druck auf Kindsväter, die sich ihren Pflichten entziehen wollen, verschärfen, aber ob das Wählerstimmen auf männlicher Seite brächte?