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Kinderehen

Daoga

Urgestein
Außerdem gibt es ja auch Kinderehen, wo BEIDE Kinder sind. Also das hat ja dann nun wirklich nichts mehr mit Pädophilie zu tun. Wie geht man mit solchen Ehen um?
Es gibt tatsächlich so Kinderehen, wo z. B. zwei Fünfjährige verheiratet werden oder der eine 15 und die andere noch ein Baby ist, quasi als "Vorehe" für die Zeit, wenn die beiden ins geschlechtsreife Alter kommen, damit sie dann schon in der Ehe drinstecken und nicht so leicht herauskommen. Sind ja die Familien, die das vereinbaren, da haben die Kinder gar kein Recht auf eigene Meinung.
Aber nach deutschem Recht ist das simpel, so eine Ehe darf gar nicht existieren, also existiert sie auch nicht. Ergo müssen die Kinder bei ihren jeweiligen Eltern oder in der Familie leben, solange sie in D. sind, oder wenn kein Familienmitglied da ist, der (legal) das Vertretungsrecht und die Vormundschaft hat, dann liegt es beim Jugendamt, eine Heimunterkunft oder Pflegefamilie zu organisieren. Beim "Ehegatten" (egal welches Alters) darf so ein Minderjähriger auf keinen Fall leben, weil der (da Ehe nicht anerkannt) logischerweise kein "Verwandter" und auch kein (nach deutschem Gesetz) gesetzlich erlaubter Vormund ist.
 

Daoga

Urgestein
Einfach sagen: "Ehe nein, Unterhalt na klar" ist ne Aussage die nur von einem Nicht Juristen kommen kann.
Diese Dinge müssten ordentlich abgestimmt und in unsere Gesetze eingebunden werden, damit man das auch greifen kann.
Das sind sie doch. Auch unsere Gesetze gehen heutzutage davon aus, daß Ehe und Unterhalt für Kinder und Mütter zwei ganz verschiedene Paar Stiefel sind, weil ziemlich viele Kinder heutzutage eben nicht mehr innerhalb einer Ehe geboren werden. Die Zeiten, in denen uneheliche Kinder und ledige Mütter vom Gesetz systematisch diskriminiert wurden, sind zum Glück vorbei.
Jedes minderjährige Kind hat Anspruch auf Unterhalt und Pflege, und zwar gegen beide Elternteile. (Kindesunterhalt)
Wenn die Mutter kein Geld für Unterhalt verdienen kann, weil sie allein die Pflege besorgt, hat sie ebenso Recht auf Unterhalt vom Kindsvater. (Mütterunterhalt)
Ob Ehe oder nicht, ist da nirgendwo (mehr) von Belang. Allenfalls wenn sich Kind und Mutter den Unterhalt noch mit weiteren Kindern und Müttern teilen müssen, weil der Kerl an vielen Blüten genascht hat.
Auch das Alter der Mutter spielt da nirgendwo eine Rolle, ob sie 24 oder erst 14 ist. Es gab schon bekanntgewordene Schwangerschaften bei 9jährigen Mädchen! (per Mißbrauch, natürlich :mad:)
Und um all das zu wissen, muß man nicht mal Jurist sein. Gehört zur Allgemeinbildung.
 

Portion Control

Urgestein
Das sind sie doch. Auch unsere Gesetze gehen heutzutage davon aus, daß Ehe und Unterhalt für Kinder und Mütter zwei ganz verschiedene Paar Stiefel sind, weil ziemlich viele Kinder heutzutage eben nicht mehr innerhalb einer Ehe geboren werden.
Wie gesagt, das Topic hier handelt von Kinderehen. Nicht von Kindern. Deshalb verstehe ich auch nicht wie weit du andauernd ausholen möchtest. Aber das habe ich ja schon mal gefragt.

Unterhalt ist auch kein Punkt welcher hier endlos diskutiert werden müsste. Wenn Deutschland diese Ehen nicht anerkennt, heisst das ja nicht das sich diese Paare auch trennen sobald sie deutschen Boden betreten. Wohl eher ist das Gegenteil der Fall. Des weiteren bezweifle ich, dass viele von ihnen im Falle einer Unterhaltspflicht auch Leistungsfähig wären...die liegen dann alle dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche.
 
Zuletzt bearbeitet:

Daoga

Urgestein
Es geht um den Unterhalt der kinderlosen "Ehefrau". Wenn die Ehe nicht anerkannt wird, kann auch keine Unterhaltspflicht entstanden sein.
Stimmt nicht. Die Unterhaltspflicht hängt allein an der Tatsache, daß ein Kind zu versorgen ist. Nicht am ehelichen Status.

Auch ein Vergewaltiger müßte der Mutter des bei der Vergewaltigung entstandenen Kindes, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht abtreiben ließ, Unterhalt zahlen, sowohl für das Kind selbst als auch für die Mutter, weil das zwei unterschiedliche Ansprüche sind.
Der Unterschied zwischen beiden Ansprüchen besteht darin: Eine Mutter könnte unter Umständen freiwillig (aus welchen Gründen auch immer) auf den Mutterunterhalt verzichten, weil der ihr zusteht.
Auf den Kindesunterhalt dagegen kann sie nicht verzichten, weil der nicht ihr zusteht, sondern allein dem Kind. Sie ist nur Verwalterin des Geldes, hat aber nicht das Recht, aus egoistischen Gründen den Rechtsanspruch des Kindes auf diesen Unterhalt zu beschneiden oder zu verhindern.
 

mikenull

Urgestein
Du verwechselt da was. Ich hatte geschrieben der "KINDERLOSEN" Ehefrau. Wenn eine Ehe nicht entstanden ist, war es lediglich eine Freundschaft - und da gibt es keinen Unterhaltsanscpruch. Auch die Tatsache das ein Erwachsener mit einem fremden Kind eine Freundschaft hat, kann keinen Unterhalt begründen. Darum geht es, wie Maas ja anführte.
 

Daoga

Urgestein
Des weiteren bezweifle ich, dass viele von ihnen im Falle einer Unterhaltspflicht auch Leistungsfähig wären...die liegen dann alle dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche.
Sobald und so lange sie dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegen, sind sie auch in jeder Hinsicht der deutschen Gesetzgebung und Strafbarkeit unterworfen. Sprich Minderjährige ins Heim oder zu Pflegeeltern, sofern keine "legalen" Vormünder vorhanden sind, und kein Zusammenleben von Ehepaaren, die nach deutschem Recht nicht als Ehepaare anzuerkennen sind - getrennte Unterbringung, die notfalls von den Behörden bestimmt und kontrolliert wird, denn das deutsche Recht auf "Freizügigkeit", also den Wohn- und Aufenthaltsort nach eigenem Gusto bestimmen zu können, muß nicht zwangsläufig für Ausländer gelten, und das gilt ganz besonders für Asylanten und Personen, die "dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegen"!
Wer hier leben und vom Staat leben will, muß auch nach der Pfeife des Staates tanzen. Oder er soll ausreisen und dahin gehen wo der Pfeffer wächst.
 

Daoga

Urgestein
Du verwechselt da was. Ich hatte geschrieben der "KINDERLOSEN" Ehefrau. Wenn eine Ehe nicht entstanden ist, war es lediglich eine Freundschaft - und da gibt es keinen Unterhaltsanscpruch. Auch die Tatsache das ein Erwachsener mit einem fremden Kind eine Freundschaft hat, kann keinen Unterhalt begründen. Darum geht es, wie Maas ja anführte.
Das ist völlig richtig. (Sorry, überlesen.)Weshalb eine minderjährige ausländische Nicht-Ehefrau eben auch vom Jugendamt betreut werden wird, so wie jedes deutsche Kind ohne Vormund oder eigene Eltern, mit "Unterhalt" vom Sozialamt, Schulpflicht und allem anderen, was dem jeweiligen Status als Asylbewerber? geduldeter Flüchtling? (etc.) zugesprochen wird. Und natürlich wird auch die Frage, ob Bleiberecht oder Abschiebung, per dieser Rechtslage für die Nicht-Ehefrau selber geprüft und nicht über die Rechte des Nicht-Ehemanns oder dessen Familie.
 

Daoga

Urgestein
... und? Warum "muß" dann die Nicht-Ehefrau irgendwie abhängig vom Nicht-Ehemann sein?
Sie hat völlig eigenständige Rechte, für sich selbst und gegen den Staat. Der deutsche Staat hat keine Interessen, Ehen zu beschützen, die nach deutschem Recht gar nicht möglich sind. Das Mädchen kann eine Schule besuchen (Aufenthaltsrecht vorausgesetzt), kann eine Ausbildung machen und sich nach eigenem Gusto einen Partner suchen oder ledig bleiben. Der Nicht-Ehemann und/oder dessen Familie können keinerlei Ansprüche nach deutschem Recht gegen sie geltend machen. Solange sie in D. bleibt und nicht so dämlich ist, in ihr Heimatland zurückzureisen (oder sich abschieben zu lassen) ist sie frei!
 

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