Es gibt tatsächlich so Kinderehen, wo z. B. zwei Fünfjährige verheiratet werden oder der eine 15 und die andere noch ein Baby ist, quasi als "Vorehe" für die Zeit, wenn die beiden ins geschlechtsreife Alter kommen, damit sie dann schon in der Ehe drinstecken und nicht so leicht herauskommen. Sind ja die Familien, die das vereinbaren, da haben die Kinder gar kein Recht auf eigene Meinung.Außerdem gibt es ja auch Kinderehen, wo BEIDE Kinder sind. Also das hat ja dann nun wirklich nichts mehr mit Pädophilie zu tun. Wie geht man mit solchen Ehen um?
Aber nach deutschem Recht ist das simpel, so eine Ehe darf gar nicht existieren, also existiert sie auch nicht. Ergo müssen die Kinder bei ihren jeweiligen Eltern oder in der Familie leben, solange sie in D. sind, oder wenn kein Familienmitglied da ist, der (legal) das Vertretungsrecht und die Vormundschaft hat, dann liegt es beim Jugendamt, eine Heimunterkunft oder Pflegefamilie zu organisieren. Beim "Ehegatten" (egal welches Alters) darf so ein Minderjähriger auf keinen Fall leben, weil der (da Ehe nicht anerkannt) logischerweise kein "Verwandter" und auch kein (nach deutschem Gesetz) gesetzlich erlaubter Vormund ist.