SchweigStillmeinHerz
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Jetzt Klugscheißer ich wieder.Das ist nicht richtig. Die Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden natürlich zusamengerechnet, sonst würde das Arbeitszeitgesetz ausgehöhlt werden, siehe § 2 Absatz Satz 1 Arbeitszeitgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
Nur so am Rande der schlechts bezahlte Job den ich je gemacht habe war gekellnert für 5,20 Euro die Std. Trinkgeld dürftest behalten. Das war Anfang 200 da gab es den Mindestlohn noch nicht.