Nun, das bleibt dir überlassen, was Du zu welchem Lohn tust oder lässt.
Fakt ist nur, dass Dein Gehalt im ersten halben Jahr (soweit ich das in Erinnerung habe) nicht geringer sein darf als Dein Arbeitslosengeld und später dann spielt es keine Rolle mehr wie viel weniger als Arbeitslosengeld der Lohn wäre.
Und wenn dann die neuen Regelungen zum Tragen kommen dann heisst es ja so und so "Lohn vor Qualifikation". Keinesfalls muss es ein Job sein der Deinen Kenntnissen entspricht oder Deinen Lohnerwartungen. Du bist jetzt in der Lage Dir einen Job zu suchen. Das wird sicherlich mit Monat zu Monat schwerer, egal in welchem Gewerbe/Bereich/Region.
Wenn Du so und so schon einen Anwalt am Start hast, dann soll er Dir sagen, welche Konditionen gelten in Bezug auf Höhe des Arbeitslosengeldes und der Verpflichtung auch unter Deinen Lohnerwartungen arbeiten zu "müssen".
Das mit dem "Scheißkerl" empfinde ich als Unding!!! Ich habe keine gute Meinung über die meisten Sachbearbeiter der Afa, aber sie schneiden sich die Jobs nicht aus den Rippen sondern der Betreffende selber muss sich die entsprechenden Jobs suchen. Ging mir auch schon so - Arbeitgeber verstorben, von heute auf morgen keine Kündigungsfrist und somit selber suchen, hat keinen Spaß gemacht. Aber da ich in dessen Pflege beschäftigt war gab es keine Kündigungsfrist. Da ich auch noch über 50 Jahre alt war wurde ich als "schwer vermittelbar" eingestuft. Dennoch hatte ich recht schnell einen Ersatzjob und das sogar in meinem gelernten Beruf (die Pflege hatte ich aus Not angenommen, weil es in meinem Job nichts gab das zur Pflege meiner Mutter passte).
Viel Glück wünscht Grisu