Dalmatiner
Aktives Mitglied
@Himbeerchen
Reg dich nicht so auf. Jeder im Gericht hat erkannt, welches Kaliber der Vater deiner Kinder ist. Begleiteter Umgang ist das Niedrigste und Geringste, was man als Umgangsberechtigter kriegen kann. Danach kommt nur noch Umgangsausschluss wegen akuter Kindeswohlgefährdung.
Den begleiteten Umgang macht nach dem Wortlaut des Gesetzes ein "mitwirkungsbereiter Dritter", und das sind oft Träger der Jugendhilfe. Da geht es dann um ein paar Stunden in der Woche oder alle 2 oder 4 Wochen.
Und du bist immer noch die Mutter die den Laden schmeißt mit den Kindern, verstanden? Das Gericht sieht das auch so, sonst hätten sie nämlich auch gegen dich Maßnahmen eingeleitet. Haben sie offenbar aber nicht. Das bedeutet, dass sie dir die Versorgung der Kinder zutrauen.
Am Ende des begleiteten Umgangs schreibt dieser Träger einen Bericht und du kannst dich über deinen Anwalt auch äußern. Bis dahin bleib einfach ruhig. Zwing dich, ruhig zu bleiben. Es läuft schon alles in deinem Sinne, es dauert nur seine Zeit!
Reg dich nicht so auf. Jeder im Gericht hat erkannt, welches Kaliber der Vater deiner Kinder ist. Begleiteter Umgang ist das Niedrigste und Geringste, was man als Umgangsberechtigter kriegen kann. Danach kommt nur noch Umgangsausschluss wegen akuter Kindeswohlgefährdung.
Den begleiteten Umgang macht nach dem Wortlaut des Gesetzes ein "mitwirkungsbereiter Dritter", und das sind oft Träger der Jugendhilfe. Da geht es dann um ein paar Stunden in der Woche oder alle 2 oder 4 Wochen.
Und du bist immer noch die Mutter die den Laden schmeißt mit den Kindern, verstanden? Das Gericht sieht das auch so, sonst hätten sie nämlich auch gegen dich Maßnahmen eingeleitet. Haben sie offenbar aber nicht. Das bedeutet, dass sie dir die Versorgung der Kinder zutrauen.
Am Ende des begleiteten Umgangs schreibt dieser Träger einen Bericht und du kannst dich über deinen Anwalt auch äußern. Bis dahin bleib einfach ruhig. Zwing dich, ruhig zu bleiben. Es läuft schon alles in deinem Sinne, es dauert nur seine Zeit!