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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Hallo in die Runde,

ich will natürlich versuchen, Ihnen Ihre Fragen so exakt wie Möglich zu beantworten. Natürlich kann man dies nicht "einfach so" und schon garnicht ohne den Fall genau zu kennen. Deswegen halte ich das auch sehr allgemein:

@ Elona:

Zum Thema Morbus Crohn: Die gesundheitliche Einschränkung MUSS ZWINGEND durch die Schädigung herbeigeführt worden sein. Dabei ist zu beachten, dass nicht die Symptome, sondern die Ursache der Krankheit kausal zum schädigenden Ereignis stehen muss.

Ein kurzes Beispiel: Wirtshausschlägerei. Das Opfer erleidet einen Schädelbasisbruch. Aus diesem Schädelbasisbruch resultieren regelmäßig wetterbedingte Kopfschmerzen. Hier kann man eindeutig sagen, die Ursache der Kopfschmerzen - nämlich der Schädelbasisbruch- wurde durch die Schädigung herbeigeführt.

Ein Negativbeispiel: Ein Geschädigter leidet seit jeher an einem Reizmagensyndrom. Nach der Schädigung hat er aufgrund des hohen Stresspegels vorübergehend Bauchschmerzen. Die Ursache der Bauchschmerzen -nämlich der Reizmagen- ist hier nicht direkt auf die Schädigung zurückzuführen, da das Reizmagensyndrom bereits vor sogenannter "Vorschaden" vorlag.

Wie es sich in Ihrem Fall verhält -sprich: ob das Morbus Chron als solcher wirklich ursächlich durch die Schädigung herbeigerufen werden konnte- kann ich nicht einschätzen. Möglicherweise kann sowas durch hohen psychischen Stress schon entstehen. Allerdings ist die Frage zu klären, ob nicht auch hier bereits die Ur- Krankheit als Vorschaden und der von Ihnen benannte Schub "nur" infolge des Stresses auftrat. Dies kann ich von hier aus wirklich nicht einschätzen. Dafür ist der ärztliche Dienst zuständig. Wie lange dieser für eine Einschätzung benötigt ist -je nach Personal- und Fallkonstellation- völlig unterschiedlich. Im Zweifel rufen Sie einfach mal im VA an und erklären Sie die Situation. Vielleicht kann der zuständige Versorgungsarzt Sie dazu beraten.



@ Himbeeroma

10 Jahre ist eine wirklich sehr sehr lange Zeit. Ich hoffe, soetwas wird nicht zum Regelfall (nur am Rande gesprochen). BSA ist eine sehr komplizierte Angelegenheit. Die Gutachten der DRV werden vom VA sicherlich als Anhaltspunkte herangezogen und gewürdigt. Allerdings ist das OEG generell (nicht nur bei der Bemessung der Leistung sondern auch bei der Grundentscheidung) VERPFLICHTET, eine unabhängige Beweiswürdigung durchzuführen. Das heißt, wenn die Sachbearbeiter im VA sehr formaljuristisch und korrekt arbeiten, dann müsste der Geschädigte nochmals komplett "durchleuchtet" werden. Natürlich haben die VÄ nicht immer Interesse daran, solche Prozeduren zu wiederholen, wenn sie bereits durchgeführt wurden. Also könnte ich mirdurchaus vorstellen, dass sich die Entscheidung des VA schon an der Entscheidung der DRV orientiert. Allerdings gilt auch im VA der Grundsatz "Reha vor Rente". Heißt, es muss erst alles versucht werden den Geschädigten zu integrieren, bevor ein BSA dauerhaft bewilligt werden kann. Hier sollten Sie auch noch einen letzten Rest Geduld aufbringen, denn wenn der Geschädigte tatsächlich komplett berufsunfähig ist, dürfte sich dies spätestens bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Werkstatt auch zeigen. Es werden von dort ja entsprechende Berichte angefordert die dann zumeist auch ein eindeutiges Bild vermitteln und Tendenzen abzeichnen lassen. Es wäre allerdings taktisch sehr Unklug, ihm zu diesem Zeitpunkt eine Tätigkeit in einem Landwirtschaftsbetrieb zu verschaffen und die Kosten dafür auch noch zur Übernahme durch das VA zu beantragen. An Ihrer Stelle würde ich entweder damit warten bis die Reha gescheitert und der BSA durch ist oder ichwürde von einem geeigneten Facharzt attestieren lassen, dass ihm eine solche Tätigkeit hilft, sein Trauma oder seine Schädigung zu lindern. Ich kann es nicht mit Bestimmtheit sagen, aber wenn mir jemand einen BSA Antrag vorlegt und einige Tage später die Kostenübernahme für eine unentgeltliche Beschäftigung beantragt, dann würde ich als SB schon auch ins grübeln kommen. Nur als Tipp.

Eingliederungshilfe kann von den VA gezahlt werden. Genau heißt das: Hilfe in besonderen Lebenslagen und ist Teil der Kriegsopferfürsorge. Dort können auch notwendige Hausumbauten oder ähnliches übernommen werden. Da dies -zumindest in unserer Behörde- eine Fachabteilung bearbeitet, kann ich dazu leider nicht viel sagen. Ich rate Ihnen nur, dort vielleicht mal anzurufen und sich beraten zu lassen, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind.

Um Ausgleichsrente zu bekommen muss der Geschädigte einen schädigungsbedingten Grad der Behinderung von 50 erreichen und er muss bedürftig sein. Bedürftig heißt, er muss einkommensmäßig UNTER den Grenzen liegen, welche Sie bereits angeführt haben. Aktuell fällt (bei einem GdB von 50 und 60) die Ausgleichsrente bei einem Erwerbseinkommen von 1.628 Euro oder bei einem "sonstigen Einkommen" (Renten, anderweitige Versorgungen) von 949 € komplett weg. Bei höhren GdS erhöhen sich die Grenzen entsprechend.
In der Regel haben BSA-Empfänger auch Anspruch auf Ausgleichsrente, da die erlittene Schädigung im Falle der BSA-Gewährung meist höher ist als 50 v. H. . Allerdings muss dieser Ausgleichsrentenbetrag im Gegensatz zur Grundrente auf die Einkommensgrenzen des BSA als "sonstiges Einkommen" angerechnet werden. Von daher kann man festhalten, dass einem Geschädigten die Ausgleichsrente nicht viel bringt, so er BSA bekommt.

Ich hoffe ich konnte allen einigermaßen Helfen.
Viele Grüße an alle und viel Erfolg bei den Vorhaben!
 
Hallo OEG-Facharbeiter,
ich falle mal mit der Türe ins Haus ;-),
könnten Sie sich vorstellen, sich erneut hier anzumelden ?
Ich frage diesbezüglich nicht ohne Hintergrund,
würde gern über die pn Fragen stellen, welche ich hier im Forum
niemals öffentlich niederschreiben möchte, weil es zur eigenen
Sicherheit dient und nur meine private Geschichte bleibt.
Selbst eine Frage wirft von der Gegenseite erneut Fragen
auf und so müsste ich mich öffentlich beschämen lassen,
darüber hinaus würde ich ein Teil meiner Biographie
veröffentlichen, was ich nicht tun möchte.

Vielleicht können Sie ja mal still darüber nachdenken.
Es würde mich freuen, wenn wir zusammen diskutieren
könnten ;-).

Ich denke, dass es hier nicht nur mein Wunsch ist.

Freundliche Grüsse
Gast
 
Guten Tag,
ja, doch, Ihre Auskunft war schon recht umfassend.

Zur Aufnahme in einer Behindertenwerkstatt ist der Betroffene derzeit nicht bereit. Deswegen hat er sich auch um eine Arbeitsgelegenheit außerhalb gekümmert. Er wird sie wohl bald probeweise aufnehmen. Ist auch nicht direkt eine richtige Arbeit, vielmehr eine Art Unterstützung mit therapeutischem Charakter in ganz geringem Rahmen. Den Betreibern des Betriebes ist es ein Bedürfnis, dem Betroffenen zu helfen. Wir werden mal sehen, ob eine ärztliche Bescheinigung einzuholen ist. Für den BSA muß man eben sehen, wie das zu begründen ist. Letztenendes ist das wesentlich güstiger für das VA, wenn es keine ReHa finanzieren muß......, die evtl. ohnehin scheitert.

Zur Ausgleichsrente:
Der Betroffene hat einen anerkannten GdS von 50.
Er erhält 184,00 KG, 160,00 EU-Rente, 233,00 € OEG-Rente + 404,00 Sozialhilfe.
Macht zusammen ca. 981,00 Euro.

Da ist keine Ausgleichsrente mehr zu beanspruchen, oder?

Vielen Dank
 
Hallo, ich wollte etwas besteuern zum Thema Em Rente und BSA Bewiligung.
Bei mir wurde BSA und alle anderen Renten bewilligt, nachdem die DRV geschrieben hat,
dass ich EM Rente aufgrund von Schäd.folgen erhalte.
Jegliche Hlfe die ich durch das VA bekomme, z.B. gibt es eine Eingliederungshilfe in Form vom betreuten Einzelwohnen oder
es gibt Hilfe (Geld) für eine Haushaltshilfe wenn man nicht in der Lage ist, den HH alleine zu bewältigen.
Diese Hilfen gibt es auch wenn man nicht nur schädigungsbed. Tätigkeiten nicht tun kann.
Das Kriterium sind die Freibeträge, ergo wenn man mit BSA und alle anderen Renten eine best. Grenze nicht überschreitet, dann müssen diese Eingliederungshilfen vom VA getragen werden.
Aber zurück zum Thema BSA:
BSA erhält man auch, wenn es nicht zumutbar oder erfolgsversprechend ist eine Reha z.b. zu machen.
Und wenn man EM Rente erhält (auch nur befristet) erhält man normal BSA ohne weitere Probleme.
Ich bekomme BSA solange, solange ich die EM Rente erhalte.
So steht es im Bescheid, weil eben die DRV sagt ich bin erwerbsunfähig, ansonsten hätte ich ja keine
Rente erhalten!
Ich kann nur sagen, wie es bei mir war, aber ich muss sagen, mir wurde auch erst BSA entsagt, da
ich angeblich meinen Beruf aus anderen Gründen aufgeben musste.
Hier kam mir tatsächlich die deutsch. Rentenversich. unbewusst zur Hilfe!
Übrigens wird die Ausgleichsrente eh nicht gerade hoch ausfallen, weil sowohl die EM Rente auf den BSA angerechnet wird, als auch die EM Rente bei der Ausgleichsrente berücksichtigt wird. Das Verfahren finde ich sehr kompliziert, wie das berechnet wird...und man muss leider bei der Berechnung zumindest bei der AR auf das Versorg.amt vertrauen, dass das so passt.
Übrigens: Eingliederungshilfen sind Sozialhilfen, aber man muss nicht zwingend Hilfe ergänzend bekommen. Ich selbst komme mit BSA, Ausgleichsrente, EM Rente und Grundrente (die darf eh nicht angerechnet werden) nicht über den Freibetrag.
Wenn ich richtig verstanden habe, muss man um die 1700 Euro (ohne Grundrente)haben, dass man dann keine Leistungen mehr bekommt.
Aber das kann bestimmt unser EX OEG Fachmann uns besser beantworten.
Ich schreibe das hier, weil ich weiß, dass viele Menschen zusätzl. Hilfe suchen/bräuchten, aber ihnen oft entsagt wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag,
ja, doch, Ihre Auskunft war schon recht umfassend.

Zur Aufnahme in einer Behindertenwerkstatt ist der Betroffene derzeit nicht bereit. Deswegen hat er sich auch um eine Arbeitsgelegenheit außerhalb gekümmert. Er wird sie wohl bald probeweise aufnehmen. Ist auch nicht direkt eine richtige Arbeit, vielmehr eine Art Unterstützung mit therapeutischem Charakter in ganz geringem Rahmen. Den Betreibern des Betriebes ist es ein Bedürfnis, dem Betroffenen zu helfen. Wir werden mal sehen, ob eine ärztliche Bescheinigung einzuholen ist. Für den BSA muß man eben sehen, wie das zu begründen ist. Letztenendes ist das wesentlich güstiger für das VA, wenn es keine ReHa finanzieren muß......, die evtl. ohnehin scheitert.

Zur Ausgleichsrente:
Der Betroffene hat einen anerkannten GdS von 50.
Er erhält 184,00 KG, 160,00 EU-Rente, 233,00 € OEG-Rente + 404,00 Sozialhilfe.
Macht zusammen ca. 981,00 Euro.

Da ist keine Ausgleichsrente mehr zu beanspruchen, oder?

Vielen Dank

Hallo ich würde echt kämpfen dass der Betroffene den BSA erhält.
Hat er denn eine Ausbildung? Wenn nein und es ein Kindheitsschaden ist bekommt er locker A5 eingestuft.
Schau mal nach, ich denke müssten um die 1800 Euro brutto sein.
Ausgleichsrente hat er Anspruch nach dem GDS wenn er 233 bekommt müssten das 50 GDS sein dann hat er Anspruch auf 400 Euro rum Ausgleichsr. oder? Hab die Zahlen grad nicht im Kopf....
Er hätte viel mehr Geld als heute!
Wobei klar die EM Rente berücksichtigt wird, er aber Freibetrag hat....
 
Danke Ex-MA_OEG

naja mit dem Thema müssen jetzt die sich in Hessen ersteinmal auseinandersetzen und mal sehen was raus kommt. Mein Zustand hat sich leider seit dem Gutachten nun so verschlechtert, dass ich zur stationären Stabilisierung muss :wein:

Ich wünsche euch allen anderen hier weiter viel Kraft und Ex-MA_OEG danke für deine Bemühungen und Unterstützung.

MfG Elona
 
Hallo Elona, ich wusste nicht, dass es dir so schlecht geht.
Das tut mir unendlich leid, ich habe ja nun ähnliches (erst war es somatoform, nun Verdacht auf Morbus C.) und es hat
mein Leben zusätzlich noch verändert/eingeschränkt.
Hast du denn auch dich auf Unverträglichkeiten testen lassen?
Ich wünsche dir, dass du wieder stabiler wirst.
Unsere Gesundheit, oder was davon übrig ist, ist einfach das Wichtigste.
 
Hallo Vermisst

ja leider bin ich gerade zu instabil. Bekomm schon einige Medis, es war einfach alles zuviel. Hab dazu noch versucht zu arbeiten und meine Schwester am Hals und jetzt ists einfach rum. Naja und dazu hat mein Therapeut bei dem ich gerade ständig zu seinen Pausen reinschnei (da ich keine Stunden mehr genehmigt hab), nun 2 Wochen Urlaub und ihm ist das zu unsicher.

Ich hab mich auf Unverträglichkeiten testen lassen. Ich habe die Diagnose MC schon seit 2002 und habe nun schon 2,5 Jahre mein Stoma, welches für immer bleiben wird und ich täglich an alles erinnert werde. Bei mir war es so, da war die Tat (diese war über ein Wochenende im Jahr 1999) und ich weiß noch, dass ich am Montag nur noch am kotzen war und Durchfall ohne Ende hatte. Erst dachte man Magen-Darm, aber naja. Ab da hatte ich ständig Probleme mit meinem Bauch. So genau hat das aber keiner bis dahin untersucht. War einfach auf die somatome Schiene. Aber zur Gerichtsverhandlung brach es richtig heraus. Da kam dann die erste Darmspieglung und natürlich konnte man erst dadurch die richtige Diagnose erhalten.
Den zweiten Schub bekam ich dann bei der nächsten Instanz. Beim Crohn ist ja die Ursache und alles wissenschaftlich nicht geklärt, deswegen würde es ja laut meiner Ärzte zur Kannversorgung gehören. Aber der Begriff ist für mich nicht so richtig zu greifen. Aber ich versuche ersteinmal abzuwarten und sehen was passiert und mich auf mich konzentrieren und endlich stabil zu werden. Aber bevor ich nachher abhau, werd ich erst nocheinmal beim Versorgungsamt anrufen und schauen was sich tut. Das Gutachten haben wir ja schon vor über 2 Wochen angefordert.

LG Elona
 
Ach was ich noch sagen wollte, dass Gutachten an sich war gar nicht so schlimm. Hab da doch jemand Guten gehabt. Es wurde auf mich und meine Bedürfnisse eingegangen und haben zumindest gefühlt unabhängig begutachtet. Es ist in einer Klinik gewesen, wo die Gutachten eher seltener sind, also nicht ihr Haupteinkommen.
Aber allein mit dem Thema beschäftigen, war wohl ausreichend.
 
Danke Ex-MA_OEG

naja mit dem Thema müssen jetzt die sich in Hessen ersteinmal auseinandersetzen und mal sehen was raus kommt. Mein Zustand hat sich leider seit dem Gutachten nun so verschlechtert, dass ich zur stationären Stabilisierung muss :wein:

Ich wünsche euch allen anderen hier weiter viel Kraft und Ex-MA_OEG danke für deine Bemühungen und Unterstützung.

MfG Elona
Hallo Elona
Ich lese hier ja sehr viel mit,wünsche Dir von ♥zen gute Besserung.
Gruss OldCat
 

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