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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ok, ich folge den Ratschlägenlieber und werde hier lieber keine Chronologie öffentlich posten. Sofern jmd. Fragen hat, nur zu; entweder hier oder per PN.
Beispiele:
Psychiatrische Fehldiagnosen
Neurologische Schlamperei
Beschwerde/Klage gegen Ärzte
Gutachter und -Kliniksuche
Suche nach fähigem Rechtsanwalt
Umgang mit Behörden / Gerichten
Antragstellung
Betreuung
Berufung
Sozialrecht / Gutachten §§106, 109 SGG
Berufungsbegründung
Sachermittlungspflicht der Gerichts
Neuroleptika
etc.

Mich interessiert das alles sehr!
Ich unterhalte/schreibe gerne mit Menschen die ähnliches schon "durch" haben oder
gerade dabei sind...(Sofern es mir den Umständen entspr. gut geht und ich Zeit finde...)
Ich entdecke immer wieder Paralellen, gerade das Thema "Vorschäden"
wäre etwas, woran auch bei mir einige Zahlungen versagt werden könnten. Zumindest hat das ein GA
mal zitiert ich wäre nicht meinen Job los, wegen Schädigungsfolg. sondern wegen einer Erkrankung
die schädig.fremd wäre etc...
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.
Kann ich die Infos per PN erhalten? Nur wenn du das für richtig findest!
 
Zuletzt bearbeitet:
So, mein 5. Beitrag (hatte ich zwar schon; einen Kommentar zu MA_OEGs "Tschüss, aber der wurde gelöscht).

Ich werde in den nächsten Tagen die Ausführungen des LSG-Richters zum Thema Vorschaden so bearbeiten, daß ich sie als pdf versenden kann.

Für weitere Fragen kann man mich jetzt ja anmailen.

Gute Nacht
 
Hallo,
habe das Dokument jetzt soweit bearbeitet und als pdf abgespeichert, daß ich es per Mail versenden kann. Leider geht das hier aber nicht, weil man den Mails nur Grafikformate anhängen kann.

Also, bei Interesse schreibt mir bitte Eure Mail-Adresse.

Liebe Grüße
 
Hallo,
ich habe eine Bitte:
Wer kann mit mir Infos austauschen, wie die Anerkennung einer PTBS / PTSD als Folgeschaden im Sinne des OEG vom VA erfolgreich war.

Bei uns hat es nicht geklappt, obwohl es meiner Meinung nach eindeutig ist. Aber ein Gutachten reichte aus, um eine PTBS abzulehnen.

Deswegen wären Infos zu Gutachtern und deren Ausführungen für uns interessant.

Danke im voraus
+
Liebe Grüße
 
Bei uns hat es nicht geklappt, obwohl es meiner Meinung nach eindeutig ist. Aber ein Gutachten reichte aus, um eine PTBS abzulehnen.

Hallo,

du musst Widerspruch einlegen und einen neuen Gutachter fordern.

Der Staat lehnt leider alle Anträge beim ersten Mal ab und die Gutachter machen dieses Spiel mit. Da hilft nur Kämpfen.

Ich rate dir, dich an den VDK zu wenden und dir dort die Unterstützung von einem Anwalt zu holen. Am Ende landen sowieso die meisten Anträge vor Gericht. Wer dafür zu schwach ist, fällt automatisch raus. So spart sich der Staat Geld.

Das ist menschenverachtend und krank, was da mit Gewaltopfern passiert.

Tuesday
 
Link
16. KOV-AnpV 2009 Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 Sechzehnte Verordnung zur Anpassung des

„Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, erhalten eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in folgenden Stufen gewährt wird.....

Stufe 1, Stufe 2 u.s.w."

Weiss irgendjemand hier, mit welchem Beschwerdebild die Stufen abhängig gemacht werden. Die Voraussetzung sind die anerkannten 100 %, GdS.

Danke.
 
Hallo,

ich war die letzten Wochen beim Gutachter zwecks OEG.


Der Gutachter meinte von vorne hinaus dass das Gutachten vom Versorgungsamt gezahlt wird und es dem entsprechend ausfallen wird. ich war nach 4 Stunden fertig. die Meinung vom Gutachter ist dass ich voraussichtlich keine 30 Grad (GDS) bekommen werde da mein Ereignisse schon fast 2 Jahre zurück liegt und die Psychischen Schäden daher nicht anerkannt werden können, da Sie mittlerweile ja eigentlich besser geworden sind.


Ich fühle mich danach echt zum kotzen....und bin gespannt wann ich dass schreiben vom Versorgungsamt bekomme....
 
Link
16. KOV-AnpV 2009 Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 Sechzehnte Verordnung zur Anpassung des

„Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, erhalten eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in folgenden Stufen gewährt wird.....

Stufe 1, Stufe 2 u.s.w."

Weiss irgendjemand hier, mit welchem Beschwerdebild die Stufen abhängig gemacht werden. Die Voraussetzung sind die anerkannten 100 %, GdS.

Danke.

Hallo Gast,
ich musste gerade schmunzeln, denn ich fühle mich halb tot und hab 50 GdS+10.
Wer bitte bekommt 100 GdS?
Jemand der es dann 3 Monate noch erlebt, dass er das Geld bekommt, aber weils 15 Jahre Kampf gekostet hat
nichts mehr davon hat und dann verstirbt? 🙄
Da bezahlt wenigstens das VA dann die vollen Beerdigungskosten....😱
Die Antwort auf deine Frage ist auch hier die Schwere.
Wenn jemand aufgrund der Folgen die höchste Pflegestufe hat und mit Sicherheit nicht nur
psychische Folgen hat...
Ich habe bisher keine Erklärung gefunden aber das ist im ganzen Entschädigungsgesetz so.
Es ist immer "Fallabhängig" und meiner Meinung auch Gutachterabhängig...
Einer gibt mir 50 Gds der andere 70 oder 80 für das gleiche Beschwerdebild.
Und ein anderer GA unterstellt dir, dass man ein Simulant ist und sorgt dafür, dass dir alle Gelder
gestrichen werden...
Ich habe trotz meines Teilsieges das Vertrauen etwas verloren...
Hätte ich mich mit meinem Ergebnis des ersten Widerspruchs zufrieden gegeben dann wäre ich
nun bei 30 oder waren es 20 Gds? Auf jeden Fall kenne ich Niemanden, der 100 GdS hat.
GDB und GDS bitte nicht verwechseln:
100 GdB bekommt man schon eher, da bin ich nicht weit entfernt....habe 90 aber eben nur 50+10Gds...
Ich rechne mit ca 5 weitere bis 10 Jahre Kampf...
Ach ja wen es interessiert: Mein Kampf dauerte bis zu diesem Bescheid 4,75 Jahre!
 

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