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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Hallo,

ich war die letzten Wochen beim Gutachter zwecks OEG.


Der Gutachter meinte von vorne hinaus dass das Gutachten vom Versorgungsamt gezahlt wird und es dem entsprechend ausfallen wird. ich war nach 4 Stunden fertig. die Meinung vom Gutachter ist dass ich voraussichtlich keine 30 Grad (GDS) bekommen werde da mein Ereignisse schon fast 2 Jahre zurück liegt und die Psychischen Schäden daher nicht anerkannt werden können, da Sie mittlerweile ja eigentlich besser geworden sind.


Ich fühle mich danach echt zum kotzen....und bin gespannt wann ich dass schreiben vom Versorgungsamt bekomme....

Hallo Gast, es tut mir sehr leid, was da mit dir passiert ist.
Wenn du die Kraft hast bitte kämpfe weiter um deine Rechte.
Ich finde auch das kämpfen erweckt in mir etwas "Lebensgeister"
Denn ansonsten glaub ich hätte ich mich vollkommen aufgegeben!
Alles Gute für dich!
 
Hallo,
habe das Dokument jetzt soweit bearbeitet und als pdf abgespeichert, daß ich es per Mail versenden kann. Leider geht das hier aber nicht, weil man den Mails nur Grafikformate anhängen kann.

Also, bei Interesse schreibt mir bitte Eure Mail-Adresse.

Liebe Grüße

Hallöchen, ich warte bis heute auf Infos.
Wäre lieb, wenn mein Vertrauen belohnt werden würde.
Danke!
 
Hallo Vermisst
Wollte Dir kurz mitteilen daß ich Klage eingereicht habe.
Der Wiederspruch gegen die Ablehnung wurde zurück gewiesen.
Nun geht der Kampf richtig los.
ein Schwerbehindertenausweis ist nun auf 100 % H/G/AG
70 % davon wurden mir auf Grund meiner psyscjichen Erkrankung Bordeline etc zugesprochen.
Habe nun etliche Gutachten eingeholt bin nun gespannt wie es weiter geht.
Lg OldCat
 
Hallo Vermisst,
ich möchte unter keinen Umständen hier persönlich werden, ich spreche von 100 % GdS.
Ich finde es immer schade, dass viele hier versuchen, ihre Geschichte auf die der anderen zu stützen,
das geht nicht.
Wer 100 % bekommt kann sich nicht glücklich schätzen, denn ein Leben mit einer grausamen Vergangenheit
wirft Schatten bis in die Gegenwart und Zukunft hinein. Und allein schon die Vermutung, die du hier ansetzt,
sagt mir, dass es hier im Forum der falsche Weg war, eine ernst gemeinte Frage zu stellen.

Lass es gut sein.
 
Hallo OldCat,
ich danke dir für deine Nachricht.
Ich glaube an dich, dass du den harten Weg schaffst und ich glaube auch noch an einen Funken Gerechtigkeit.
Es bleibt uns wohl nichts erspart.
Zum Glück kommen manche unserer "Mitkämpfer" etwas schneller zu ihrem Recht.
Was mir bei meinem Verfahren positiv auffällt ist die sehr schnelle Bezahlung wenn man etwas rückwirkend erhält und
auch ohne weitere Probleme werden die Zinsen nachgezahlt.
Bei 2,5 Jahren Nachzahlung (ja leider zahlen sie nur 2,5 Jahre rückwirkend denn sie meinen vorher hätte ich kein Anrecht auf BSA)
Ich meine gesehen zu haben da fielen locker mal knappe 100 Euro in den Jahren an...und das eben nur bei 10 GdS Erhöhung.
Wenigstens da muss ich mich nicht streiten! Ich schreibe das, weil einige von euch gar nicht wissen,
dass alles was man rückwirkend bekommt auch von den Behörden mit Zinsen versehen werden muss!
 
Hallo MA-OEG,

ich wurde 2009 Opfer einer Gewalttat. Ich habe meine Rechte beim Versorgungsamt durchgesetzt und bekomme meine Opferentschädigungsrente und mein Überbrückungsgeld während der Ausbildung bezahlt.

Meine Frage bezieht sich auf unseren Sohn (12 Jahre) .

Wir wissen nicht was genau er in dieser Nacht mitbekommen hat da er mit uns nicht darüber spricht. Er war dieses Jahr 12 Wochen in einer Kinderpsychatrischen Klinik von denen wir ein Gutachten bekommen haben. Dort steht unter anderem, dass unser Sohn aufgrund der Gewaltat an meiner Person ein Trauma erlitten hat, welches behandelt werden muss.

Ich werde mich bei einer Opferberatung erkundigen aber möchte zusätzlich wissen ob er irgendwelche Rechte hat, welche er beim Versorgungsamt geltend machen kann.

LG
 
Hallo Vermisst,
ich möchte unter keinen Umständen hier persönlich werden, ich spreche von 100 % GdS.
Ich finde es immer schade, dass viele hier versuchen, ihre Geschichte auf die der anderen zu stützen,
das geht nicht.
Wer 100 % bekommt kann sich nicht glücklich schätzen, denn ein Leben mit einer grausamen Vergangenheit
wirft Schatten bis in die Gegenwart und Zukunft hinein. Und allein schon die Vermutung, die du hier ansetzt,
sagt mir, dass es hier im Forum der falsche Weg war, eine ernst gemeinte Frage zu stellen.

Lass es gut sein.

Hallo Gast, sorry wenn du dich nicht ernst behandelt gefühlt hast.
Okay, nachdem du tatsächl. 100 Gds hast dann ist mir klar, dass es dir nicht gut gehen kann.
Ich hoffe der MA der hier sich zur Verfügung gestellt hat, kann dir da helfen.
Ich hoffe du nimmst meine Entschuldigung an.
Ich habe bisher noch niemanden eben getroffen, der mehr als 80 gds hat.
Und ich habe schon einige hier "kennengelernt" denn alle suchen hier die sich melden nach Hilfe.
Genau dafür gibt es dieses Forum.
Ich wünsche dir alles Gute.
 
Hallo MA-OEG,

ich wurde 2009 Opfer einer Gewalttat. Ich habe meine Rechte beim Versorgungsamt durchgesetzt und bekomme meine Opferentschädigungsrente und mein Überbrückungsgeld während der Ausbildung bezahlt.

Meine Frage bezieht sich auf unseren Sohn (12 Jahre) .

Wir wissen nicht was genau er in dieser Nacht mitbekommen hat da er mit uns nicht darüber spricht. Er war dieses Jahr 12 Wochen in einer Kinderpsychatrischen Klinik von denen wir ein Gutachten bekommen haben. Dort steht unter anderem, dass unser Sohn aufgrund der Gewaltat an meiner Person ein Trauma erlitten hat, welches behandelt werden muss.

Ich werde mich bei einer Opferberatung erkundigen aber möchte zusätzlich wissen ob er irgendwelche Rechte hat, welche er beim Versorgungsamt geltend machen kann.

LG

Hallo ich bin nicht der MA aber ich schreib dir mal was mir gesagt wurde:
Dein Kind ist auch Opfer und deshalb beantrage alles beim VA was du kriegen kannst.
Die sind auch zur Auskunft verpflichtet.
Ich hoffe nicht, dass dein Kind Schädigungsfolgen beibehält, wenn ja, hat dein Kind auch Anspruch auf OEG wenn
die Folgen schädigungsbedingt sind.
Bei mir war es auch so, dass ich gefragt wurde weil ich auch Entschäd. für mein Kind haben wollte....
Leider bekommt er nix obwohl er als Fam. Mitglied ja auch "mitleidet" in gewisser Weise...
Wenn es eindeutig so ist, dass dein Kind wegen des Verbrechens krank ist und Hilfe braucht, muss das VA die Therapiekosten etc..bezahlen. In erster Linie ist dabei die Krankenkasse zuständig.
Aber Fahrtkosten z.B. bekommst du erstattet was andere nicht bekommen.
Aber der MA des VA kann dir da bestimmt noch besser weiterhelfen.
 
Hallo,

den MA OEG haben hier manche erfolgreich vergrault die meinten, ihn oder sie grundlos angehen zu müssen. mir hat er aber vorher noch eine nachricht zu meiner Frage geschrieben und mir mit meinem Problem geholfen.

gast, ich empfehle dir auch, einfach mal beim versorgungsamt vorzusprechen und dich dort zu erkundigen. die werden dir sicher sagen, ob ein Antrag nach OEG erfolgsversprechend ist. Die haben da ja zig möglichkeiten! kannst ja mal schreiben, was rausgekommen iszt.
 
Wie hoch ist denn nun die Ausgleichsrente bei der Arge anrechnungsfrei, meine Prozentual ?
Sie berechnen diese nicht mit 100 % ein oder ?

Wer weiss Rat ?

Danke.
 

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