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Gast
Sonderregelungen für Hartz-IV-Empfänger und über 55-JährigeInteressant das alles,
jetzt nehmen wir mal an, ich würde zur Privaten wechseln und kurz nach meinem 55. arbeitslos werden. Ich kann somit nicht zurück in die Gesetzliche.
Was passiert nun?
Wenn du zum Beispiel selbstständig bist, es aber nicht so gut läuft, kannst du dein Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Solltest du also direkt Arbeitslosengeld II beziehen, bleibst du in der privaten Krankenversicherung. Die GKV kommt in diesem Fall nicht infrage. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass du in den Basistarif deiner PKV rutschst.
Für über 55-Jährige gibt es eine weitere Regelung. Der Staat will verhindern, dass junge Menschen von den günstigen PKV-Policen profitieren und im Alter, aus Angst vor höheren Beiträgen, in die GKV wechseln. Deshalb ist es vorgeschrieben, dass über 55-Jährige in der privaten Krankenversicherung bleiben, auch wenn sie arbeitslos werden.