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Freund Drogen baby Notfall

Ombera

Aktives Mitglied
Vergiss nicht, dich hat er auch sehr lieb. Und wurde nichtsdestotrotz gewalttätig dir gegenüber.
Du kannst dir nie mehr sicher sein, dass er deinem Kind nichts antut.
Schaden tut er ihm schon durch sein Verhalten. Wenn er einen Entzug gemacht hat, kannst du ja begleiteten Umgang in die Wege leiten. Allerdings durch Fachleute begleitet. Nicht durch Verwandte.
So ein Vater, wie er jetzt ist braucht dein Kind nicht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Du hast nun reichlich Zuspruch bekommen, dass Du alles richtig gemacht hast.


Ich hab die Beiträge mal sortiert. Waren die Drogen ein Vorwand?
Die Polizei weil er unerlaubter Weise im besitzt von Opiate ist? Das wäre doch ein Grund... Ich dachte man kann ihn vielleicht der wohnung verweisen. Oder geht das gar nicht.
Wurde die Polizei nicht unbedingt gerufen, weil er etwas anderes gemacht hat als sich schlafen zu legen?
Er schläft nicht neben dem baby ich schlafe mit dem baby alleine im Schlafzimmer er schläft auf der Couch. (…)Ich will nicht das der kleine was mitbekommt er liegt und schläft
Bis dahin hattest Du keine Angst um ihn, um Dich aber um das Kind?
Um mein Kind er würde ihm nichts tun aber da darf nicht mehr in seiner Gegenwart seid un einem anderen zimmer passieren
Danach kam der Konflikt:
Ja gut ich meine ich hab ihn ja nicht angegriffen das war Gegenwehr bzw. Wollte ich... Ja gut ihn eben rauswerfen was ich ja eigentlich nicht darf
Somit könnte man es so drehen (..)
Drehen?
Da er Mieter ist und Du Mieterin bist, wolltest Du ihn rauswerfen und ihn damit in seinem Besitz stören. Dürfen durftest Du es nicht, es war verbotene Eigenmacht:

§ 858 BGB (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Wolltest Du die verbotene Eigenmacht mit körperlicher Gewalt durchsetzen?
Ich wollte ihn aus der Wohnung ziehen und habe mich gegen seine Angriffe recht heftig gewehrt...
Daraufhin wurde er handgreiflich...
Und wie hat er darauf reagiert? Etwa soo...!?

§859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Wer dies tut, zeigt sein wahres Gesicht und gehört als Schläger betraft:
Wobei es ja auch jetzt erst richtig schlimm wurde und er sein anderes Gesicht immer mehr gezeigt hat.


Wenn er wieder klar ist kannst Du ihn ja trotzdem mal fragen, wie er es sieht.

Versteh mich nicht falsch: ich bin beruflich auf der Seite, die gegen Drogen arbeitet. Aber abhängig und ein lieber Vater sein sind zwei paar Schuhe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Hakuhope

Mitglied
Du hast nun reichlich Zuspruch bekommen, dass Du alles richtig gemacht hast.


Ich hab die Beiträge mal sortiert. Waren die Drogen ein Vorwand?


Wurde die Polizei nicht unbedingt gerufen, weil er etwas anderes gemacht hat als sich schlafen zu legen?


Bis dahin hattest Du keine Angst um ihn, um Dich aber um das Kind?


Danach kam der Konflikt:

Drehen?
Da er Mieter ist und Du Mieterin bist, wolltest Du ihn rauswerfen und ihn damit in seinem Besitz stören. Dürfen durftest Du es nicht, es war verbotene Eigenmacht:

§ 858 BGB (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Wolltest Du die verbotene Eigenmacht mit körperlicher Gewalt durchsetzen?



Und wie hat er darauf reagiert? Etwa soo...!?

§859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Wer dies tut, zeigt sein wahres Gesicht und gehört als Schläger betraft:




Wenn er wieder klar ist kannst Du ihn ja trotzdem mal fragen, wie er es sieht.

Versteh mich nicht falsch: ich bin beruflich auf der Seite, die gegen Drogen arbeitet. Aber abhängig und ein lieber Vater sein sind zwei paar Schuhe.
Ich verstehe jetzt nicht ganz, willst du sagen ich hätte ihn provoziert damit er gewalttätig wird damit ich ihn rauswerfen kann?
Dass ist definitiv nicht der Fall gewesen
Und es war auch vorher nicht für mich in Ordnung. Aber ich habe etliche Beratungsstellen durch, habe immer wieder gebettet dass er einen Entzug macht und das so nicht mehr geht. Als er dauernd komatös eingepennt ist habe ich den notarzt angerufen und die waren nicht bereit etwas zu machen so wie damals. Ich habe ihn gebeten wo anders zu schlafen damit unser Kind nicht in gefahr ist und ich find es ist in Gefahr wenn er nachts den Ofen nicht mehr aus macht dauernd umfällt und mir nicht sagt dass er was genommen hat und den kleinen noch wickelt. Niemand hat mir geholfen und ich wollte nicht dass er mich angreift ich hätte so oder so die Polizei gerufen damit er wo anders ausnüchtert. Daraufhin hat er mich angegriffen.
Keine Ahnung... Finde es schon alles krass aber ja ich habe auch viel falsch gemacht aber verdammt ich muss den kleinen doch schützen und mich auch um ihn kümmern dass ging so nicht mehr
 

Hakuhope

Mitglied
Du hast nun reichlich Zuspruch bekommen, dass Du alles richtig gemacht hast.


Ich hab die Beiträge mal sortiert. Waren die Drogen ein Vorwand?


Wurde die Polizei nicht unbedingt gerufen, weil er etwas anderes gemacht hat als sich schlafen zu legen?


Bis dahin hattest Du keine Angst um ihn, um Dich aber um das Kind?


Danach kam der Konflikt:

Drehen?
Da er Mieter ist und Du Mieterin bist, wolltest Du ihn rauswerfen und ihn damit in seinem Besitz stören. Dürfen durftest Du es nicht, es war verbotene Eigenmacht:

§ 858 BGB (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Wolltest Du die verbotene Eigenmacht mit körperlicher Gewalt durchsetzen?



Und wie hat er darauf reagiert? Etwa soo...!?

§859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Wer dies tut, zeigt sein wahres Gesicht und gehört als Schläger betraft:




Wenn er wieder klar ist kannst Du ihn ja trotzdem mal fragen, wie er es sieht.

Versteh mich nicht falsch: ich bin beruflich auf der Seite, die gegen Drogen arbeitet. Aber abhängig und ein lieber Vater sein sind zwei paar Schuhe.
Ich habe ihn erst versucht aus der Wohnung zu ziehen als er schon die Wohnung angefangen hat zu verwüsten und mich aufs übelste beschimpft hat.
Auch nett das die Kraft von einer Frau gleich gestellt wird wie die eines Mannes. Gewehrt habe ich mich erst und angefasst habe ich ihn erst als er mich auf der Couch gewürgt hat und davor gesagt hat das seien die Momente wo Männer ihre Frauen umbringen. Aber klar ich habe ihn quasi dazu gebracht das zu tun, sry das geht mir bisschen nah
 

Hakuhope

Mitglied
Ich habe ihn erst versucht aus der Wohnung zu ziehen als er schon die Wohnung angefangen hat zu verwüsten und mich aufs übelste beschimpft hat.
Auch nett das die Kraft von einer Frau gleich gestellt wird wie die eines Mannes. Gewehrt habe ich mich erst und angefasst habe ich ihn erst als er mich auf der Couch gewürgt hat und davor gesagt hat das seien die Momente wo Männer ihre Frauen umbringen. Aber klar ich habe ihn quasi dazu gebracht das zu tun, sry das geht mir bisschen nah
Ey er hat Sachen durch die Gegend
Du hast nun reichlich Zuspruch bekommen, dass Du alles richtig gemacht hast.


Ich hab die Beiträge mal sortiert. Waren die Drogen ein Vorwand?


Wurde die Polizei nicht unbedingt gerufen, weil er etwas anderes gemacht hat als sich schlafen zu legen?


Bis dahin hattest Du keine Angst um ihn, um Dich aber um das Kind?


Danach kam der Konflikt:

Drehen?
Da er Mieter ist und Du Mieterin bist, wolltest Du ihn rauswerfen und ihn damit in seinem Besitz stören. Dürfen durftest Du es nicht, es war verbotene Eigenmacht:

§ 858 BGB (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Wolltest Du die verbotene Eigenmacht mit körperlicher Gewalt durchsetzen?



Und wie hat er darauf reagiert? Etwa soo...!?

§859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Wer dies tut, zeigt sein wahres Gesicht und gehört als Schläger betraft:




Wenn er wieder klar ist kannst Du ihn ja trotzdem mal fragen, wie er es sieht.

Versteh mich nicht falsch: ich bin beruflich auf der Seite, die gegen Drogen arbeitet. Aber abhängig und ein lieber Vater sein sind zwei paar Schuhe.
Ok habe mir in ruhe nochmal durchgelesen was du geschrieben hast. Also um das klar zu stellen ich habe nicht erst versucht ihn aus der Wohnung zu ziehen und DANN wurde er handgreiflich, das mag ich so geschrieben haben aber ich bin inzwischen auch schon verwirrt und schreibe hier auch nicht jedes das was die Verwirrung erhöht.
Ob es eine Störung des Besitzes ist wenn ich ihn bitte wo anders ausnüchtern mag sein, ihm zu sagen dass ich den Rettungsdienst oder die Polizei rufe da ich es nicht mehr aushalte und nicht will das mein kind ihn so sieht ist ja an sich in ordnung die Polizei hätte ja nicht kommen und nichts machen müssen.
Er wurde daraufhin verbal aggressiv und dann ist er freiwillig gegangen kam daraufhin zurück hat Randaliert usw. Und so fort... Ich bin aber gerade auch nicht mehr in der Lage alles ständig zu wiederholen das mache ich dann schon bei der Polizei.
Ich wollte doch nur dass sich jemand um ihn kümmert. Wieso wird sucht nicht als Krankheit behandelt, hätte er blutend dargelegen hätte auch nicht der notarzt gesagt das sie ihn nur mitnehmen wenn er einwilligt.der notarzt hat selbst gesagt, dass es eher ein fall fürs ordnungsamt oder die Polizei ist. Glaub mir ich wollte die Polizei nicht mit rein bringen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Alles gut..
Ich hab hier nur die Möglichkeit, das zu zitieren was Du schreibst und dann dazu einen Kommentar zu verfassen.
Hintergrundwissen hab ich nicht, ich war ja nicht dabei.
Die Beiträge, die andere (wie ich) hier verfassen, musst Du natürlich selber werten.
Also: stimmt, stimmt nicht etc.
So bekommst Du nach und nach Info, was Du tun könntest, und daraus suchst Du Dir aus, was für Dich in Frage kommt.
Nebenbei haben natürlich - wegen der Allgemeingültigkeit der Tipps aus der Entfernung - auch andere Leute in ähnlichen Situationen als Mitleser die Möglichkeit, Tipps für sich zu prüfen.
 

Hakuhope

Mitglied
Alles gut..
Ich hab hier nur die Möglichkeit, das zu zitieren was Du schreibst und dann dazu einen Kommentar zu verfassen.
Hintergrundwissen hab ich nicht, ich war ja nicht dabei.
Die Beiträge, die andere (wie ich) hier verfassen, musst Du natürlich selber werten.
Also: stimmt, stimmt nicht etc.
So bekommst Du nach und nach Info, was Du tun könntest, und daraus suchst Du Dir aus, was für Dich in Frage kommt.
Nebenbei haben natürlich - wegen der Allgemeingültigkeit der Tipps aus der Entfernung - auch andere Leute in ähnlichen Situationen als Mitleser die Möglichkeit, Tipps für sich zu prüfen.
Ja ich weiss das ist ja auch richtig so
 

Hakuhope

Mitglied
Hey Leute.
Er. Ist jetzt Im Entzug und denkt wohl jetzt schon darüber nach ob er irgendwann sein neues Glück findet (mit einer anderen Frau)
Wie kann man nur so sein? Wir sind doch trotz aller Probleme noch die Eltern des kleinen und anstatt sich zu bemühen Fehler wieder gut zu machen denkt er daran dass es mit einer neuen Frau besser wird? Kann ja sein und ich wünsche ihm nichts schlechtes aber wieso ist das der erste Gedanke? Wie soll ich damit umgehen... Habe jetzt schon Angst meinen Sohn zukünftig auch mit einer anderen Frau in Kontakt zu bringen...
Ja das ist wohl einfach nur verdammt egoistisch von mir.
Aber es schockiert mich denn wir sind ja gerade erst Eltern geworden. Jetzt sitze ich hier allein erziehend usw. Nur weil ich wollte dass etwas besser wird und er denkt an neue Frauen (weiß dss von einem seiner freunde)
Naja vllt. Jammer ich nur...
 

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