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Manchmal weis ich wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich benutze Deutsche Autobahnen, weil nicht ein gewisser Anstreicher diese gebaut hat, sondern sie weit vorher projektiert wurden, in der Weimarer Zeit.

Würde Deutschland Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, dann könnte man Tatbesände wie Misshandlung und Vernachlässigung ganz einfach juristisch aburteilen. Missbrauch wird gleichermaßen abgeurteilt, nur wir meinen in unserer übersexualisierten Gesellschaft immer "nur" sexuellen Mißbrauch. Tatmerkmale wie psychischer Missbrauch oder emotionaler Missbrauch kommen nicht einmal in unsere Gedanken! Dabei findet in jedem einzelnen Falle, indem Umgangsboykott stattfindet, psychischer Missbrauch statt. Da kommt eine ,die das macht nicht einmal drauf. Meine Ex ist so perfide, dass sie selbst für sich keine Beziehung zuließ und meine Kinder derart erpresste, dass sie ihnen erklärte :' ich verzichte auf mein eigenes Glück, nur für euch und ihr fallt mir in den Rücken und wollt zu eurem Vater'.
Was anderes als Missbrauch ist das!!! Bewusst kleine Kinder in Loyalitätskonflikte zu bringen und das mit hilfe von frauenzentrierten Jugendamtsmitarbeiterinnen. Ich kann nicht so viel essen, wie ich erbrechen möchte!
 
Rhenus,

Du schreibst:

"@Burbacher

Gut, dass du Schulen nennst, denn da ist auch eine Riesenbaustelle.
Viele Lehrer haben innerlich gekündigt... denen ist auch alles schnurtzegal.

Außerdem ist die Einhaltung der Schulpflicht nicht so alltäglich, wie man das annehmen könnte."

Ach, Rhenus. So ganz unglücklich darüber, dass ich mich nicht mehr all diesen Baustellen widmen muss, bin ich nicht.
Du nennst es innere Kündigung, ich nenne es (jedenfalls bei vielen ) Pädagogen auch eine Überforderung, sollen sie doch Eltern-Ersatz sein, Wissensvermittler, Sozialpädagogen und und...

Ich war ja nicht nur viele Jahre Lehrer, sondern zugleich auch als Vater zuständig für meine eigenen Kinder.
Da war es auch meine Aufgabe, dass sie in die Schule gingen, ihre Materialen beisammen hatten, sie frühstückmäßig versorgt wurden.

Was Du zur Schulpflicht schreibst, da kann ich dir Geschichten erzählen. Ein Kind gilt als entschuldigt, wenn Eltern an der Schule anrufen und ihr Kind entschuldigen. Diese zunächst vorläufige Entschuldigung ist zudem schriftlich zu bekräftigen, in dem Erziehungsberechtige spätestens am dritten Tage der Schule eine schriftliche Entschuldigung zukommen lassen oder dem Kind mitgeben.

In begründeten Fällen kann die Schule zudem verlangen, dass Entschuldigungen, die aus gesundheitlichen Gründen erfolgen, durch ärztliche Atteste belegt werden.

Daneben gibt es ein abgestuftes Mahnverfahren, das jedem Verwaltungs-Freak das Herz höher schlagen ließ.
Wir nannten das damals "Rakete".

Fehlt ein Schüler, ohne dass eine Entschuldigung vorliegt, teilt die Schule den Eltern mit, dass ihr Kind unentschuldigt fehlt und bittet sie, innerhalb von drei Tagen eine Entschuldigung vorzulegen.
Bleibt diese Bitte ohne Antwort, werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.
Reagieren die Eltern nicht, werden sie darüber informiert, dass die Schulleitung die zwangsweise Vorführung ihres Kindes anzuordnen gedenkt.
In der letzten Stufe ordnet der Schulleiter die zwangsweise Vorführung des Schülers/der Schülerin an.
Zwischen den einzelnen Stufen vergehen jeweils etliche Tage, weil Fristen zu beachten sind.
Von der Schule festgesetzte Zwangsgelder bleiben in der Regel wirkungslos, da die meisten betroffenen Eltern am Tropf der Hilfe hängen.
Lange Zeit bestand zudem eine Regel, dass diese Maßnahmen jeweils von vorne zu starten sind, falls das Kind auch nur einen Tag in der Schule erscheint. Diese Regel ist inzwischen insofern geändert worden, dass die Schulleitung gleichwohl die nächste Stufe des Verwaltungsverfahrens in Kraft setzen kann, auch wenn das Kind zwischendurch einen Tag in der Schule war.
Parallel zu diesen Verfahren sind Informationen an das Jugendamt vorgesehen. Nicht selten saß ich dann damals auch mit den zuständigen Vertretern des Jugendamtes zusammen, zu denen die Eltern ebenfalls eingeladen waren, die allerdings in vielen Fällen nicht erschienen.

Kurzum: Die Schulpflicht steht zunächst einmal auf dem Papier, ihre Durchsetzung auf einem anderen Blatt.
Nun nochmal zu deinem Stichwort "innere Kündigung".

Ein Lehrer soll unterrichten und (das ist ja wieder aktuell) auch erziehen, was er allerdings nur dann erfolgreich kann, wenn der Schüler sich dem auch stellt.
Ich habe mich, und das mag man verurteilen, irgendwann gefragt, mit welchem Recht Familien und Kindern soviel Aufmerksamkeit zuteil wird, die ohnehin nicht wollen, während da Kinder in der Schule sitzen, die dringend der Zuwendung bedürfen, für die aber wegen der wachsenden Zahl der "Problemfälle" die Zeit fehlt.
Da ist, so sehe ich das, was in Unordnung geraten.

Burbacher
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass du und Edy Schnittmengen an Erfahrungen haben könnten... geschenkt... machen aus Einzelfällen aber lange keine Regel.
Denn das Erlebte ist nur dann eine Wahrheit, wenn das darüber gefühlte Empfinden tatsächlich mit einem Erlebten übereinstimmt.
Daher kann ich pauschale Kritik, alles ist so und nicht anders, sofort als unwahr erklären, weil die allgemeine Lebenserfahrung und auch beweisbare Tatsachen dagegen sprechen.

Für mich ist erstaunlich, dass du und Edy nur Kritik an Jugendämtern und Gerichten gelten lassen wollt.
Daher kann das nicht stimmen, denn wo Schatten ist, muss es auch Licht geben...
Und die schrecklichen Zahlen von gerechtfertigtem Eingreifen der Jugendämter ist leider steigend...

Ihr redet von EU und höherer Instanz, vergleicht Äpfel mit Birnen, weil andere Staaten eine zentralistischere Verwaltungsstruktur haben, als Deutschland. Als wenn dadurch Jugendämter und ihr Eingreifen unnötig wären.🙄

Man sollte vielleicht einmal eigene Handlungen kritisch hinterfragen, bevor man andere ungerecht, kritisch und zudem pauschal, diffamiert...
Er mal wieder, dreht jedes Wort im Maul rum...🙄

Als ob du es nicht selber mit am besten wüsstest, dass das alles nichts anderes ist als ausgemachter Schwindel, zum Nachteil primär des Kindes, sekundär der Eltern.

Ein Politikum, alles andere als rechtsstaatlich. Würde man übertreiben, wie du monierst: Verbrechen gegen die Menschichkeit. 😉

Kinderseelen zu töten: ein Verbrechen, in meinen Augen, und die ganze Scheiße schönzureden, genauso.

Nichts anderes tust du hier.
 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

(e) Freiheitsentzug oder sonstige schwerwiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts


Zwangsweises Verschwindenlassen von Personen

(k) Andere unmenschliche Behandlungen ähnlichen Charakters, die vorsätzlich großes Leid oder schwere körperliche oder mentale Verletzungen verursachen.

Gemäß deutschem Recht sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) überall sowie durch jeden und an jedem strafbar (siehe § 1 VStGB)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Passt doch...🙄
 
Hallo ihr,

ich habe es tatsächlich mal erlebt -aus erster Hand. Dieses Ehepaar nahm ein Pflegekind auf. Er im öffentlichen Dienst. Uns haben sie gesagt, sie müssen ein Pflegekind aufnehmen, damit sie das Haus bezahlen können.

Irgendwann hat sich die Mutter gemeldet und wollte ihr Kind sehen. Die Pflegemutter hat sich dagegen absolut gewehrt. Mit so was wie: " Ich habe mich jetzt zwei Jahre gekümmert und die sieht ihr Kind nicht mehr. ..." .

Die konnte das durchsetzen. Sie konnten am Ende das Kind adoptieren.

Was noch mal Geld gebracht hat.

Kein Thema waren die Schwierigkeiten, die die beiden eigenen Kinder hatten. Die Tochter war z.B. in genau der Zeit mehrfach in der Psychatrie, weil sie sich über Tag mit ca. 12 Jahren und älter in die Hosen gemacht hat. 'Richtig' in die Hosen gemacht hat.

Dem Sohn ging es auch nicht besser.

Damals war Gewalt in den Familien noch nicht ganz verboten.

Natürlich gibt es auch die Eltern - vor allen Dingen wohl Väter - denen das Jugendamt den Kontakt verbietet.

Manchmal ist es berechtigt. Und manchmal eben nicht. Natürlich gibt es auch Männer, die ihren Kindern Schreckliches antun und dann erwarten, dass sie ihre 'Rechte an dem Kind haben'. Das habe ich selbst erlebt. Also richtig selbst.

Und dann gibt es natürlich die Männer, die ohne irgenwas Schlimmes getan zu haben, ihre Kinder 'verlieren'.

Das kann doch ein/e Jugendamtsmitarbeiter/in nicht alleine entscheiden. Ich denke, die sind da oft auch überfordert. Aber natürlich treffen sie mal auch richtige Entscheidungen. Das macht das Für und Wider so schwer.

Bei Familienrichter denkt man immer an gut psychologische ausgebildete Richter. Aber das ist nicht so.

Das sind nur Juristen, die sich im Familienrecht auskennen. Nichts sonst. Auch wenn sie oft so auftreten, als wären sie die Spezialisten.

Lieben Gruß
Fragende
 
Manchmal weis ich wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ich benutze Deutsche Autobahnen, weil nicht ein gewisser Anstreicher diese gebaut hat, sondern sie weit vorher projektiert wurden, in der Weimarer Zeit.

Die Jugendämter auch...
Wenn ich mich recht erinnere 1922 mit einem Gesetz...
Insoweit war deine Behauptung, es sei eine Einrichtung der Nazis, reine Agitation.

Würde Deutschland Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, dann könnte man Tatbesände wie Misshandlung und Vernachlässigung ganz einfach juristisch aburteilen.

Da unterliegst du einem doppelten Irrtum.
Das Grundgesetz kennt "nur" den Menschen, weil damit alle gemeint sind, natürlich und besonders auch Kinder.
Damit ist deine Aussage also faktisch falsch.

Weiterhin ist das Grundgesetz ein Wertegesetz, welches durch die Fachgesetze erst umgesetzt wird.
Wie übrigens das von dir zitierte EU Urteil auch.

In Deutschland findet der Kinder- und Jugendschutz vornehmlich durch Verordnungen, das StGB und das BGB statt.

Doch Fakt ist, das man durch Gesetze zwar strafen kann, jedoch nur durch Eingreifen von Behörden Kinder weitergehend schützen kann.
Ich weiß also nicht, was du sagen willst.

Daher sehe ich einen Präventivschutz von Kindern als dringend geboten an.


Missbrauch wird gleichermaßen abgeurteilt, nur wir meinen in unserer übersexualisierten Gesellschaft immer "nur" sexuellen Mißbrauch. Tatmerkmale wie psychischer Missbrauch oder emotionaler Missbrauch kommen nicht einmal in unsere Gedanken!
Natürlich kennt man das!
Das fällt unter den Begriff der Vernachlässigung.


Dabei findet in jedem einzelnen Falle, indem Umgangsboykott stattfindet, psychischer Missbrauch statt. Da kommt eine ,die das macht nicht einmal drauf. Meine Ex ist so perfide, dass sie selbst für sich keine Beziehung zuließ und meine Kinder derart erpresste, dass sie ihnen erklärte :' ich verzichte auf mein eigenes Glück, nur für euch und ihr fallt mir in den Rücken und wollt zu eurem Vater'.
Was anderes als Missbrauch ist das!!! Bewusst kleine Kinder in Loyalitätskonflikte zu bringen und das mit hilfe von frauenzentrierten Jugendamtsmitarbeiterinnen. Ich kann nicht so viel essen, wie ich erbrechen möchte!

Sorry, zu persönlichen Fällen ist schwer zu urteilen und zu schreiben, weil die Mutter dann auch zu Wort kommen sollte.
Ich kenne zudem Fälle wo es genau umgekehrt behauptet wird.
Wo z.B. die Mutter an einer seelischen Störung leidet und dem Vater genau das vorhält.

Was aber niemals hilfreich ist, ist das Gezerre um Kinder, um sich selbst in seinem Ego oder in seiner Macht bestätigt zu wissen.
Was man vorgibt zu lieben, muss man notfalls bereit sein, freizulassen.
Recht ist nicht unbedingt das, was gesprochen wird, sondern das was getan und gelebt wird.

Nach meiner Erfahrungen gibt es manchmal eine sehr hohe Diskrepanz zwischen Selbsteinschätzung und Wahrheit.
Dazu gehören auch geschlechtswertende Vorurteile.
 
Hallo ihr,

ich habe es tatsächlich mal erlebt -aus erster Hand. Dieses Ehepaar nahm ein Pflegekind auf. Er im öffentlichen Dienst. Uns haben sie gesagt, sie müssen ein Pflegekind aufnehmen, damit sie das Haus bezahlen können.

Irgendwann hat sich die Mutter gemeldet und wollte ihr Kind sehen. Die Pflegemutter hat sich dagegen absolut gewehrt. Mit so was wie: " Ich habe mich jetzt zwei Jahre gekümmert und die sieht ihr Kind nicht mehr. ..." .

Die konnte das durchsetzen. Sie konnten am Ende das Kind adoptieren.

Das glaube ich nicht... War das in der DDR?
Gerichtliche Ersatzvornahmen sind nur in schweren Ausnahmensituationen zulässig.


Was noch mal Geld gebracht hat.

Kein Thema waren die Schwierigkeiten, die die beiden eigenen Kinder hatten. Die Tochter war z.B. in genau der Zeit mehrfach in der Psychatrie, weil sie sich über Tag mit ca. 12 Jahren und älter in die Hosen gemacht hat. 'Richtig' in die Hosen gemacht hat.

Dem Sohn ging es auch nicht besser.

Damals war Gewalt in den Familien noch nicht ganz verboten.

Natürlich gibt es auch die Eltern - vor allen Dingen wohl Väter - denen das Jugendamt den Kontakt verbietet.

Manchmal ist es berechtigt. Und manchmal eben nicht. Natürlich gibt es auch Männer, die ihren Kindern Schreckliches antun und dann erwarten, dass sie ihre 'Rechte an dem Kind haben'. Das habe ich selbst erlebt. Also richtig selbst.

Und dann gibt es natürlich die Männer, die ohne irgenwas Schlimmes getan zu haben, ihre Kinder 'verlieren'.

Das kann doch ein/e Jugendamtsmitarbeiter/in nicht alleine entscheiden. Ich denke, die sind da oft auch überfordert. Aber natürlich treffen sie mal auch richtige Entscheidungen. Das macht das Für und Wider so schwer.

Bei Familienrichter denkt man immer an gut psychologische ausgebildete Richter. Aber das ist nicht so.

Das sind nur Juristen, die sich im Familienrecht auskennen. Nichts sonst. Auch wenn sie oft so auftreten, als wären sie die Spezialisten.

Lieben Gruß
Fragende
Wenn Richter Psychologen wären, wäre ich in vielerlei Hinsicht zutiefst beunruhigt...
 
Rhenus,

Du schreibst:

"@Burbacher

Gut, dass du Schulen nennst, denn da ist auch eine Riesenbaustelle.
Viele Lehrer haben innerlich gekündigt... denen ist auch alles schnurtzegal.

Außerdem ist die Einhaltung der Schulpflicht nicht so alltäglich, wie man das annehmen könnte."

Ach, Rhenus. So ganz unglücklich darüber, dass ich mich nicht mehr all diesen Baustellen widmen muss, bin ich nicht.
Du nennst es innere Kündigung, ich nenne es (jedenfalls bei vielen ) Pädagogen auch eine Überforderung, sollen sie doch Eltern-Ersatz sein, Wissensvermittler, Sozialpädagogen und und...

Eine (durchaus nachvollziehbare, jedoch änderbare) persönliche Überforderung eines Berufszweiges darf aber nicht zum Nachteil ihrer anvertrauten Klientel (Kinder) sein.

Ich war ja nicht nur viele Jahre Lehrer, sondern zugleich auch als Vater zuständig für meine eigenen Kinder.
Da war es auch meine Aufgabe, dass sie in die Schule gingen, ihre Materialen beisammen hatten, sie frühstückmäßig versorgt wurden.

Was Du zur Schulpflicht schreibst, da kann ich dir Geschichten erzählen. Ein Kind gilt als entschuldigt, wenn Eltern an der Schule anrufen und ihr Kind entschuldigen. Diese zunächst vorläufige Entschuldigung ist zudem schriftlich zu bekräftigen, in dem Erziehungsberechtige spätestens am dritten Tage der Schule eine schriftliche Entschuldigung zukommen lassen oder dem Kind mitgeben.

In begründeten Fällen kann die Schule zudem verlangen, dass Entschuldigungen, die aus gesundheitlichen Gründen erfolgen, durch ärztliche Atteste belegt werden.

Daneben gibt es ein abgestuftes Mahnverfahren, das jedem Verwaltungs-Freak das Herz höher schlagen ließ.
Wir nannten das damals "Rakete".

Fehlt ein Schüler, ohne dass eine Entschuldigung vorliegt, teilt die Schule den Eltern mit, dass ihr Kind unentschuldigt fehlt und bittet sie, innerhalb von drei Tagen eine Entschuldigung vorzulegen.
Bleibt diese Bitte ohne Antwort, werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.
Reagieren die Eltern nicht, werden sie darüber informiert, dass die Schulleitung die zwangsweise Vorführung ihres Kindes anzuordnen gedenkt.
In der letzten Stufe ordnet der Schulleiter die zwangsweise Vorführung des Schülers/der Schülerin an.
Zwischen den einzelnen Stufen vergehen jeweils etliche Tage, weil Fristen zu beachten sind.
Von der Schule festgesetzte Zwangsgelder bleiben in der Regel wirkungslos, da die meisten betroffenen Eltern am Tropf der Hilfe hängen.
Lange Zeit bestand zudem eine Regel, dass diese Maßnahmen jeweils von vorne zu starten sind, falls das Kind auch nur einen Tag in der Schule erscheint. Diese Regel ist inzwischen insofern geändert worden, dass die Schulleitung gleichwohl die nächste Stufe des Verwaltungsverfahrens in Kraft setzen kann, auch wenn das Kind zwischendurch einen Tag in der Schule war.
Parallel zu diesen Verfahren sind Informationen an das Jugendamt vorgesehen. Nicht selten saß ich dann damals auch mit den zuständigen Vertretern des Jugendamtes zusammen, zu denen die Eltern ebenfalls eingeladen waren, die allerdings in vielen Fällen nicht erschienen.

Kurzum: Die Schulpflicht steht zunächst einmal auf dem Papier, ihre Durchsetzung auf einem anderen Blatt.
Nun nochmal zu deinem Stichwort "innere Kündigung".

Ein Lehrer soll unterrichten und (das ist ja wieder aktuell) auch erziehen, was er allerdings nur dann erfolgreich kann, wenn der Schüler sich dem auch stellt.
Ich habe mich, und das mag man verurteilen, irgendwann gefragt, mit welchem Recht Familien und Kindern soviel Aufmerksamkeit zuteil wird, die ohnehin nicht wollen, während da Kinder in der Schule sitzen, die dringend der Zuwendung bedürfen, für die aber wegen der wachsenden Zahl der "Problemfälle" die Zeit fehlt.
Da ist, so sehe ich das, was in Unordnung geraten.

Burbacher
Ich kann mich nicht damit abfinden, Kinder einfach aufzugeben, zudem du dir selbst im letzten Absatz widersprichst.
Denn dann müsste sich die Gesellschaft doch mehr und nicht, wie hier gefordert wird, weniger kümmern...

 
Deine Überschrift musste korrekt heißen Endlich wird mal was gesehen, aber nur das was man sehen will.
Die Jugendämter agieren oft überschnell und nicht selten zu langsam wenn überhaupt.
Zu schnell im Falle einer überstürzten Heimeinweisung ohne genaue Prüfung des Sachverhalts.
ZU langsam wenn sie trotz mehrfacher berechtigter Beschwerde/Anzeige nichts unternehmen oder nur unzureichend und ein Kind dadurch zu Tode kommt.

Beides ist falsch und zieht nicht selten für das betroffene Kind schlimmste Folgen nach sich.
Gesehen wird was gesehen werden will, was wenig oder keine Arbeit macht ,die Beamtenmühlen mahlen eben langsam.
Die Doku habe ich nicht gesehen (auch aus Eigenschutz).

Auf der Internetseite ex-heimkinder.de Ursachen, Folgen und Auswege aus institutioneller Heimerziehung. beschreibt der Inhaber dieser Seite sehr ausführlich in mehreren Artikeln die Missstände in der Erziehungspolitik und den Vorgehensweisen der Jugendämter.
Des weiteren geht er auf die Folgen für das Kind ein die ja zwangsläufig daraus entstehen und nicht selten landen diese in Pflegefamilien und nicht nur in einer oder gar ins Heim.

Welche Folgen, auch Spätfolgen aus dieser Vorgehensweise für das Kind entstehen habe ich am eigenen Leib erfahren.
 
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