Aber noch mal: Der Sinn dieses Gesetzes ist es Opfer zu entlasten. Dahingehend, dass sie nicht mehr eindeutige Ablehnung, welcher Art auch immer, gezeigt haben müssen, damit es vor dem Gesetz eine Vergewaltigung ist.
genau DAS sit der Sinn der Sache. Wir dürfen nicht vergessen. Vor nicht allzu langer Zeit (und in den meisten Ländern ist das wohl immernoch so) galt eine Vergewaltigung nicht als Vergewaltigung, wenn die Frau zB nicht geschrieen hat. Da wurde das nicht-Schreien an Einverständnis gewertet. Eine Frau, die sich nicht wehrt so gut sie kann gilt heute in vielen Ländern als Mitschuldig und bekommt zB sogar noch selber Strafen wegen unehelichem Sex.
DAS ist doch dere gesellschaftliche Hintergrund, vor dem diese Neuerung gesehen werden sollte. Heute machen wir einen Unterschied: Nicht mehr der Widerstand gegen die Tat wird zum entscheidenden Merkmal, sondern die TAT. Vorher bekam die Frau quasi immer eine "Mitschuld"- bzw eine verantwortung zugeschoben, wie sie auf die Tat reagiert hat.
Heute sagt man: die TAT ist ausschlaggebend: Nicht die Reaktion des Opfers. Eine Vergewaltigung ist Sex gegen den Willen eines beteiligten: Punkt aus! Keine Frage nach: Hätte sie denn nicht....
Im Grunde ist es also "nur" das, was im Hirn jedes vortschrittlichen Menschen bereits fest verankert ist.
Dass das in der Praxis schwer zu beweisen ist, ist klar. Daran kann kein gesetz der Welt was ändern. Aber es kann sehr wohl etwas daran ändern, unser bewusstsein zu schärfen und eben nicht dem Opfer Mitschuld zu geben. Aussagen wie: "Hätte sie mal geschrieen oder wäre sie weggelaufen" gehören damit "in die Vergangenheit"- zumindest juristisch gesehen. und so soll es doch auch sein, oder?
So handhaben wir es doch in sämtlichen Alltagssituationen auch: Wenn man zB in einen Laden geht, gilt die bewusste Entscheidung ZUM Kauf als Kaufvertrag: Du musst doch auch nicht explizit sagen, dass Du etwas NICHT kaufen willst, sonst bekommst Du es in den Wagen gelegt und musst es kaufen.
Bei allen Verträgen ist das so: Das JA zählt nur dann als ja, wenn es ausgesprochen ist: NIRGENDS weren wir dads Fehlen eines Neins als ja.
Wer Gäste einläd und keine Zusage bekommt, rechnet auch nicht mit ihrem Kommen.
Wenn einer einen Fremden nicht ausdrücklich in seine Wohnung bittet und der Fremde geht trotzdem rein, so ist das NICHT der Fehler des dort Wohnenden, sondern des Eindringlings.
usw: Dazu kann man doch 1000 Beispiele finden, weil unsere gesamte Gesellschaft so funktioniert. Eigentlich unerklärlich, warum man da ausgerechnet bei Vergewaltigungen eine Ausnahme macht.
Mir fällt jedenfalls kein Beispiel ein, wo das bloße Fehlen eines Neins, als ja gedeutet wird.