ABVJoGo
Aktives Mitglied
Das darfst du/ihr doch weiterhin tun.😉
NeeNee - das war doch nur ein Beispiel! Ich mache immer die Tür zu - das kann ich gar nicht ab, wenn meine Freundin/Frau sich daneben auch noch die Zähne putzen würde 🙂
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Das darfst du/ihr doch weiterhin tun.😉
Ach als Nachtrag zu meinem letzte Post bzgl Rechtssicherheit. Wenn man sich das genau durch den Kopf gehen lässt, ist es aus mehreren Perspektiven eine "Rechtsunsicherheit".
Im Grunde ist es mit allen Gesetzen so, die einen großen Interpretationsspielraum zulassen. Und dieses "Einverständnisgesetz" besteht ja quasi nur aus einem großen Spielraum (nicht definierte Art und Weise einer Einverständnisbekundung). Daher sind die Gesetzestexte i.d.R. auch so kleinlich und hölzern geschrieben, man muss exakte Definitionen für die Sachverhalte im Gesetz formulieren, damit man eben NICHT interpretieren muss.
Sowohl bei zu unrecht beschuldigten Männern, als auch bei tatsächlichen Opfern von Vergewaltigungen kann dieses Gesetz zum Boomerang werden - halt je nachdem, wie clever/unclever der Staatsanwalt oder Verteidiger das Gesetz auslegen/ den Sachverhalt dahingehend interpretieren. UND letztlich hängts vom Richter ab, welcher Interpretation er/sie denn mehr Glauben schenkt. Im Prinzip ist es bei dieser Art Gesetze ein Glücksspiel für die Beteiligten, da es nicht um Fakten geht, sondern darum, wem man mehr glaubt. Mit Recht hat sowas überhaupt nichts mehr zu tun.
Und das auch heute schon bei uns und in Europa dieses Problem besteht, zeigen immerwieder die Fälle, in denen Männer schon lange im Gefängnis für etwas saßen, das sie nicht begangen haben.
NeeNee - das war doch nur ein Beispiel! Ich mache immer die Tür zu - das kann ich gar nicht ab, wenn meine Freundin/Frau sich daneben auch noch die Zähne putzen würde 🙂
:nerv:Und wenn der Täter nicht erkennt/erkennen will, dass das Oper nicht wollte - weil es Angst hatte sich zu wehren oder so.....
das ist der richtige Weg, Urteil von Heute:
zitat: [Freiburg (dpa) - Ein Lastwagenfahrer muss wegen des Sexualverbrechens an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg lebenslang in Haft. Das Landgericht Freiburg verurteilte den 40-jährigen Rumänen wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung mit anschließender Sicherungsverwahrung.]
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