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Einverständnisgesetz

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Eben @Violetta
und die verhältnismäßig eher geringe Wahrscheinlichkeit, dass jemand Unfug mit dem Gesetz treibt, darf nicht der Unterstützung der vielen wahren Opfer solcher Taten im Weg stehen.
Und theoretisch kann jeder irgendwen zu Unrecht einer Straftat beschuldigen. Das ist nicht erst seit heute so und nicht nur bei Vergewaltigungen. Komischerweise wird anderswo aber nicht so ein Aufriss wegen dieser Möglichkeit gemacht. Warum? Weil Frauen per se böse sind und die armen Männer immer nur ärgern wollen? Und dabei wird vergessen wer bei der Sache hier die eigentlich Bösen sind. Die vielen Sexualstraftäter, wovon auch noch viel zu viele freien Fußes sind.
 
A

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Re: Einverständnisgesetz
Eben @Violetta
und die verhältnismäßig eher geringe Wahrscheinlichkeit, dass jemand Unfug mit dem Gesetz treibt, darf nicht der Unterstützung der vielen wahren Opfer solcher Taten im Weg stehen.

Sehe ich anders. Ein Gesetz ist dazu da, um Straftaten ahnden zu können und darf nicht einladen, mißbraucht zu werden! Wir sind hier ja nicht bei "wünsch-Dir-was".

Vielleicht kannst Du mir das als Frau erklären, warum es überhaupt Frauen gibt, die mit Falschbeschuldigungen zur Polizei gehen? WAS treibt diese Personen an? Ist es Rache am Ex? Oder die Befriedigung, damit das Leben des Exes zu zerstören? DAS ist eindeutig ein ganz übler Mißbrauch des Sexualstrafrechts! Das ist echt krank, dass sowas überhaupt möglich ist und ein "Bärendienst" für die wirklichen Opfer dieser Taten. Also WAS lädt Frauen dazu ein, sowas zu tun?

Ich für meinen Teil glaube, WEIL das für die Frauen einfach mal zu einfach ist und keine gravierenden Konsequenzen hat. Die suhlen sich in der Befriedigung, dem Typen irgendwas heimzahlen zu können und die Gesellschaft und damit auch Du (Du bist gerade das perfekte Beispiel dafür, dass das Empfinden von Unrecht in diesem Bereich total schiefhängt ... bist jetzt nur Beispiel, ich mag dich trotzdem ^^), laden dazu ja geradezu ein. DAZU sind Gesetze nicht gedacht.

Ganz ehrlich, das ist so schwerwiegend in den Konsequenzen, das müsste von unserem System viel viel härter bestraft werden. Stattdessen gibts sogar nur Geldstrafen und taucht damit nicht in der Strafakte auf. Mein Gerechtigkeitsverständnis sagt mir, das muss in diesem Bereich der Strafe der beschuldigten Tat entsprechen - Knast!

Es bedarf erst einer mehrfachen Falschbeschuldigung - so wie eine Dame aus GB und auch hier in Deutschland - die Damen hatten 6 und 5 Männer ungerechtfertigt beschuldigt, haben es sogar geplant ... vom Daten/Kennenlernen bis zur Verführung und dann Polizei. Einer davon saß sogar über ein Jahr im Gefängnis. Erst DANN gibt es Haftstrafen für diese Frauen ... ist das Gerechtigkeit? Von einer Frau 5 Leben zerstört, weil sie einen Hass auf Männer hat? So einfach geht das hier und in Europa ... 3 Jahre hat die frau aus GB bekommen(nur).

Die Argumentation "Ach das ist ja nicht so schlimm, weil das zahlenmäßig nur ein Bruchteil der Vergewaltigungen betrifft" ist moralisch absolut verwerflich! Das darf man nicht bei dieser Diskussion weglassen oder unberücksicht lassen! Es ist Unrecht! Es wird viel zu leichtfertig irgendwas gefordert, ohne die Konsequenzen vollständig zu überdenken ... und sry, wir normalen und unschuldigen Männer sind kein "akzeptabler Kollateralschaden"!
 
Um sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen unter Alkoholeinfluss vorzubeugen, haben manche Universitäten in den USA so eine Art Regelung, mit der Pflicht zum vorherigen Nachfragen nach Einwilligung, schon vor Jahren eingeführt.

....

Die zentrale hier diskutierte Frage war ja, WAS ist juristisch definiertes Einverständnis?

Ist es implizit? So wie es langläufig privat ist und von allen praktiziert wird ... ala Man kommt sich näher, Knutscherei, Ausziehen, gegenseitig verwöhnen, Zärtlichkeiten austauschen etc pp ... DAS ist die normale implizite Einwilligung zum Sex. Wenn keiner von Beiden seinen Unwillen kunttut, ist es freier Wille und damit implizites Einverständnis.

....

Ich stimmte dir zu, dass man in einer Partnerschaft auch nonverbal erkennt, wenn jemand etwas nicht möchte...zumindest sollte es so sein.
Aber um solche Situationen geht es doch bei diesem Gesetz auch gar nicht, die wenigsten Partner/innen werden auf die Idee kommen, am nächsten Tag sinngemäß zu sagen: "Sein/Ihr Verhalten nervt mich aber heute, wie räche ich mich denn jetzt?...Ach ja, da hat ja gestern jemand vergessen, was zu fragen....."
Einzig für die, für die das "Wollen" oder "Nichtwollen" des Partners sowieso schon keine große Rolle gespielt hat, dürfte sich hier was ändern und das ist doch gut so!

Wie Violetta Valerie schon geschrieben hat, aktuell herrscht einfach noch die juristische Schieflage, dass V*** davon kommen, wenn das Opfer sich (aus Sicht des Gerichts) nicht genug gewehrt hat. Mit so einem Gesetz würde einfach nur die Verantwortung komplett dahin geschoben, wo sie hingehört, nämlich auf die Seite des Täters.
Es würde immer noch zu Freisprüchen kommen, zu richtigen (bei Unschuld) und zu falschen (bei Schuld), weil so ein Gesetz die Unschuldsvermutung und Beweislast nicht abschaffen würde.
Die in meinen Augen einzigen beiden Unterschiede wären die, dass es zum einen keine "falschen Freisprüche" mehr aus dem Grund gäbe, weil dem Opfer indirekt Mitschuld wegen zu geringer Gegenwehr gegeben wird und zum anderen, dass eben jedem klar sein muss, dass Widerstandslosigkeit (z.B. auf Grund von Alkohol) keine Einladung darstellt!

Kurz gesagt, glaube ich, dass es dadurch nicht mehr oder weniger "zu Unrecht Verurteilte" geben würde, aber mehr "zu Recht Verurteilte".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es auch immer ziemlich unangemessen gleich Hypothesen über mögliche Szenarien aufzustellen um die es hierbei ja nicht geht. Mich interessiert einzig und allein, dass man endlich mehr für die vielen Opfer tut und sie ein für alle mal von jeder Verantwortung und Mitschuld befreit, die nämlich beim Opfer echt nix zu suchen hat und man es ihnen nicht dauernd noch schwerer macht als sie es eh schon haben, sei es auf der Gefühlebende oder die rechtliche Handhabe.

Und wie gesagt, die Täter erkennen meistens sehr wohl, was das Opfer nicht will. Ob der Täter jetzt der eigene Partner ist oder nicht. Aber es interessiert sie ja nicht
 
Um sexuellen Missbrauch und Vergewaltigungen unter Alkoholeinfluss vorzubeugen, haben manche Universitäten in den USA so eine Art Regelung, mit der Pflicht zum vorherigen Nachfragen nach Einwilligung, schon vor Jahren eingeführt.



Ich stimmte dir zu, dass man in einer Partnerschaft auch nonverbal erkennt, wenn jemand etwas nicht möchte...zumindest sollte es so sein.
Aber um solche Situationen geht es doch bei diesem Gesetz auch gar nicht, die wenigsten Partner/innen werden auf die Idee kommen, am nächsten Tag sinngemäß zu sagen: "Sein/Ihr Verhalten nervt mich aber heute, wie räche ich mich denn jetzt?...Ach ja, da hat ja gestern jemand vergessen, was zu fragen....."
Einzig für die, für die das "Wollen" oder "Nichtwollen" des Partners sowieso schon keine große Rolle gespielt hat, dürfte sich hier was ändern und das ist doch gut so!

Wie Violetta Valerie schon geschrieben hat, aktuell herrscht einfach noch die juristische Schieflage, dass V*** davon kommen, wenn das Opfer sich (aus Sicht des Gerichts) nicht genug gewehrt hat. Mit so einem Gesetz würde einfach nur die Verantwortung komplett dahin geschoben, wo sie hingehört, nämlich auf die Seite des Täters.
Es würde immer noch zu Freisprüchen kommen, zu richtigen (bei Unschuld) und zu falschen (bei Schuld), weil so ein Gesetz die Unschuldsvermutung und Beweislast nicht abschaffen würde.
Die in meinen Augen einzigen beiden Unterschiede wären die, dass es zum einen keine "falschen Freisprüche" mehr aus dem Grund gäbe, weil dem Opfer indirekt Mitschuld wegen zu geringer Gegenwehr gegeben wird und zum anderen, dass eben jedem klar sein muss, dass Widerstandslosigkeit (z.B. auf Grund von Alkohol) keine Einladung darstellt!

Kurz gesagt, glaube ich, dass es dadurch nicht mehr oder weniger "zu Unrecht Verurteilte" geben würde, aber mehr "zu Recht Verurteilte".

Es ist erstmal egal um was es bei diesem Gesetz geht - also was die Motivationen sind. Die Motivation finde ich gut btw - darum gehts mir gar nicht.

Es geht darum, dass die Problematik IMMER Folgende ist: Aussage gegen Aussage. DAS ist der Grund, warum V*** davon kommen. Da helfen auch keine Gesetz zum "JA" oder zum "Nein". Wenn ein V*** vor Gericht glaubwürdig lügt, dann schließt das diese Dinge ein - ergo sind diese Gesetze nur reiner Aktionismus der Politik, um den Frauenrechtlern gefallen zu wollen. In der Justiz braucht man sonen schwammigen Kram nicht, der ist aus meiner Sicht Gift für die Wahrheitsfindung und ändert kein bisschen was.

Die "Nein heißt Nein"-Kampagne fand ich gut und sinnvoll - gar nicht mal, weil das ins Gesetz einfloß, sondern weil es eine öffentliche Debatte gab, die den vernünftigen Menschenverstand und das Unrechtsbewußtsein gerade rücken sollte ... das Gesetz bei uns in diesem Punkte ist juristisch wertlos bei Verfahren, die auf Aussage-gegen-Aussage beruhen ... das war so und wird auch weiterhin so sein. DAS ist die traurige Realität - wo es keine Beweise gibt, da kann man nur Pi-Mal-Daumen urteilen ... ist das Bestandteil eines Rechtstaates? Nein, logischer Weise nicht. Das Nein-Gesetz und auch das "potentielle" Ja-Gesetz sind solche "Pi-Mal-Daumen"-Gesetze ... sowas hat in einem Gesetzbuch nix verloren.

Es reicht eine klare juristische Definition von "Wider Willen" aus, um das alles abzudecken. Der ganze Rest ist nur "Brot fürs Volk".

Randnotiz bzgl gesellschaftliche Wahrnehmung:
Frage mal die Leute, was sie mit "Kachelmann" und "Andreas Türk" verbinden. Die Antwort wird sein "Ach da war mal was mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung".

Richtige Antwort müsste sein: "Ach ja, das sind die armen Kerle, deren Karrieren zerstört wurden, durch Frauen, die das Sexualstrafrecht für ihre persönlichen Belange mißbrauchten"!

Lass das mal sacken ... so siehts bei uns aus!

Edit:
Es gibt 2 Dinge, die wirklich helfen:

- öffentliche Diskussionen darüber, um in den Köpfen der Menschen etwas zu ändern ... damit Vergewaltigungen gar nicht mehr passieren! Und das schließt diese Diskussion hier und in den Medien mit ein - finde ich sehr gut. Weniger gut finde ich - wie geschrieben - dass sowas in Gesetze gepackt wird. Das ist Unsinn bei Delikten, bei denen es keine Zeugen gibt.

- das Bewußtsein bei den Opfern zu stärken, dass sie sofort zur Polizei gehen und nicht erst sehr viel später. Die Forensik ist der Schlüssel für die Verurteilung der V***. Man könnte die Verurteilungsquote verdrei-(viel-)fachen, wenn es so wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist erstmal egal um was es bei diesem Gesetz geht - also was die Motivationen sind. Die Motivation finde ich gut btw - darum gehts mir gar nicht.

Es geht darum, dass die Problematik IMMER Folgende ist: Aussage gegen Aussage. DAS ist der Grund, warum V*** davon kommen. Da helfen auch keine Gesetz zum "JA" oder zum "Nein". Wenn ein V*** vor Gericht glaubwürdig lügt, dann schließt das diese Dinge ein - ergo sind diese Gesetze nur reiner Aktionismus der Politik, um den Frauenrechtlern gefallen zu wollen. In der Justiz braucht man sonen schwammigen Kram nicht, der ist aus meiner Sicht Gift für die Wahrheitsfindung und ändert kein bisschen was.

Die "Nein heißt Nein"-Kampagne fand ich gut und sinnvoll - gar nicht mal, weil das ins Gesetz einfloß, sondern weil es eine öffentliche Debatte gab, die den vernünftigen Menschenverstand und das Unrechtsbewußtsein gerade rücken sollte ... das Gesetz bei uns in diesem Punkte ist juristisch wertlos bei Verfahren, die auf Aussage-gegen-Aussage beruhen ... das war so und wird auch weiterhin so sein. DAS ist die traurige Realität - wo es keine Beweise gibt, da kann man nur Pi-Mal-Daumen urteilen ... ist das Bestandteil eines Rechtstaates? Nein, logischer Weise nicht. Das Nein-Gesetz und auch das "potentielle" Ja-Gesetz sind solche "Pi-Mal-Daumen"-Gesetze ... sowas hat in einem Gesetzbuch nix verloren.

Es reicht eine klare juristische Definition von "Wider Willen" aus, um das alles abzudecken. Der ganze Rest ist nur "Brot fürs Volk".

Randnotiz bzgl gesellschaftliche Wahrnehmung:
Frage mal die Leute, was sie mit "Kachelmann" und "Andreas Türk" verbinden. Die Antwort wird sein "Ach da war mal was mit Vergewaltigung und sexuelle Nötigung".

Richtige Antwort müsste sein: "Ach ja, das sind die armen Kerle, deren Karrieren zerstört wurden, durch Frauen, die das Sexualstrafrecht für ihre persönlichen Belange mißbrauchten"!

Lass das mal sacken ... so siehts bei uns aus!

Es gibt doch aber Fälle, bei denen der Übergriff als solcher bewiesen wurde, bei denen der V*** aber freigesprochen wurde, eben mit der Begründung "zu geringe Gegenwehr des Opfers". Meiner Meinung nach würde sich eben nur in diesen Fällen etwas (zum besseren) ändern.
Und bei den anderen Fällen wird weiterhin, wie du geschrieben hast, "Aussage gegen Aussage" stehen und es wird ausschließlich auf die Beweise ankommen, weil die Unschuldsvermutung eben nicht aufgehoben wird.
Und ja, es wird auch weiterhin Unschuldig Verurteilte geben, aber die gibt es ja jetzt schon, also inwiefern siehst du da eine "neue" Gefahr durch dieses Gesetz?
Ich könnte jetzt auch rein theoretisch zur Polizei gehen und fälschlicherweise behaupten, mein Nachbar hätte mir eine runtergehauen, aber dass man soetwas theoretisch könnte, ändert ja nichts an der Sinnhaftigkeit von Strafgesetzen gegen Körperverletzung?!
 
Wer sich anständig dem Partner oder Mitmenschen gegenüber verhält, hat doch nichts zu befürchten.

Und es geht grad bei solchen Verbrechen, wo es mit handfesten Beweisen schwierig ist auch um die Glaubwürdigkeit. Diese kann von Fachleuten auf Anordnung auch begutachtet werden und zählt dann vor Gericht ebenfalls.

Die meisten Opfer sind auch gar nicht im Stande nachdem man sich so an ihnen verging gleich zum Arzt zu rennen und da wieder die Beine breit zu machen und mit einem Stäbchen in sich rumbohren zu lassen für Abstriche, die Spuren wie DNA etc. sichern Und Verletzungen dokumentieren zu lassen.
Darum ist es ja auch so wichtig, dass sie noch eine Handhabe gegen ihren Peiniger haben, nachdem dessen Spuren endlich vom geschändeten Körper verschwunden sind.
 
Ich für meinen Teil glaube, WEIL das für die Frauen einfach mal zu einfach ist und keine gravierenden Konsequenzen hat. Die suhlen sich in der Befriedigung, dem Typen irgendwas heimzahlen zu können und die Gesellschaft und damit auch Du (Du bist gerade das perfekte Beispiel dafür, dass das Empfinden von Unrecht in diesem Bereich total schiefhängt ... bist jetzt nur Beispiel, ich mag dich trotzdem ^^), laden dazu ja geradezu ein. DAZU sind Gesetze nicht gedacht.

Jedes gesetz "läd" im Grunde dazu ein, es zu missbrauchen: Denn jedes Gesetzlage hat irgendwo ihre Lücken- um diese Lücken zu schließen gibt es dann wiederrum andere Werkzeuge. In diesem Fall zB Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten usw. Diese Mittel und Werkzeuge bleiben ja weiterhin bestehen.
An der SACHLAGE und der Juristischen Herangehensweise ändert sich ja eben gerade nichts! Die Möglichkeit, jemanden zu unrecht einer Vergewaltigung anzuzeigen gibt es jetzt auch schon: Die wird durch die neue Regelung NICHT erleichtert: Eine Frau, die es einem Kerl "heimzahlen" will, kann das jetzt genauso auch schon tun. Sie kann auch jetzt schon lügen. Ebenso kann es jetzt und auch nach der neuen Regelung sein, dass ein schuldiger Täter trotzdem freikommt usw: Daran ändert sich ja nicht das geringste! Es ändert sich auch nichts an dem Problem, dass man irgendwie den Beweis erbringen muss und dass Aussage gegen Aussage stehen KANN!

Es ändert sich nur etwas bei der Urteilsbildung! und es ändert sich etwas bei der Suche nach den Beweisen. Das scheinen einfach viele nicht zu kapieren: es kommt darauf an, wie die Fakten hinterher vom Gericht gewertet werden.
Sagen wir mal, es liegen folgende Tatsachen auf dem Tisch: Gutachter bescheinigen der Frau, dass sie glaubwürdig ist, Sie behauptet, der Sex wäre gegen ihren willen gewesen, sie hat sich aber nicht gewehrt, nur leise geweint. der Täter behauptet, er habe aus ihrem nicht-wehren geschlossen, sie wolle es auch. Es wurde keine weitere Körperliche gewalt angewendet: ich denke, in so einem Fall sieht man doch ganz klar, dass das Urteil nach der "Neuen" Regelung sehr viel "gerechter" ausfallen würde, denn dann würde das urteil nicht mehr davon mitgeprägt werden, dass das Opfer nicht laut geschrieen hätte.
Genau DA setzt diese Regelung an: Sie hat keinen Einfluss auf das, was davor passiert, bzw passieren KANN. Wie gesagt: Lügen kann man jetzt schon!

Wie ich schon geschrieben habe: Im Alltag stört es uns auch nicht, dass wir es überall handhaben: Keiner würde zB sagen: Wir müssen Leute vor dem Vorwurf des Einbruchs schützen: Am Ende behauptet jemand, ich sei bei ihm eingebrochen, nur um sich bei mir zu rächen. (sowas ist doch sicher auch schon vorgekommen)
Stellt euch doch mal folgenden Fall vor: Jemand klingelt bei euch, ihr macht auf, und derjenige geht einfach rein, nimmt euer Geld und geht wieder: ihr seid wie vor den Kopf gestoßen, vielleicht seid ihr alt und schwächlich, und ihr wehrt euch nicht: Hinterher vor Gericht kommt der Täter frei, denn er behauptet, er hätte aus eurem Schweigen geschlossen, dass ihr das nicht schlimm findet, dass er rein geht und Geld wäre ja keins da gewesen. Wäre es nicht einfach nur skurril, wenn das Gericht sagen würde: OK, wir können nicht beweisen, dass Geld gestohlen wurde und Du hast nicht geschrieen und Dich nicht mit Händen und Füßen gewehrt (das hätten die NAchbarn gehört), also gehen wir davon aus, dass das ganze OK für Dich war, dass dieser Fremde durch Deine Wohnung spaziert und die Schubladen durchwühlt.
Hier würde jeder den Kopf schütteln, niemand würde sagen. recht so- dann kann keiner mich zu unrecht anzeigen und behauptet, ich wäre reingegangen und hätte Geld genommen. Sowas kommt sicher auch vor- da wette ich was- aber hier würde jeder ganz klar den Opferschutz voranstellen.
Warum also beim Einbruch schon und bei der Vergewaltigung nicht?????.
 
Wer sich anständig dem Partner oder Mitmenschen gegenüber verhält, hat doch nichts zu befürchten.

Das ist genau die exakte Argumentation der Befürworter einer lückenlosen Totalüberwachung der Bevölkerung! "Wenn man nix zu befürchten hat, sei es okay."

Dabei entstehen die sogenannten "Scheren im Kopf". D.h. es erfolgen Verhaltensanpassungen im Kopf, bei normalen unschuldigen Menschen, um irgendwie dem Gesetz genüge zu tun. Für manche Menschen scheint das in Ordnung zu sein, aber für sehr viele Menschen bedeutet es, man ist nicht frei! Man ist einfach nicht frei in seinem Handeln, in seinen Gefühlen und in seinem Denken. FREIHEIT ... das ist da kostbarste Gut, das wir haben. Durch genau deiner Denke, werde ich unfrei! ... und nicht nur ich, das geht Millionen Menschen so. Informiere Dich mal darüber ... meine Empfehlung ... "Schere im Kopf"

Das ist totalitäre Denke!

... und Konsequenz einer radikalen Ideologie ... und das ist bei uns schon politischer Alltag. Die Lohfink wurde in diesem Kontext als "Heldin" hochstilisiert ... mediales Theater, Propaganda und Rechtfertigung für den Nein-Paragraphen ... und das obwohl sie eine Straftäterin ist ... mehrfach in den Instanzen festgestellt. Sie hatte die beiden Männer einer Vergewaltigung fälschlich und bei bestem Wissen beschuldigt! Und genau DIE wurde zur Heldin der Zeit für die Änderung in unserem Sexualstrafrecht ... man könnte meinen, das wäre eine Politsatire mit bösem schwarzen Humor ... aus männlicher Sicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedes gesetz "läd" im Grunde dazu ein, es zu missbrauchen: Denn jedes Gesetzlage hat irgendwo ihre Lücken- um diese Lücken zu schließen gibt es dann wiederrum andere Werkzeuge. In diesem Fall zB Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten usw. Diese Mittel und Werkzeuge bleiben ja weiterhin bestehen.
An der SACHLAGE und der Juristischen Herangehensweise ändert sich ja eben gerade nichts! Die Möglichkeit, jemanden zu unrecht einer Vergewaltigung anzuzeigen gibt es jetzt auch schon: Die wird durch die neue Regelung NICHT erleichtert: Eine Frau, die es einem Kerl "heimzahlen" will, kann das jetzt genauso auch schon tun. Sie kann auch jetzt schon lügen. Ebenso kann es jetzt und auch nach der neuen Regelung sein, dass ein schuldiger Täter trotzdem freikommt usw: Daran ändert sich ja nicht das geringste! Es ändert sich auch nichts an dem Problem, dass man irgendwie den Beweis erbringen muss und dass Aussage gegen Aussage stehen KANN!

Es ändert sich nur etwas bei der Urteilsbildung! und es ändert sich etwas bei der Suche nach den Beweisen. Das scheinen einfach viele nicht zu kapieren: es kommt darauf an, wie die Fakten hinterher vom Gericht gewertet werden.
Sagen wir mal, es liegen folgende Tatsachen auf dem Tisch: Gutachter bescheinigen der Frau, dass sie glaubwürdig ist, Sie behauptet, der Sex wäre gegen ihren willen gewesen, sie hat sich aber nicht gewehrt, nur leise geweint. der Täter behauptet, er habe aus ihrem nicht-wehren geschlossen, sie wolle es auch. Es wurde keine weitere Körperliche gewalt angewendet: ich denke, in so einem Fall sieht man doch ganz klar, dass das Urteil nach der "Neuen" Regelung sehr viel "gerechter" ausfallen würde, denn dann würde das urteil nicht mehr davon mitgeprägt werden, dass das Opfer nicht laut geschrieen hätte.
Genau DA setzt diese Regelung an: Sie hat keinen Einfluss auf das, was davor passiert, bzw passieren KANN. Wie gesagt: Lügen kann man jetzt schon!

Wie ich schon geschrieben habe: Im Alltag stört es uns auch nicht, dass wir es überall handhaben: Keiner würde zB sagen: Wir müssen Leute vor dem Vorwurf des Einbruchs schützen: Am Ende behauptet jemand, ich sei bei ihm eingebrochen, nur um sich bei mir zu rächen. (sowas ist doch sicher auch schon vorgekommen)
Stellt euch doch mal folgenden Fall vor: Jemand klingelt bei euch, ihr macht auf, und derjenige geht einfach rein, nimmt euer Geld und geht wieder: ihr seid wie vor den Kopf gestoßen, vielleicht seid ihr alt und schwächlich, und ihr wehrt euch nicht: Hinterher vor Gericht kommt der Täter frei, denn er behauptet, er hätte aus eurem Schweigen geschlossen, dass ihr das nicht schlimm findet, dass er rein geht und Geld wäre ja keins da gewesen. Wäre es nicht einfach nur skurril, wenn das Gericht sagen würde: OK, wir können nicht beweisen, dass Geld gestohlen wurde und Du hast nicht geschrieen und Dich nicht mit Händen und Füßen gewehrt (das hätten die NAchbarn gehört), also gehen wir davon aus, dass das ganze OK für Dich war, dass dieser Fremde durch Deine Wohnung spaziert und die Schubladen durchwühlt.
Hier würde jeder den Kopf schütteln, niemand würde sagen. recht so- dann kann keiner mich zu unrecht anzeigen und behauptet, ich wäre reingegangen und hätte Geld genommen. Sowas kommt sicher auch vor- da wette ich was- aber hier würde jeder ganz klar den Opferschutz voranstellen.
Warum also beim Einbruch schon und bei der Vergewaltigung nicht?????.

Ja, ich weiß was Du meinst.

Wenn es schon Gutachter braucht, dann ist es schon eine "verwaschene" Situation. Die Psychologie ist keine exakte Wissenschaft. Das sind zwar Leute vom Fach und können viele Dinge aus dem Verhalten und aus den Gesprächen herauslesen, dennoch beruhen ihre Schlussfolgerungen nur auf Wahrscheinlichkeiten. Wenn es nicht so wäre, würde nie ein freigelassener Kinderschänder oder V*** rückfällig werden ... es ist aber leider sehr oft der Fall!

Es könnte als Indiz gewertet werden, allerhöchstens. Ein Beweis ist das aber nicht und dieser wird auch nicht so gewertet vor Gericht.

Es gibt dabei immer eine Fehlerquote, wenn die Richter sich auf diese Art der Indizien stützen müssen. Und es gab in der Vergangenheit sehr viele richtig krasse Fehlurteile, bei denen die Männer viele Jahre unschuldig hinter Gittern saßen ... aber ich vergaß, das ist ja nicht so schlimm in den Augen mancher Leute 😕 Edit: Ganz ehrlich, wenn man solche Gedanken hat - "das sei ja nicht so schlimm" - ist das menschenverachtend. Genauer spezifiziert: man erachtet Männer als weniger schützenswert und weniger wert, als Frauen. Kann jeder hier mal sich selbst hinterfragen - habt ihr diesen Gedanken?

Sichere Verurteilungen basieren auf Beweisen! Und solange die Politik nur Wischi-Waschi-Gesetze macht und keine wirksamen Maßnahmen ergreift, wird sich die Situation nicht ändern ... evtl sogar das Gegenteil, es könnten vielmehr unschuldige Männer hinter Gittern landen.

Es könnten allerdings auch mehr echte V*** hinter Gittern landen ... juhuu ... Russisch-Roulette-Gesetze ... ähm nein, das ist nicht der richtige Weg. Man braucht hier klare Rechtssicherheit.

Nicht, dass mich man hier falsch versteht ... ich verabscheue V***, schon allein aus persönlichen Gründen, die ich jetzt hier aber nicht ausbreite. Und ich wünschte mir inbrünstig, dass man per Gesetz an der Situation wirksam(!) was verändern könnte - aber das hier ist nur ein Luftschloss!
 
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