Ich für meinen Teil glaube, WEIL das für die Frauen einfach mal zu einfach ist und keine gravierenden Konsequenzen hat. Die suhlen sich in der Befriedigung, dem Typen irgendwas heimzahlen zu können und die Gesellschaft und damit auch Du (Du bist gerade das perfekte Beispiel dafür, dass das Empfinden von Unrecht in diesem Bereich total schiefhängt ... bist jetzt nur Beispiel, ich mag dich trotzdem ^^), laden dazu ja geradezu ein. DAZU sind Gesetze nicht gedacht.
Jedes gesetz "läd" im Grunde dazu ein, es zu missbrauchen: Denn jedes Gesetzlage hat irgendwo ihre Lücken- um diese Lücken zu schließen gibt es dann wiederrum andere Werkzeuge. In diesem Fall zB Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten usw. Diese Mittel und Werkzeuge bleiben ja weiterhin bestehen.
An der SACHLAGE und der Juristischen Herangehensweise ändert sich ja eben gerade nichts! Die Möglichkeit, jemanden zu unrecht einer Vergewaltigung anzuzeigen gibt es jetzt auch schon: Die wird durch die neue Regelung NICHT erleichtert: Eine Frau, die es einem Kerl "heimzahlen" will, kann das jetzt genauso auch schon tun. Sie kann auch jetzt schon lügen. Ebenso kann es jetzt und auch nach der neuen Regelung sein, dass ein schuldiger Täter trotzdem freikommt usw: Daran ändert sich ja nicht das geringste! Es ändert sich auch nichts an dem Problem, dass man irgendwie den Beweis erbringen muss und dass Aussage gegen Aussage stehen KANN!
Es ändert sich nur etwas bei der Urteilsbildung! und es ändert sich etwas bei der Suche nach den Beweisen. Das scheinen einfach viele nicht zu kapieren: es kommt darauf an, wie die Fakten hinterher vom Gericht gewertet werden.
Sagen wir mal, es liegen folgende Tatsachen auf dem Tisch: Gutachter bescheinigen der Frau, dass sie glaubwürdig ist, Sie behauptet, der Sex wäre gegen ihren willen gewesen, sie hat sich aber nicht gewehrt, nur leise geweint. der Täter behauptet, er habe aus ihrem nicht-wehren geschlossen, sie wolle es auch. Es wurde keine weitere Körperliche gewalt angewendet: ich denke, in so einem Fall sieht man doch ganz klar, dass das Urteil nach der "Neuen" Regelung sehr viel "gerechter" ausfallen würde, denn dann würde das urteil nicht mehr davon mitgeprägt werden, dass das Opfer nicht laut geschrieen hätte.
Genau DA setzt diese Regelung an: Sie hat keinen Einfluss auf das, was davor passiert, bzw passieren KANN. Wie gesagt: Lügen kann man jetzt schon!
Wie ich schon geschrieben habe: Im Alltag stört es uns auch nicht, dass wir es überall handhaben: Keiner würde zB sagen: Wir müssen Leute vor dem Vorwurf des Einbruchs schützen: Am Ende behauptet jemand, ich sei bei ihm eingebrochen, nur um sich bei mir zu rächen. (sowas ist doch sicher auch schon vorgekommen)
Stellt euch doch mal folgenden Fall vor: Jemand klingelt bei euch, ihr macht auf, und derjenige geht einfach rein, nimmt euer Geld und geht wieder: ihr seid wie vor den Kopf gestoßen, vielleicht seid ihr alt und schwächlich, und ihr wehrt euch nicht: Hinterher vor Gericht kommt der Täter frei, denn er behauptet, er hätte aus eurem Schweigen geschlossen, dass ihr das nicht schlimm findet, dass er rein geht und Geld wäre ja keins da gewesen. Wäre es nicht einfach nur skurril, wenn das Gericht sagen würde: OK, wir können nicht beweisen, dass Geld gestohlen wurde und Du hast nicht geschrieen und Dich nicht mit Händen und Füßen gewehrt (das hätten die NAchbarn gehört), also gehen wir davon aus, dass das ganze OK für Dich war, dass dieser Fremde durch Deine Wohnung spaziert und die Schubladen durchwühlt.
Hier würde jeder den Kopf schütteln, niemand würde sagen. recht so- dann kann keiner mich zu unrecht anzeigen und behauptet, ich wäre reingegangen und hätte Geld genommen. Sowas kommt sicher auch vor- da wette ich was- aber hier würde jeder ganz klar den Opferschutz voranstellen.
Warum also beim Einbruch schon und bei der Vergewaltigung nicht?????.