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Einverständnisgesetz

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[h=4]Das Einverständnis-Gesetz in sechs Punkten:[/h]
  • Nur, wenn alle Involvierten explizit "Ja" zum Sex sagen oder dies durch Gesten zeigen, gilt dieser als einvernehmlich. Ansonsten ist es eine Vergewaltigung.
  • Das bedeutet: Selbst wenn der Täter keine Gewalt oder Drohungen anwendet, kann er oder sie verurteilt werden.
  • Das Wort "Vergewaltigung" beinhaltet im Schwedischen ("Våldtäkt") genau wie im Deutschen den Begriff Gewalt. Da nun aber auch Fälle ohne körperliche Gewalt gemeint sind, überlegte die Regierung, das Wort im Strafgesetz zu ändern. Es ist geblieben, wird aber nun als "Sex ohne Einverständnis" definiert.
  • Es gibt zwei neue Straftatbestände: "unachtsame Vergewaltigung" und "unachtsamer sexueller Übergriff".
  • Das Gesetz gilt sowohl für neue sexuelle Partner als auch in bestehenden Beziehungen oder bei Gruppensex.
  • Außerdem gilt es für jede Art eines sexuellen Aktes. Also braucht man nicht nur vor dem Sex das Einverständnis, sondern beispielsweise auch bei Anal- oder Oralsex.

Schweden nach #MeToo: Das sagt eine Aktivistin zum neuen Gesetz zu Einverständnis vor dem Sex - Gerechtigkeit - bento
 
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Re: Einverständnisgesetz
Auch ein großes Thema bei Kritikern: die Beweislage. Wie können Angeklagte oder Kläger beweisen, dass eine Zustimmung stattgefunden hat – oder eben nicht?



Natürlich ist das nicht leicht. Aber da sind wir wieder bei der Art der Befragung: Wenn das Gesetz einen sexuellen Übergriff durch Zustimmung definiert, dann muss danach im Gerichtssaal gefragt werden. Und wenn jemand in der Vernehmung sagt, "Sie hat nicht 'Nein' gesagt, sie hat da einfach nur gelegen", dann war es Vergewaltigung.

Denn nichts zu sagen ist kein Ja-Signal. Stattdessen hätte die Person sicherstellen müssen, dass der Partner Sex haben will – und auch im weiteren Verlauf noch Sex haben will.


Einige Männer haben sich in Kommentaren über das Gesetz beschwert und gefragt: "Muss ich jetzt jedes Mal ein Formular dabeihaben, wenn ich mit jemandem schlafen will?"



Dazu sage ich nur: Mach das! Wenn du nicht weißt, wie Zustimmung aussieht oder was ein Ja-Signal ist, dann würde ich dir ernsthaft raten, ein Blatt Papier und einen Stift mitzunehmen und nach einer Unterschrift zu fragen.



Schweden nach #MeToo: Das sagt eine Aktivistin zum neuen Gesetz zu Einverständnis vor dem Sex - Gerechtigkeit - bento
 
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Ohjee Rose - BENTO ist nie eine gute Idee, wenn man sauber recherchierte und objektive Infos sucht. Die reden jedem Hardliner aus den Reihen der Genderisten und Feministen nach dem Mund. Ich wette, wenn ein faschistoider Genderistenanhänger fordern würden, alle Männer aufgrund ihrer "evolutionär bedingten minderwertigen Gene" zu internieren ... dann würde Bento das als gute Idee verkaufen 🙂

Mal paar Rand-Infos:
Zum Thema "Aufklärungsquote" und zu was ein politischer Druck führen kann:

Man cleared of rape to sue police after they hid 40,000 messages from 'victim' - Coventry Telegraph

Die Polizei hat ganz einfach mal entlastende Beweise unterschlagen bzw. hatte sich geweigert die Korrespondenzen der Klägerin im Rahmen der Ermittlungen zu untersuchen. Der Typ hätte 20 Jahre gekriegt!

Und dabei gehts noch weiter:
Scotland Yard reviews all ongoing rape cases after second trial involving same officer collapses as 'evidence withheld'

Offenbar hat das da schon Methode, dass Frauen pauschal vorab einen Glaubwürdigkeitsbonus bekommen und nicht mehr sauber und objektiv ermittelt wird. Soviel zu "Rechtsstaat" und "Unschuldsvermutung". Ich finde, das ist eine bedenkliche Entwicklung. So läßt sich das Problem nicht lösen.
 
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Dieses Thema hatten wir glaube ich schon mal in einem anderen Thread.
Positiv ist ganz klar die Beweislage bei Vergewaltigungen, zumindest theoretisch.
Ich bezweifle, dass das was bringen wird, leider.
Denn: Ein V*** bringt sein Opfer dazu Handlungen an ihm durchzuführen oder durchführen zu lassen, die es nicht möchte. Er hat genug Macht, wenn auch nur körperliche Überlegenheit, um das Opfer dazu zu bringen so einen Zettel zu unterschreiben und dann heißt es vor Gericht, dass der Zettel unterschrieben wurde. Unter einer Zwangslage, richtig. Nur, wie das beweisen? Da sehe ich keinen wirklichen Unterschied zu bisherigen Vergewaltigungen. Wobei ein V*** auf Formalitäten ebenso wie auf Menschenwürde einen **** gibt.
Auch privat stelle ich mir das schwierig vor. Allgemein gültig kann so ein Wisch ja nicht sein. Ansonsten heißt es nur "Aber sie hat doch vor 15 Jahren zu Beginn unserer Ehe unterschrieben". Das bringt einen nicht weiter. Und jedes Mal davor: "Schatz, würdest du kurz ein Kondom holen? Oh und in der Schublade liegen auch ein paar Zettel und Kugelschreiber. Lies dir das mal durch und unterschreib dann bitte". Das wird sich so nicht durchsetzten. Außerdem ist das ja dann wirklich schon eine Dokumentation, wann man mit wem Sex hatte. Das geht finde ich zu weit.
Grundsätzlich aber: Gut, dass ein Umdenken stattfindet. Wir müssen nur noch eine tatsächliche Lösung für die Praxis finden.

Edit: Mal ein anderer Gedanke. Bei 14 und 15-Jährigen müssen ja eigentlich noch die Eltern einverstanden sein, weil das Kind eventuell noch nicht die nötige Reife hat über sich selbst (sexuell) zu bestimmen. "Warte, ich muss schnell nochmal zu Mama. [...] MAMMAAAA! Könntest du mal kurz unterschreiben??" 😀
Wir werden dann ja sehen, wie es in der Praxis so aussieht. In Deutschland wären jedenfalls strengere Gesetze der erste Schritt. Bewährung, einfach nur lächerlich.
 
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Von einem "Wisch" hat niemand geredet. Es wurde nur gesagt, daß GV einvernehmlich erfolgen muß. Aber wußte man dies vorher nicht schon......
 
Ja, das wusste man schon vorher. Auch unsere Täter wussten das ganz genau.

Aber noch mal: Der Sinn dieses Gesetzes ist es Opfer zu entlasten. Dahingehend, dass sie nicht mehr eindeutige Ablehnung, welcher Art auch immer, gezeigt haben müssen, damit es vor dem Gesetz eine Vergewaltigung ist.
Jetzt reicht tatsächlich der fehlende Wille, ohne dass man ihn verbal oder mit Händen und Füßen eindringlich zum Ausdruck gebracht haben muss. Und das ist richtig so, denn schon von je her sehen viele Vergewaltigungen so aus, dass das Opfer alles "brav" über sich ergehen lässt. Warum das so ist, hab ich auch schon x mal zu erklären versucht. Langsam könnte doch bitte jeder mal endgültig verstehen worum es bei der ganzen Sache wirklich geht.
 
Aber noch mal: Der Sinn dieses Gesetzes ist es Opfer zu entlasten. Dahingehend, dass sie nicht mehr eindeutige Ablehnung, welcher Art auch immer, gezeigt haben müssen, damit es vor dem Gesetz eine Vergewaltigung ist.

genau DAS sit der Sinn der Sache. Wir dürfen nicht vergessen. Vor nicht allzu langer Zeit (und in den meisten Ländern ist das wohl immernoch so) galt eine Vergewaltigung nicht als Vergewaltigung, wenn die Frau zB nicht geschrieen hat. Da wurde das nicht-Schreien an Einverständnis gewertet. Eine Frau, die sich nicht wehrt so gut sie kann gilt heute in vielen Ländern als Mitschuldig und bekommt zB sogar noch selber Strafen wegen unehelichem Sex.
DAS ist doch dere gesellschaftliche Hintergrund, vor dem diese Neuerung gesehen werden sollte. Heute machen wir einen Unterschied: Nicht mehr der Widerstand gegen die Tat wird zum entscheidenden Merkmal, sondern die TAT. Vorher bekam die Frau quasi immer eine "Mitschuld"- bzw eine verantwortung zugeschoben, wie sie auf die Tat reagiert hat.
Heute sagt man: die TAT ist ausschlaggebend: Nicht die Reaktion des Opfers. Eine Vergewaltigung ist Sex gegen den Willen eines beteiligten: Punkt aus! Keine Frage nach: Hätte sie denn nicht....
Im Grunde ist es also "nur" das, was im Hirn jedes vortschrittlichen Menschen bereits fest verankert ist.

Dass das in der Praxis schwer zu beweisen ist, ist klar. Daran kann kein gesetz der Welt was ändern. Aber es kann sehr wohl etwas daran ändern, unser bewusstsein zu schärfen und eben nicht dem Opfer Mitschuld zu geben. Aussagen wie: "Hätte sie mal geschrieen oder wäre sie weggelaufen" gehören damit "in die Vergangenheit"- zumindest juristisch gesehen. und so soll es doch auch sein, oder?

So handhaben wir es doch in sämtlichen Alltagssituationen auch: Wenn man zB in einen Laden geht, gilt die bewusste Entscheidung ZUM Kauf als Kaufvertrag: Du musst doch auch nicht explizit sagen, dass Du etwas NICHT kaufen willst, sonst bekommst Du es in den Wagen gelegt und musst es kaufen.
Bei allen Verträgen ist das so: Das JA zählt nur dann als ja, wenn es ausgesprochen ist: NIRGENDS weren wir dads Fehlen eines Neins als ja.
Wer Gäste einläd und keine Zusage bekommt, rechnet auch nicht mit ihrem Kommen.
Wenn einer einen Fremden nicht ausdrücklich in seine Wohnung bittet und der Fremde geht trotzdem rein, so ist das NICHT der Fehler des dort Wohnenden, sondern des Eindringlings.
usw: Dazu kann man doch 1000 Beispiele finden, weil unsere gesamte Gesellschaft so funktioniert. Eigentlich unerklärlich, warum man da ausgerechnet bei Vergewaltigungen eine Ausnahme macht.
Mir fällt jedenfalls kein Beispiel ein, wo das bloße Fehlen eines Neins, als ja gedeutet wird.
 
Die Pressestelle der schwedischen Regierung sah sich mittlerweile sogar genötigt, ein Extra-Statement herauszugeben, weil die deutschen Medien nur Hafer darüber berichteten. Das Gesetz ist noch nichteinmal verabschiedet und lag nur als erster Entwurf vor.

Dennoch ist diese Thematik wichtig, besonders juristisch und als Frage der Rechtssicherheit für Frauen UND auch für Männer.

Die zentrale hier diskutierte Frage war ja, WAS ist juristisch definiertes Einverständnis?

Ist es implizit? So wie es langläufig privat ist und von allen praktiziert wird ... ala Man kommt sich näher, Knutscherei, Ausziehen, gegenseitig verwöhnen, Zärtlichkeiten austauschen etc pp ... DAS ist die normale implizite Einwilligung zum Sex. Wenn keiner von Beiden seinen Unwillen kunttut, ist es freier Wille und damit implizites Einverständnis.

ODER ist es die von einigen hier gutgeheißende, sowohl privat als auch juristisch problematische, explizite Einwilligung, in der man 👎 und Frau EXPLIZIT den einzelnen sexuellen Handlungen zustimmen muss.

Letzteres ist aus meiner Sicht total hirnrissig ... immernoch ^^
 
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