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Ehe annuliert, weil Frau über ihre Jungfräulichkeit gelogen hat!

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Sie habe ihrem muslimischen Verlobten ihre sexuellen Erfahrungen
verheimlicht, räumte die Frau vor Gericht ein; aus Sorge, er hätte sie sonst nicht geheiratet.

Damit habe sie ihn "über eine ihrer grundlegenden Eigenschaften" getäuscht, klagte der Bräutigam. Er habe eine Jungfrau heiraten wollen, die Lüge mache eine Ehe unmöglich. Die Trauung wurde für nichtig erklärt. Im Gegensatz zu einer Scheidung hat sie rechtlich damit niemals stattgefunden, ein seltener Beschluss in Frankreich.
Die Eheleute sind Muslime. Juristen erklärten, entscheidend für das Urteil des Gerichts sei nicht die fehlende Jungfräulichkeit gewesen. Vielmehr habe die Frau über ihre früheren Beziehungen gelogen.

Dieses Verschweigen sei Anlass für die Ungültigkeitserklärung der Ehe gewesen. Die falsche Angabe der Frau sei ein objektiver Betrug, der für die Einwilligung zur Heirat entscheidend gewesen sei, heißt es in ihrer Begründung. Laut französischem Recht könnten Ehen auch annulliert werden, wenn ein Partner über seine Nationalität, bestehende Vormundschaften, eine frühere Scheidung oder die Unfähigkeit zu normalen sexuellen Beziehungen die Unwahrheit sage, berichtete die Zeitung "La Croix"
Man dürfe die Affäre nicht als religiösen Fundamentalismus sehen, sagte der Anwalt des Klägers. "Entscheidend ist nicht die Frage der Jungfräulichkeit, sondern ob man eine Lügnerin heiraten kann", sagte Xavier Labbée. DW






Eheannullierung wegen fehlender Jungfräulichkeit - DIE WELT - WELT ONLINE
 
manche Traditionen sind frauenfeindlich und ich denke ein europäischer Staat hat nicht nur das Recht sondern auch irgendwo die Pflicht bei gewissen Sachen ne Grenze zu ziehen..nicht nur auf das Juristische zu gucken, sondern auch auf die Moral.
Eine globale Rahmenethik täte not mittels der traditioneller Murks überwunden werden könnte zumindest vor Gericht.
Grundsätzlich habe ich nix gegen Tradition aber auf jeden Fall was gegen patriarchal-frauenfeindliche Traditionen, sie dieses Virginitätsdings, Beschneidung von Frauen etc...

Dass Jungfräulichkeit immer noch Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer Ehe ist ist ein Armutszeugnis für die Menschheit, dass nicht noch durch einen französischen Gerichtshof bekräftigt werden sollte.
Mit dieser Grundvoraussetzung ne frische unberührte (Ware) Frau an den Mann zu bringen wird eine Lüge eher zu einer Notlüge...nur indem was anerkennt, dass ne Frau ne Ware ist und Männer ein Anrecht auf Frischfleisch haben wird die Lüge zur Lüge....und das ganze zu einem Betrugsfall.

Das mit den Reinlegen ist zu knapp gedacht...ich denke es war eine Notlüge und kein vorsätzlicher Betrug oder sowas...zum Betrug wird es erst wenn man diese frauenfeindliche Tradition mit der vorehelichen Virginität befürwortet und somit die Wichtigkeit der vorehelichen Jungfräulichkeit für wichtig ansieht...also islami-tradi denkt....
Es ist in meinen Augen ein Unterschied ob eine europäische Frau um einen reichen Mann zu heiraten absichtlich lügt oder eine islamische Frau aus Gründen der Tradition aus Furcht vor Bestrafung oder Ächtung lügt.

Also lieber Chris1970 ..scheinst du im Grunde deines Herzens ein Patriarch zu sein??...Mädels, merkt euch das! Lieber Finger weg von Typen mit solchen Ansichten!!

Es wäre eine weise Entscheidung des Richters gewesen, den Antrag des Klägers abzuweisen und der Beklagten nahezulegen einen Antrag auf Annulierung zu stellen. Ich würde es als europäischer Richter generell auch ablehnen über den Kopf der Frau hinweg mit den Familien zu verhandeln...und eine Lüge, die der Frau ggf von ihrer family aufgezwungen wurde als Scheidungsgrund ansehen...dennoch würde ich die Ehe natürlich annulieren aufgrund inakzeptabler Bedingungen für die Frau...nicht für den Mann.
Für die Lüge über die nicht gegebene Jungfäulichkeit hätte es allenfalls ne Rüge geben müssen...Es ist nicht richtig diese Dinge: Lüge bzw. Notlüge und Jungfräulichkeit auseinanderzureißen und nur die Lüge zu sehen...das ist nicht richtig...
Meiner Ansicht nach kann man eine Notlügnerin in einem verlogenen Traditionssystem nicht als Lügnerin abstempeln....Das Urteil war falsch und zu einseitig bedacht...hat den Kontext zu wenig beachtet.
 
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Lüge-oder Wahrheit?-Dilemma:: wenn man in einer Diktatur/Terrorregime jemanden versteckt der vom Regime getötet würde wenn er gefunden wird und ein Polizist reinkommt und fragt ob man weiss wo der Gesuchte steckt soll man da lügen oder nicht?

Wenn man in einer frauenfeindlichen Tradition nur einen abbekommt wenn man Jungfrau ist oder aber die Familie einen bestraft wenn man nicht lügt, soll man da lügen oder nicht? Eine unterdrückte Frau wird da lügen müssen ob es ihr passt oder nicht. Das wie eine normale Lüge zu betrachten ist nicht korrekt.....obwohl natürlich die Juristen wieder kreischen werden: Lüge ist Lüge oder so....ich weiss...und dann wieder sowas kommt wie Recht ist nicht immer Gerechtigkeit...aber sobald Recht Ungerechtigkeit und Diskriminierung produziert ist das nicht mehr in Ordnung. Auch fürs Rechtssytem sollte es da Grenzen geben. An sich gibt es doch sowas wie richterliche Freiheit oder? Ich weiss zwar nicht wie das in Frankreich aussieht, aber ich denke hier hat leider ein sehr eindimensional denkender Richter geurteilt. Wenn das typisch juristisch sein soll, dann würde ich sagen....auweia...armes Frankreich, armes Europa....
 
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Gut, dann dürften aber bei uns auch nicht annulliert werden "nur " weil die Ehefrau zufällig z. B. Prostituierte ist und es dem Ehemann nicht gesagt hat , weil sie ja wusste, dass er unter diesen umständen keine Ehe mit Ihr eingehen wird.

So gesehen, kann man ja auch sagen, sie war wegen seinen altmodischen Moralvorstellungen gezwungen zu lügen.

siehe

ehe annulieren | Lycos iQ

Ehe annulieren - Vorgang der Ehe Annulierung

Es ist und bleibt eine arglistige Täuschung, wenn Mann oder Frau Vorspiegelung falscher Tatsachen heiraten.

Und ist demzufolge sowieso eine schlechte Basis.
 
Na ja, wenn´s denn Gesetz ist, muß der Richter ja letztendlich genau so entscheiden. Es wird halt selten sein, daß die Frau den "Mangel" überhaupt zugibt - denn anders wäre es ja wohl kaum beweisbar. Es sei denn der Mann hätte sich dann in der Hochzeitsnacht sofort nach der Entdeckung zurückgezogen - dann allerdings wäre diese Ehe auch in der BRD ( wegen nicht vollzogenen Beischlafs ) annullierbar.

Besonders fortschrittlich sind die Franzosen sowieso nicht - außer in einem:
Getarnte Radargeräte sind verboten. ( Habe ich mir besonders gut gemerkt )
 
@Chris: du gehst von einer normal selbstbewussten Europäerin aus und nicht einer traditionell unterdrückten islamistischen Frau, die tut was man ihr sagt...halt auch lügen...

Gesetze sind bekanntermaßen nur grobe Entwürfe, werden ständig geändert etc. und in manchen Punkten Auslegungssache. Der Richter hätte auch anders auslegen können..aber ich denke es war son Tradi-Patriarch,..der sich nicht groß Gedanken über die Hintergründe gemacht hat...

Prostitution und die islamische Tradition von vorehelicher Virginität der Frau sind ziemlich verschiedene Dinge finde ich.

Und warum lassen sich die Tradis nicht VOR der Eheschliessung durch Arztattest die Virginität der Ware ähhh Frau bestätigen?

Meiner Ansicht nach wurde glaube ich eher die Frau arglistig verarscht und unnötig gedemütigt...weil einige anarchisch denkende Säcke ziemlich realitätsfern waren und geschludert haben in der Vorauswahl...
Im Zeitungsbericht SZ stand ja auch was davon, dass der Ehemann seine Frau gar nicht liebte...also reines Possenspielchen und da kam ihm die Notlüge der Frau wohl nur Recht...unterm Strich bleibt es jedoch ne frauenfeindliche Sache, die da gelaufen ist. Gesetz hin oder her.

Grundsätzlich finde ich lügen natürlich auch nicht in Ordnung aber ich finde es verlogen die Hintergründe einer Notlüge vor Gericht unter den Tisch zu kehren. Das die Annulierung der Ehe für die Frau auch das Beste war ist z.B auch zu europäisch gedacht...nach islamischen Kriterien ist die Frau mit Schande behaftet...wo die Schande ja an sich im (männermachtswahnsinnigen) System des Islam und bei dem Ehemann liegt.
Das Urteil mag zwar rechtslagenkonform sein, was nicht heißt dass es richtig ist.
 
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Erst einmal weiss ich nicht genau, warum hier heiss diskutiert wird. Die Rechtsprechung war in Frankreich, nciht bei uns. Laut unseren Gesetzen dürfen die Einverständniserklärungen vor dem Standesbeamten nicht unter Bedingungen gegeben werden - auch nicht die der Jungfräulichkeit. D.h. dies würde niemals als Grund für eine Annulierung gelten.

§ 1311 BGB

1Die Eheschließenden müssen die Erklärungen nach § 1310 Abs. 1 persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.
2Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.
Zum anderen gab es hier diverse Aussagen, die mich befremdet haben. Am meisten aber die von Mikenull, dass Gebräuche und Sitten aus anderen Ländern Eingang in unsere Rechtsprechung finden. Das ist Unsinn und kann auch gar nicht im Interesse unseres Rechtsstaats sein, dessen Recht und Ordnung klar und deutlich durch unsere Gesetze definiert ist (okay über das "klar" kann man streiten 😉). Bestes Beispiel hierzu war das Urteil, das eine Frau nicht scheiden lassen wollte, die von ihrem Mann mißhandelt worden ist, weil beide dem muslimischen Kulturkreis angehörten - welches übrigens widerrufen wurde.

Dann möchte ich mich Catherines Meinung anschließen: die Frau soll froh sein, dass sie den Typen los ist. Wenn es ihm nur auf die Jungfräulichkeit ankommt hat er selbst nichts in der Hose und auch nur wenig Interesse an einem menschlichen Wesen. Der Mistkerl wollte ein Ausstellungsstück, nichts weiter.

Und letztendlich befremdet mich das Urteil. Wer will denn beweisen, ob die Frau wirklich vor der Trauung noch Jungfrau war oder nicht? Hat das jemand nachgeprüft? Wer beweist denn, ob der Mistkerl sie nicht in der Hochzeitsnacht entjungfert hat und ihr dann unter Androhung von Repressalien befahl die "Lüge" zu gestehen?

Mal ganz davon abgesehen, dass ich es albern und kindisch finde, sich auf dieses Detail so zu verzicken.

Edit:
Zum Thema Vertrag: was Germ da constatiert hat ist absoluter Schwachsinn. Die Eheschließung ist mitnichten ein Vertrag, allein schon deswegen, weil sie keinerlei (rechtliche) Merkmale eines Vertrages besitzt. Der Begriff des "Ehevertrages" prägt einen völlig anderen Vorgang.
 
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Wenn das alles in Frankreich war - warum zitierst Du deutsche Gesetze?

Hier ein Beispiel, das die Kultur anderer Nationen Eingan in die deutsche Gesetzgebung findet.

Zitat:

· das Bundesverfassungsgericht erlaubt in einem Urteil das Schächten und stellt die Religionsfreiheit von Muslimen, wie vorher schon die von Juden, über den Tierschutz;

Das ist also kein Unsinn, sondern Deine Behauptung ist Unsinn.
 
Wenn das alles in Frankreich war - warum zitierst Du deutsche Gesetze?

Liest du eigentlich auch, oder versuchst du es nur verzweifelt?
nciht bei uns. Laut unseren Gesetzen dürfen die Einverständniserklärungen vor dem Standesbeamten nicht unter Bedingungen gegeben werden - auch nicht die der Jungfräulichkeit. D.h. dies würde niemals als Grund für eine Annulierung gelten.

Wo ist das Problem?

Hier ein Beispiel, das die Kultur anderer Nationen Eingan in die deutsche Gesetzgebung findet.

Zitat:

· das Bundesverfassungsgericht erlaubt in einem Urteil das Schächten und stellt die Religionsfreiheit von Muslimen, wie vorher schon die von Juden, über den Tierschutz;

Das ist also kein Unsinn, sondern Deine Behauptung ist Unsinn.

Sagen wir es mal so... die Sitten und Gebräuche der Religionsfreiheit würden mit Sicherheit ihre Grenzen bei uns finden, wo es um Menschenrechte und -würde geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist, das Du von deutschen Gesetzen palaverst - man es aber mit einem Urteil in Frankreich zu tun hat. Verstanden? Fronkrreich. Das ist westlich von Dir, vermutlich.
Und wenn Du die Urteilsbegründungen ( die sind hier zu finden ) gelesen hättest - dann wüßtest Du auch das sich der Richter in seinem Urteil auf einen Betrug bezieht. Und gerade deswegen annulliert hat.

Es stellt sich überhaupt die Frage, ob es in Deutschland ( vor dem Gesetz ) überhaupt eine Annullierung gibt. Vor der Kirche, ja.

Und wenn Du es soooo genau weißt - wie ist die Regelung in Frankreich? Gibt es dort die Annullierung wegen Betrug, oder nicht?
 
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