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Ehe annuliert, weil Frau über ihre Jungfräulichkeit gelogen hat!

Status
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mikenull

Urgestein
Würde so ein Urteil eigentlich nicht unzähligen Männern die Möglichkeit eröffnen, die "verbrauchte" Frau nach einiger Zeit sauber zu entsorgen?
Einfach irgendwann vor Gericht gehen, behaupten das die Frau gelogen hat und beim Vollzug der Ehe nicht mehr Jungfrau war - aber selbiges damals behauptet hat?
Denn ich nehme mal an das dies sogar noch kostenlos geht.
 
D

Dr. House

Gast
sorry, Dr. House, aber auf der Ebene diskutier ich mit Dir nicht weiter. Das ist mir einfach zu blöd.
Fakt ist, dass die Ehe wegen der Lüge und nicht wegen der Jungfräulichkeit annulliert wurde. Das mag nicht nett sein, ist aber eben juristisch so.
Du möchtest es aber offensichtlich nur in die Richtung drehen, dass die bösen Islamisten unsere westliche Welt vereinnahmen.
Anscheinend hast du keine Argumente und willst auch nicht verstehen, worum es hier geht. Übrigens, wenn du den Artikel durchgelesen hättest, würdest du wissen, dass nicht nur ich mich aufrege.

Aber ich weiß, alle anderen sind blöd und wollen es nur so "drehen", dass die bösen Islamisten die westliche Welt vereinnahmen, oder?

Mo hat zur Debatte etwas beigetragen, was mir so noch gar nicht in den Sinn kam: Die Frage des Unterhalts. Bei einer Annullierung besteht wohl kein Anspruch, oder?

Das wird bestimmt in Mode kommen sich von seiner Frau so zu trennen:

Ehemann: "Herr Richter, meine Frau war keine Jungfrau als ich sie heiratete.
Es ist mir unmöglich mit ihr zusammen zu bleiben. Außerdem hätte ich sie so nie geheiratet."


Richter: "Mal sehen, gibt es dazu irgendwelche Präzedenzfälle? Ach ja, hier!
Gut, die Ehe wird annulliert."
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Diese Ehe ist in Frankreich,nach französischem Recht geschlossen worden.

Der Paragraph 180 des Code civil besagt sinngemäß, dass eine Eheschließung für nichtig erklärt werden kann, wenn sie auf falschen Voraussetzungen beruht.
Die Ehefrau hatte gelogen was ihre Jungfräulichkeit anbelangte, also ist diese Ehe durch falsche Voraussetzungen entstanden.
Nach meiner Meinung hat das Gericht menschlich entschieden.

Wie wäre das weitere Leben dieser jungen Frau verlaufen,hätte das Gericht dieser Annullierung nicht zugestimmt ?

Karin
 

mikenull

Urgestein
Das ist wahrscheinlich überall auf der Welt so. Kommt halt drauf an, ob die Jungfräulichkeit als solche Voraussetzung gelten darf.
 

mikenull

Urgestein
Kommt drauf an. Wenn der Mann vorher getäuscht wurde und beim Anblick der ...........erschrocken zurückzuckt und den Beischlaf nicht vollzieht, kann anulliert werden und wird auch. Ich denke auch, das sogenannte Zwangsehen ohne weiteres für ungültig erklärt werden können.
Was glaubst Du, warum sich ein Mann beim kennenlernen einer Frau sicherheitshalber zuerst mal die Kontosauszüge, Sparbücher und betrieblichen Auswertungen zeigen lassen sollte? Hähä.

Ich erinnere mich an einen Italiener, der immer gesagt hat: Frau gut, aber V... kaputt nix gut. Nicht heiraten....
( das war so Mitte der 70er - mag sich der Italiener auch geändert haben? )
 
D

Deichgräfin

Gast
Man kann keinem Mann das Recht absprechen nur eine Jungfrau heiraten zu wollen.

(Vielleicht hätte dieser Ehemann nicht in gutem Glauben heiraten ,
sondern vorher ein ärztliches Attest verlangen sollen.:rolleyes:
Obwohl ein Attest auch keine Sicherheit darstellt.
Es wird in immer mehr dazu übergegangen sich operativ das Jungfernhäutchen wieder herstellen zu lassen,..wenn der Wunsch des zukünftigen Mannes nach einer Jungfrau besteht und die finanziellen Mittel dazu vorhanden sind.)

Wie schlimm müssen Frauen dran sein,welche ohne Hymen geboren wurden
und ihnen wird in der Hochzeitsnacht vorgeworfen keine Jungfrau mehr zu sein.
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
jaja, mal wieder ein typíscher Fall glaubensbedingter Unterdrückung und Diskriminierung der Frau.
Bräutigam kann sich vor der Ehe ruhig die Hörner, bzw den Schniepel abstossen und wenn die Frau das tut wird sie geächtet....damit hält man die Weiber, die als familiäres Kapital gehandelt werden schön frisch bei der Stange....Kinderkacke sowas...ein Armutszeugnis für die französische Gerichtsbarkeit bei so was mitzumachen.
Und ein Armutszeugnis für die Frauen die bei sonem Mist noch mitmachen......

Ich hätte an Püppis Stelle, wenn sie schon gelogen hat ne Jungfräulichkeit vorgetäuscht, nen Blutballon in die Vagina geschoben oder so...ne Entjungferung mit Knalleffekt..das wärs doch gewesen, oder?

Wenn sie schon lügen musste, dann hätte sie es richtig machen sollen. Oder aber halt ehrlich sein sollen, womit der Gerichtsfall und auch dieser thread sich erledigt hätten.

Tyra
 
C

Catherine

Gast
Mir stellen sich wirklich die Haare zu Berge!!

Ist die Frau eine Ware die man wegen Beschädigung zurückgeben darf?

Ein Mann hat das Recht auf die Jungfräulichkeit einer Frau.........wat ist das denn für ein Scheiß?

Wenn MANN tatsächlich was an der Frau liegt, mit Liebe und allem Drum und Dran, dann wird er sie auch ohne Jungernhäutchen lieben.

Es sei denn..............es sei denn er hat Angst Vergleichen nicht standhalten zu können.

Die Angst der Männer vor Frauen.........DAS hat dazu geführt, dass Frauen überall auf der Welt unterdrückt wurden und werden. Angefangen von der brutalen Genitalverstümmelung, Binden der Füße bis hin zu weniger Lohn für gleiche Arbeit.

Was ich aber auch so richtig scheiße finde ist die Art und WEise wie sich Frauen gegenseitig in den Rücken fallen. Merkt ihr noch was?

Männer mit Rückgrat, Verstand und Charakter haben es nicht nötig Frauen in jedeweder Form zu unterdrücken, sondern steht seinen Mann in Augehöhe mit seiner Frau zusammen.

Und jetzt muss ich mal schreiend um den Block rennen. Sonst krieg ich noch nen Herzinfarkt bei so viel Mittelalter.
 

mikenull

Urgestein
Na, ohne Urteilsbegründung kann man gar nichts sagen. Außer lustige Sprüche ablassen.....Man weiß ja nicht, ob der Richter so ein Urteil bei ausschließlich Einheimischen auch fällen würde. Das glaube ich nämlich nicht. Es gilt zwar frannzösisches Recht, aber der Richter wird - ebenso wie deutsche Richter in ähnlichen Fällen - Rücksicht auf die Rechtssprechung in den Herkunftsländern genommen haben.
 
Status
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