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Die Polizei dein Freund und Helfer....

G

gazelle

Gast
Aber bitte mit Anwalt antanzen.

Ansonsten werden sie Dich entweder wieder aus der Tür hinausbugsieren oder ganz freundlich sein und Du findest Dich in Behandlung von freundlichem medizinischem Personal wieder.

Oder belass es bei der Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber Anwalt ist/wäre wichtig.
Ich muß ganz ehrlich sagen, ich glaube nicht daß der Schuldige jetzt noch zu ermitteln ist. D.h auf den Kosten für die Reperatur bleibe ich vermutlich ohnehin sitzen. Aber die 150 Euro Selbstbeteiligung wären es mir wert daß ein Rechtsbeistand sich mal diese Dienststelle genauer anschaut. Vielleicht schicke ich dasselbe Schreiben tatsächlich mal an einen Anwalt und lass ihn da mal nachfragen. Das nächstemal ist es ein Mordprozess wo Beamte die Mitte zwanzig sind Aussagen nicht wirklich aufschreiben oder nach eigenem Ermessen bewerten. Da sollte man von vornherein mal einen Cut reinhauen. Ich geh schließlich nicht zum Spaß zur Polizei. Die Frage ist nur, hätte ich mit Anwalt Chancen? Gibt es ein Gesetz welches mir darin Recht gibt dass meine Aussagen aufgenommen, meine Anliegen ernst genommen und sich um das was mir passiert ist, so unbedeutend es allgemein scheint, gekümmert werden muß? Wenn es das gibt werde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
 
G

gazelle

Gast
Weiß jemand wie lange es ungefährt dauern kann bis man eine Eingangsbestätigung für eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommt? Oder hätte ich dazu schreiben müssen dass ich eine Antwort will:confused:
 
T

Tztz...

Gast
Unterdessen haben sich die Beamten mit Papierkügelchen beworfen und nicht wirklich interessiert gewirkt.
Das kommt davon, dass man die psychologisch betreut. :rolleyes:

Früher hätte man das anders geklärt, so dass sogar der Polizeihund zitternd unterm Schreibtisch saß.:cool:

Mir wurde ein Auto aufgebrochen vor einiger Zeit - alles war hinüber, selbst das Zündschloss. Als ich da anrief und den Überfall:( meldete, meinte der Herr Polizist in etwa: "Kommen Sie vorbei - dann machen wir Spurensicherung."
- "Ja, wie denn?"
- "Ihr Problem." :eek::D

Ich denke auch nicht gerade, dass so eine Dienstaufsichtsbeschwerde große Aussicht auf Erfolg zeigt - wir leben doch in Deutschland.
 
G

gazelle

Gast
Einer Freundin von mir ist auchmal einer reingefahren und abgehauen. Bei denen lief es aber ganz anders ab, wie sie mir letztens schilderte. Da wurde Anteilnahme gezeigt, sie wurden regelmäßig informiert und alle wichtigen Daten noch einmal mit ihnen besprochen. Es geht also scheinbar schon auch anders... Auch wenn letztlich nichts dabei rausgekommen ist.

Ja, manchmal denke ich mir das auch, wie die Polizei sich das vorstellt. Als wir dort hinkommen sollten hatte es in Strömen geregnet. Dann mußten wir dort ja noch eine halbe Ewigkeit warten während unser Auto auf dem Besucherparkplatz im Regen stand. Wenn dabei einige Spuren verschwunden sind wundert es mich nicht:rolleyes:

Und die dummen Sprüche haben dann gerade noch gefehlt: "Wollen sie meinen job machen?", "Ich kann den Lackkrümel auch nicht in den PC werfen und schauen zu welchem Auto er passt", usw...Muß das sein? Ich frage mich ob man uns da so hat auflaufen lassen weil wir ein junges Pärchen waren. Wenn wir beide Mitte fünfzig gewesen wären, mein Freund der Chef von Siemens o.ä, und unser AUto ein Porsche gewesen wäre...Hätte man uns dann auch so behandelt?
 
G

gazelle

Gast
Jetzt mal ganz ohne Mist: Ich googel hier schon die ganze Zeit wie eine Verrückte. Sind denn nirgendwo die Pflichten der Polizei niedergeschrieben? Ich meine so ganz allgemein. Ich frage mich nur wie es sich mit gewissen Dingen verhält. Muß die Polizei Aussagen aufnehmen, auch welche die sie selbst für unwichtig hält?

Ich bin durch meine Forschungen:)cool:) auf zweierlei Dinge gestoßen. Das eine war eben die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese geht hauptsächlich um das soziale Verhalten eines Polizisten dem Zivilisten gegenüber. Wenn er sich irgendwie blöd, arrogant oder desinteressiert benommen hat kann man das unter so einer Beschwerde mitteilen. Das war ja auch das was ich gemacht habe (Dienstaufsichtsbeschwerde). Darüberhinaus gibt es aber noch die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde. Während die Dienstaufsichtsbeschwerde eher im Sande verläuft, da sie nicht so ernst genommen wird, sieht es bei der F.A. Beschwerde anders aus.

Eine F.A Beschwerde kann man schicken wenn ein Polizist seinerseits gegen das Gesetz verstößt oder sich nicht an Paragraphen hält die für ihn gelten. das hat dann aber auch wirklich Konsequenzen für denjenigen. Hätte ich lieber das machen sollen? Klar ging es mir in erster Linie um das persönliche Verhalten. Aber letztlich wurden unsere Aussagen ignoriert. Ist das nicht sowas wie Unterlassung? Darf ein Polizist sowas überhaupt? Bagatelle hin oder her...

Ist ja toll dass das scheinbar alles inzwischen ohne Unterschrift geht, aber dann muß ich doch soviel Vertrauen in unsere Justiz haben können daß sie sich auch echt alles aufschreibt!?
 
S

supervisor

Gast
Alles blinder Aktionismus.

Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, wie ich schon weiter oben schrieb. Die Polizei ist lediglich deren Ermittlungsgehilfe.

Die, wie weiter oben geschrieben, anschreiben. Die sind der Herr des Verfahrens.

Jetzt verstanden?

Wenn ja, dann einfach umsetzen und sich nicht weiter im blinden Aktionismus ergehen, der nichts nutzt.
 
G

gazelle

Gast
Alles blinder Aktionismus.

Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, wie ich schon weiter oben schrieb. Die Polizei ist lediglich deren Ermittlungsgehilfe.

Die, wie weiter oben geschrieben, anschreiben. Die sind der Herr des Verfahrens.

Jetzt verstanden?

Wenn ja, dann einfach umsetzen und sich nicht weiter im blinden Aktionismus ergehen, der nichts nutzt.
Also so wie ich das verstanden habe läuft es so ab: Die Polizei nimmt die Anzeige entgegen. sie hat hierbei allen Verdachten nachzugehen und Indizien zusammeln. Wenn die Ermittlung abgeschlossen ist geht das ganze an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet schließlich darüber ob es zu einer Anklage reicht oder nicht.

Aber die Polizei kann ja wohl keinen Hinweisen nachgehen die sie noch nicht einmal vermerkt. Und genau darin besteht doch denen ihr Job. Alles aufschreiben und nachforschen. Ist ja nicht so daß wir keinen Verdacht geäußert hätten. Insofern ist es nicht das Problem der Staatsanwaltschaft und die könnten mir somit auch nicht helfen. Wenn die Polizei ihren Job nicht macht kann es die Staatsanwaltschaft auch nicht.
 
T

Tztz...

Gast
Das war ja auch das was ich gemacht habe (Dienstaufsichtsbeschwerde). Darüberhinaus gibt es aber noch die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde. Während die Dienstaufsichtsbeschwerde eher im Sande verläuft, da sie nicht so ernst genommen wird, sieht es bei der F.A. Beschwerde anders aus.

Eine F.A Beschwerde kann man schicken wenn ein Polizist seinerseits gegen das Gesetz verstößt oder sich nicht an Paragraphen hält die für ihn gelten. das hat dann aber auch wirklich Konsequenzen für denjenigen. Hätte ich lieber das machen sollen? Klar ging es mir in erster Linie um das persönliche Verhalten. Aber letztlich wurden unsere Aussagen ignoriert. Ist das nicht sowas wie Unterlassung? Darf ein Polizist sowas überhaupt? Bagatelle hin oder her...
Sehe ich jetzt genauso, wo du es erwähnst: dass FA-Bescherden mehr Erfolg versprechen.

Grundsätzlich schützen die sich allerdings sowieso alle gegenseitig. Das sieht man dann, wenn Kunden im Keller verprügelt werden, dass da nichts zu machen ist. Also immer schön lieb sein bei der Polizei.

Natürlich sind das untragbare Zustände, aber ist doch so, oder?
 

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