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Polizei erstellt falschen Bericht

G

Gelöscht 124528

Gast
Da es hier zu boshaften Unterstellungen kommt statt zu neutralen Tipps, lösche ich das Thema.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 79650

Gast
Du hast einen Polizeibericht unterschrieben, ohne ihn gelesen zu haben?
Nun, dann blamiere dich auf der Wache und erzähle von deinem...Missgeschick.
Oder lass alles, wie es ist.
Der Täter wird schon seine Lehren daraus ziehen.
 

Zaphod

Aktives Mitglied
In dem Brief, mit dem Dir der Bericht zugeschickt wurde, werden ja auch die Rechtsmittel aufgelistet sein. Durchlesen, evtl. googlen, was die im Einzelnen bedeuten und dann Widerspruch einlegen oder was auch immer da steht, wie Du den Inhalt beanstanden kannst.
 
G

Gelöscht 119966

Gast
Hallo zusammen,

ich befürchte zwar, dass man gegen die Polizei nirgendwo eine Chance hat.. aber vielleicht hat jemand einen Tipp oder eben eine gute „Hilfestellung“.
Es geht um einen Polizeibericht, der nicht der Wahrheit entsprechend verfasst wurde. Unter den Emotionen und zugegeben auch aus Naivität oder wie einige von euch denken werden aus „Dummheit“, wussten wir nicht, dass man am Ende der Befragung sich die Notizen des Polizisten durchlesen sollte. Eine Zusammenfassung wurde von dem Beamten gar nicht vorgetragen.
Dann kam der Schock.
In dem geschriebenenen Bericht, der nachher verschickt wuefe, wurde der Sachverhalt um ein paar Level dramatischer dargestellt als er in Wahrheit war. Es wurden einfach Dinge dazu erfunden. Auch wenn wir auf der „Geschädigten“ Seite sind, möchten wir nicht, dass der beschuldigten Person mehr zu Last gegeben wird als sie getan hat.
Was kann man denn in diesem Fall tun?
nichts, den was man Lesen sollte und es nicht tut und es dann auch noch Unterschreibt ist nicht der Polizei fehler!
 
G

Gelöscht 124528

Gast
Boah Schroti, echt....
Ich finde das eine wirklich faire Sache und würde auch dazu raten, das mit der Polizei zu klären. Da ist GAR nichts peinlich dran. Peinlich ist es eher, wenn man zB. von ebay einen falschen Windows Key kauft.
Ich finde auch, dass es hier einfach um Gerechtigkeit geht und möchte niemanden mehr belasten als er es verdient hat. Die eigentliche Sache wurde ja aufgenommen. Aber warum dieser zusätzlich dazu erfundener Vorfall?! Bin echt traurig.
 

Trope

Mitglied
Um was für einen Sachverhalt geht es hier? Ihr seid die Geschädigten, habt etwas gegenüber der Polizei zu Protokoll gegeben und das geht auch an eine andere Stelle, weil ein Kind im Haushalt lebt? Darunter kann man sich alles und nichts vorstellen. Wenn mit der "anderen Stelle" das Jugendamt gemeint ist, kann man davon ausgehen, dass die Sachverhalte, in die die Polizei involviert ist, grundsätzlich relativ ernst nehmen. Aber warum soll so ein Protokoll ans Jugendamt gehen? Es ist nicht deren Aufgabe, Zeugenaussagen auszuwerten. Das machen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Anhand deren Entscheidungen kann das Jugendamt dann Maßnahmen veranlassen, aber nicht aufgrund irgendwelcher Zeugenaussagen. Eure Aussage könnt ihr auch im Nachhinein noch ergänzen oder korrigieren, sinnvollerweise schriftlich. "Beim erneuten Lesen Ihres Protokolls vom (...) ist uns aufgefallen, dass der Sachverhalt dort in folgenden Punkten nicht zutreffend erfasst wurde: (...). Richtig ist vielmehr (...)".

Alternative, wenn ihr etwas mehr Krawall machen wollt: "In dem Protokoll wurde unsere mündliche Zeugenaussage in folgenden Punkten nicht zutreffend erfasst: (...). Vielmehr haben wir Ihnen den Sachverhalt wie folgt geschildert: (...)".
 

Piepel

Aktives Mitglied
Prüf mal meine Ansicht:
Es wurde ein Eingangsvermerk verfasst, der eine bestimmte Situation beschreiben sollte.
Dazu hast Du eine Ausage gemacht.
Die Aussage umfasst nun nicht genau das, was Du ausrücken wolltest.
Da die Polizisten als so etwas wie "Zeugen" auftreten werden, indem sie bezeugen, was Du ausgesagt hast, ist eine Relativierung später schlecht. Denn es würde dann in Frage gestellt, ob der Rest auch stimmt.
Ich denke: Fakt in einer Verhandlung wird nicht sein, was vorher verfasst wurde, sondern was später mündlich in Anwesenheit des Gerichts vorgetragen wird.
Wenn das so ist, kann man relativieren und trägt vor, dass eventuell anhand der Belastung ein Mißverständnis geschehen ist, jedoch ohne jemandem die Schuld dafür zuzuweisen.
Also würde ich den text zunächst so stehen lassen aber mir vorbehalten, eine Aussage später abgeändert und der Wahrheit geschuldet vorzutragen.
 

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