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Das neue schwedische Sexualstrafrecht

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 66896
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Da bin ich mehr skeptisch. Täter sagen zunächst mal gar nichts. Und in einer Verhandlung das was Ihnen der Anwalt sagt, was sie sagen müssen. Und bei Aussage gegen Aussage wird es wohl immer daraufhinauslaufen, daß der Täter behauptet, die volle Zustimmung erhalten zu haben.
 
Ich bin für das Gesetz - ich glaube nur nicht, daß es in der Praxis der Strafverhängung am Ende etwas bringen wird. Vielleicht sogar das Gegenteil weil V*** und Anwalt noch deutlicher vorgewarnt sind.
Möglicherweise - und das haben ja auch andere Leute hier geschrieben - bringt es aber in der Prävention etwas. Das schreiben ja auch schwedische Journalisten dazu.
Es kann in einem Rechtsstaat die Beweisumkehr nicht geben. ( ich glaube beim Finanzamt - staatlich - gibt es sowas ab einem bestimmten Punkt ) Aber das man plötzllich hergeht und sagt ( zum vermuteten Täter : Du mußt beweisen, daß Du etwas nicht getan hast - das kann natürlich nicht sein. Und ich schreibe das, weil ich den Eindruck habe, daß Leute hier sind, die sowas ernstlich annehmen.
 
Ich hab auch schon im Bett mittendrin gefragt ob derjenige Lust auf AV hat, etc. Und wurde auch genauso schon gefragt und nicht einfach von einer in die nächste Praktik übergegangen o.ä. ohne zu wissen, ob das grad genehm ist. In anderen Belangen ist sowas doch auch selbstverständlich warum nicht bei solchen intimen Handlungen?
 
Selbst die Blickrichtung sollte man👎 sich schon genau überlegen, damit es nicht als sex. Belästigung ausgelegt wird. Ja, die Gesellschaft gleitet langsam aber sicher ab von der Paranoia zur Hysterie...

In mancher Hinsicht stimme ich dir da völlig zu. Wenn ich mir beispielsweise die Amerikaner ansehe, wie extrem das mit dem Thema sexuelle Belästigung im Beruf ist.
Aber in anderer Hinsicht haben wir schon auch noch Nachholbedarf. Als das Thema "Nein heißt nein" hochgekommen ist, war ich schon überrascht dass man sich bisher als Frau "zur Wehr setzen" muß damit es dann als sexueller Übergriff gewertet wird.
 
@ stone , na uns hier kannst Du doch auch erzählen, daß Du ein problem damit hast, daß Du auf diese Grenzüberschreitungen stehst und nur mit Partnerinnen guten Sex hast , die das auch tun.

Erste Frage
Bist Du dann aber im Gegensatz zu hier, bei Frauen vor Begin des Aktes irgendwie kommunikationsgestört ???

Zweite Frage

Denkst Du das es für Dich möglich ist, Sexualität problemfrei zu erleben und zu leben ???


Also ich denke mir, ich habe kein Problem mit Sex, bin aber auch nicht kommunikationsgestört und bisher hatte ich nie das Problem, das die Frau nicht sagen wollte was sie will , nicht sagen konnte was sie will, keinen Bock hatte, über ihrte Sexualität zu sprechen , ich habe da eher die Erfahrung gemacht, je offener die Damen darüber sprechen desto besser ist nachher der Sex.
Es gibt ja auch die leicht grenzüberschreitende Kommunikation, etwas völlig natürliches , die eine Frau will eben etwas härter rangenommen werden, die andere eben nicht, aber das die alle kommunikationsgestört sind , wäre mir neu.

Na und es gibt einen definitiven Unterschied für mich , denke das es den auch für die Frauen gibt, nämlich das Gefühl , die Sinnlichkeit und Empfindungsmöglichkeit zerredende, Sex auf Akt reduzierende und netativierende verteufelnde Verhalten ....auf deutsch gesagt die Stimmung verbal zerstören.......

und das beflügelnde , freuende , reizende , Spaß befürwortende, Leidenschaft bezeichnende, Lust erweckende und Frivolität und Erotik bejahende, das aufgeilende, das sinnliche Gespräch das eben genau die Stimmung herbeiführt, das man sich gegenseitig die Klamotten vom Leib reißt......
 
Also würde eine reine Behauptung für eine Strafe reichen? Glaube ich nicht.
Das ist doch schon längst so, Beispiele wurden genannt, ich will mich nicht ständig wiederholen müssen. Weiter hinten (hab' rückwärts gelesen) schreibst Du, im Rechtsstaat wäre eine Umkehr der Beweislast unmöglich - falsch gedacht, sonst gäbe es keine unschuldig einsitzenden vermeintlichen Straftäter. Ob Ihr das nun wahr haben wollt oder nicht, in dieser zunehmend feministisch geprägten Gesellschaft stehen i. d. R. Männer vor Gericht von vornherein als unglaubwürdig da. Prinzip Tränendrüse von der anderen Seite läßt auch die letzten Zweifel (in dubio pro reor) bei der Richterin schwinden. Da geht es nicht um Recht und Gerechtigkeit, da geht es einzig und allein um die Durchsetzung feministischer Ziele und die sehen nun mal keine Gleichberechtigung vor. Zum Glück wurde ich persönlich noch nicht beschuldigt (und angeklagt) und ich bedauere jeden unschuldig angeklagten Mann, der dieses Martyrium ertragen muß. Nun vereinfachen die Schweden den Rechtsmißbrauch noch, in dem das vermeintliche Opfer nur noch behaupten braucht: "ich habe nicht 'ja' gesagt." Das reicht völlig aus, damit der vermeintliche Täter richterlich verfügt im Knast vermodert. Mit wirklichen Straftätern habe ich kein Mitleid, sie sollen ihre gerechte Strafe bekommen und auch verbüßen. Doch wehre ich mich gegen die Hexenjagd, der mit solchen Gesetzen, die sich NATÜRLICH auf die Rechtsprechung auswirken, Tür und Tor geöffnet wird.
 
Nein. Es muß noch immer eine Schuld bewiesen werden - und nicht die Unschuld. Und wenn jemand eine Strafe bekommt, die er eigentlich nicht kriegen dürfte, handelt es sich um einen Justizirrtum. Das hat aber mit zu beweisender Unschuld nichts zu tun.
Soweit uch weu0, gibt es diese Umkehrung nur beim Finanzamt. Wenn man dort keine Steuererklärung abgibt, schätzt das Finanzamt die Zahlschuld. Und in diesem Fall hat der Steuerpflichtige die Pflicht zu beweisen, daß die Schuld geringer ( oder höher ) ist. Aber ansosnten wüßte ich nciht wo das so sein sollte.
Ganz im Gegenteil betreiben die Behörden ja einen Riesenaufwand um Schuld zu beweisen. Man denke nur mal an die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ohne Bild oder guten Zeugen geht da kaum was.
Und in Schweden ist es auch nicht so. Dieses Gesetz ist ein Placebo, der nichts bewirken wird, bei den Urteilen. Könnte aber eine Präventiv-Wirkung haben. Aber auch das Gegenteil.

Hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr
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Im Strafrecht wird es das überhaupt nicht geben. Aber was ich natürlich vergessen hatte, ( neben Dingen die Kunstfehler betreffen ) ist, daß es ja auch um Gewährleisitungsgesetz vorkommt. Und zwar nach 6 Monaten nach Kauf einer Ware.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und deshalb sollte man das Gesetz sein lassen? Wenn eine Opfer sich wehrt und es Aussage gegen Aussage steht, dann passiert genauso wenig wie wenn ein Opfer nicht dazu in der Lage war sich zu wehren und auch dort Aussage gegen Aussage steht. Aber dann wird vom deutschen Staat endlich mal anerkannt, dass das eine Vergewaltigung ohne Wenn und Aber ist. Wer sagt denn überhaupt, dass sich nicht doch irgendwo ein Beweis finden lässt? Möglich wäre es. Ansonsten ist es eben wie gehabt Aussage gegen Aussage. Den Angeklagten, ob zurecht oder nicht, wird dennoch nichts passieren, wenn es keinen Anlass dafür gibt, der den Richter dazu bewegt, ihn zu verurteilen.
Der Anlaß für den Richter ist doch bereits gegeben, wenn der Beschuldigte vor Gericht steht. Wer glaubt ihm denn schon die Beteuerungen seiner Unschuld? - Übrigens, es ist der schwedische, nicht der deutsche Staat.
 
Der Grundsatz, dass Schuld bewiesen werden muss gilt sowohl in Schweden als auch in Deutschland.

Aber ab wann ist etwas bewiesen?

Simples Beispiel: Eine Überwachungskamera filmt eine Person wie sie mit einem blutigem Messer vom Tatort flüchtet. Die Gesamtumstände passen zusammen, es gibt sogar einen Zeugen, die Person wird für schuldig befunden und verurteilt.

Auch wenn die Situation eindeutig scheint, kann der Zeuge im eigenen Interesse gelogen haben oder der Verdächtige sieht dem Täter nur zum Verwechseln ähnlich. 100% sicher ist kaum ein Urteil.

Zurück zum Sexualstrafrecht:

Klassischerweise ist die Beweislage bei Sexualstraftaten dünn. Es gibt einige Hinweise auf eine Straftat wie Verletzungen im Intimbereich. Viel hängt aber von der Glaubwürdigkeit der Beteiligten ab.
Hat der Verdächtige schon mal eine Sexualstraftat begangen? Hat er dem Opfer nachgestellt? Gibst es sonst keine Verdächtigen?
"Beweisen" ist ein relativer Begriff. Es meint meist "es hinreichend glaubwürdig machen" und nicht "100% sicher".
Deswegen arten Vergewaltigungsprozesse vor Gericht oft zur Schlammschlacht aus. Opfer und Täter versuchen alles den Gegenüber unglaubwürdig zu machen.

Die Situation ist für beide Seiten oft unzufriedenstellend. Opfern fällt es schwer Straftaten zu beweisen und Unschuldigen bleibt mangels Gegenbeweis der Vorwurf oft ihr Leben lang erhalten.
Ganz zu schweigen davon, dass viele Opfer wohl wissen um die schwere Beweisbarkeit erst gar nicht vor Gericht ziehen.

Die schwedische Rechtsänderung, dass ein ausdrückliches "Ja" für Einvernehmlichen Sex notwendig ist, ist mindestens schwierig.
Zum einen formalisiert sie etwas aus meiner Sicht selbstverständliches: Natürlich ist etwas nicht einvernehmlich nur weil sich der Partner nicht genug wehrt.

Auf der anderen Seite bringt sie Partner in die Interpretationsproblematik, ab wann etwas als "Ja" gilt und was soll das vor Gericht bringen? Der Täter wird immer behaupten, das Opfer hätte ja gesagt. Und wenn in Schweden weiterhin in dubio pro reo gilt, muss das Opfer beweisen, dass es nicht "ja" gesagt hat - das ist doch unmöglich!

Nach einer Umfrage des schwedischen Radiosenders P3 haben sich etwa drei Viertel von gut 1000 Befragten im Alter zwischen 18 und 29 Jahren positiv zur Gesetzesinitiative geäußert. Allerdings haben laut derselben Umfrage zwei Drittel Zweifel daran, dass damit die Zahl der Sexualverbrechen im Land verringert werden kann.

Fazit: Das Gesetz formuliert nur das offensichtliche. Vermutlich wird es kein einziges Opfer weniger durch das Gesetz geben und kein Straftäter mehr als vorher verurteilt, nur eine Menge verunsicherter junger Menschen, die sich fragen, ob sie nun das schriftliche Einverständnis bei jedem sexuellen Verkehr brauchen....
 
Tja, nach dem neuen Gesetz muss ich dann wohl jetzt meinen italienischen Exfreund vor 17 Jahren anzeigen, er wollte sehr oft Sex auch mehrmals am Tag, nicht immer hatte ich Lust dazu und gab oft nach, einfach weil er mich so nervte deswegen. Ich liebt ihn sehr und darum machte ich oft mit, ohne jetzt "voll Bock zu haben".

War das jetzt eine Vergewaltigung, Belästigung? Schwachsinn, ich hätte ja nein sagen können, tat es aber nicht aus Liebe zu ihm, und mir würde nie einfallen, ihn jetzt deswegen anzuzeigen, gibt ja auch noch so etwas wie Eigenverantwortung.

*Wer den Zynismus findet, darf ihn gerne bemerken*. 😉

Das traurige ist, dass nach schwedischem Gesetz das durchaus mindestens ein Grenzfall ist.

Ich würde das selber nicht als Vergewaltigung definieren. Du hast es hingenommen weil du ihn geliebt hast.
Ich will vielleicht auch nicht mit einer Partnerin Shopping gehen, tue es aber der Beziehung und der Partnerin zu liebe.

Der innere Kern der Freiwilligkeit beim Sex ist nicht, dass beide es toll finden oder ausdrücklich ja sagen. Der innere Kern ist, dass es keine Zwangslage gibt.

Eine Zwangslage kann aber selbst bei einem "ja" bestehen.
Beispielsweise wenn ein Lehrer einen Schüler erpresst mit ihm zu schlafen, weil er sonst nicht versetzt würde. Der Schüler mag ja sagen, aber wie freiwillig ist es?

Selbst ein Vergewaltigungsopfer kann ja sagen in der Hoffnung, dass es schneller vorbei geht oder weil es mehr Angst hat was passiert wenn es nein sagt.

So ist selbst ein "Ja" kein Freifahrtsschein; was das Gesetz noch konfuser klingen lässt.
 
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