Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Das neue schwedische Sexualstrafrecht

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 66896
  • Datum Start Datum Start
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sexualstrafrecht, hier geht es darum, Menschen zu schützen bzw. Menschen darauf aufmerksam zu machen und bei Nichtbeachtung eben auch zu bestrafen, die den Willen und den Freiraum eines anderen Menschen missachten.
In einer Partnerschaft sollte es möglich sein offen miteinander zu kommunizieren und die andere Person im Zweifelsfall zu fragen. Es sollte möglich sein zu erkennen, ob die andere Person noch aktiv dabei ist oder ob sie evtl. abgedriftet oder nur noch körperlich anwesend ist. Wer dies meint nicht in der Lage zu sein glaubt, sollte vielleicht doch etwas dafür tun. Sollte sich mehr für sein Gegenüber interessieren und erst einmal mehr kennen lernen.

Im Sexualstarfrecht geht es ganz viel auch um die Fälle, in denen Menschen bei anderen ihnen Bekannten übernachten oder übernachten lassen, dies dann als Einladung zum Sex missbrauchen und ausnutzen. Doch wenn diese Menschen bei der Überrumpelung zum Sex einfach nichts mehr tun können, weder Nein sagen noch deutliche Abwehr zeigen können, muss es auch für diese eine Möglichkeit geben es anzuzeigen und bei Gericht auch eine Möglichkeit, dies zu bestrafen.
Du kommst immer wieder mit den Fällen der möglichen Ausnutzung, die durch dieses Gesetz sicher genauso beleuchtet und behandelt werden wie bisher. Ja es gibt in allen Bereichen, auch im Verkehrsrecht, bei Diebstahl, bei...
die Möglichkeit der Fehlurteile - leider. Aber deshalb ein Gesetz abzuschwächen oder wegzulassen und damit den Menschen, die es anders ja nicht zu wissen scheinen, das es Dinge gibt, die untersagt/verboten sind und das es einen Freiraum anderer Menschen gibt, der nicht überschritten werden darf, nicht nur das, sondern auf dem besonders acht zugeben ist und dies ist gerade da notwendig, wo sich Freiwilligkeit und Gewalt mischen können besonders wichtig.
Für den Fall der Falschbeschuldigungen ... gibt es auch ein Gesetze, was auch von "Tätern", die zu unrecht freigesprochen wurden häufig schon ausgenutzt wurde, auch dies ist ein besonders schwieriges Kapitel des Rechtes, was gerade auch bei Sexualdilekten ein großes Hindernis für eine Anzeige von Opfern dieser Art von Gewalt ist.

Es gibt kein Gesetz, was lückenlos ist. Doch es gibt Menschen, die bräuchten keine Gestze und es gibt Menschen, denen erst durch Gestze bewusst gemacht werden kann, das es Dinge gibt, die nicht erlaubt sind oder auch das sie ihr Handeln überdenken müssen und dann gibt es noch die Menschen, denen es egal ist was es für Gesetze gibt, sie leben nur ihre eigenen...

Die meisten Sexualstraftäter werden gar nicht angezeigt und viele werden freigesprochen. Vielleicht aber hilft es ja doch, manche Taten zu vermeiden, wenn die Menschen mehr Bewusstsein dafür haben, dass es notwendig ist, dass von beiden Seiten beim Sex das Einverständnis klar sein muss? Denn dies scheint ja immer noch nicht so zu sein. Was wenn hier gelesen wird, allein an Argumenten zu lesen ist, warum jemand doch eine Mitschuld daran trägt, wenn es in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung von Bekanten, Freunden oder Verwandten nach einer Fete zu ungebetenen sexuellen Handlungen kam. Darum ist es gut und sinnvoll ein Gesetz zu haben, in dem ausdrücklich auf die Einvernehmlichkeit/der Zustimmungen beider Sexualpartner hingewiesen wird.
Wer unsicher ist, sollte vielleicht mal sein Handeln überprüfen und mit dem Gegenüber doch erst einmal sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab' aufmerksam mitgelesen. Und es zeichnen sich m. E. mehrere Fronten ab: da sind die, welche sich durch das Gesetz nicht bedroht/eingeschränkt fühlen, weil sie nie einen nicht einvernehmlichen Sex in Betracht ziehen und etwas blauäugig-naiv an die Ehrlichkeit ihrer Sexualpartner glauben. Dann sind da welche, die glauben aufgrund ihres Geschlechts (Frauen traut man keine Vergewaltigung zu, das machen doch nur Männer) sicher fühlen. Dann gibt es welche, die durchaus grenzwertige Phantasien hegen und die sich in ihrer eigenen Selbstbestimmung eingeschränkt fühlen. Es gibt Verteidiger der Opfer, die ein Fehlurteil als das "kleinere Übel" ansehen. Und zuguterletzt gibt es einige, die sich von Fehlurteilen bedroht fühlen. Wo steckt nun des "Pudels Kern"?
 
Hab' aufmerksam mitgelesen. Und es zeichnen sich m. E. mehrere Fronten ab:
Moin @Einhorn_das_echte,
ganz verstehe ich nicht wie es zu deiner Zusammenfassung kommt und du scheinbar eindeutige Fronten erkennst?
So z.B. diese Aussage
da sind die, welche sich durch das Gesetz nicht bedroht/eingeschränkt fühlen, weil sie nie einen nicht einvernehmlichen Sex in Betracht ziehen und etwas blauäugig-naiv an die Ehrlichkeit ihrer Sexualpartner glauben.
Wieso kombinierst du welche die sich "durch das Gesetz nicht bedroht fühlen", mit "weil sie nie einen nicht einvernehmlichen Sex in Betracht ziehen" und dann noch mit "etwas blauäugig-naiv an die Ehrlichkeit ihrer Sexualpartner glauben."
Wieso diese Kombination? Woher nimmst du diese Annahme, denn nur weil sich jemand nicht durch das Gesetz bedroht fühlt, ist die Person weder blauäugig-naiv, noch davon überzeugt, dass es nur einvernehmlichen Sex gibt? Vielleicht nimmt diese Person auch die Gesetze einfach so, wie sie gedacht sind, Wegweiser und Helfer um für die Rechte eines jeden Menschen zu sorgen und bei Verletzungen dieses Rechtes für Maßnahmen zur Veränderung der Verhaltensweisen zu sorgen?
Dann sind da welche, die glauben aufgrund ihres Geschlechts (Frauen traut man keine Vergewaltigung zu, das machen doch nur Männer) sicher fühlen.
Auch dies verstehe ich nicht, wurde doch schon darauf hingewiesen und ist in vielen anderen Threads ja auch schon zu lesen, dass sehrwohl auch Frauen Täterinnen sein können und sogar nach Definition eine Vergewaltigung ausführen können. Warum also glaubst du, dass sich einige aufgrund ihres Geschlechts sicher fühlen? Woraus entnimmst du dies?
Dann gibt es welche, die durchaus grenzwertige Phantasien hegen und die sich in ihrer eigenen Selbstbestimmung eingeschränkt fühlen.
Ob die Einschränkung der eigenen Selbstbestimmung und grenzwertige Phantasien unbedingt zusammen gehören?
Es gibt Verteidiger der Opfer, die ein Fehlurteil als das "kleinere Übel" ansehen.
Ob es wirklich so ist, dass die die die Opfer von sexueller Gewalt mehr Schutz bieten wollen ein Fehlurteil als kleineres Übel ansehen, das sei einmal dahin gestellt. Bei einem Fehlurteil da gibt es verschiedene, da gibt es leider auch die die jemanden zum Opfer machen, doch die gibt es in allen Bereichen, die ist nicht etwas was nur bei Sexualdelikten vorkommt. Doch darum können und wollen wir doch nicht die Gesetze abschaffen oder soweit abschwächen, dass alle Täter frei von Verurteilungen bleiben? Wenn aber ein Gesetz Lücken aufweist, dann muss es angepasst werden, so dass es möglich ist, auch Taten zu ahnden, die durch ein Schlupfloch ihre Taten weiter verüben können ohne mit Strafe rechnen zu müssen. Dies wird doch nicht nur im Sexualstrafrecht, sondern auch im Steuerrecht und in anderen Gesetzen immer wieder vorgenommen, eine Anpassung...
Und zuguterletzt gibt es einige, die sich von Fehlurteilen bedroht fühlen.
Verstehen kann ich dies bei Menschen die ein Fehlurteil aufgrund einer unberechtigten Anklage erlebten, aber nur wenn sie wirklich frei von Schuld in diesem Sinne sind. Wenn sie wirklich die einfühlsamen Menschen, die immer darauf geachtet haben, dass es ihrem Gegenüber genauso gut geht wie ihnen selbst, wenn sie intim waren oder sein wollten. Doch sind es die, die in dem Gesetzt eine Gefahr sehen? Oder sind es vor allem die, die sich am Rande des erlaubten bewegen und die hierdurch deutlich Grenzen aufgezeigt bekommen? Grenzen die einzuhalten sind, nämlich dass es nicht reicht auf ein Nein gesagt oder gezeigt bekommen zu reagieren, sondern sich versichern müssen, dass es tatsächlich ein Ja ist, währen allem was getan wird und auch bereit zu sein inne zu halten, wenn spürbar wird, die andere Person ist nicht mehr in der Lage sich zu äußern, ob in Worten oder in der Bewegung?
Wo steckt nun des "Pudels Kern"?

Und dann noch was möchtest du mit dieser Zusammenfassung aussagen und worauf möchtest du hinaus?
Das es keine Einigkeit gibt?
Ob es die geben kann? Hier schreiben so viele verschiedene Menschen mit den unterschiedlichsten Intensionen, wie soll es da eine Einigung geben? Und doch ist es wichtig, dieses Thema und auch die Diskussion. Denn sie zeigt wie wenig es doch bekannt zu sein scheint, dass es Menschen gibt die ein Nein weder sagen noch zeigen können und somit doch unbedingt eine Lücke geschlossen werden muss. Ja es muss gerade beim Sex sehr aufeinander acht gegeben werden, ob in einer Beziehung oder beim Anbahnen einer solchen, dass es eben doch nicht einfach übergangen wird ein Nein, das vielleicht einfach nur durch kleinste Signale zu erkennen ist und wenn es einfach ein innerer Rückzug ist, der sicher von einem aufmerksamen Gegenüber auch wahrgenommen werden kann.

In diesem Gesetz geht es einfach darum die Menschen zu schützen, die nicht mehr ein Nein auf welcher Art auch immer zustande bringen können zu schützen, in dem sie im Gesetz festschreiben, dass nur ein Ja, das auf verschiedene Art und Weise geäußert werden kann, verbal oder durch entsprechendes Handeln, tatsächlich auch ein Ja und so zu einvernehmlichen Sex führt erlaubt ist.

Es ist gut, dass Gesetze immer wieder unter die Lupe genommen werden und auch immer mal wieder angepasst, ansonsten dürften heute noch Kinder zu ihrem Wohle geschlagen werden. Frauen in der Ehe vergewaltigt. Nach Vernunft und gut dünken Auto gefahren werden....
Es gibt sicher noch vieles was manch ein Mensch dann glauben würde, was sein gutes Recht ist.

Gesetze sind doch nur entstanden da es eben nicht mehr gehen soll Auge um Auge, Zahn um Zahn und der, der besser zuschlägt hat dann das Recht auf seiner Seite. Es gibt leider noch genug Menschen, die dies glauben und so handeln. Es gibt mehr als genug, die ihre eigenen Rechte und Gesetze haben und vertreten, doch wo bleiben dann die die dies nicht können oder auch nicht wollen? Haben diese Menschen dann keine Rechte. Müssen sie alles hinnehmen, weil es für sie keinen Schutz gibt?
Bei "Falschanklagen" und Verleumdung, da gibt es auch ein Gesetz, einfach weil es notwendig ist.

Es geht doch darum, dass es eine Notwendigkeit für Gesetze gibt, die wird auch nicht dadurch aufgehoben das jedes Gesetz, was es gibt, auch von einigen Menschen missbraucht werden kann. Nur ist es sinnvoll darum gegen ein Gesetz zu sein, wenn es ansonsten dazu beitragen kann den Menschen Grenzen zu setzen, wozu der Einzelne nicht in der Lage ist?

Es ist eigentlich doch jedem hier klar, dass es verboten ist, Menschen für etwas anzuklagen, was sie nicht getan haben und doch wird es getan. Auch sollte jedem Menschen klar sein, dass sexuelle Handlungen nur stattfinden dürfen, wenn alle beteiligten einverstanden sind und dies auch so äußern und doch wird oft nicht danach gehandelt.
Beides braucht ein Gesetz, um es zu vermitteln, anzeigen zu können und damit auch ahnden zu können.
 
...Es ist eigentlich doch jedem hier klar, dass es verboten ist, Menschen für etwas anzuklagen, was sie nicht getan haben und doch wird es getan. Auch sollte jedem Menschen klar sein, dass sexuelle Handlungen nur stattfinden dürfen, wenn alle beteiligten einverstanden sind und dies auch so äußern und doch wird oft nicht danach gehandelt. Beides braucht ein Gesetz, um es zu vermitteln, anzeigen zu können und damit auch ahnden zu können.
Moin 🙂, Du hast Dir viele Gedanken gemacht. Vlt. werde ich später noch konkreter. Im Moment gelingt mir das nicht. Ja, Gesetze werden (leider) gebraucht, weil es der Menschen mangelt diese unausgesprochen zu respektieren. Und es wird auch eine Strafgewalt gebraucht, durchaus auch eine mit einer abschreckenden Wirkung. Das Problem sind aber, wie auch dieser Thread wieder beweist, die sehr unterschiedlichen Haltungen der Menschen dazu. In einer Demokratie entscheidet am Ende der Mehrheitsbeschluß. Der wird dann auch den meisten Menschen gerecht, zumindest denen, die dafür gestimmt haben und jenen, welche von ihnen vertreten werden (der Idealfall). Schutz von Minderheiten taucht in Diskussionen über Demokratie auch immer mal wieder auf und ist humanistisch gesehen moralische Pflicht der Mehrheit. Die Realität lehrt uns leider nur allzuoft das Gegenteil. Es stimmt schon, die Schwierigkeit besteht in einer "allgemeinen Gerechtigkeit". Und so wollte ich eben mit meiner mehr oder weniger richtigen bzw. verstandenen Einteilung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) darauf hinweisen, wie viele verschiedene Standpunkte es nur zu diesem einen Gesetz gibt, das noch nicht mal in Deutschland gilt. Denn zwischen pro und kontra gibt es da die verschiedensten Positionen. -- Aufgefallen ist mir das Gesetz eben durch seine sehr enge Definition und das daraus erwachsende, unüberschaubare Mißbrauchspotential. Auch deswegen fiel mein EP dazu eben etwas provokativ aus. Das war durchaus beabsichtigt nicht um zu polarisieren sondern um zu interessieren (für das Gesetz, nicht für mich). Du siehst ja selbst, welche Resonanz ein schwedisches Gesetz selbst auf deutschem Boden erfährt. Nur ein "ja" ist ein "ja". Das kann ich unterschreiben - aber nur solange, wie sich die Parteien auch hinterher daran halten. Und so wie die sexuelle Selbstbestimmung eben juristisch geschützt werden muß, weil sich (zu) viele Menschen nicht freiwillig daran halten, so muß m. E. auch der unschuldig Beschuldigte vor "falscher Verdächtigung" geschützt werden, weil sich daran genauso (zu) viele Menschen nicht freiwillig halten. Sicher ist falsche Verdächtigung eine Straftat und verboten - alles richtig. Doch - und da führte ich auch ein prominentes Beispiel an - ist Mißbrauch des Gesetzes eben m. E. auch gesellschaftlich so stark relevant, daß ich das Gesetz zumindest als fehlerhaft ansehe. Im gleichen Atemzug, in dem man sagt, kein "ja" heißt dann "Straftat", müßte man sagen, das "ja" nachträglich zurück ziehen/abstreiten, ist genauso eine Straftat und genauso zu verfolgen. Und ganz ähnlich verhält es sich mit Beschuldigten, bei denen es nie in irgendeiner Weise zu sexuellen Annäherungen oder Handlungen mit dem angeblichen Opfer gekommen ist, bei denen das Opfer u. U. gerade mal den Namen kennt. Da fehlt m. E. ein entsprechender Schutz auch und vor allem, was den Ausschluß der Öffentlichkeit betrifft. Sexualstraftaten gehören nicht, ich wiederhole: nicht, an den Pranger des Sensationsjournalismus. Ja, wir Menschen sind sexuelle Wesen. Doch das es da in der Öffentlichkeit - im Zuge der "sexuellen Befreiung" - kaum noch ein anderes Thema gibt, ist dann wohl doch leicht übertrieben. Es führt einerseits dazu, daß manche Straftäter dieses Verhalten noch ausnutzen, um sich zu profilieren und mit ihren Schanftaten zu brüsten und andererseits Existenzen vollkommen schuldlos und ungerecht zerstört werden. Man zeigt selbst nach einem Freispruch "erster Klasse" noch auf diese Menschen und belauert sie im Alltag. Da liegt m. E. die weitaus größere Gefahr verborgen. Natürlich sollten die Behörden tats. Opfern Glauben schenken, aber sie sollten die Aussagen genauso kritisch hinterfragen. Und auch vor Gericht - und in der Öffentlchkeit sollte ein Beschuldigter nicht voreilig "abgestempelt" werden. Ob die Menschen irgendwann zu dieser Größe finden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Neue Elterngeldgrenze Gesellschaft 17
Bücherpuppe Bitte beachten- neue GF- Regelung! Gesellschaft 0

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben