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Gelöscht 66896
Gast
Dein Glaube an den Rechtsstaat ist irrational. Die Justiz ist nicht nur "unabhängig" (vgl. Art. 97 GG), sie hat sich längst verselbständigt. Gerade im Osten sehen drittklassige Behördenmitarbeiter aus dem Westen, die man dort hinaus gelobt hat, damit sie keinen weiteren Schaden anrichten, ihren Weizen blühen. Seit über einem Jahr jage ich einen solchen Kungelhaufen aus Stadtverwaltung, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bis hin zum Landgericht zum Thema Verkehrsrecht durch alle zuständigen Behörden - bisher ohne Ergebnis. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Da hilft es auch nicht, daß es eindeutige und gravierende Verfahrensfehler gab (Rechtsbruch im Amt durch den Richter) und die Staatsanwaltschaft keine Zeugen benannte. Zahlen soll ich trotzdem unter Androhung von "Zwangsmaßnahmen" (= staatlich sanktionierter Raub!) -- Indizienprozesse werden gerade im Sexualstrafrecht die Regel sein. Dort kommt es dann, wie Andreas schon schrieb, auf die Glaubwürdigkeit an. Und dazu äußerte ich mich schon.Nein. Es muß noch immer eine Schuld bewiesen werden - und nicht die Unschuld. Und wenn jemand eine Strafe bekommt, die er eigentlich nicht kriegen dürfte, handelt es sich um einen Justizirrtum. Das hat aber mit zu beweisender Unschuld nichts zu tun. Soweit uch weu0, gibt es diese Umkehrung nur beim Finanzamt. Wenn man dort keine Steuererklärung abgibt, schätzt das Finanzamt die Zahlschuld. Und in diesem Fall hat der Steuerpflichtige die Pflicht zu beweisen, daß die Schuld geringer ( oder höher ) ist. Aber ansosnten wüßte ich nciht wo das so sein sollte. Ganz im Gegenteil betreiben die Behörden ja einen Riesenaufwand um Schuld zu beweisen. Man denke nur mal an die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ohne Bild oder guten Zeugen geht da kaum was. Und in Schweden ist es auch nicht so. Dieses Gesetz ist ein Placebo, der nichts bewirken wird, bei den Urteilen. Könnte aber eine Präventiv-Wirkung haben. Aber auch das Gegenteil. Hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr -------------------------------------------- Im Strafrecht wird es das überhaupt nicht geben. Aber was ich natürlich vergessen hatte, ( neben Dingen die Kunstfehler betreffen ) ist, daß es ja auch um Gewährleisitungsgesetz vorkommt. Und zwar nach 6 Monaten nach Kauf einer Ware.