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Das neue schwedische Sexualstrafrecht

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Nein. Es muß noch immer eine Schuld bewiesen werden - und nicht die Unschuld. Und wenn jemand eine Strafe bekommt, die er eigentlich nicht kriegen dürfte, handelt es sich um einen Justizirrtum. Das hat aber mit zu beweisender Unschuld nichts zu tun. Soweit uch weu0, gibt es diese Umkehrung nur beim Finanzamt. Wenn man dort keine Steuererklärung abgibt, schätzt das Finanzamt die Zahlschuld. Und in diesem Fall hat der Steuerpflichtige die Pflicht zu beweisen, daß die Schuld geringer ( oder höher ) ist. Aber ansosnten wüßte ich nciht wo das so sein sollte. Ganz im Gegenteil betreiben die Behörden ja einen Riesenaufwand um Schuld zu beweisen. Man denke nur mal an die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ohne Bild oder guten Zeugen geht da kaum was. Und in Schweden ist es auch nicht so. Dieses Gesetz ist ein Placebo, der nichts bewirken wird, bei den Urteilen. Könnte aber eine Präventiv-Wirkung haben. Aber auch das Gegenteil. Hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweislastumkehr -------------------------------------------- Im Strafrecht wird es das überhaupt nicht geben. Aber was ich natürlich vergessen hatte, ( neben Dingen die Kunstfehler betreffen ) ist, daß es ja auch um Gewährleisitungsgesetz vorkommt. Und zwar nach 6 Monaten nach Kauf einer Ware.
Dein Glaube an den Rechtsstaat ist irrational. Die Justiz ist nicht nur "unabhängig" (vgl. Art. 97 GG), sie hat sich längst verselbständigt. Gerade im Osten sehen drittklassige Behördenmitarbeiter aus dem Westen, die man dort hinaus gelobt hat, damit sie keinen weiteren Schaden anrichten, ihren Weizen blühen. Seit über einem Jahr jage ich einen solchen Kungelhaufen aus Stadtverwaltung, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bis hin zum Landgericht zum Thema Verkehrsrecht durch alle zuständigen Behörden - bisher ohne Ergebnis. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Da hilft es auch nicht, daß es eindeutige und gravierende Verfahrensfehler gab (Rechtsbruch im Amt durch den Richter) und die Staatsanwaltschaft keine Zeugen benannte. Zahlen soll ich trotzdem unter Androhung von "Zwangsmaßnahmen" (= staatlich sanktionierter Raub!) -- Indizienprozesse werden gerade im Sexualstrafrecht die Regel sein. Dort kommt es dann, wie Andreas schon schrieb, auf die Glaubwürdigkeit an. Und dazu äußerte ich mich schon.
 
... Es könnte schließlich sein, dass genau für diese kein Einverständnis vorliegt und diese Person aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder Willens ist, ihre Ablehnung irgendwie auszudrücken (es scheint sich dabei um ein Massenphänomen zu handeln, welches dringend einer gesetzlichen Regelung bedurfte). Und da wir alle keine Gedanken lesen können und es der anderen Person nicht zuzumuten ist einfach nein zu sagen oder anderweitig Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, bleibt eben nur explizites Fragen (oder schriftliche Einverständniserklärung).
Wenn das mal nicht auch ironisch gemeint war... 😉 Eines haben die Schweden allerdings damit erreicht, es polarisiert - und es be- und entfremdet.
 
...*Es kann niemand in Frieden leben, wenn es dem pöhsen Nachbarn nicht gefällt, diese Weisheiten beinhalten sehr viel Wahres, heute mehr denn je.* 😉
Es scheint in der Natur des Menschen zu liegen, sich streiten und Feindbilder pflegen zu müssen. Das ist im Kleinen wie im Großen. Wenn ich an den "Handelskrieg" denke: da entscheidet ein Land Maßnahmen zum Schutze seiner Wirtschaft (man kann über den Sinn geteilter Meinung sein) und aus Brüssel kommen direkt Töne wie "Vergeltung", "zurückschlagen" etc.. Das ist in meinen Augen infantiles Kindergartengeplänkel - nur eben auf international wirtschaftspolitischer Ebene. "Erwachsen" oder gar durchdacht sind die Reaktionen jedenfalls nicht.-- Genauso verhält es sich unter Menschen individuell. Das schwedische Gesetz kippt Männerhasserinnen, Exfreundinnen/-frauen und anderen sexistischen "Paradiesvögeln" jede Menge Wasser auf ihre Mühlen, abzurechnen bzw. Rache zu nehmen oder einfach ihre verquere Weltsicht durchzudrücken. Denn, und da machen wir uns nichts vor, den Hauptteil der Vergewaltigungsopfer stellen Frauen - und fast ausschließlich zu deren Schutz ist das Sexualstrafrecht insgesamt eingeführt worden. Opfer zu schützen bzw. präventiv zu agieren ist per sé nicht falsch. Nur sollte das dann nicht mit untauglichen, praxisfernen, indifferenten und unvollständigen Mitteln erfolgen. Mißbrauch des Sexualstrafrechts sollte genauso hart verfolgt und bestraft werden wie sex. Mißbrauch. Doch die "Justizirrtümer" läßt man gern lieber unter den Tisch fallen.
 
@ grisou, ich kann Dir nur für Deinen Beitrag danken, ich sehe keine Beleidigungen , keine Implizierten strafbaren Handlungen sondern nur entsprechend gerechte und gut und wohlüberlegte Fragen, auf die Du aber keine Antworten bekommst, sondern einen Angriff.
Laß Dich nicht einschüchtern.

Ich stimme Dir zu 100 % zu.

@ stone , ich finde Du vergreifst Dich entschieden im Ton.

Du schreibst , daß es für Dich ein Problem darstellt im Vorfeld Zustimmung abzuklären, weil es Dich reizt , das nicht zu tun.

Denke also mal drüber nach , was Du geschrieben hast. Dir selbst unterstellst damit .

Grisou hat das getan.

Es geht hier nicht um die mündigen Menschen, sondern um ein gesetz , das die Menschen schützt, die eben nicht Nein zu sagen in der Lage sind , obwohl sie kien BDSm betreiben wollen / müssen, sondern ganz weit von dieser Minderheitenspielart entfernt sind.

Es geht auch nicht um Dich , sondern darum, daß die einvernehmliche Zustimmung , wenn nicht erfolgt den Akt zur Vergewaltigung macht, was ich richtig finde.

Denn wie Du selbst schreibst , Du setzt das vorraus, das jemand der sich dieser Spielvariante des Sex bedient und sie ausleben will, ein Codewort benutzt.

Da hst doch dann die Abklärung und einvernehmliche Zustimmung stattgefunden , ihr habt ein Codewort ausgetauscht.

Und in diesem Falle reizt es Dich doch hoffentlich nicht weiterzumachen, wenn Du das Codewort hörst, sondern weißt hier ist Schluß - oder nicht ?

Deshalb , verstehe das es darum nicht geht.

Sollte es Dich allerdings reizen, dann solltest Du Dir Hilfe suchen, weil dann bist Du , wenn Du das Codewort nicht achtest in der Tat einer der vergewaltigt oder vergwaltigen will - wie auch immer. Dann solltest Du Dir vielleicht überlegen bevor Du Sex hast so mündig zu werden, das Du ihn bedenkenlos haben kannst und auch verantworten kannst.

Das Gesetz ist nicht explizit für BDSMler herausgegeben worden und das Du Dich zud er Minderheit zählst ist zum Beispiel für mich völlig irrelevant , wie wohl auch für die Gesetzgeber.

Was aber nicht irrelevant ist ist die Tatsache, das der Akt zu einer Vergewaltigng wird , wenn keine Zustimmung vorhanden ist .
Das ist in meinen Augen zu 100 % richtig .
 
Ja, vielleicht ist das ein bisschen dreist. Aber das ist halt auch irgendwie sexy.
ja, das kann es sein, aber eben nur bei einer Partnerin oder einem Partner, von dem man weiß, dass er das mag bzw wenn man seinen Partner so gut kennt, dass man Signale ernst nimmt bzw Signale ausgemacht hat. Dann ist alles schick!

Und wenn man vorher entsprechende Signale erhalten hat, sollte das nicht verboten sein.
ist es ja auch nicht: Darum geht es doch: nahezu alles ist erlaubt, solange es im gegenseitigen Einverständnis passiert. Was ist daran so schwer, dieses gegenseitige Einverständnis zu jeder Zeit zu beachten und auch immer im Auge zu behalten, ob der Partner es vielleicht widerruft?
Das ist doch ne ganz einfache Grundregel, die normalerweise jeder Heranwachsende eingehämmert bekommt- und Leute, die diese regel beherzigen werden auch nie Probleme in dieser Richtung haben.
SOOO ungeheuer schwer ist es ja nun auch nicht, oder?

Mich hat übrigens auch schon mal eine Frau morgens mit einem Blowjob geweckt. Das war dann eurer Definition nach eine Vergewaltigung, nicht wahr?
Nein, das ist nur dann eine Vergewaltigung, wenn Du es nicht willst. ich denke mal, Du kennst den Unterschied ganz genau und kannst sehr gut nachvollziehen, worin der Unterschied besteht.
Stell Dir vor, Du schläfst auf einer Skihütte im 10er Dorm, und eine wildfremde Frau weckt Dich so- wäre vermutlich nicht soo geil, oder? (zumindest wäre es wohl für die meisten Männer nicht besonders geil oder mehr noch eine ziemlich widerliche Aktion)
Wenn aber deine Freundin, die Dich kennt und auch erkennen würde, wenn Du das gerade nicht willst, das tut, so wird das bei den meisten paaren wohl klar gehen.
ich frage mich, was daran jetzt so kompliziert oder überhaupt erwähnenswert sein soll. Wie gesagt: Das ist doch alles kein Hexenwerk und wer sich eingiermaßen Mühe gibt, die Beüdrfnisse seines partners ernst zu nehmen, der kommt doch garnicht in irgendwelche zweifelhaften Situationen.
 
Das ist dann aber schon wieder so schwammig, dass es sich nicht mit einer klaren, gesetzlichen Regelung verträgt, die zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe führen kann.

Nein, denn es ist etwas privates, das zunächst (!!) garkeiner gesetzlichen Komponente bedarf! Ein Gesetz ist nur dann nötig, wenn Zweifel aufkommen. Bei den allermeisten Paaren, die einen gesunden Umgang miteinader haben, tritt dieser Fall garnicht erst ein. Sprich: "normale" leute betrifft diese Gesetzesneuerung sowieso nicht- die tangiert sie garnicht.

Ein sexueller Akt findet normalerweise nicht unter den Augen der Justiz statt: Und wenn er vor die Justiz gezerrt wird, ist der Fehler bereits passiert (egal wie der nun genau aussieht)
die Ausgangslage ist jedoch immer die gleiche und ändert sich durch solche Gesetze nicht. Also auch: Wenn ein mensch einen anderen zu Unrecht hinhängen WILL, wird er es so oder so tun: Auch daran ändert so ein gesetz nichts- leider, denn daran lässt sich leider nicht viel ändern: Dass menschen lügen lässt sich leider schwer beeinflussen.
Jedoch greift so ein Gesetz da, wo bisher Schuldige (die offenkundig schuldig waren) laufen gelassen werden mussten, weil die Beweise fehlen, bzw nicht anerkannt werden konnten. Es ändert also nichts am Vorgehen der justiz, sondern an der Art der Beiweisführung.
ich weiß nicht, ob ich das so klar formuliert habe, aber im Grunde sollte das jedem klar sein.

Einem Menschen muss in meinen Augen eigentlich immer zugestanden werden, ein Signal falsch zu interpretieren.
nein! Eben nicht. So läuft unsere Gesellschaft leider (zum Glück) in nahezu KEINEM Bereich! In den meisten Fällen ist bei Fehlinterpretation ein Nachfragen und Korrigieren möglich (so auch bei allen sexuellen Handlungen) und dort wo KEIN korrigieren möglich ist bzw wo nicht korrigiert wurde, ist der Gesetzgeber eigentlich bei ALLEN Delikten ziemlich unnachgiebig: Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Warum sollte das ausgerechnet im sexuellen Bereich nicht gelten?
Gilt ja eigentlich die ganze Zeit schon, deswegen ist es eigentlich hinfällig, darüber zu diskutieren.
Wenn Du beispielsweise deine Steuern nicht korrekt machst, weil Du tatsächlich überzeugt warst, es wäre korrekt, gewisse Einnahmen nicht anzugeben, so ist das dem Finanzamt ziemlich egal. wenn Du bei einer Prüfung an der Uni die Frage nicht richtig verstehst und deswegen die falsche Antwort gibst, so hast Du Pech gehabt und bekommst die Punkte nicht.
Wenn Du bei einer Sexualpartnerin wirklich garnicht gemerkt hast, dass sie überhaupt nicht will und dass sie leidet, so ist das der Justiz auch egal: Man kann von einem erwachsenen Mann erwarten, dass er erkennt, wenn er einen Gewaltakt verübt.
Unsere gesetze sind für erwachsene und mündige Bürger gemacht: Denen unterstellt man, dass sie wissen, was wann erlaubt ist und was nicht: Wer sich da sooo unsicher ist, dass er fatale Fehler machen könnte (also zB aus Versehen das Finanzamt bescheißen oder aus "versehen" eine Frau vergewaltigen) der sollte lieber auf Nummer sicher gehen und ggf das ganze eben sein lassen.
Alle anderen werden von den Gesetzen nicht tangiert.

Mir fällt ehrlich gesagt gerade kein Bereich ein, indem uns gerade in der heutigen Zeit fehler zugestanden werden: Nicht mal da, wo Fehler wirklich naheliegen und leicht passieren: Selbst da kann man sich kaum fehler erlauben: Erstrecht nicht bei SO einer Sache!
Sorry, aber ich kann ehrlich gesagt KEINEN Fall in meinem Kopf konstruieren, wo eine Frau wirklich garkein Signal geben würde so dass der Mann wikrlich reinen gewissens tut, wonach ihm ist. Solche Fälle dürften gegen null gehen!
ich weiß, es gibt Frauen, die erfinden das ganze hinterher: Das ist natürlich das schäbigste überhaupt: Aber wie gesagt: Darauf hätte man auch mit lascheren Gesetzen keinen Einfluss. Falschaussage ist ja bereits verboten. Deswegen aber echte Übeltäter davonkommen zu lassen wäre doch absurd.
 
Wahrscheinlich ist die Tatsache, dass ich mir so viele Gedanken darüber mache, bereits ein Warnsignal für mich.
Mal ehrlich: Ich kann mir KEINE Situation vorstellen, in der eine halbwegs gesunde Frau nicht Signale sendet, die ein halbwegs gesunder Mann auch versteht. Mir fällt keine Situation ein, in die ich befürchten müsst, als Täterin hineinzugeraten.
Und nur um es mal gesagt zu haben: Auch ich bin schon mal über meinen Partner "hergefallen" und habe ihn quasi überrumpelt: Dass dies aber durchaus willkommen war, war zu jedem zeitpunkt für mich erkennbar: So betrunken könnte ich garnicht sein, dass ich das nicht merke (und wenn ich so betrunken wäre, dann wäre ich auch bewusstlos und somit keine Gefahr😀). ich habe auch schon erlebt, dass ein partner keine Lust auf einen derartigen "Angriff" hatte: das merkt man aber dann auch sofort und geht nach dem ersten Schritt keinen Zentimeter weiter.

Da Du, wie Du sagst selber aber nie Probleme hattest und die Frauen es mochten, was Du tust, scheint ja dieser Filter auch bei Dir intakt zu sein- ich denke, das passiert automatisch und die Männer, die wirklich behaupten, sie hätten nichts gemekrt, die lügen doch: KLAR merkt man das, wenn der Partner nicht möchte: Selbst wenn man ihn erst seit ner halben Stunde kennt und betrunken ist: Das merkt man!
 
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