Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Darf er alles was er will?

Black

Aktives Mitglied
Geschichten aus dem Paulanergarten.
Ein Vorschlag ist doch keine Geschichte🙄
Und ich wüsste nicht dass das hier ein Jura-Forum ist. Außerdem habe ich mich noch nie scheiden lassen. Es war eine Idee, da sich der Herr ohnehin nicht für seine Kinder interessiert und meiner Meinung nach das Privilieg ein Elternteil zu sein verwirkt hat.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Wenn Du arbeitest, dann ist Dein Noch-Ehemann dazu verpflichtet die Kinder zu betreuen. Tut er das nicht und will statt dessen lieber seinen Hobbies nachgehen, dann ist das Vernachlässigung. Er hat für die Betreuung der Kinder zu sorgen, egal ob er will oder nicht,

Ich würde ebenfalls zu einem Gespräch mit dem Jugendamt und einer Frauenberatungsstelle raten. Auch, um das dokumentieren zu lassen. Denn Du glaubst gar nicht auf was für Ideen Männer kommen können, wenn es plötzlich um Scheidung und Unterhalt geht. Hinterher dreht sein Anwalt Dir die Worte im Mund herum und sagt Du würdest durch Deine Arbeit die Kinder vernachlässigen und seist nicht erziehungsfähig. Vermutlich hat ihm ein Anwalt sogar geraten sich so zu verhalten, um Dich unter Druck zu setzen und ihm eingeredet, dass er das im Trennungsjahr so tun soll. Hinterher heißt es Du bist nicht erziehungsfähig, weil Du Dich an den Wochenenden nicht um die Kinder kümmern kannst und keinen geregelten Ablauf bieten kannst.

Ich würde Dir ebenfalls dazu raten sehr zügig die Betreuung der Kinder zu regeln, auf einen Teilzeitjob unter der Woche umzustellen, der mit Betreuungszeiten konformer geht.
 

Marisol

Aktives Mitglied
Ihr interessiert ihn nicht mehr.
Kopiere sämtliche Unterlagen, die für die Scheidung von Bedeutung sein können.
Er wird sich dumm und dämlich zahlen für drei kleine Kinder. :)
Bettel nicht mehr nach seiner Unterstützung; du bist bereits alleinerziehend.
Wenn er dich nicht entlastet, kündige deinen Job.
Dann zahlt er Unterhalt auch für dich.
Suche einen guten Anwalt für Scheidungsrecht auf.
 

Hamster1238

Mitglied
Ihr interessiert ihn nicht mehr.
Kopiere sämtliche Unterlagen, die für die Scheidung von Bedeutung sein können.
Er wird sich dumm und dämlich zahlen für drei kleine Kinder. :)
Bettel nicht mehr nach seiner Unterstützung; du bist bereits alleinerziehend.
Wenn er dich nicht entlastet, kündige deinen Job.
Dann zahlt er Unterhalt auch für dich.
Suche einen guten Anwalt für Scheidungsrecht auf.
Ganz schlimmer Kommentar(...)
Das mit dem Job kündigen ist ne super Idee. Die Frau hat keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind. Und erst recht nicht, wenn ein vorhandener Job gekündigt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
C

chris12

Gast
Es sollte unter Zugewinn fallen, denke ich.
Problem ist da eben nur, wenn er es je mit komplett eigenem Vermögen bezahlt hat, dass das ja dagegen gerechnet wird, dann gehört ihm wirklich das Haus komplett und es wird für die TE vermutlich sehr schwer das Haus zu halten (er wird dann ja eine Miete verlangen). Wenn das Haus aber zu Teilen finanziert wurde, gehört der TE meines Wissens nach schon ein kleiner Teil vom Haus, da das ja in der gemeinsamen Ehezeit dann "bezahlt" wurde. Vermutlich habt ihr ja als "Zugewinngemeinschaft" geheiratet? Bei Gütertrennung ist es natürlich wieder anders. Aber Gütertrennung bei 3 Kindern, da wäre man als Frau doch arg blauäugig.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben