Ja so ist die Praxis, meist knicken die Behörden ein oder gewähren doch noch ein Darlehen, wenn eine Stromabschaltung angedroht wird, weil sie sonst ggf. auch noch die Kosten für die Sperrung und Entsperrung zahlen müssten.Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.
Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.
Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.
Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.
Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
Es kommt auch drauf an ob der Energieversorger der Grundversorger der Region ist.
Ist er es nicht, kann er auch einfach den Kunden kündigen. Gut die Schulden bleiben trotzdem.
Doch der Kunde würde so beim Grundversorger landen.
"Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung"
Was ist damit gemeint ?