Das mit den Medikamenten gilt halt leider nur bedingt, es gibt Medis, die benötigt werden, die Privat sind und da zahlt die Kasse gar nichts. Und bei denen, die die Kasse zahlt ist es auch nur der Mindestbetrag, sollte es dann eine besondere "Mixtur" sein, darf Patient gehörig zuzahlen.
Gut finde ich die Idee des Mehrbedarfes, das sollte tatsächlich mal geprüft werden.
Jetzt habe ich mal gegoogelt und was kommt : natürlich Satz mit X das war mal wieder nixxxxx....
Grundsätzlich ist Wundverbandsmaterial, das zur Versorgung während einer Krankenbehandlung benötigt wird, kein Teil des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II (Bürgergeld) laut eines Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts. Stattdessen müssen die Kosten im Rahmen der Krankenbehandlung von der Krankenkasse übernommen werden laut eines Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts.
Die dazugehörigen Fahrtkosten würden dann auch der Krankenkasse aufgedrückt werden und da gilt dann wieder die Pflegestufe und das Sonderzeichen ..... Ja, Leute, genau so läuft es nämlich fast immer....
Probier es aber tortzdem:
Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen
- Wahrnehmung des Umgangsrechts für minderjährige Kinder außerhalb von Berlin.
- Hygieneartikel bei bestimmten Krankheiten (z.B. HIV)
- Haushaltshilfe für Behinderte.
Ich wäre jetzt so frech und würde es versuchen die Wundverbände als Hygieneartikel (falls Du diese selber zahlen musst) darzustellen. Aber das sind genau die Kämpfe und Versuche, die so viel Kraft kosten.... Hygiene entsteht auch in Deinem eigenen Haushalt, wenn Du solche Bedingungen hast, vielleicht gibt es eine Chance.... aber wie gesagt, dass ist alles so mühsam und im Regelfall zückt nur einer den Stempel "abgelehnt".
Gruß von Grisu