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Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.

Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.

Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.

Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.

Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
Ja so ist die Praxis, meist knicken die Behörden ein oder gewähren doch noch ein Darlehen, wenn eine Stromabschaltung angedroht wird, weil sie sonst ggf. auch noch die Kosten für die Sperrung und Entsperrung zahlen müssten.

Es kommt auch drauf an ob der Energieversorger der Grundversorger der Region ist.
Ist er es nicht, kann er auch einfach den Kunden kündigen. Gut die Schulden bleiben trotzdem.
Doch der Kunde würde so beim Grundversorger landen.

"Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung"
Was ist damit gemeint ?
 
Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.

Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.

Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.

Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.

Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
Ich muss dir leider bei einen Punkt sehr widersprechen und zwar das bei einen Guthaben der Abschlag nicht herab gesetzt wird. Stimmt nicht!!! Der Abschlag wird bei einen Guthaben immer(bei meinen Stromanbieter) herabgesetzt. Meine komplette Nachbarschaft und auch Bekannte sind bei den gleichen Anbieter und bei ALLEN war es das gleiche. Guthaben-Abschlag herabgesetzt. Du kannst natürlich weiterhin mehr bezahlen, liegt an einen selber. Deine anderen Punkte da kann ich dir nur zustimmen. Es ist kein Anbieter verpflichtet mir irgendwie entgegen zu kommen. Er muss mir keine Ratenzahlung geben oder sonstiges. Die Stromanbieter sind da sehr hart. Liebe Grüße
 
Dann liegt da der Hase im Pfeffer.
Die Wohnung ist zu groß und frisst außerdem auch noch zu viele Energiekosten.
Auf Dauer geht das mit Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht gut.

Ich habe mich auch die ganze Zeit gefragt, wo geht der Großteil des Regelsatzes flöten.

Da hilft nur umziehen in eine kleinere Wohnung.
Auch wenn es mühsam ist, erst mal eine Wohnung suchen, wäre der nächste Schritt.

Die zuständige Behörde wird den Umzug im Rahmen eines kleinen Budget auch finanzieren.
Sag mal Sonne, kannst du vielleicht wirklich mal konkreter werde? Also es vielleicht bestätigen, dass die Miete zu hoch ist, und das Amt sie deshalb bei den Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt?
 
Ich wollte noch was zu der Wohnungssache sagen. Ich glaube nicht dass ich eine Wohnung finde die noch günstiger ist auch wenn ich vom Regelsatz was zuzahle. Da kommt auch noch Strom und Telefon usw dazu. Und da braucht man gar nicht viel Zahlungen haben monatlich und schon ist der Regelsatz zum Leben fast weg. Ich schaue wirklich schon ewig um eine Wohnung. Aber keine Chance, die kosten alle genau so viel oder mehr. Und die Wohnung die mal etwas günstiger ist die liegt dann in einen sehr schlimmen Gebiet , einen Brennpunkt. Die Wohnungen sind dort grauenhaft und dort würde ich nie hinziehen. Aber es ist schwer eine günstige einigermaßen normale Wohnung zu finden.
 
Ich wollte noch was zu der Wohnungssache sagen. Ich glaube nicht dass ich eine Wohnung finde die noch günstiger ist auch wenn ich vom Regelsatz was zuzahle. Da kommt auch noch Strom und Telefon usw dazu. Und da braucht man gar nicht viel Zahlungen haben monatlich und schon ist der Regelsatz zum Leben fast weg. Ich schaue wirklich schon ewig um eine Wohnung. Aber keine Chance, die kosten alle genau so viel oder mehr. Und die Wohnung die mal etwas günstiger ist die liegt dann in einen sehr schlimmen Gebiet , einen Brennpunkt. Die Wohnungen sind dort grauenhaft und dort würde ich nie hinziehen. Aber es ist schwer eine günstige einigermaßen normale Wohnung zu finden.
Doch mal konkret gefragt, liegt die derzeitige Wohnung über den Satz, den die Behörde übernimmt und wenn ja, wieviel musst Du genau vom Regelsatz monatlich zuzahlen?

Ich meine, auf dem Land wohnen hat sicher auch Nachteile, wie hier bereits argumentiert wurde.
"Komme nirgends ohne Auto oder Fahrer hin."
Also schlechte Infrastruktur, doch der Wohnungsmarkt ist dort meist entspannter.
 
Das Stromproblem verstehe ich nicht richtig. Du hattest ein Guthaben in Höhe der jetzigen Förderung, also plus 500€. Daraufhin wurde der monatliche Abschlag für das Folgejahr verringert, soweit ist das klar.

Wenn du nun ebenso viel verbracht hättest in diesem Folgejahr, wäre das Konto bei Null. Guthaben verbraucht, aber auch keine Nachzahlung

Sie wollen aber 500€ von dir haben. Du hast also für 40€ im Monat zusätzlich Strom verbraucht Du denkst, es könnte der alte Kühlschrank sein. Das kann aber nicht sein, wenn der normal arbeitet.

Ich lebe rechnerisch in einem 2-Personen-Haushalt. Der Abschlag ist kostendeckend und beträgt derzeit 36€ im Monat. Ich habe kaum Elektrogeräte, aber sehr wohl Kühlschrank und Wasxhmaschine und auch einen E-Herd. Ja und ich weiss das die Preise pro kW Stunde regional verschieden sind. Aber nicht dreimal so hoch, wenn ixh den Anbieter frei wählen kann.

Wo kommen also diese Kosten her? Wird das Wasser in einem Elektroboiler erwärmt, gibt es es eine Elektroheizung? Das müssten aber Dinge sein, die es erst seit 1 oder 2 Jahren bei dir gibt.
 
Nun möchte ich nochmal abschließend was zu den Stromkosten sagen,
ich weiß nicht wie oft ich schon geschrieben habe warum die Stromabrechnung so hoch ist wie sie ist. Es gibt immer wieder die gleichen Fragen und bitte seit mir nicht böse aber ich beantworte nicht jedesmal zig mal die gleichen Fragen. Die Rechnung ist so hoch und es wurde geprüft von zwei verschiedenen Stellen und es wurde nichts gefunden. Mein Kühlschrank war total kaputt und ja ich habe den immer abgetaut und trotzdem immer wieder vereist und ja zwei verschiedene Fachmonteure haben gesagt es liegt an den Kühlschrank und an keinen anderen Gerät. Und die VBZ sagte der stark herabgesetzte Abschlag.. Mehr möchte ich nicht mehr dazu sagen wie diese Kosten entstanden sind.
Wegen der Wohnung möchte ich noch was sagen, denn es hat eine Leserin gemeint dass es überall komische Menschen gibt auch im Ländlichen Gegenden. Ja, das ist richtig aber ich meinte keine komischen Menschen denn die gibt es überall auf der Welt. Ich meinte Gegenden mit Katastrophalen Bedingungen(Drogen , Alkohol usw) täglich Polizei usw. Was bekannt ist als Problemviertel. Da werde ich nie hinziehen .
 
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