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Bin in einer Notlage

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Hallo Sonne,

noch einmal wegen des Stroms. Wäre ich betroffen, würde ich nochmal mit dem Anbieter
in Verhandlung gehen. Stromanbieter sind grundsätzlich verpflichtet, mit ihren Kunden eine Lösung zu finden, wenn diese nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Denn du bist ja zahlungswillig. Nur leider aktuell zahlungsunfähig.

Die Verbraucherzentrale könnte in diesem Fall als Argument genutzt werden, um auf die besonders niedrige monatliche Rate aus dem Vorjahr hinzuweisen, die ja als mehr als unzureichend erachtet wurde.

Der Anbieter hat hier offenbar auch einen Fehler gemacht. Denn indem er die monatliche Rate so stark heruntergesetzt hat, dass sie nicht realistisch war, um die tatsächlichen Kosten zu decken ist diese hohe Nachzahlung ja erst entstanden. Auf den Kühlschrank gehe ich hier nicht weiter ein, denn er wird nicht der Hauptgrund gewesen sein. Sicherlich hättest du auch ohne ihn, eine hohe Nachzahlung gehabt.

Argumente würde ich wie folgt vorbringen:

Fehlerhafte Anpassung der Rate: Es könnte darauf hingewiesen werden, dass die niedrige Rate das Problem der hohen Nachzahlung mit verursacht hat, weil sie eben viel zu gering war. Die hohe Nachzahlung hat deine ohnehin problematische finanzielle Lage verschärft, und es wäre gerecht, dies in die Verhandlung für eine Ratenzahlung mit einzubeziehen.

Mangelnde Kommunikation: Die meisten Anbieter passen die Raten basierend auf dem Verbrauch an. Warum ist das in deinem Fall nicht geschehen? Bei dem Verbrauch hätte man proaktiv auf dich zugehen können und deine Rate erhöhen sollen.

Bitte um geringe Ratenzahlung auf Basis deiner aktuellen finanziellen Lage:

Es sollte dir eine sehr niedrige, aber realistische Ratenzahlung zugestanden werden. Eine Rate gemäß deinen Möglichkeiten. Es geht darum, zu zeigen, dass du wirklich bemüht bist, eine Lösung zu finden, die dein ohnehin niedriges Budget nicht weiter belastet.

Verweise auf die Grundsicherung und das Sozialrecht

Dein Stromanbieter könnte auch auf deine Situation Rücksicht nehmen, indem er berücksichtigt, dass du von der Grundsicherung lebst und diese dir nicht genug Spielraum gibt, für hohe Nebenkosten und Nachzahlungen.

Ich muss mal in die Tiefen des Internets tauchen, es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Urteile, bei denen anerkannt wurde, dass Sozialleistungsempfänger in bestimmten Fällen besonders geschützt werden müssen.

Dann gibt es auch noch die Möglichkeit einer Stundung oder Ratenzahlung durch das Jobcenter.

Du hast zwar schon die Waschmaschine am Laufen, aber lass dich doch einfach mal bezüglich deiner aktuellen Situation beraten. Vielleicht hast du in deiner Pechsträhne auch einfach mal Glück und gerätst an eine nette Sachbearbeiterin, die einen guten Vorschlag parat hat.

Bezüglich deiner Wunden.

Ich hatte kürzlich im engeren Familienkreis einen ganz ähnlichen Fall und die Wunde heilte nach langem Hin und Her mit unzureichenden Behandlungen ganz hervorragend, mit der sogenannten Vakuum Therapie.

Ich hänge dir mal einen Link an, sprich deine Ärzte darauf mal an und frage, ob das in deinem Fall infrage käme.

In ganz kurz: durch diese Therapie werden Keime erstickt und die Wunde kann von unten hochwachsen.

https://www.draco.de/vakuum-therapie-mit-unterdruck-die-wundheilung-foerdern/

Abschließend: Prüfe mal, ob es bei dir einen Rewe gibt, den du erreichen kannst oder einen Rewe Lieferdienst. Falls ja, sag Bescheid, dann schicke ich dir eine PN.
Hallo Cat,
Ich bedanke mich von Herzen für deine Bemühungen. Die Verbraucherzentrale sagte zu mir das der Stromversorger nicht verpflichtet ist mir eine Stundung oder Ratenzahlung zu gewähren. Und die VBZ meinte , auch wenn der Abschlag zu niedrig oder zu wenig war ist es keine Schuld des Stromanb., denn er hat richtig gehandelt und mir nach meinen Verbrauch und meinen Guthaben den Abschlag so angepasst. Ich verstehe aber was du meinst. Und die Rewe von mir im kleinen Ort hat keinen Lieferdienst.
Wie ist das nun gemeint? Nur 60 € Ausgaben für Lebensmittel im Monat?
Hallo,
ich habe das schon ausführlich hier aufgeschrieben. Mir bleibt leider nicht mehr übrig für Lebensmittel und Medikamente usw. Eine Nachbarin schenkt mir oft Essen wenn sie kocht und ist was übrig. Es könnten 35€mehr werden wenn meine Versicherungen vom Amt übernommen werden dann hätte ich wie gesagt 35€ mehr im Monat. Ist auch nicht die Welt.
 
Kannst du dir Lebensmittel von der Tafel holen? Bei uns gibt es täglich von der Caritas eine Mittagstisch für 3,50€ für Sozialgelderempfänger. Bei dir im Dorf scheint es wenig für Bedürftige zu geben, das ist schade.
 
Hallo,
ich habe das schon ausführlich hier aufgeschrieben. Mir bleibt leider nicht mehr übrig für Lebensmittel und Medikamente usw. Eine Nachbarin schenkt mir oft Essen wenn sie kocht und ist was übrig. Es könnten 35€mehr werden wenn meine Versicherungen vom Amt übernommen werden dann hätte ich wie gesagt 35€ mehr im Monat. Ist auch nicht die Welt.
Wie setzen sich denn die Ausgaben zusammen?

Der Regelsatz liegt bei 563 € (Singlehaushalt)
Selbst wenn 2 Darlehen vom Sozialamt oder Jobcenter gewährt werden (2 x 5 %) dann wären das nach dem Abzug von 56,30 € im Monat, noch 506,7 € zum Leben, (die Miete bzw. Unterkunftskosten werden ja separat berechnet)

Ich würde mal behaupten, 60 € in der Woche, nicht im Monat, müssen für Lebensmittel davon mindestens herhalten.

Ich würde vorschlagen mal über einige Monate ein Haushaltsbuch zu führen um zu sehen wo die Ausgaben hin fließen, um da mal einen Überblick zu halten.
 
Und was isst Du ohne die Gäste? Zum Frühstück, zum Mittag, zum Abendbrot?
Ich hab vergessen, dass ich noch Waschmittel, Zahnpasta, Toilettenreiniger und Deo gekauft habe.

Zum Frühstück und Abendbrot hatte ich noch ein bisschen Brot, Butter, ein wenig Aufschnitt und Marmelade da.
Das Mittagessen war so großzügig, dass es auch noch für mich morgen reicht.
 
Ansonsten sind noch Nudeln da und Eier.

Reis habe ich auch noch.

Also für die nächsten Tage. Ich koche sowieso.nicht jeden Tag.

Ne Vierteltüte Cips und ein paar Spüssigkeiten sind auch noch da.
 
Wie setzen sich denn die Ausgaben zusammen?

Der Regelsatz liegt bei 563 € (Singlehaushalt)
Selbst wenn 2 Darlehen vom Sozialamt oder Jobcenter gewährt werden (2 x 5 %) dann wären das nach dem Abzug von 56,30 € im Monat, noch 506,7 € zum Leben, (die Miete bzw. Unterkunftskosten werden ja separat berechnet)

Ich würde mal behaupten, 60 € in der Woche, nicht im Monat, müssen für Lebensmittel davon mindestens herhalten.

Ich würde vorschlagen mal über einige Monate ein Haushaltsbuch zu führen um zu sehen wo die Ausgaben hin fließen, um da mal einen Überblick zu halten.
Ich hatte es so verstanden, dass Sonne noch einen Teil der Miete von dem Regelsatz selbst bezahlt, also dass die Kosten der Unterkunft nicht vollständig berücksichtigt werden, weil vielleicht die Wohnung zu groß und zu teuer ist.
 
Bezüglich der Medikamente: Naja, ich hab noch nicht so richtig ausgerechnet wieviel das bei mir ist.

Ich gebe schon oft Geld aus für Meerwasser Nasenspray, manchmal auch für anderes Nasenspray und Sinupret oder Gelomyrtol bei Erkältungen, weil ich auch zu Nasenebenhöhlenentzündung neige, außerdem für Schmerztabletten.

Für Vitamin D auch, bekommt man ja auch nicht verschrieben, auch wenn ein Mangel nachgewiesen wird. Ja, dann uab und zu Magnesium.

Und die Augentropfen für die trockenen Augen.

Ansonsten gibt man ja auch Geld aus für Gesichtscreme, für Körperlotion, und naja eben für Duschmittel, Haarwaschmittel, Zahnpasta, Zahnseide, neue Zahnbürsten, Toilettenpapier, Taschentücher, Waschmittel und Putzmittel.

Ich gucke da immer auf den Preis, nehme meistens immer das Preiswerteste, ausser bei Zahnpasta.

Wenn man in einem Billigsupermarkt einkauft, ist es schwierig, kleine Mengen z. B. bei Kartoffeln zu bekommen, weil alles in großen Mengen abgepackt ist. Ist schwierig, wenn man allein lebt.

Man kann viel einfrieren, aber dafür braucht man eine Tiefkühltruhe, die doch einiges an Strom kostet, man braucht auch den Platz dazu.

Der ist meistens in den kleinen Wohnungen, die weniger Miete kosten, nicht gegeben.

Wenn man nicht gut zu Fuß ist, allein in einem Dorf lebt, kann man sich wahrscheinlich nicht aussuchen, wo man am billigsten einkaufen kann, vor allem kann man nicht von Laden zu Laden rennen, fahren, um überall das gerade beste Angebot einzukaufen.

Um im Garten was anbauen zu können, muss man körperlich fit genug dafür sein, man braucht auch die nötigen Gartengeräte und das Know How.

Und so weiter.
 
Hallo Sonne,

noch einmal wegen des Stroms. Wäre ich betroffen, würde ich nochmal mit dem Anbieter
in Verhandlung gehen. Stromanbieter sind grundsätzlich verpflichtet, mit ihren Kunden eine Lösung zu finden, wenn diese nachweislich in finanziellen Schwierigkeiten sind.

Denn du bist ja zahlungswillig. Nur leider aktuell zahlungsunfähig.

Die Verbraucherzentrale könnte in diesem Fall als Argument genutzt werden, um auf die besonders niedrige monatliche Rate aus dem Vorjahr hinzuweisen, die ja als mehr als unzureichend erachtet wurde.

Der Anbieter hat hier offenbar auch einen Fehler gemacht. Denn indem er die monatliche Rate so stark heruntergesetzt hat, dass sie nicht realistisch war, um die tatsächlichen Kosten zu decken ist diese hohe Nachzahlung ja erst entstanden. Auf den Kühlschrank gehe ich hier nicht weiter ein, denn er wird nicht der Hauptgrund gewesen sein. Sicherlich hättest du auch ohne ihn, eine hohe Nachzahlung gehabt.

Argumente würde ich wie folgt vorbringen:

Fehlerhafte Anpassung der Rate: Es könnte darauf hingewiesen werden, dass die niedrige Rate das Problem der hohen Nachzahlung mit verursacht hat, weil sie eben viel zu gering war. Die hohe Nachzahlung hat deine ohnehin problematische finanzielle Lage verschärft, und es wäre gerecht, dies in die Verhandlung für eine Ratenzahlung mit einzubeziehen.

Mangelnde Kommunikation: Die meisten Anbieter passen die Raten basierend auf dem Verbrauch an. Warum ist das in deinem Fall nicht geschehen? Bei dem Verbrauch hätte man proaktiv auf dich zugehen können und deine Rate erhöhen sollen.

Bitte um geringe Ratenzahlung auf Basis deiner aktuellen finanziellen Lage:

Es sollte dir eine sehr niedrige, aber realistische Ratenzahlung zugestanden werden. Eine Rate gemäß deinen Möglichkeiten. Es geht darum, zu zeigen, dass du wirklich bemüht bist, eine Lösung zu finden, die dein ohnehin niedriges Budget nicht weiter belastet.

Verweise auf die Grundsicherung und das Sozialrecht

Dein Stromanbieter könnte auch auf deine Situation Rücksicht nehmen, indem er berücksichtigt, dass du von der Grundsicherung lebst und diese dir nicht genug Spielraum gibt, für hohe Nebenkosten und Nachzahlungen.

Ich muss mal in die Tiefen des Internets tauchen, es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Urteile, bei denen anerkannt wurde, dass Sozialleistungsempfänger in bestimmten Fällen besonders geschützt werden müssen.

Das stimmt so leider nicht.
Bevor es nicht zu einer Sperrankündigung kommt ist der Versorger zu gar nichts verpflichtet.

Ratenzahlungen sind keine Kulanz. Die die Versorger nur unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten. Es gibt generell keinen Ratenplan, wenn noch Abschläge offen sind und die müssen im Ganzen gezahlt werden. Es gibt auch keinen Ratenplan, wenn innerhalb der letzten 12 Monate 2 Ratenpläne wegen Nichtzahlung deaktiviertwurden. Manche Versorger sind da noch strenger und geben keinen Ratenplan, wenn der Kunde allgemein immer wieder mal in Zahlungsverzug war mit den Abschlägen war. Und auch bei einer Zusage für einen Ratenplan gelten gewisse Spielregeln z.B. eine Mindestrate die beläuft sich meisten zwische 10 und 20 Euro, aber auch das muss Sonne erstmal zusätzlich zahlen können. Dann kommt noch eine maximale Ratenplanlänge von 18 Monate dazu. Die Versorger sind sehr human was das angeht, aber sie haben eben auch ihre Regeln. Zumal viele Versorger auf Ratenpläne auch noch Zinsen berechnen.

Wenn ein Kunde auf das Amt angewiesen ist, dann wird generell, wenn kein Ratenplan möglich ist, an das Amt verwiesen. Das ist ganz normal. Wenn die kein Darlehen gewähren, dann bleibt nur die Möglichkeit auf die Sperrandrohung zu warten. Klingt hart, aber ist leid so, denn ein Stromversorger ist nicht das Sozialamt.
Der Versorger ist lediglich gesetzlich dazu verpflichtet eine Abwendungsvereinbarung anzubieten, denn dieses Angebot ist die Grundlage für die Zählersperrung. Diese Abwendungsvereinbarung ist zinslos und bis zu 24 Monate möglich.

Im Endeffekt bleibt Sonne nur die Möglichkeit sich anmahnen zu lassen und auf die Sperrandrohung zu warten. Da würde sie wahrscheinlich mit der Abwendungsvereinbarung finanziell besser kommen als dann die Androhung der Sperre beim Amt einzureichen.

Ich glaube auch nicht, dass hier nur das Guthaben das Problem war. Kein Versorger setzt einen Abschlage wegen dem Guthaben runter. Das System erstellt die Rechnung automatisch und der Abschlag wird generell am Verbrauch berechnet. Ein Guthaben wird lediglich mit dem verbrauchsabhängigen Abschlag verrechnet und niemals anhand des Guthabens. Das gibt es nicht.
Um den genauen Grund zu finden müsste man die letzten 2 bis 3 Rechnungen sehen und die gezahlten Abschläge.
Die Begründung macht die Rechnung aber leider auch nicht kleiner. Wenn sie die Rechnungen schon prüfen lassen hat und es tatsächlich ihre eigenen Ablesungen waren, die nicht vom Netzbetreiber korrigiert wurden, dann passt das leider.
Dann bleibt nur die Abwendungsvereinbarung.
 
Bei Zahnpasta kannst du beruhigt auch eine billige nehmen. Im Bereich Hygiene/Körperpflege sind die Billigprodukte der Discounter und Supermärkte meistens die Testsieger.

Zum Bereich Mobilität kann ich nur sagen, dass es selbst in der Landeshauptstadt, in der ich wohne, zu häufigen Verspätungen und Ausfällen kommt, heute wieder, da die Ablöse wegen Krankheit nicht gekommen ist. Auf dem Land fahren sonntags oft gar keine Busse oder erst mittags. Selbst bei mir fährt sonntags erst um 7.35 Uhr ein Bus zum Hauptbahnhof.

Daher hat mein Bundesland auch die höchste Autodichte.
 
Ich hatte es so verstanden, dass Sonne noch einen Teil der Miete von dem Regelsatz selbst bezahlt, also dass die Kosten der Unterkunft nicht vollständig berücksichtigt werden, weil vielleicht die Wohnung zu groß und zu teuer ist.
Dann liegt da der Hase im Pfeffer.
Die Wohnung ist zu groß und frisst außerdem auch noch zu viele Energiekosten.
Auf Dauer geht das mit Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht gut.

Ich habe mich auch die ganze Zeit gefragt, wo geht der Großteil des Regelsatzes flöten.

Da hilft nur umziehen in eine kleinere Wohnung.
Auch wenn es mühsam ist, erst mal eine Wohnung suchen, wäre der nächste Schritt.

Die zuständige Behörde wird den Umzug im Rahmen eines kleinen Budget auch finanzieren.
 
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