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Zahlung einer Forderung trotz Fristablauf und bevorstehender Abgabe der Vermögensauskunft

Baumwicht

Neues Mitglied
Hallo,

es geht um einen Schuldner, der wegen einer Forderung in Höhe von 3000€ bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte und nun die Vermögensauskunft in seinem Büro abgeben soll. In dem Einladungsschreiben des GV wurde darauf hingewiesen, dass dem Schuldner letztmalig 14 Tage zur Begleichung der Forderung eingeräumt werden, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Da der Schuldner diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat er in der Zwischenzeit versucht, sich dafür Geld bei Bekannten zu leihen. Er hat auch tatsächlich noch jemanden gefunden, der ihm den Betrag leihen möchte. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt die 14 tätige Frist zur letztmaligen Zahlung der Forderung schon abgelaufen.

Daher folgende Frage:

Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?

Besten Dank und viele Grüße
 
Ja, er kann die Abgabe der Vermögensauskunft immer noch durch Begleichung umgehen.

Idealerweise direkt überweisen und dem GV den Nachweis der Überweisung übersenden.
Liegt die Summe nur in Bar vor, dann anrufen und Zahlungstermin vereinbaren.

Auf jeden Fall kommunizieren, dass bezahlt werden kann.
 
Rein vom Gefühl her wird der GV ermitteln wollen, an welcher Stelle er tätig werden kann, und dazu soll eine Auflistung der Stellen dienen, an denen er etwas erreichen kann.

Wird die Schuld beglichen, so müsste sich das Verfahren (in der Hauptsache) erledigt haben, folglich geht es dann nur noch um angefallenen Kosten/Gebühren.
 
Ich habe da zwar keine Ahnung. Als möglicher Gläubiger oder GV würde ich mich auf jeden Fall auch über eine verspätete Zahlung freuen. Die Schufa selbst wird dann wahrscheinlich trotzdem eher schlecht sein. Wichtig ist natürlich wie bereits erwähnt die entsprechende Kommunikation.
 
Auf jedem Fall schon ein Teil davon vor den 14 Tagen einzahlen sonst wird wahrscheinlich vollstreckt.
Das könnte z. B. in Form einer Kontopfändung geschehen.
Warum kann der Freund ihm das Geld denn nicht eher leihen? Der GV wird das nicht glauben.
Entweder was mit Ratenvertrag oder sonst eine Teilzahlungsvereinbarung in den 14 tägigen Zeitrahmen versuchen zu vereinbaren oder die Vermögensauskunft rechtzeitig abgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es geht um einen Schuldner, der wegen einer Forderung in Höhe von 3000€ bereits Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte und nun die Vermögensauskunft in seinem Büro abgeben soll. In dem Einladungsschreiben des GV wurde darauf hingewiesen, dass dem Schuldner letztmalig 14 Tage zur Begleichung der Forderung eingeräumt werden, entweder per Überweisung oder Barzahlung. Da der Schuldner diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat er in der Zwischenzeit versucht, sich dafür Geld bei Bekannten zu leihen. Er hat auch tatsächlich noch jemanden gefunden, der ihm den Betrag leihen möchte. Allerdings ist zu diesem Zeitpunkt die 14 tätige Frist zur letztmaligen Zahlung der Forderung schon abgelaufen.

Daher folgende Frage:

Kann der Schuldner die Forderung trotzdem noch begleichen, auch wenn die 14 tägige First bereits abgelaufen ist, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu verhindern, die sonst in wenigen Tagen stattfinden wird, oder wäre diese selbst im Falle einer Begleichung der Schuld aufgrund des Firstversäumnisses ohnehin unvermeidbar?

Besten Dank und viele Grüße
Mit dieser Frage sollte sich der Schuldner an den Gerichtsvollzieher wenden. Zahlen kann ein Schuldner immer, das ist ja im Grunde immer der bessere Weg. Ich weiß nur nicht, welchen Einfluss das auf Fristen oder eine Vorladung hat.
 

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