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Bin in einer Notlage

Dafür braucht es aber ein Ablehnungsbescheid der Krankenkasse.
Wenn ich immer auf die Ärzte oder andere Mitkranke gehört hätte, hätte ich kein GdB.
Die Pflegekasse hatte mich auf meinen Widerspruch hin angerufen und baten um Rücknahme des Widerspruchs, weil er keinen Aussicht auf Erfolg hätte. Nö, bin stur geblieben und dem Antrag auf Erhöhung wurde stattgegeben.
Wenn man nur mit der Krankenkasse telefoniert, bringt das nichts.
Gegen einen Ablehnungsbescheid kann man Widerspruch einlegen und zur Not klagen.
 
Sonne, hast du denn beim Sozialamt mal einen Antrag auf Mehrbedarf wegen der regelmäßigen Fahrten zum Arzt beantragt? Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen können grundsätzlich einen Mehrbedarf begründen (BSG, Urteil vom 26. Januar 2022 - B 4 AS 81/20 R -).
Und wenn der Arzt dir eine Bescheinigung ausstellt, dass deine Wunde täglich bzw. bestenfalls mehrmals täglich versorgt werden muss, kann ich mir schon vorstellen, dass das Sozialamt zahlen muss. Und wenn das Sozialamt ablehnt, lege direkt Widerspruch ein und dann zum Sozialgericht. Beim Formulieren können wir dir bestimmt helfen.
 
Sonne, hast du denn beim Sozialamt mal einen Antrag auf Mehrbedarf wegen der regelmäßigen Fahrten zum Arzt beantragt? Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen können grundsätzlich einen Mehrbedarf begründen (BSG, Urteil vom 26. Januar 2022 - B 4 AS 81/20 R -).
Und wenn der Arzt dir eine Bescheinigung ausstellt, dass deine Wunde täglich bzw. bestenfalls mehrmals täglich versorgt werden muss, kann ich mir schon vorstellen, dass das Sozialamt zahlen muss. Und wenn das Sozialamt ablehnt, lege direkt Widerspruch ein und dann zum Sozialgericht. Beim Formulieren können wir dir bestimmt helfen.
In Deinem Beispiel handelt es sich um einen Menschen, der ALG2 bezieht und bei dem durch die Übernahme der Kosten die Gesundheit (und somit die Arbeitskraft) wieder hergestellt werden könnte.

Siehe Punkt 15 (Der Kläger erfüllte die Anspruchsvoraussetzungen für Alg II (§ 7 Abs 1 Satz 1 SGB II), denn er hat die Altersgrenze des § 7a SGB II noch nicht erreicht, ist erwerbsfähig, hilfebedürftig und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. )

Grisu

Versuchen könnte Sonne es trotzdem, nur ein Versuch macht klug, ich persönlich gehe aber von keinem Erfolg aus - aber wie gesagt, erst Versuch macht klug.......

Bei Sonne's und meinen Kämpfen ging es um die Kosten für Taxifahrten. Im Beispielfall um Kosten mit dem PKW, also eine viel geringere Endsumme. Ich bin mir nicht sicher, ob die Krankenkasse (alternativ das Sozialamt bei Sonne) bei mir oder Sonne vielleicht die Fahrten mit dem eigenen PKW finanziert hätte. Ich jedoch kann mit einem Auge eine solche Strecke nicht fahren....... Also wieder mal "kann" ....... als Antwort zur Kostenübernahme.....
 
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