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Bin in einer Notlage

ja mit Hilfe des Sozialarbeiters, der den Leuten hilft die Anträge stellen bei den Ämtern. Wurde abgelehnt und auf die Krankenkasse verwiesen obwohl ich das schon begründet habe das es nicht bezahlt wird. Wir haben auch Widerspruch eingereicht und von der Widerspruch stelle wieder abgelehnt. Jetzt bleibt nur noch Sozialgericht, wobei mir jeder abgeraten hat. VDK hat gesagt es sei völlig aussichtslos. Ich werde es machen dann sehe ich es . Nach Weihnachten stelle ich gleich Antrag nochmal.

Geh endlich an die Öffentlichkeit damit.
 
ja mit Hilfe des Sozialarbeiters, der den Leuten hilft die Anträge stellen bei den Ämtern. Wurde abgelehnt und auf die Krankenkasse verwiesen obwohl ich das schon begründet habe das es nicht bezahlt wird. Wir haben auch Widerspruch eingereicht und von der Widerspruch stelle wieder abgelehnt. Jetzt bleibt nur noch Sozialgericht, wobei mir jeder abgeraten hat. VDK hat gesagt es sei völlig aussichtslos. Ich werde es machen dann sehe ich es . Nach Weihnachten stelle ich gleich Antrag nochmal.
Läuft die Klagefrist denn noch?
Eine Klage vor dem Sozialgericht ist für dich kostenfrei. Du gehst also kein Risiko ein.
Du brauchst auch keinen Anwalt (könntest dir aber einen suchen, dafür bräuchtest du dann einen Beratungshilfeschein).
Und eine Klage kann man auch selbst einreichen (wir oder Chatgpt können beim formulieren helfen). Du müsstest nur sinngemäß ans sozialgericht schreiben, dass du gegen den W-Bescheid Klage einreichst und die beantragten Fahrtkosten verlangst. Als Begründung schreibst du, dass die Kosten nicht vom Regelsatz bezahlt werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hab da schon mal mitbekommen , das war, als es in der Eifel die Flut hatte, das Leute einfach gefilmt haben, was alles kaputt war, dann die Videos online gestellt haben und sowas gesagt haben wie - wir sind für jede Spende dankbar.

Wir sind auch da hin gefahren und haben geholfen, von daher, auch später noch, gab es ganz viele Leute , die ärmeren eben, die froh waren, das so viele Leute so viel gespendet haben.

Was mir jetzt so im Kopf rumschwirrt ist die Überlegung, zwei Möglichkeiten gibt es , das wird besser - Du hast nicht mehr die Fahrtkosten und kommst mit der Kohle klar, die zweite Möglichkeit irgendwer trägt die Kosten.

Was ich mich frage , ich weiß das es hier auf dem HR nicht erlaubt ist Spenden zu sammeln oder derartige Aufrufe zu starten, ob das nicht so ne Seite gibt, wo die Privatleute denen es aufgrund irgendwelcher Zustände ähnlich geht, so einen Aufruf starten können. Ich meine nämlich das es da so etwas gibt wo man so ne Art Webseite erstellen kann, man besorgt sich ne Kontonummer und schon kann irgendwer nen Euro überweisen.
Meist wird ja der Fall eingehend geschildert, die Leute zeigen das Tier oder den Arztbericht oder die Fahrkostenabrechnungen weil die ja keinen betrügen wollen, sondern das Geld wirklich brauchen und die Ämter oder Kassen es nicht zahlen.
Die rechnen dann auch sozusagen öffentlich ab, die Spender können sehen, wie viel gebraucht wird und was noch da ist und was es kostet....ich würde zum Beispiel den Spendern versprechen und das auch so öffentlich abrechnen, das ich das Geld nur für die Fahrkosten nutze.

Hier gibt es doch ganz viele Leute die sich mit Programmieren und Computern und Webdesign und so auskennen, da muss es doch möglich sein, entweder einen Träger zu finden , der die Kosten ständig übernimmt, wie ne Stiftung oder sowas oder eben die Öffentlichkeit dahingehend einzuschalten, das man Dir hilft, wenn es schon sonst keiner tut.

Wenn man dann sieht Du hast noch bspw. 100 Euro auf dem Spendenkonto, brauchst die Woche 10 Fahrten a 10 Euro und es ist Freitag spendet man eben nicht.....sind aber nur noch 2,31 da ,dann spendet man halt mal 5 .....und wenn das viele machen , weil die Seite gut frequentiert ist oder der eine oder andere gewillt ist, Dir zu helfen weil Dein Schicksal berührt, kann es doch sein, das sich die Lage für Dich verbessert.

Was ich aber nicht weiß ist , ob man Dir überhaupt was schenken bzw. spenden darf, also rein gesetzlich, da gibt es doch sicher auch einen Riegel , also bei der Höhe .

Fakt ist aber doch Du brauchst die Fahrten, weil das für Deine medizinische Wundversorgung besser ist.
Aber da die Geldverteilung hier solche Fälle nicht berücksichtigt, weil sie recht Krankenfeindlich angelegt ist, könnte ich mir vorstellen, das das der eine oder andere auch weiß, vielleicht gibt es ja auch sowas wie ein schwarzes Brett oder sowas wo Du so einen Aufruf starten kannst, da gibt es doch sicher Möglichkeiten, denke ich mir .

hast Du schon mal an sowas gedacht ?

 
@Sonne00
Dein Hausarzt soll dir eine Verordnung für Wundversorgung ausstellen, mit der kann ein Pflegedienst mit der Krankenkasse abrechnen. Das ist unabhängig von der Pflegekasse/Pflegegrad.

Für Fahrten, die von der Krankenkasse übernommen werden, benötigst du eine Verordnung einer Krankenbeförderung von dem behandelnden Arzt. Diese muss leider vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Ab Pflegegrad 3 oder bei einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung muss diese dann vorab nicht mehr genehmigt werden.
Für regelmäßig notwendige Fahrten gibt es die auch als Dauerverordnung, ausgestellt von der behandelnden Stelle.
 
@Sonne00
Dein Hausarzt soll dir eine Verordnung für Wundversorgung ausstellen, mit der kann ein Pflegedienst mit der Krankenkasse abrechnen. Das ist unabhängig von der Pflegekasse/Pflegegrad.

Für Fahrten, die von der Krankenkasse übernommen werden, benötigst du eine Verordnung einer Krankenbeförderung von dem behandelnden Arzt. Diese muss leider vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Ab Pflegegrad 3 oder bei einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung muss diese dann vorab nicht mehr genehmigt werden.
Für regelmäßig notwendige Fahrten gibt es die auch als Dauerverordnung, ausgestellt von der behandelnden Stelle.

Sie muss aber in ein spezielles Wundzentrum, bitte lesen.

Es gibt bisher keine Pflegegrad.
 
Sie muss aber in ein spezielles Wundzentrum, bitte lesen.
Joa, habe gerade so eine Dauerverordnung (Muster 4) für Krankenbeförderung für regelmäßige Fahrten ins Onkologische MVZ (6 Monate) vor der Nase. Wurde von denen ausgestellt, hat mit der Pflegekasse nichts zu tun.
Bitte mal richtig lesen!
Es gibt bisher keine Pflegegrad.
Daher schrieb ich auch von Verordnungen, die von einem Arzt ausgestellt werden und die GKV die Kosten trägt.
Bitte mal richtig lesen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte mal richtig lesen, sie hat keine onkologische Behandlung und muss auch nicht zur Dialyse. Wenn der Arzt eine Verordnung ausstellt, muss die Kasse das noch lange nicht genehmigen und sie tut es auch nicht, außer bei den genannten Erkrankungen, die akut lebensbedrohlich sind.
 

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