Wir können das gern mal durchspielen.
Die Summe x würde anhand der Grundbedürfnisse ermittelt, und die sind von Ort zu Ort unterschiedlich, wo die Miete/Mietnebenkosten noch billig ist wird nur die entsprechende Summe (laut gültigem Mietspiegel) einberechnet aber nicht mehr.
Das heißt aber nicht, dass wir die äußeren Rahmbedingungen auch nicht verändern können.
Für mehr als eine bestimmte maximale Wohnfläche würde die Miete eh nicht bezahlt, wie im jetzigen Hartz, wer größer will oder hat, muß das Geld dafür selber drauflegen, sprich sich woanders absparen, wenn er sonst kein Einkommen hat.
Das ist mit Hartz 4 noch schlimmer. Sie zwingen dich auszuziehen.
Bei den Krankenversicherungen kann ich mir vorstellen, daß dieses Geld aus Vereinfachungsgründen (um Zwangsvollstreckung bei säumigen Zahlern zu vermeiden) gar nicht erst an den Bürger geht, sondern vom BGE abgezogen wird und direkt vom Staat an die Versicherung überwiesen wird,
aber nur für eine Grundversorgung, jede Extraleistung (Zahnersatz, Brillen etc.) müßte der Bürger selber draufzahlen oder eine extra Versicherung abschließen, die ihm nicht per BGE finanziert wird.
Das kannst du dir so vorstellen, es muss aber nicht so sein. Meine Brille muss ich jetzt auch selber bezahlen. Gerade wenn sich meine Sehstärke verändert und neue Gläser brauche.
Für Essen und andere Nebenleistungen würde es Tagessätze geben wie jetzt schon in Hartz. Wie sich der Empfänger das dann einteilt ist seine Sache.