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Bin in einer Notlage

Hallo,
das tut mir leid, ist aber wirklich so, dass 95% alle Erstanträge abgelehnt werden. Den Widerspruch kannst du direkt bei der Krankenkasse einreichen und auch erklären, was alles nicht berücksichtigt wurde. VDK braucht man dazu nicht.
Meine Mutter bekam zuerst nur Pflegegrad 1 , mit Widerspruch dann 2 rückwirkend bezahlt. Da es ihr jetzt schlechter geht Antrag auf Höherstufung, wurde abgelehnt ohne Gespräch nach Aktenlage und ausfüllen eines 10 seitigen Fragebogens vom medizinischen Dienst.
Es fehlten nur 3 Punkte bis Pflegegrad 3. Widerspruch eingelegt, noch mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgezählt nun bekommt sie Pflegegrad 3.
Jetzt soll auch noch Pflegerad 1 abgeschafft, dann wird es nochmal schwieriger gleich in 2 zu kommen.

Die arbeiten mit allen Tricks allgemeine Gespräche über den Alltag um zu testen wie fit jemand noch ist. Lassen z. B. Sachen vom Tisch fallen und gucken, ob der Patient sich danach bücken kann. Man muss schon dick auftragen bei denen und einen kranken, Eindruck machen, immer wieder betonen was man im Alltag alles nicht mehr machen kann.
Wünsche dir viel Erfolg beim Widerspruch
 
Dankje
Meines Wissens nach ist es echt so, dass der Erstantrag meistens abgelehnt wird und man einen Widerspruch machen muss. Viel Glück, dass der Widerspruch Erfolg hat!
Danke Lala,
ich habe es auch so gehört von meiner Hausärztin und von der VDK und von vielen anderen. Aber als ich das Gutachten gelesen habe, ich war erschrocken, wie kann man so wichtige besprochene Punkte nicht eintragen
 
Es ist ganz einfach
Du legst Widerspruch ein, mit dem Zusatz, dass die Begründung später folgt. Wenn du dafür länger brauchst, dann beantragt du eine Fristverlängerung.

Bei der Begründung gehst du Punkt für Punkt durch mit ausführlicher!! Begründung, wobei du Hilfe brauchst.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, schreibe mich per PN an.
 
Hallo,
das tut mir leid, ist aber wirklich so, dass 95% alle Erstanträge abgelehnt werden. Den Widerspruch kannst du direkt bei der Krankenkasse einreichen und auch erklären, was alles nicht berücksichtigt wurde. VDK braucht man dazu nicht.
Meine Mutter bekam zuerst nur Pflegegrad 1 , mit Widerspruch dann 2 rückwirkend bezahlt. Da es ihr jetzt schlechter geht Antrag auf Höherstufung, wurde abgelehnt ohne Gespräch nach Aktenlage und ausfüllen eines 10 seitigen Fragebogens vom medizinischen Dienst.
Es fehlten nur 3 Punkte bis Pflegegrad 3. Widerspruch eingelegt, noch mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgezählt nun bekommt sie Pflegegrad 3.
Jetzt soll auch noch Pflegerad 1 abgeschafft, dann wird es nochmal schwieriger gleich in 2 zu kommen.

Die arbeiten mit allen Tricks allgemeine Gespräche über den Alltag um zu testen wie fit jemand noch ist. Lassen z. B. Sachen vom Tisch fallen und gucken, ob der Patient sich danach bücken kann. Man muss schon dick auftragen bei denen und einen kranken, Eindruck machen, immer wieder betonen was man im Alltag alles nicht mehr machen kann.
Wünsche dir viel Erfolg beim Widerspruch
Hallo,
Mensch, wie recht du hast. Genauso ist es auch. Ich kann dir nur voll und ganz zustimmen. Wie kann man die wichtigen Punkte nicht eintragen obwohl es besprochen wurde. Und sogar die Größe der Wunden ganz anders schreiben als ich es der Frau sagte. Das ist so wichtig.
 
Es ist ganz einfach
Du legst Widerspruch ein, mit dem Zusatz, dass die Begründung später folgt. Wenn du dafür länger brauchst, dann beantragt du eine Fristverlängerung.

Bei der Begründung gehst du Punkt für Punkt durch mit ausführlicher!! Begründung, wobei du Hilfe brauchst.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, schreibe mich per PN an.
Hallo Steffi,
danke für deine Hilfe. Arbeitest du in der Branche und kennst dich damit sehr gut aus. Kann man die Begründung später nach reichen.
 
Ich bearbeite Widersprüche in einem anderes Bereich.
Die Begründung kannst du nachreichen, schreibe es aber rein.
Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist eingeht; nicht per Mail.
Hallo Steffi,
gestern hat mir ein Sozialarbeiter gesagt dass der Widerspruch komplett eingereicht werden muss sonst kann es sein dass er nicht anerkannt wird. Und die einzelnen nicht eingetragenen Punkte sollten ausführlich erläutert werden. Denn jetzt kommt es ganz auf den Widerspruch an. Ich bin zwar schriftlich sehr fit aber da bin ich aufgeschmissen und brauche Hilfe. Aber die VDK verlangt ganz schön Geld dafür, da war ich enttäuscht. Wer kann gleich mal über 200€ hinlegen?
 
Das stimmt nicht, was der Sozialbearbeiter gesagt hat.
Wichtig ist, dass du die Frist für den Widerspruch ein hältst. Du kannst natürlich auch gleich rein schreiben, dass einige Punkte im Gutachten nicht richtig wieder gegeben worden sind (das ist schon eine Begründung). Ich würde trotzdem auf eine weitere Begründung hinweisen.
Ich habe damals für meine Mutter den Widerspruch geschrieben.

Außerdem arbeite ich täglich mit Widersprüchen.
 
Naja Sozialarbeiter sind in dem Gebiet auch keine Fachleute. Die Begündung musst du sowieso schreiben kannst du auch gleich machen. Deine Hausärztin unterstützt dich doch, vielleicht kann dir die was schreiben, warum ein Pflegegrad bei dir unbedingt nötig ist.




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Widerspruch schreiben​

Formulieren Sie ein Widerspruchsschreiben. Das Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer)
  • Ihre Versicherungsnummer beziehungsweise, wenn Sie für eine andere Person Widerspruch einlegen, deren Versicherungsnummer
  • Datum des Bescheids
  • Aktenzeichen
  • Aktuelles Datum
  • Begründung Ihres Widerspruchs: Erklären Sie detailliert, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Beziehen Sie sich dabei auf konkrete Punkte aus dem Gutachten. Geben Sie Beispiele oder neue Informationen an, die Ihre Sichtweise unterstützen. Wir empfehlen Ihnen, die Begründung direkt im Schreiben vorzunehmen. Möglich ist es jedoch auch, diese nachzureichen. Im Einzelfall kann das etwa sinnvoll sein, wenn Sie noch auf ein Dokument warten, das Ihre Begründung stützt, und gleichzeitig die Widerspruchsfrist zu verstreichen droht. In diesem Fall können Sie statt einer Begründung etwa schreiben: „In Kürze sende ich Ihnen eine Begründung meines Widerspruchs zu.“
 
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