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Bin in einer Notlage

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Hallo, liebe Sonne,
natürlich kannst Du mir die Anschreiben vor der Versendung nochmals schicken, entweder per Mitteilung oder hier im Thema.

Wobei ich halt wirklich kein Rechtsanwalt bin und ein VDK-Rechtsanwalt, der es auch wirklich gut mit seinen Leuten meint, sicherlich kompetenter wäre.

Aber ich denke mal, nachdem was sich recherchieren lässt und ich über ein externes, anderes Forum zu solchen Themen erfahre ist nicht ganz von der Hand zu weisen ;-) Gerade der organisatorische Teil (für einen Kaufmann logisch, für andere nicht) hilft den Durchblick zu erhalten oder zu bekommen. War ganz wichtig als bei mir EMR und GdB gleichzeitig kamen. Eigentlich brauchte ich bei beiden selbige Unterlagen, aber mal das höher bewertet und mal das....
Und da hatte ich VDK und eine Rechtsanwältin für Sozialrecht im Boot und war so was von verlassen, das lässt sich gar nicht schildern. Ich habe dann dem VDK ganz schnell gekündigt und bin beim Sehbehindertenverband eingetreten. Dort ist zumindest der juristische Beratungsbereich sehr gut weil dort eben selber sehbehinderte Rechtsanwälte sind. Aber die Dinge die zuvor mit VDK und Rechtsanwältin durchgezogen worden sind da waren eben nicht so erfolgreich wie bspw. mit einem sehr teuren anderen Fachanwalt, den ich leider erst später kennen gelernt habe (aber da geht es um Beträge für dessen Beratung mit ein zwei Briefen knapp unter 1000 Euro).

In diesem Sinne: leg Deine Mappen oder Ordner an, beginne Stichworte aufzuschreiben und Dir vielleicht auch hier die Links ab und zu anzusehen, die zu Deinen Themen gespostet werden, da sind oft gute Hilfen dabei.

Au noch was: schau mal nach, dass Du alle Berichte über Dich, die es von den Fachärzten der letzten beiden Jahre gibt, ebenfalls sammelst und je 1 Kopie zu den Vorgängen dazu legst. Eventuell hat Deine Hausärztin alle diese Berichte und kann diese für Dich kopieren. Vielleicht dann den Mädels in der Praxis etwas für die Kaffeekasse geben, dann klappt das ganz gut. Ich lasse immer ein kleiines Scheinchen dort (wenn es Dir möglich ist). Im Copy-Shop wären es auch Laufereien und würde alles Geld kosten.

Gruß von Grisu
Lieber Grisu,
danke für deine Nachricht. Ich möchte Dir dann mein Schreiben per PN schicken bitte. Das Du kurz mal drüber schaust ob das so richtig ist.
Das mit den Attesten mache ich gleich nächste Woche, ist guter Tipp dann können die da auch einsehen.
Mache alles fertig dann schick ich es Dir. Ich bin Dir da so dankbar. Wenn man sich da nicht so auskennt steht man blöd da. Danke dir nochmals.
Wünsch dir ein schönes Wochendende und alles Liebe
Liebe Grüße
Sonne
 
Alles klar liebe Sonne, lass Dich nicht hetzen und gehe es mit Ruhe an.

Dem Ding gibst Du dann folgenden Betreff: Antrag auf Beihilfe zur Erbringung der mietvertraglichen Pflichten - das ist hier noch ein Link mit weiteren Informationen.

Du möchtest ja dass das JC auch die Handwerkerleistungen übernimmt, da Du das gesundheitlich nicht schaffst. Dazu solltest Du drei Kostenvoranschläge vorlegen. Auch diese würde ich jetzt bereits bei Malern in Deiner Region erfragen um dann, was ja auch noch seine Zeit dauert, diese drei schriftlichen Kostenvoranschläge zu erstellen um sie dann dem Antrag beizulegen.

Das würde ich deshalb machen, damit dem JC klar ist dass Du Dich mit dem Thema beschäftigt hast und nicht nur "einfach so" fragst. Dem Maler solltest Du dann sagen wie große Deine Wohnung ist und welche Leistungen im Mietvertrag stehen und was dessen günstigste Möglichkeit wäre im Rahmen einer Renovierung.

Es könnte natürlich sein, was nicht zu selten ist, dass das JC sich weigert die Kosten zu übernehmen und nur im Falle eines Auszuges dazu bereit wäre. Deshalb wäre es wohl noch sinnig mitzuteilen wie wichtig Dir der Verbleib in dieser Erdgeschoss-Wohnung ist weil Du bisher keinen Erfolg hattest mit Wohnungssuche.

Hier auch bitte jetzt anfangen nachzufragen (in einer Tabelle oder einem Vokabelheft erfassen. Bspw. Anzeigen ausschneiden/ausdrucken und einkleben) nach anderen Wohnungen und belegen dass und warum es nicht klappt - das wird die Basis sein für eine eventuelle Genehmigung in beiden Fällen. Diese Tabelle mit Bewerbungen auf Wohnungen in einen dritten Umschlag, dritte Mappe - einfach getrennt von den anderen beiden Vorgängen.

Lieben Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar liebe Sonne, lass Dich nicht hetzen und gehe es mit Ruhe an.

Dem Ding gibst Du dann folgenden Betreff: Antrag auf Beihilfe zur Erbringung der mietvertraglichen Pflichten - das ist hier noch ein Link mit weiteren Informationen.

Du möchtest ja dass das JC auch die Handwerkerleistungen übernimmt, da Du das gesundheitlich nicht schaffst. Dazu solltest Du drei Kostenvoranschläge vorlegen. Auch diese würde ich jetzt bereits bei Malern in Deiner Region erfragen um dann, was ja auch noch seine Zeit dauert, diese drei schriftlichen Kostenvoranschläge zu erstellen um sie dann dem Antrag beizulegen.

Das würde ich deshalb machen, damit dem JC klar ist dass Du Dich mit dem Thema beschäftigt hast und nicht nur "einfach so" fragst. Dem Maler solltest Du dann sagen wie große Deine Wohnung ist und welche Leistungen im Mietvertrag stehen und was dessen günstigste Möglichkeit wäre im Rahmen einer Renovierung.

Es könnte natürlich sein, was nicht zu selten ist, dass das JC sich weigert die Kosten zu übernehmen und nur im Falle eines Auszuges dazu bereit wäre. Deshalb wäre es wohl noch sinnig mitzuteilen wie wichtig Dir der Verbleib in dieser Erdgeschoss-Wohnung ist weil Du bisher keinen Erfolg hattest mit Wohnungssuche.

Hier auch bitte jetzt anfangen nachzufragen (in einer Tabelle oder einem Vokabelheft erfassen. Bspw. Anzeigen ausschneiden/ausdrucken und einkleben) nach anderen Wohnungen und belegen dass und warum es nicht klappt - das wird die Basis sein für eine eventuelle Genehmigung in beiden Fällen. Diese Tabelle mit Bewerbungen auf Wohnungen in einen dritten Umschlag, dritte Mappe - einfach getrennt von den anderen beiden Vorgängen.

Lieben Gruß von Grisu
Lieber Grisu,
herzlichen Dank. Danke dir. Ich mache das. Suche jetzt schon Anzeigen und am Montag rufe ich gleich bei 3 Malerfirmen an um die Kostenvoranschläge. Ich habe das Attest schon mal bestellt und den Zettel (von mir)mit abgegeben was es mit beinhalten sollte das Attest. Die Mappen habe ich mir gleich angelegt und du hast so recht das ist für mich viel übersichtlicher. Ich schreibe auch in den Antrag hinein dass ich aus gesundheitlichen Gründen die EG Wohnung behalten muss (steht auch dann so im Attest, hab ich der Ärztin notiert am Zettel das muss drinnen stehen). Aber ich schick dir den Brief das Du drüber schaust Bitte und Du könntest mir es ja korrigieren und du daneben schreiben wie es besser wäre. Natürlich nur wenn du möchtest. Um Gottes Willen ich möchte Dich nicht stressen oder das Du meinst Du musst es machen. Dir gehts ja auch nicht so gut. Dann komme ich noch mit meiner Büroarbeit.
Bin eh schon dabei zu schreiben.
Danke für alles und ich melde mich bei Dir..
Schönes Wochenende
Liebe Grüße Sonne
 
kein Problem,

Gut, dass Du die Geschichten angehst.

Wichtig sind auch Anrufe wegen Wohnungen im angemessenen Preissegment (die es vermutlich gar nicht gibt) Ist eine angemessen, dann ist die Absage wichtig. Sind die Wohnungen viel zu teuer, dann auch Anzeigen ausschneiden um später zu belegen dass es nur überteuerte Wohnungen gibt.

Du willst ja dass das Amt alle Mietkosten übernimmt und das geht nur wenn nachgewiesen wird dass es keine günstigere Wohnung gibt (das mit EG und Wichtigkeit für Dich ist etwas anderes, aber volle Mietzahlung bedeutet Du bekommst keine Wohnung zum angemessenen Preis im EG und barrierearm).

Gruß ins Wochenende.
 
Hallo,
möchte mich wieder mal bei Euch melden.
Ich habe Antrag auf Pflegegrad gestellt weil auch meine Hausärztin sagte dass sei dringend nötig mit meiner Erkrankung. Es kam dann der Medizinische Dienst (eine Dame) und redete erst mal über Gott und die Welt mit mir. Dann sagte Sie dass sie verschiedene Punkte mich fragen müsste.
Ich habe ihr alles beantwortet. Und jetzt kommt dass was mich so entsetzt und enttäuscht hat: Als ich das Gutachten bekam sah ich dass Sie einige Punkte gar nicht eingetragen hat. Es wurde abgelehnt. Die Hausärztin war so sauer, weil Sie meinte das kann und darf nicht sein das aus ihrer Erfahrung 95% der Erstanträge abgelehnt werden oder gar nicht alles eingetragen wird. Es wurde nicht eingetragen dass ich eine Sehbrille habe, wurde nur als Lesebrille eingetragen. Es wurden meine Wunden nicht eingetragen dass ich täglich jemanden brauche zum verbinden usw.. Ich bin so fertig weil das ganze schon so lange geht mit der Not und alles. Und ich glaubte fest das mir der Pflegegrad aufgrund meiner Erkrankung bewilligt wird. Ich habe am 28. Termin beim VDK wegen Widerspruch und weil ich erst ein Jahr dabei bin würde mich das (2 Jahresbeiträge und 70€ ) ca 218€. Das kann ich nicht zahlen. Weiss von Euch hier jemand wer das mit den Widerspruch macht und kostenlos. ich habe bei Pflege.de gefragt aber da ist nur das Erstgespräch kostenlos. Und es muss schon richtig geschrieben werden und die ganze vergessenen Punkte richtig aufgegliedert. Danke .
 
Hallo,
das tut mir leid, ist aber wirklich so, dass 95% alle Erstanträge abgelehnt werden. Den Widerspruch kannst du direkt bei der Krankenkasse einreichen und auch erklären, was alles nicht berücksichtigt wurde. VDK braucht man dazu nicht.
Meine Mutter bekam zuerst nur Pflegegrad 1 , mit Widerspruch dann 2 rückwirkend bezahlt. Da es ihr jetzt schlechter geht Antrag auf Höherstufung, wurde abgelehnt ohne Gespräch nach Aktenlage und ausfüllen eines 10 seitigen Fragebogens vom medizinischen Dienst.
Es fehlten nur 3 Punkte bis Pflegegrad 3. Widerspruch eingelegt, noch mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgezählt nun bekommt sie Pflegegrad 3.
Jetzt soll auch noch Pflegerad 1 abgeschafft, dann wird es nochmal schwieriger gleich in 2 zu kommen.

Die arbeiten mit allen Tricks allgemeine Gespräche über den Alltag um zu testen wie fit jemand noch ist. Lassen z. B. Sachen vom Tisch fallen und gucken, ob der Patient sich danach bücken kann. Man muss schon dick auftragen bei denen und einen kranken, Eindruck machen, immer wieder betonen was man im Alltag alles nicht mehr machen kann.
Wünsche dir viel Erfolg beim Widerspruch
 
Dankje
Meines Wissens nach ist es echt so, dass der Erstantrag meistens abgelehnt wird und man einen Widerspruch machen muss. Viel Glück, dass der Widerspruch Erfolg hat!
Danke Lala,
ich habe es auch so gehört von meiner Hausärztin und von der VDK und von vielen anderen. Aber als ich das Gutachten gelesen habe, ich war erschrocken, wie kann man so wichtige besprochene Punkte nicht eintragen
 
Es ist ganz einfach
Du legst Widerspruch ein, mit dem Zusatz, dass die Begründung später folgt. Wenn du dafür länger brauchst, dann beantragt du eine Fristverlängerung.

Bei der Begründung gehst du Punkt für Punkt durch mit ausführlicher!! Begründung, wobei du Hilfe brauchst.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, schreibe mich per PN an.
 
Hallo,
das tut mir leid, ist aber wirklich so, dass 95% alle Erstanträge abgelehnt werden. Den Widerspruch kannst du direkt bei der Krankenkasse einreichen und auch erklären, was alles nicht berücksichtigt wurde. VDK braucht man dazu nicht.
Meine Mutter bekam zuerst nur Pflegegrad 1 , mit Widerspruch dann 2 rückwirkend bezahlt. Da es ihr jetzt schlechter geht Antrag auf Höherstufung, wurde abgelehnt ohne Gespräch nach Aktenlage und ausfüllen eines 10 seitigen Fragebogens vom medizinischen Dienst.
Es fehlten nur 3 Punkte bis Pflegegrad 3. Widerspruch eingelegt, noch mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgezählt nun bekommt sie Pflegegrad 3.
Jetzt soll auch noch Pflegerad 1 abgeschafft, dann wird es nochmal schwieriger gleich in 2 zu kommen.

Die arbeiten mit allen Tricks allgemeine Gespräche über den Alltag um zu testen wie fit jemand noch ist. Lassen z. B. Sachen vom Tisch fallen und gucken, ob der Patient sich danach bücken kann. Man muss schon dick auftragen bei denen und einen kranken, Eindruck machen, immer wieder betonen was man im Alltag alles nicht mehr machen kann.
Wünsche dir viel Erfolg beim Widerspruch
Hallo,
Mensch, wie recht du hast. Genauso ist es auch. Ich kann dir nur voll und ganz zustimmen. Wie kann man die wichtigen Punkte nicht eintragen obwohl es besprochen wurde. Und sogar die Größe der Wunden ganz anders schreiben als ich es der Frau sagte. Das ist so wichtig.
 
Es ist ganz einfach
Du legst Widerspruch ein, mit dem Zusatz, dass die Begründung später folgt. Wenn du dafür länger brauchst, dann beantragt du eine Fristverlängerung.

Bei der Begründung gehst du Punkt für Punkt durch mit ausführlicher!! Begründung, wobei du Hilfe brauchst.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, schreibe mich per PN an.
Hallo Steffi,
danke für deine Hilfe. Arbeitest du in der Branche und kennst dich damit sehr gut aus. Kann man die Begründung später nach reichen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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