Lieber Grisu,Für meine Vorschreiberinnen: Sonne hat Pflegegrad 2 gewünscht oder gehofft zu erhalten - der Pflegegrad wurde grundsätzlich abgelehnt (so habe ich es verstanden) und sie ist in den Widerspruch. Ob dann eine 1 oder 2 oder gar nichts rauskommt wird sich wohl erst bei Bearbeitung des Widerspruches zeigen.
Aus dem Originlabeitrag: Ich habe eine Ablehnung erhalten habe aber sofort Widerspruch eingelegt. Die Ablehnung ist bei Erstantrag normal, so wurde es mir gesagt. Mein Widerspruch läuft jetzt.
Hallo, liebe Sonne,
Nein, das Pflegegeld, welches sich aus einem Pflegegrad ergibt, wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die nur der Deckung von Pflegekosten dient und nicht als Einkommen für den Lebensunterhalt gewertet wird. Dies gilt sowohl für den Pflegebedürftigen, der das Pflegegeld erhält zur Weitergabe für pflegende Angehörige.
Tante Google erzählt mir, dass bei Pflegegrad 2 je nach gewählter Leistung zwischen 347 € Pflegegeld für die häusliche Pflege oder 796 € für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst pro Monat. Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen 721 € zur Verfügung und in der vollstationären Pflege im Pflegeheim sind es 805 € monatlich.
Am Besten wäre es, Du würdest mal ein Gespräch mit einem Pflegestützpunkt führen, die können Dir am Besten erklären wie diese Gelder eingesetzt werden können. Ein Besuch beim Pflegestützpunkt ist kostenfrei, im Gegensatz zum VDK, der bei uns hier für jede Beratung den Mitgliedsbeitrag erhalten möchte.
Häusliche Pflege ist wenn Bekannte von Dir Deine Pflege übernehmen, ambulanter Dienst sowie Tages- und Nachtpflege laufen über Pflegedienste und im Pflegeheim würdest Du 805 Euro bekommen.
Du musst dich mal mit Deiner Apotheke unterhalten, es stehen Dir auch zu:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich
Aber das bitte klugerweise mit einer Apotheke abstimmen und keinesfalls bei den Paketen, die Online-Dienste Dir zur Verfügung stellen wollen. Da ist dann das drin, was die Online-Versender billig verscherbeln wollen und nicht das was Du brauchst. Da geht es um Einmalhandschuhe, Unterlagen, Einwegschürzen und solche Dinge.
Das mit dem Mehrbedarf ist zu klären und nicht immer erhältlich. Personen mit einem Pflegegrad 2, die Grundsicherung beziehen, können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie aufgrund der Behinderung eine kostenaufwändige Ernährung benötigen. Der Mehrbedarf beträgt aktuell 35 % des Regelbedarfs der Stufe 1 (563 €) oder Stufe 2 (506 €), je nach Bedarf.
Viel Glück bei der Bewilligung,
aber nicht immer wird der erste Antrag abgelehnt, zumindest habe ich öfters mal diese Teile durchbekommen, aber das ist schon ein paar Jahre her und somit ist es vielleicht heute noch schwerer als damals.
Grisu
Ach lieben herzlichen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und der Erklärung. Das hilft mir sehr viel. Jetzt weiß ich wie das läuft. Ich kenne mich mit den Pflegegraden und den Bestimmungen überhaupt nicht aus. Du kennst dich da ja so gut aus. Bist Du Anwältin? Ich muss schon sagen , Du weißt so viel bei den Sozialangelegenheiten. Finde ich toll. Mir wurde von meiner Hausärztin gesagt , Sie möchte mich nur vor warnen das die aller meisten Anträge auf Pflegegrad meistens abgelehnt werden. Aus Ihrer Erfahrung!!! Sonst ist alles beim alten .
Ich hätte eine Frage an Dich, weißt Du ob die Grundsicherung die Renovierung bezahlt ( Wohnung malern) Farbe und jemand der mir das malert. Oder einen Zuschuss, wie man das nennt. Denn von der Hilfe kann ich es nicht bezahlen, leider kann ich aufgrund meiner Erkrankung die Wohnung nicht selber malern. Vielleicht weißt Du da Bescheid.! Danke!
Liebe Grüße