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Bin in einer Notlage

Für meine Vorschreiberinnen: Sonne hat Pflegegrad 2 gewünscht oder gehofft zu erhalten - der Pflegegrad wurde grundsätzlich abgelehnt (so habe ich es verstanden) und sie ist in den Widerspruch. Ob dann eine 1 oder 2 oder gar nichts rauskommt wird sich wohl erst bei Bearbeitung des Widerspruches zeigen.

Aus dem Originlabeitrag: Ich habe eine Ablehnung erhalten habe aber sofort Widerspruch eingelegt. Die Ablehnung ist bei Erstantrag normal, so wurde es mir gesagt. Mein Widerspruch läuft jetzt.


Hallo, liebe Sonne,
Nein, das Pflegegeld, welches sich aus einem Pflegegrad ergibt, wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die nur der Deckung von Pflegekosten dient und nicht als Einkommen für den Lebensunterhalt gewertet wird. Dies gilt sowohl für den Pflegebedürftigen, der das Pflegegeld erhält zur Weitergabe für pflegende Angehörige.

Tante Google erzählt mir, dass bei Pflegegrad 2 je nach gewählter Leistung zwischen 347 € Pflegegeld für die häusliche Pflege oder 796 € für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst pro Monat. Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen 721 € zur Verfügung und in der vollstationären Pflege im Pflegeheim sind es 805 € monatlich.

Am Besten wäre es, Du würdest mal ein Gespräch mit einem Pflegestützpunkt führen, die können Dir am Besten erklären wie diese Gelder eingesetzt werden können. Ein Besuch beim Pflegestützpunkt ist kostenfrei, im Gegensatz zum VDK, der bei uns hier für jede Beratung den Mitgliedsbeitrag erhalten möchte.

Häusliche Pflege ist wenn Bekannte von Dir Deine Pflege übernehmen, ambulanter Dienst sowie Tages- und Nachtpflege laufen über Pflegedienste und im Pflegeheim würdest Du 805 Euro bekommen.
Du musst dich mal mit Deiner Apotheke unterhalten, es stehen Dir auch zu:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 Euro monatlich

Aber das bitte klugerweise mit einer Apotheke abstimmen und keinesfalls bei den Paketen, die Online-Dienste Dir zur Verfügung stellen wollen. Da ist dann das drin, was die Online-Versender billig verscherbeln wollen und nicht das was Du brauchst. Da geht es um Einmalhandschuhe, Unterlagen, Einwegschürzen und solche Dinge.
Das mit dem Mehrbedarf ist zu klären und nicht immer erhältlich. Personen mit einem Pflegegrad 2, die Grundsicherung beziehen, können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie aufgrund der Behinderung eine kostenaufwändige Ernährung benötigen. Der Mehrbedarf beträgt aktuell 35 % des Regelbedarfs der Stufe 1 (563 €) oder Stufe 2 (506 €), je nach Bedarf.

Viel Glück bei der Bewilligung,
aber nicht immer wird der erste Antrag abgelehnt, zumindest habe ich öfters mal diese Teile durchbekommen, aber das ist schon ein paar Jahre her und somit ist es vielleicht heute noch schwerer als damals.

Grisu
Lieber Grisu,
Ach lieben herzlichen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und der Erklärung. Das hilft mir sehr viel. Jetzt weiß ich wie das läuft. Ich kenne mich mit den Pflegegraden und den Bestimmungen überhaupt nicht aus. Du kennst dich da ja so gut aus. Bist Du Anwältin? Ich muss schon sagen , Du weißt so viel bei den Sozialangelegenheiten. Finde ich toll. Mir wurde von meiner Hausärztin gesagt , Sie möchte mich nur vor warnen das die aller meisten Anträge auf Pflegegrad meistens abgelehnt werden. Aus Ihrer Erfahrung!!! Sonst ist alles beim alten .
Ich hätte eine Frage an Dich, weißt Du ob die Grundsicherung die Renovierung bezahlt ( Wohnung malern) Farbe und jemand der mir das malert. Oder einen Zuschuss, wie man das nennt. Denn von der Hilfe kann ich es nicht bezahlen, leider kann ich aufgrund meiner Erkrankung die Wohnung nicht selber malern. Vielleicht weißt Du da Bescheid.! Danke!
Liebe Grüße
 
Ich hätte eine Frage an Dich, weißt Du ob die Grundsicherung die Renovierung bezahlt ( Wohnung malern) Farbe und jemand der mir das malert. Oder einen Zuschuss, wie man das nennt. Denn von der Hilfe kann ich es nicht bezahlen, leider kann ich aufgrund meiner Erkrankung die Wohnung nicht selber malern. Vielleicht weißt Du da Bescheid.! Danke!
Liebe Grüße
Das dürfte nicht einfach sein.....

Mir sind Fälle bekannt, wo das erreicht werden konnte, aber "normalerweise" versuchen die Änter sich da rauszuwinden.
Es hat wohl geklappt wenn nachgewiesen wurde dass die Personen "hilflos" sind (würde durch einen Pflegegrad unterstützt werden) und auch keine Freunde oder Bekannten haben, die solche Dinge für sie erledigen könnten. Selbiges galt bei dem Fall der mir bekannt ist auch für Umzug. Es war niemand der helfen konnte und somit mussten drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

In jedem Fall wäre ein ärztliches Attest wichtig - auch wenn dieses dann 10 Euro kosten sollte, aber es wäre die Basis.

Google sagt dazu:
Das Sozialamt kann Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung übernehmen, wenn es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, die der Leistungsempfänger vertraglich schuldet oder die tatsächlich zur Erhaltung der Wohnung anfallen und nicht vom Regelbedarf gedeckt werden können. Die Kosten sind als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) anzusehen und müssen beim Sozialamt beantragt werden.

Du beantragst also dann die Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung weil es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, weil diese zum Erhalt der Wohnung beitragen und im Mietvertrag so vereinbart sind. Diese werden ja nicht vom Regelbedarf gedeckt. Aber wichtig ist natürlich, dass im Mietvertrag tatsächlich diese Verpflichtung genannt wird.

Dieser Bericht könnte Dir noch zusätzlich helfen:

Gruß von Grisu
 
Das dürfte nicht einfach sein.....

Mir sind Fälle bekannt, wo das erreicht werden konnte, aber "normalerweise" versuchen die Änter sich da rauszuwinden.
Es hat wohl geklappt wenn nachgewiesen wurde dass die Personen "hilflos" sind (würde durch einen Pflegegrad unterstützt werden) und auch keine Freunde oder Bekannten haben, die solche Dinge für sie erledigen könnten. Selbiges galt bei dem Fall der mir bekannt ist auch für Umzug. Es war niemand der helfen konnte und somit mussten drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

In jedem Fall wäre ein ärztliches Attest wichtig - auch wenn dieses dann 10 Euro kosten sollte, aber es wäre die Basis.

Google sagt dazu:
Das Sozialamt kann Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung übernehmen, wenn es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, die der Leistungsempfänger vertraglich schuldet oder die tatsächlich zur Erhaltung der Wohnung anfallen und nicht vom Regelbedarf gedeckt werden können. Die Kosten sind als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) anzusehen und müssen beim Sozialamt beantragt werden.

Du beantragst also dann die Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung weil es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, weil diese zum Erhalt der Wohnung beitragen und im Mietvertrag so vereinbart sind. Diese werden ja nicht vom Regelbedarf gedeckt. Aber wichtig ist natürlich, dass im Mietvertrag tatsächlich diese Verpflichtung genannt wird.

Dieser Bericht könnte Dir noch zusätzlich helfen:

Gruß von Grisu
Von Herzen Danke für deine Antwort. In meinen Mietvertrag steht das ich diese Schönheitsreparaturen machen muss. Dann werde ich das mal beantragen. Danke.
 
Du kannst ja gerne hier den Text vorher nochmals reinstellen bevor er abgeschickt wird. Vielleicht gibt das "Schwarmwissen" noch hilfreiche Infos.

Falls nicht gleich genehmigt wird - Widerspruch - den Inhalt müsste man dann eben überlegen wie dann die Absage wäre.

Ich persönlich würde mir nun den Mietvertrag kopieren, meinen Hausarzt bitten mir ein Attest auszustellen, dass ich selber diese Leistung nicht vollbringen kann. Ich würde übrigens an Deiner Stelle mal noch einen Moment abwarten, falls die Pflegestufe funktioniert wäre das ein Zusatz Argument.

Wichtig wäre halt, dass der Antrag los geht bevor die Verhandlungen über die Bürgergeldänderungen eintreten, ich könnte mir vorstellen, dass die Behörden dann versuchen Gelder einzusparen wenn es ans "Eingemachte" geht. Auch wenn Du kein Bürgergeld bekommst, so wird die Wallung dann ziemlich hoch werden in Sozialämtern, AfA und Co .

Bereite das Schreiben vor, es fällt einem immer wieder etwas zusätzliches ein, welches den Inhalt komplett macht.

Gruß von Grisu
 
Du kannst ja gerne hier den Text vorher nochmals reinstellen bevor er abgeschickt wird. Vielleicht gibt das "Schwarmwissen" noch hilfreiche Infos.

Falls nicht gleich genehmigt wird - Widerspruch - den Inhalt müsste man dann eben überlegen wie dann die Absage wäre.

Ich persönlich würde mir nun den Mietvertrag kopieren, meinen Hausarzt bitten mir ein Attest auszustellen, dass ich selber diese Leistung nicht vollbringen kann. Ich würde übrigens an Deiner Stelle mal noch einen Moment abwarten, falls die Pflegestufe funktioniert wäre das ein Zusatz Argument.

Wichtig wäre halt, dass der Antrag los geht bevor die Verhandlungen über die Bürgergeldänderungen eintreten, ich könnte mir vorstellen, dass die Behörden dann versuchen Gelder einzusparen wenn es ans "Eingemachte" geht. Auch wenn Du kein Bürgergeld bekommst, so wird die Wallung dann ziemlich hoch werden in Sozialämtern, AfA und Co .

Bereite das Schreiben vor, es fällt einem immer wieder etwas zusätzliches ein, welches den Inhalt komplett macht.

Gruß von Grisu
Lieber Grisu,
herzlichen Dank. Du bist so lieb. Du meinst ich solle noch warten bis der Pflegegrad Antrag da ist. Werde ich so machen denn da hast Du recht. Und wie Du sagst zum Hausarzt gehen um ein Attest das werde ich auch gleich machen. Ich rufe dann gleich um einen Termin an. Freut mich so sehr weil Du mir damit viel hilfst, ich kenne mich in so Sachen oft gar nicht aus und habe da auch kein so großes Wissen.
Hätte eine Frage an dich: ich muss doch zu meiner Miete noch selber was dazu zahlen und ich finde hier keine Wohnung die günstiger ist und Erdgeschoss. Meinst du ich könnte das versuchen wenn mir der Arzt bescheinigt das ich nicht umziehen kann und ich EG Wohnung brauche , das mir das Sozialamt die volle Miete übernimmt.? Nur eine Frage. Mir hat es nämlich letzte Woche eine Nachbarin gesagt das ihre Bekannte das gemacht hat. Was denkst du? Ist sowas möglich oder brauche ich es gar nicht versuchen? Denn das Attest kostet auch 10€ und wenn es dann umsonst wäre ist auch nicht gut.
Sag es mir bitte wenn ich dich belästige mit meinen ganzen Fragen.
Liebe Grüße und Danke im Voraus.
 
Frag nur, wenn ich Antworten kenne gebe ich sie Dir gerne.

Verbinde doch beide Atteste miteinander: Frau Sonne ist nicht in der Lage einen Umzug oder Renovierungen selber zu bewältigen, da sie gesundheitliche Probleme (Aufzählung der Beeinträchtigungen) hat. Frau Sonne ist durch ihre Einschränkungen auf eine barrierefreie EG-Wohnung angewiesen, die sie derzeit bewohnt. Du kannst in einem Attest alles haben für beide Zwecke. Schreib eine Liste über Deine Einschränkungen und was in dem Attest stehen soll und gib das dann dem Arzt. Es ist nicht gesagt, dass er es so schreibt, aber einen Versuch ist es immer wert.

Ich persönlich würde auf eine Einstufung warten weil es ein gutes Argument ist, vor allen Dingen weniger aufwendig, als wenn Du später in den Widerspruch gehst weil Du dann das Gutachten in Händen hast. Aber ich würde auch nicht zu lange warten, eben nicht bis Verhandlungen zum Bürgergeld durch die Medien gehen.

Ja, es gibt Fälle, in denen werden zu teure Wohnungen übernommen. Ich denke aber es wird nicht so ganz einfach, weil Du bereits dort wohnst. Normalerweise kämpfen die Antragsteller von Anfang an darum, dass die erhöhten Mietkosten vom Amt übernommen werden. Du kannst einen Antrag stellen um Übernahme der vollen Miete auf Grund Deiner Einschränkungen (Aufzählung) .

Nachweise beibringen, dass Du billigere Wohnungen gesucht hast aber nicht bekommen hast. Anzeige oder Online-Anzeige, Tel.-Nr. und Details aufschreiben, Kontaktansprechpartner notieren, Besichtigungstermin, Absagegrund und Datum. Eben Details, mit denen der SB im Notfall Deine Angaben kontrollieren kann.

Versuchen sollte man/frau IMMER ALLES. Wenn es nicht funktioniert, dann besonders gut die Ablehnung durch lesen, wenn möglich in den Widerspruch gehen. Wenn das nicht klappt, dann ein Jahr später alles wieder versuchen. Vielleicht klappt es nie, aber einen Versuch - oder mehrere sollte es immer wert sein - ist halt manchmal schwer, weil nicht immer so viel Kraft da ist.

Du musst einfach Deine Baustellen gut sortieren.

Ich würde mir Tabellen anlegen was zu welchem Thema gemacht werden muss.

Du kannst Dir ja Listen erstellen Thema 1) Pflegestufe - Thema 2) Antrag auf erhöhte Mietkostenübernahme
Basis bei beiden ist dann die Beilage des ärztlichen Befundes - dann jeweils die Begründung warum, wieso, weshalb in einem Anschreiben. Alle Anträge mit Fristen (4 Wochen) versehen und danach eine Sachstandsanfrage stellen was geschehen ist und wann Du mit einer Information rechnen kannst.
Für jeden Vorgang eine Klarsichthülle oder einen Umschlag, dass jedes Thema bei sich bleibt und Du den Überblick behältst.

Gruß von Grisu

@Rose - der VDK kostet einen Jahresbeitrag . Unser VDK hier ist sehr, sehr schlecht und das Geld ist zum Fenster hinaus geworfen. Es gibt gute, Aber Sonne hat nicht das Geld und die Zeit aus zu probieren wie gut oder schlecht ein VDK in ihrer Nähe ist - zumindest habe ich das so verstanden.
In meinem hier war ich zwei Jahre weder war Hilfe in Sachen Rente möglich, noch ein Prüfen des Rentenbescheides als auch kein Wissen über GdB bei Sehbehinderung, absolut KEIN Wissen!!!!!

Wobei: Sonne kann ja mal dort anrufen und auf deren Angebot einer ersten kostenfreien Beratung hinweisen und sich dann überlegen was sie davon hält, wenn diese erste Beratung wirklich kostenlos ist!

Denn bei allen weiteren Angelegenheiten werden neben dem Jahresbeitrag Zusatzkosten verlangt, da reicht der Jahresbeitrag nicht. Die Kosten für weiterführende rechtliche Schritte wie Widerspruchs- oder Klageverfahren werden erst später ermittelt und hängen von der konkreten Situation ab.
 
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