Wenn morgen einem Aufhebungsvertrag zu gestimmt werden soll, wird der Vertrag Klauseln enthalten, die das Verlassen des Platzes gegen Entgelt regeln. Es kann weiterhin sein, dass es Klauseln gibt, die Dir eine bestimmte Tätigkeit für eine bestimmte Zeit verbieten. Allerdings gehört dazu das Gegenangebot, Dir einen Ausfall dieser Tätigkeit zu vergüten. Sonst ist die Klausel hinfällig.
Durch die Aufhebung steht eine Sperre im Raum. Das Entgelt wirst Du zur Eigenfinanzierung brauchen. Du kannst nun Dein brutto gegen die Aufhebung stellen und siehst, welche Zeit der Eigenfinanzierung Dir angeboten wird. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Du Urlaubsansprüche sowie die anstehenden Maifeiertage hast, in denen Du sowieso Freizeit hast , die der AG zahlt und nicht Du selbst.
Die Freistellung wird wohl auch bei einer Kündigung kommen, alternativ bist Du bereits gekündigt und arbeitest weiter.
Fraglich ist, wo die Motivation herkommen soll, jedoch werden Rentenanteile etc weiter für Dich gezahlt.
Wenn Du Deine Frage nicht auf einer Plattform stellen willst, musst Du zu einem Anwalt gehen, um ihm die Frage zustellen. Beides kostet.
Unternimmt die Firma einen Schritt, so wirst Du dagegen gerichtlich vorgehen müssen, wenn die Firma nicht einknickt.
Die Kosten trägt man beim ersten Schritt vor dem Arbeitsgericht vermutlich selber, egal wer gewinnt.
Sie müssen dem gegenüber gestellt werden, was man bekommen würde, würde man gewinnen. Daher loht es nicht, höhere Verfahrenskosten zu produzieren als das was man später netto mehr hat.
Vor einem Aufhebungsvertrag müssen insgesamt erst mal alle Posten auf den Tisch, damit man sie miteinander vergleichen kann.
Auf eine derart enge Fristsetzung, noch dazu übers WE, würde ich nicht einsteigen.
Es kann aber sein, dass Du nun auch anderen Druck hast, weil Du Deinen Lebensstandart so eingerichtet hast, dass hinten weg geht was vorne rein kommt, und Du also ohne das Einkommen pleite gehst.
Also müsstest Du (auch) Verträge in Frage stellen die Dich gutes Geld kosten.